Volunteering, Business and Holidays in the Black Forest


Werbung
 im südlichen Hochschwarzwald und Breisgau
 

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Blick zum Freiburger Münster am 1.8.2007 - hier ist Werbung überflüssig

Werbung im Stadtgebiet

Blick nach Norden in Freiburg-Stadt über die Cola-Werbung bei Ganter Bräu zum Schlossberg am 31.10.2009
Blick nach Norden in Freiburg-Stadt über die Cola-Werbung bei Ganter Bräu zum Schlossberg am 31.10.2009


 


Winzer-Outlet - wine & more

Zum Bericht "Reklame für Dreck" von G. Kirk, (BZ vom 5.Januar).
Herr Kirk legt den Finger in die offene Wunde der Kommunikationsprofis: der unreflektierte Umgang mit Sprache, schlimmer noch, das pure Nichtwissen.
Wie anfällig die Werbesprache etwa für Anglizismen ist, zeigt aktuell auch ein Blick in die BZ-Beilage "Die Schwarzwald AG" . Nahezu jede zweite Anzeige überschlägt sich darin, sprachlich im globalisierten Mainstream(!) mitzuschwimmen: So entsteht alles — nur keine Identität, und die schafft bekanntlich erst das Kundenvertrauen. Und das, nachdem der Marken- und Namensexperte Bernd Samland in einer vielbeachteten Studie nachweist, dass englischsprachige Slogans extrem hohe Streuverluste in der Kommunikation bringen. Woraufhin übrigens die großen Ketten wie Douglas oder McDonalds ihre Slogans wieder ruckzuck in breitestem Deutsch texten. Hat sich das bis in den Schwarzwälder Mittelstand noch nicht herumgesprochen? Einen der vorderen Plätze in der nach oben offenen Skala der sprachlichen Irrungen und Wirrungen belegt sicher das "Winzer-Outlet" . Zum Verständnis: Hier geht es um ein regionales Produkt, auf das wir alle sehr stolz sind: badischer Wein. Im "Winzer-Outlet" des Badischen Weinkellers gibt es aber "wine & more" zu kaufen. Aha. Ich kann mich gerade nicht erinnern, dass Franzosen oder Italiener auf die Schnapsidee kämen, ihren "vin" oder "vino" in seelenlosen "wine" zu verwandeln! Und damit das Wertvollste, was sie marketingtechnisch in der Hand haben, nämlich Identität und Herkunft, preiszugeben. Zum Wohl! Es kann eigentlich nur besser werden, oder? The hope dies zuletzt.

BZ-Leserbrief vom 4.2.2008 von Rainer Witt, Dozent für Text/Konzept an der HS Furtwangen, Freiburg


 

 

Vier Monate nach Urteil: Mc Donalds-Schild endlich abgebaut

Während bundesweit die illegalen, großen Werbetafeln an den Autobahnen immer mehr zunehmen, ist die Autobahn A5 bei Freiburg und in den Landkreisen Emmendingen und Breisgau Hochschwarzwald jetzt werbefrei.

Während zwei große Werbeschilder ( "IKEA" und "wine and more") nach Hinweisen und Druck des BUND-Regionalverbandes schnell abgebaut wurden, ging der Konflikt um ein Mc Donalds Werbeschild bei Hartheim durch alle gerichtlichen Instanzen. Seit dem 21.12.2005 hatte das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald versucht die Entfernung des Schildes zu erwirken. Am 5. September 2007 hatte der VGH Baden-Württemberg, letztinstanzlich ein Urteil für den Landschaftsschutz und gegen die Verschandelung durch Werbeschilder ausgesprochen. Trotz Urteil stand das Schild bis in die vergangene Woche, was vom BUND in einem Schreiben ans Landratsamt auch nochmals kritisiert wurde. Das vom Landratsamt angedrohte Zwangsgeld von 500 Euro war angesichts von 200 Euro monatlichen Kosten für einen einzigen Quadratmeter Werbefläche (ca. 1800 Euro im Monat bei dem 3 x 3 Meter großen Schild laut Internetauftritt der Fa. Strassenmax) viel zu gering. Doch nachdem der Druck zunahm wurde vergangene Woche das Mc Donalds Schild endlich und hoffentlich endgültig abgebaut. Es geht dem Bund für Umwelt und Naturschutz nicht um das "einzelne Schild", sondern um die bundesweit massiv zunehmende "Verschilderung" der freien Landschaft.

