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Blick nach Osten zum Schloßberg am 12.1.2009 um 8.30 Uhr: Freiburg bei -11 Grad Frost
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Nachhaltigkeitszertifikate für Gebäude

Nachhaltigkeit ist in zahlreichen Lebensbereichen ein wichtiges Thema und längst ein geflügeltes Wort, wenn es darum geht, mit Blick auf Zukunft, Umwelt und Werterhalt zu wirtschaften. Auch in der Immobilienbranche gewinnt Nachhaltigkeit an Bedeutung. Dies nicht ohne Grund: In Deutschland entfallen zwischen 30 und 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf den Betrieb von Gebäuden. Dabei könnte durch energieeffizientes Bauen ein Großteil davon eingespart werden.
Um das Maß an Nachhaltigkeit verschiedener Immobilien anschaulich und durch einheitliche Bewertungskriterien vergleichbar zu machen, wurden in vielen Ländern Nachhaltigkeitszertifikate ins Leben gerufen. Die bekanntesten Siegel sind Leadership in Energy and Environmental Design (LEED) aus Nordamerika, Building Research Establishment Environmental Assessment Method (BREEAM) aus Großbritannien, Green Star aus Australien sowie das Label Green Building der Europäischen Union und das Deutsche Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Bauherren und Eigentümer einer Immobilie, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen – in Deutschland sind diese in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt – hinaus in Nachhaltigkeit investieren wollen, können durch eine Zertifizierung die Leistungsfähigkeit des Gebäudes von einem Fachgremium bestätigen lassen und sogar verbessern. Denn bei vielen Zertifikaten werden nicht die fertiggestellten Gebäude analysiert, sondern die Antragsteller über den gesamten Planungs- und Ausführungsprozess hinweg begleitet. Die beteiligten Akteure sollen mit ganzheitlichem Ansatz von Anfang an zusammenarbeiten.
Was vielen Menschen nicht bewusst ist: Beim Thema Nachhaltigkeit spielen nicht nur ökologische Faktoren eine zentrale Rolle, wie etwa die Schonung natürlicher Ressourcen und ein geringer Energieverbrauch bei Herstellung, Nutzung und Entsorgung der verwendeten Materialien. "Neben der Ökologie umfasst der Begriff Nachhaltigkeit auch ökonomische und soziokulturelle Aspekte", sagt Rainer Schüle, Geschäftsführer der Energieagentur Regio Freiburg. Die Maßnahmen müssen nicht nur der Umwelt zugutekommen, sondern auch wirtschaftlich in einem vernünftigen Rahmen durchgeführt werden können. Außerdem bedeutet Nachhaltigkeit, generationsübergreifend für unsere Nachkommen mitzudenken. Nachhaltiges Bauen sorge somit dafür, die ökologische, ökonomische und soziale Leistungsfähigkeit von Gebäuden langfristig zu gewährleisten, sagt Schüle. Im Blickpunkt stehen folglich auch Aspekte wie flächensparendes Bauen, Nachnutzungsmöglichkeiten, die Steigerung der Nutzerzufriedenheit beispielsweise durch intelligente Lichtplanung und gutes Gebäudeklima sowie die Verbesserung der Marktfähigkeit.
Die Vorteile, die die Zertifizierung eines Gebäudes mit sich bringt, liegen für Schüle auf der Hand: "Man hat von Anfang an Planungs- und Kostensicherheit, und der Zertifizierungsprozess ist nachvollziehbar, ganzheitlich, transparent und praxisorientiert." Da ein nachhaltig errichtetes Gebäude im Vergleich eine bessere Wohnqualität bietet und geringere Nebenkosten erzeugt, können die Kaltmieten erhöht werden. Bessere Vermarktungsmöglichkeiten, verringerte Betriebskosten, die erhöhte Gebäudequalität und der Imagegewinn sorgen für den Mehrwert zertifizierter Gebäude.
Meinhard Hansen, Vorsitzender der Kammergruppe Freiburg-Stadt der Architektenkammer Baden-Württemberg, hält die Zertifizierung von Gebäuden zwar für empfehlenswert. Gleichzeitig sieht er aber die Gefahr, dass die Anforderungen für ein Zertifikat zu kompliziert und undurchsichtig werden. Den hohen Aufwand sieht auch Stephan Kippes, Geschäftsführer des Marktforschungsinstituts des Immobilienverbands Deutschland, als Hürde, welche manche Investoren von einer Zertifizierung abhalten könnte. Schließlich müssten schon beim Planungsprozess alle Beteiligten an einen Tisch gebracht werden, was zumeist sehr schwierig sei. Hinzu kämen die zusätzlichen Kosten für ein Zertifikat. Dazu hat Schüle einen klaren Standpunkt: "Natürlich muss man zunächst in Nachhaltigkeit investieren – aber wenn wir es nicht tun, wird es auf lange Sicht noch teurer."
31.1.2012, Energieagentur Regio Freiburg