Südosteuropäische Verhältnisse mit einem durchgehenden Schilderwald entlang der Straßen soll es bei uns nicht geben. Es geht aber auch um die zunehmende Kommerzialisierung aller Lebensbereiche, der wir fast nicht mehr entfliehen können. Überall werden wir mit Werbung zugeschüttet und belästigt. Die kleinen Erfolge des BUND in Freiburg schlagen zumindest einmal an einer Stelle eine Schneise in diese ständige Überflutung mit Werbebotschaften. Der südbadische Erfolg lässt sich durchaus auch auf andere Ecken in Deutschland übertragen. Immer mehr Umweltschützer aus ganz Deutschland fragen beim BUND Regionalverband nach Urteilen und Vorgehensweisen. "Am wichtigsten ist es, kontinuierlich Druck zu machen und einen langen Atem zu haben" sagt BUND Geschäftsführer Axel Mayer, der sich auch beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald bedankt, das durch alle Instanzen geklagt hatte.
17.12.2007,
http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/autobahn-werbung.html 
Mehr Infos:
http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/landschaftsschutz-werbung-strassenverkehrsordnung.html

"Die geschriebenen details sind ja im prinzip richtig. nur wird in dem aktualisierten teil des berichts beim leser die assoziation erweckt, dass zu unrecht und ohne genehmigung aufgestellte schild sei von uns bzw. über unseren unternhemensbereich strassenmax installiert worden (siehe: "ca. 1800 Euro im Monat bei dem 3 x 3 Meter großen Schild laut Internetauftritt der Fa. Strassenmax"). dem ist nicht so! ..."
andrea endler, 3.1.2007, le clou gmbh,


 

Macht, Geld, Mc Donalds und Landschaftsschutz

Groß war die Freude beim BUND-Regionalverband, als am 5. September 2007 der VGH Baden Württenberg, in Sachen Mc Donalds Werbung an der Autobahn bei Hartheim, ein Urteil für den Landschaftsschutz und gegen die Verschandelung durch Werbeschilder sprach. Groß ist der Ärger, weil jetzt (gesehen am 10.11.07) das umstrittene und illegale Werbeschild immer noch steht.

Seit dem 21.12.2005 versucht das Landratsamt die Entfernung des Schildes zu erwirken. Am 3.5.2007 hatte das Landratsamt offiziell die Beseitigung der Anlage verfügt, am 2.5.2007 hatte das Verwaltungsgericht Freiburg diesen Bescheid bestätigt.
Wir ärgern uns nicht über das Landratsamt. Der Leiter Dezernat 4 - Bau und Umwelt, Herr Loegler macht seit Dezember 2005 Druck. "Das Landratsamt ist in Sachen Werbung in der Zwangsvollstreckung und
hat bereits ein Zwangsgeld festgesetzt. Der nächster Schritt wäre die Ersatzvornahme. Rechtsstaatlich sind diese Schritte notwendig; brauchen daher auch eine gewisse Zeit." schreibt Herr Loegler am 8.11.07 an den BUND. Zwei Jahre illegale, gewinnbringende Werbung für Mc Donalds in der freien Landschaft. Jeder Bauherr irgendeines anderen illegalen Bauwerks würde sich über so einen Zeitgewinn freuen. Für uns, als rechtliche Laien, ist das nicht entfernte Schild etwa so, als wenn ein Bankräuber
nach einem Überfall das gestohlene Geld behalten und den Zins dauerhaft kassieren könnte. Der vom VGH bestätigte, illegale Zustand der Autobahnwerbung blieb durch alle Instanzen und jetzt sogar noch Monate nach dem VGH Urteil erhalten. Die Firma Media Support und die Firma Mc Donald`s profitieren von jedem Tag Verlängerung. Dies ist nicht nur aus Gründen des Landschaftsschutzes ärgerlich,
sondern es widerspricht auch dem Rechtsempfinden. Es geht dem BUND darum, Landschaftsschutz auch an den Straßen durchzusetzen und die bundesweit massiv zunehmende Verschandelung (wie
sie in anderen Ländern leider üblich ist) zu verhindern. Mc Donalds bei Hartheim ist hier ein bundesweiter Präzedenzfall, denn immer mehr Menschen informieren sich auf den Internetseiten des BUND wie solche Schilder entfernt werden können.
Axel Mayer / Regionalgeschäftsführer BUND, 14.11.2007


 


McDonalds Werbetafel an Autobahn Hartheim muss entfernt werden



Höchstrichterliche Bestätigung mit bundesweiter Bedeutung

Obwohl in Deutschland der § 33 Straßenverkehrsordnung, Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet, nahmen bisher bundesweit und auch Südbaden die illegalen, großen Werbetafeln entlang der Straßen immer mehr zu. Erfolgreich hatte BUND Geschäftsführer Axel Mayer auf den Abbau einer illegalen Werbetafel eines Möbelhauses an der Autobahn im Landkreis Emmendingen gedrängt. Das Landratsamt Emmendingen hatte schnell reagiert, die Tafel wurde abgebaut. Der BUND hatte danach das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald aufgefordert, eine große Mc Donald`s Werbetafel an der Autobahn A5 bei Hartheim-Feldkirch entfernen zu lassen. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hatte dem BUND mitgeteilt, dass die Beseitigung der Werbetafel bereits am 3.5.2006 angeordnet wurde. Gegen diese Anordnung hatte die Werbefirma geklagt. Doch sowohl das Regierungspräsidium Freiburg als auch der Verwaltungsgericht Freiburg haben diese Entscheidung des Landratsamtes bestätigt.
Es „lohnte“ sich für die Werbefirma und für Mc Donalds in Sachen Autobahnwerbung durch alle Instanzen zu gehen, denn das Verfahren war bis jetzt beim Verwaltungsgerichsthof in Mannheim anhängig und das Schild stand werbewirksam an der Autobahn. Jetzt liegt seit dem 05.09.2007 ein höchst erfreulicher Beschluss des VGH vor ( AZ: 3 S 1186/07), den wir Ihnen auch gerne zumailen. Wir zitieren auszugsweise:
/Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. April 2007 - 5 K 1679/06 - wird
abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.../
/Der allein auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützte
Antrag ist bereits unzulässig, weil er nicht den formellen Anforderungen
des § 124 a Abs. 4 S. 4 VwGO genügt.../
/Ob Werbetafeln an Bundesautobahnen im Außenbereich zulässig sind, hängt
von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht für eine
Vielzahl von Verfahren gleichermaßen und nach einheitlichen Grundsätzen
beurteilt werden. Dementsprechend ist auch das Verwaltungsgericht im
vorliegenden Verfahren zu der Auffassung gelangt, dass „das ca. 9 qm
große Schild eine eklatante Störung des Landschaftsbilds darstellt, das
durch weitgehend unberührte - lediglich dem Ackerbau dienende –
Landschaft westlich der Bundesautobahn 5 geprägt ist“, und hat damit
ersichtlich eine Einzelfallbetrachtung
vorgenommen./Zitatende