 

Zweitwohnungssteuer für Fewos - ein gewagtes Spiel

Gemeinden, die Zweitwohnungsteuer verlangen, treiben ein gewagtes und unlauteres Spiel. Gewagt deshalb, weil gute und treue Gäste schon vor etlichen Jahren angelockt wurden, eine zweite Wohnung zu erwerben. Viele der Angesprochenen nahmen dieses Angebot an, sodass sich ein neu entstandener Immobilienwert samt Einrichtungen entwickelte. Diese Investitionen verhalfen den Kommunen zu einem nicht zu verachtenden Aufschwung. Nicht nur dies, die Gäste waren auf Grund der eigenen Immobilie öfter zugegen und sorgten deshalb auch kontinuierlich für gute Umsätze der örtlichen Geschäfte und Betriebe sowie auch der Gastronomie. Bis zur Einführung der Zweitwohnungsteuer entwickelte sich ein gutes und zufriedenes Miteinander mit der einheimischen Bevölkerung. Die Besitzer der Zweitwohnungen wurden als die besten Gäste geschätzt. Mit der Besteuerung der Zweitwohnungen haben sich die Kommunen selbst ein Bein gestellt, denn zu Recht haben die Besitzer die Besteuerung als Provokation angesehen und verhalten sich dementsprechend in ihrem Konsum. Eine Bestandswahrung wurde nicht in Betracht gezogen. Nicht zu erwarten war, dass Bürgermeister samt Gemeinderäten damit leben können, dass sie ihre besten Kunden ausgrenzen, sie ungleich behandeln und diskriminieren. Wenn die Zweitwohnungsbesitzer zu allen kommunalen Abgaben gleich wie die einheimische Bevölkerung herangezogen werden, kann eine zusätzliche Steuer nicht gerecht sein.
Zweitwohnungsteuer ist, wie die rote Umweltplakette für Autohalter, Enteignung.
7.8.2011, Jürgen Keitel,
http://www.juergenkeitel.homepage.t-online.de/seite96.htm

 

Kredite mit langfristiger Zinsbindung werden rarer und teurer

Mit der Stabilität des deutschen Immobilienmarkts dürfte es vorbei sein / Auf Häuslebauer kommen nun gefährliche variable Zinsen zu

Stattdessen breitet sich eine spanische, irische, englische, US-amerikanische Unsitte aus. Denn dort ist die Zinsbindung für Hypotheken meist nur sehr kurz. Externe Faktoren führen deshalb sehr schnell zu Kreditausfällen, die Verbraucher ohne eigenes Verschulden schnell in schwere Notlagen bringen können. So stehe in Deutschland die Abkehr von einer langfristigen Zinsbindung bevor. Darauf hat kürzlich Siegfried Jaschinski hingewiesen. Der Präsident des Bundesverbands Öffentlicher Banken erklärte, dass es auch in der Berliner Republik bald fast nur noch kurze Zinsbindungen geben werde. Die Zeit dürfte vorbei sein, in der "Immobilienfinanzierungen mit bis zu zehnjährigen festen Zinskonditionen vergeben werden." Kredite mit langfristiger Zinsbindung würden rarer und teurer werden, warnte Jaschinski. Er führte dafür die Veränderungen im Bankensektor an, die mit der Krise in Gang gekommen sind. Die lange Zinsbindung sei bisher wegen der großen Zahl von Hypothekenbanken möglich gewesen, die auf den deutschen Pfandbrief als sehr preiswerte Refinanzierungsquelle zurückgreifen konnten. Dazu wären die Landesbanken gekommen, die mit Staatsgarantien die großen Anbieter von Langfristfinanzierungen in Deutschland waren. "Die Zahl der Hypothekenbanken ist infolge der Finanzkrise stark geschrumpft, mehr noch ihre Bilanzsummen und das Angebot langfristiger Hypothekenkredite." So trägt dazu bei, dass die Landesbanken, die sich nicht ihren eigentlichen Aufgaben widmeten, sondern international mitgezockt und sich dabei zum Teil kräftig verzockt haben

"Mit der Stabilität des deutschen Immobilienmarkts dürfte es nun vorbei sein", schreibt Jaschinski und das wäre das Ende für eine stabile Entwicklung der Häuserpreise in Deutschland. Ein Hauskauf werde zukünftig zu einem großen Risiko, weil Zinserhöhungen auch in Deutschland dann "unmittelbarer auf die Zinsbelastungen privater und professioneller Immobilieneigentümer durchschlagen". Wie in den USA oder Spanien könnten in Zukunft viele Hausbesitzer dann schnell ihre Kredite nicht mehr bedienen, ihr Haus verlieren, obwohl sie nicht einmal arbeitslos geworden sind. Das kann zu zahllosen Notverkäufen und Zwangsversteigerungen führen, die in den USA immer neue Rekordstände erklimmen. Damit kommt es wiederum zu stark fallenden Immobilienpreisen. Das führt dazu, dass die Immobilien oft längst nicht mehr das Wert sind, was als Hypothek auf ihnen lastet, womit der Kredit nicht mehr abgesichert ist. "Banken birgt das Immobilienkreditgeschäft kein verlässliches und überschaubares Risiko mehr", resümiert Jaschinski. Was er an dieser sich nach unten drehenden Abwärtsspirale nicht beschreibt, ist, dass das auch dazu führt, dass die Baubranche weitgehend zusammenbricht, an der etliche weitere Branchen hängen. Deshalb steigt die Arbeitslosigkeit und das treibt die Spirale weiter an. In Spanien ist die Arbeitslosigkeit wie in keinem anderen Euroland explodiert, was allerdings auch an den Strukturen des Arbeitsmarkts liegt. Ein Teil ist der kaum vorhandene Kündigungsschutz, der immer weiter ausgehöhlt wird, was von der Bundeskanzlerin gelobt wird. Offiziell wurde deshalb sogar offiziell eine Arbeitslosenquote von über 20% registriert.
Alles vom 19.7.2010 bitte lesen auf http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32957/1.html

 

Baulückenbörse Region Freiburg: Verdichtung besser als Neubau?

1. Baulücken bebauen ist sinnvoller als zusätzliche Neubaugebiete auszuweisen - Verdichtung statt Neubau. So die Meinung vieler.

2. "Aufbauend auf der Kenntnis der Baulückenbörse sollen die beteiligten Kommunen in der Durchführung systematischer Eigentümeransprachen beraten und unterstützt werden. Die dabei ermittelten Grundstücke und Objekte verkaufsbereiter Eigentümer stellen die Grundlage für den Aufbau der regionalen Baulückenbörse für Flächen im Bestand dar. Damit soll eine gemeindeübergreifende Aktivierung bislang nicht systematisch am Markt präsenter Innenentwicklungspotenziale erreicht werden. Motto und Ziel: mehr Qualität und Service für Eigentümer, Bauwillige bzw. Zuzugswillige, Kommunen, Baufinanzierer und Handwerker sowie gute Beispiele und neue Wohnqualitäten im Bestand aufzeigen." www.baulueckenboerse.de