BUND Geschäftsführer Axel Mayer begrüßt diese Entscheidung und dankt den Landkreisbehörden in Breisgau-Hochschwarzwald, die diesen wichtigen Prozess bis zur letzten Instanz geführt haben. Nach Ansicht des BUND gibt es in Deutschland noch viele, große Werbeschilder, die eine eklatante Störung des Landschaftsbilds darstellen. Was im jetzt vom VGH bestätigten Freiburger Urteil für landwirtschaftlich geprägte Flächen gilt, muss für Wälder und Wiesen natürlich noch mehr gelten.
Zur nicht hinehmbaren Landschaftsverschandelung kommt bei dieser illegalen Nutzung der Natur noch die zunehmend unerträgliche Kommerzialisierung aller Lebensbereiche mit Werbung. Ein kleines Team des BUND Regionalverbandes fährt in diesem Moment auf der Autobahn A5 und fotografiert alle Werbetafeln am Oberrhein ...
14.9.2007, http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/autobahnwerbung-urteil-vgh.html

  

 

Werbung ausserhalb von Ortschaften?

Blick nach Westen von Autobahn zwischen Bad Krozingen und- Hartheim bei km 768.5 am 19.4.2007

Blick nach Westen von Autobahn zwischen Bad Krozingen und- Hartheim bei km 768.5 am 19.4.2007

Das geht ins Auge. Wie viel Reklame darf sein? Werbung außerhalb von Ortschaften ist oft grenzwertig

Manche freuen sich über die bunte Abwechslung auf einer drögen Autofahrt, andere schimpfen über Landschaftsverschandelung und warnen vor südeuropäischen oder amerikanischen Verhältnissen. Werbeschilder außerhalb von Ortschaften sind veritable Streitobjekte – und nicht selten illegal. Doch die Rechtslage ist etwas vertrackt, und immer öfter, so ist auch in unserer Region zu beobachten, wird versucht, Werbebotschaften an Autobahnen und Landstraßen aufzurichten. Ob Fastfoodkette, bürgerliches Restaurant, Möbelhaus oder Baumarkt, ob Weingut, Obstverkauf oder Fahrradhändler – mehr als ein großes Schild, einen ausrangierten Anhänger und einen gut sichtbaren Stellplatz auf einem Acker braucht es nicht, um die eigene Werbebotschaft an die Autofahrer zu bringen. Und die kommt durchaus an. Wer etwa öfter auf der A5 unterwegs ist, dem dürfte das auf dieser Seite abgebildete Schild präsent sein. Umweltschützern wie Axel Mayer vom Bund für Umwelt- und Naturschutz in Freiburg (BUND) sind solche Tafeln ein Dorn im Auge. Ganz offen beklagt er, dass das Thema Landschaftsschutz immer „ganz heftig diskutiert" werde, wenn es um die Errichtung von Windrädern oder Solaranlagen gehe, die Beeinträchtigung der Landschaft durch bunte Werbebotschaften am Wegesrand sieht der Emmendinger Kreisrat dagegen deutlich auf dem Vormarsch. Über eine Werbetafel des Möbelhauses Ikea an der A5 hat sich Mayer beim Landratsamt Emmendingen beschwert – mit Erfolg. Das Schild wurde entfernt. Die Behörde konnte baurechtliche Bedenken geltend machen, erklärt Ulrich Spitzmüller, Sprecher des Landratsamtes in Emmendingen. Ganz ohne Widerstand ging die Demontage freilich nicht vonstatten. Mit dem Verweis, dies sei kein Werbe-, sondern ein Hinweisschild versuchte der Möbelhändler, den Abbau der 24 Quadratmeter großen Tafel zu verhindern, auch ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro wirkte zunächst nicht abschreckend. Nun will Mayer gegen das McDonalds-Schild bei Hartheim (siehe Foto) vorgehen, vorgehen, doch wie aus dem Landratsamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald verlautet, ist man dort bereits von selbst auf die gelb-rote Tafel aufmerksam geworden und hat entsprechende Schritte eingeleitet. Denn das Aufstellen derartiger Werbetafeln außerhalb von Ortschaften bewegt sich oft am Rande der Legalität. „Das Thema ist ein Dauerbrenner", sagt Gero Morlock vom Freiburger Regierungspräsidium. Als Referatsleiter für Straßenbetrieb und Verkehrstechnik haben er und seine Mitarbeiter den verkehrsrechtlichen Aspekt derartiger Schilder entlang von Autobahnen zu beurteilen. Dabei gibt es eine abgestufte Betrachtungsweise: Null Toleranz gilt in einem 40 Meter breiten Streifen entlang der Autobahn, zwischen 40 und 100 Metern von der Fahrbahn entfernt ist Werbung unter bestimmten, eher restriktiv gehandhabten Bedingungen, zulässig. Ab 100 Metern Entfernung ist aus verkehrsrechtlicher Sicht nichts mehr zu machen, erklärt Morlock. Was nicht heißt, das dort einfach Schilder aufgestellt werden dürfen. Jede Werbeanlage außerhalb von Ortschaften ist ein genehmigungspflichtiger Hochbau  – zuständig sind in der Regel die Landratsämter. Ob es eine Erlaubnis gibt, hängt unter anderem von sicherheitstechnischen, aber eben auch von ökologischen Gesichtspunkten ab. Doch nur allzu oft machen die Behörden die Erfahrung, dass die Werbetreibenden erstmal die Grenzen austesten, anstatt eine Genehmigung einzuholen. Dabei ist manchen eine gewisse Kenntnis der Materie nicht abzusprechen: Wie Gero Morlock mit einem Schmunzeln berichtet, komme es immer wieder mal vor, dass seine Mitarbeiter beim Nachmessen feststellen müssen: „Das Schild wurde genau 101Meter von der Autobahn entfernt aufgestellt."