3. Da bislang nur wenige Anbieter ihre Baulücken bei der Börse angemeldet haben, bringt die Baulückenbörse derzeit nur wenig.
24.2.2010

 

Umkehrhypothek: Rente auf das Haus zur Altersversorgung

Es ist eine Rente auf das Haus: Der Kreditgeber gewährt dem mindestens 65 Jahre alten Besitzer einen Kredit, zahlt ihn in monatlichen Raten oder in einem Einmalbetrag aus. Zinsen fallen nicht an. Sie werden dem Darlehen zugeschlagen und erst am Ende der Laufzeit fällig, wenn der Kreditnehmer gestorben ist oder in ein Heim zieht. Der Kredit wird mit dem Verkaufserlös der Immobilie getilgt.
4.2.2010

 

Übergangsfrist zur Einführung der Gebäude-Energieausweise abgelaufen

Am 1. Juli 2009 ist die letzte Übergangsfrist bei der Einführung von Energieausweisen abgelaufen. Jetzt müssen nicht nur alle Eigentümer von Wohngebäuden, sondern auch von Nicht-Wohngebäuden einen Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung vorlegen können.

Nichtwohngebäude sind zum Beispiel Bürogebäude, Supermärkte, Gaststätten, Hotels oder andere gewerbliche Einrichtungen, die beheizt werden. Wer Geschäftsräume verkaufen, verpachten oder vermieten will, muss auf Anfrage der Interessenten den Ausweis vorlegen. Bei Gebäuden über 1.000 Quadratmeter mit öffentlichem Publikumsverkehr muss darüber hinaus seit 1. Juli 2009 der Energieausweis gut einsehbar im Eingangsbereich aufgehängt werden. Dies gilt zum Beispiel für alle Schulen, Rathäuser und Behörden, die Bürgeranlaufstellen sind. Bei Nichtwohngebäuden besteht generell freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Bei bestimmten Wohngebäuden ist dagegen seit 1.1.2009 der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen Begutachtung der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist dabei unabhängig vom Nutzerverhalten. Dagegen basiert der Verbrauchsausweis basiert allein auf den Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre.

"Der Energieausweis ist eine Chance für den Klima- und Verbraucherschutz. Wer energetisch saniert, kann dieses Engagement den Besuchern und vor allem den Nutzern des Gebäudes zeigen. Die Energieverbräuche werden so thematisiert und rücken stärker ins Bewusstsein" sagt Harald Schwieder von der Energieagentur Regio Freiburg. Die Energieagentur Regio Freiburg GmbH hat bereits zahlreiche Energieausweise im Auftrag von Kommunen und Gewerbeeinrichtungen ausgestellt. Interessenten können sich an die Spezialisten bei der Energieagentur Regio Freiburg wenden unter 0761-79177-0 oder schwieder@energieagentur-freiburg.de
2.7.2009

 

Hypothek erben

Die Übertragung von Immobilienvermögen an die Erben will gut überlegt sein. Oft stellt sich die Frage, ob die Verteilung beim Tod durch Testament geregelt sein soll, oder ob man eine Übergabe schon zu Lebzeiten bevorzugt.

Wer Immobilien von Todes wegen vererben und verteilen möchte, sollte sorgsam mit den juristischen Begrifflichkeiten umgehen. Es bedeutet rechtlich einen großen Unterschied, Erbe einer Immobilie zu werden oder sie nur als Vermächtnis zugewandt zu bekommen. Was vielen Menschen unbekannt ist: Eine Erbschaft bezieht sich stets auf den kompletten Nachlass eines Verstorbenen. Der Erbe wird unmittelbar Eigentümer aller Gegenstände, die dem Verstorbenen gehört haben. Ein Vermächtnis dagegen ist nichts Unmittelbares, sondern nur ein Anspruch auf einen einzelnen Gegenstand. Dieser Anspruch muss erst noch vom Erben erfüllt werden. Bei einer Immobilie geschieht das dadurch, dass der Erbe mit dem Vermächtnisnehmer einen Notarvertrag schließt. Anschließend wird die Änderung im Grundbuch vollzogen. Erst durch diese Zwischenschritte erlangt der Vermächtnisnehmer Eigentum. Die Situation ist ähnlich wie bei einem Kaufvertrag, nur dass kein Kaufpreis anfällt.´Trotzdem gibt es viele meist handschriftliche Testamente, in denen die Begriffe munter durcheinander gehen. Sie sorgen häufig für Streit. Beispiel: Jemand schreibt in seinem Testament, dass er seinem Ehepartner das selbst bewohnte Hausgrundstück und seinen beiden Kindern jeweils eine Eigentumswohnung "vererbt". Es fehlt eine klare Anordnung, wer Erbe des gesamten Nachlasses werden soll. Wird der Ehepartner alleiniger Erbe, oder werden auch die Kinder Erben?

Die Frage, wer bei einem unklar formulierten Testament als Erbe gilt, beantwortet das Nachlassgericht. Dazu muss ein Erbscheinsantrag gestellt werden. Die Beteiligten können vorher nicht sicher wissen, wie das Nachlassgericht das unklare Testament interpretiert. Deshalb kann der Erbschein viel Zeit und Geld kosten. Besonders misslich wird es, wenn eine Nachlassimmobilie weiterverkauft werden soll. Ohne Klärung der Erbenstellung durch einen Erbschein ist das nämlich nicht möglich.

Der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis ist nicht nur förmlicher Natur. Seine inhaltliche Bedeutung zeigt sich verstärkt dann, wenn einzelne Immobilien mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet sind. Soll die gesamte Erbengemeinschaft den zugrunde liegenden Kredit abtragen oder nur der Begünstigte, dem die einzelne Immobilie zufallen soll? Im Falle einer Erbengemeinschaft gilt die Grundregel, dass zunächst alle Verbindlichkeiten aus dem Nachlass bezahlt werden müssen. Vorher kann der verbleibende Rest nicht unter den Erben aufgeteilt werden. Wenn alle Begünstigten eines Testaments rechtlich als Erben gelten, dann zahlen alle die Zeche – auch diejenigen Erben, die an der kreditbelasteten Immobilie im Ergebnis gar nicht teilhaben. Ist im obigen Beispiel nur die Eigentumswohnung, die dem Sohn zufallen soll, kreditbelastet, dann tragen Ehefrau und Tochter die Belastung trotzdem mit, falls sie nach Auslegung durch das Nachlassgericht auch als Erben gelten. Bei einem Vermächtnis ist das meist anders. Hier hat der Vermächtnisnehmer allein dafür zu sorgen, dass der Finanzierungskredit an die Bank zurückbezahlt wird. Theoretisch ist es zwar möglich, dass die Bank trotzdem an die Erbengemeinschaft herantritt und Zahlung verlangt. Die Erben können dann aber vom Vermächtnisnehmer Ersatz verlangen. Das ergibt sich aus einer gesetzlichen Auslegungsregel, die immer dann eingreift, wenn der Kredit mit einer Hypothek oder einer Grundschuld abgesichert ist.

Häufiger ist aber folgender Fall: Der Eigentümer eines Grundstücks nimmt ein Verbraucherdarlehen auf, das zur Finanzierung eines Autos, einer Reise oder anderer Anschaffungen verwendet wird. Zur Absicherung dieses Darlehens wird eine Grundschuld zugunsten der Bank in das Grundbuch eingetragen. Einen inhaltlichen Bezug zwischen der Immobilie und dem Darlehen gibt es nicht. Es fragt sich, wer das Darlehen abtragen muss, wenn der Eigentümer nun stirbt und ein Vermächtnis über die Immobilie aussetzt. Dieser Fall ist gesetzlich nicht geregelt. Klare Anordnungen im Testament sind deshalb empfehlenswert. Das gilt nicht nur für die Frage, wer Erbe im juristischen Sinn wird. Es sollte auch unmissverständlich festgelegt werden, wer die Nachlassverbindlichkeiten zu tragen hat
21.3.2009, Dr. Matthias Jünemann,  Fachanwalt für Erbrecht in Freiburg.  

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