Der Drang, Werbung entlang von Landstraßen und Autobahnen – vor alle man viel befahrenen Strecken – zu installieren, dürfte in Zukunft noch zunehmen. Die westfälische Werbeagentur Le Clou etwa, spezialisiert auf außergewöhnliche Werbeträger, bietet seit einem Dreivierteljahr gezielt Autobahnwerbung an. „Platzieren Sie Ihr Werbebanner dort, wo es am sinnvollsten ist, und wo es von Millionen von Menschen gesehen wird!", heißt es auf der Internetseite strassenmax.info. Le Clou bietet seinen Kunden dabei nicht nur die technische Umsetzung der Autobahnwerbung an, sondern kümmert sich auf Wunsch auch um die Verhandlungen mit Behörden und Grundstückseigentümern. Laut Le Clou- Geschäftsführer Robin Alexander Gäbler werde man sich mit beiden in der Regel handelseinig. „Dank unserer Kontakte hier im Westfälischen können wir in den meisten Fällen das Werbebanner an dem vom Kunden gewünschten Platz installieren", erklärt Gäbler, verschweigt aber auch nicht, dass die Verhandlungen „in Einzelfällen" schwierig sein können. In puncto Autobahnwerbung sei man bislang vor allem in Nordrhein-Westfalen tätig, so Gäbler, doch seine bundesweit agierende Werbeagentur habe auch bei diesem Thema die Fühler bereits nach Baden-Württemberg ausgestreckt. Doch auf staatlicher Seite macht man sich offenbar Gedanken über das Thema. So wird laut Joachim Müller-Bremberger, Sprecher des Freiburger Regierungspräsidiums, derzeit an einem Erlass gearbeitet, der die Bestimmungen für Werbung im Umfeld von Raststätten etwas lockern soll. Offenbar, meint Müller- Bremberger, möchte man „das Ventil ein wenig öffnen".
1.7.2007, Alexander Huber, www.der-sonntag.de 

© by  freiburg-schwarzwald.de, Update 27.06.13