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Branchenbuch
Infos zur Immobilien-Seite ab 1.1.2009
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Home >Dienste
>Immobilien >Immobilien2
Blick nach Osten zum Schloßberg am 12.1.2009 um 8.30
Uhr: Freiburg bei -11 Grad Frost
Mieter wird Eigentümer: Südwert verkaufte Wohnungen in Bugginger Strasse
>Wohnen4 (4.2)
Erstmals Sozialbilanz der Freiburger Stadtbau FSB
>Wohnen4 (2.2.2012)
Gasthaus Schiff - Teilabriss des Freiburger Münsters >Oberwiehre1
(31.1.2012)
Nachhaltigkeitszertifikate für Gebäude >Immobilien2 (31.1.2012)
Stadtsoziologe Friedrichs: Kaum Verdrängung
von Arm durch Reich in Freiburg >Wohnen4 (8.12)
Gentrifizierung im Heldenviertel: Wohnungsverkauf nach Sanierung
>Wiehre2 (2.9.2011)
Zweitwohnungssteuer für Fewos - ein gewagtes Spiel >Immobilien2 (7.8.2011)
Fahrradabstellplätze in Freiburg - bei Neubauten Pflicht >Fahrrad1
(26.7.2011)
Gebäudesanierung
vor Konsum >Energiesparen (11.2.2011)
Baubürgermeister Haag zur
Stadtentwicklung von Freiburg bis 2030
>Freiburg4 (20.1.2011)
FSB-Mietermitbestimmungsende wegen Sanierung, Gleichbehandlungsgesetz
>Weing1 (28.12.)
Heiliggeistspital: 2014 werden rund 7000 qm Fläche frei >Senioren3
(9.12.2010)
ecotrinova: Pionier-Hochhaussanierung Passivhaus
Freiburg Bugginger 50 >Buggi50 (14.1.10)
Mehrgenerationen-Energieeffizienzhaus
55: Bauverein Breisgau in Kirchzarten >Wohnen4 (21.10)
Kredite mit langfristiger Zinsbindung werden rarer und teurer
>Immobilien2 (19.7.2010)
Neuerscheinung: Das Sonnenschiff - Ein ökologisches Modell für die
Zukunft >Solar4 (1.7.10)
Hausbesetzung in der Gartenstrasse >Wohnen (23.4.2010)
Baulückenbörse Region Freiburg: Verdichtung besser als Neubau? >Immobilien2
(24.2.2010)
Umkehrhypothek: Rente auf das Haus zur Altersversorgung >Rente (4.2.2010)
Green Building Freiburg im Rieselfeld für Expo Shanghai >Greencity1
(1.2.2010)
Stromerzeugende Heizung über BHKW für Mieter und Vermieter >Kraft-Waerme
(20.11.2009)
Gagfah-Wohnungen im Auggener Weg: Treffen am 27.Juli vorort >Wohnen4
(21.7.2009)
Sanierung Weingarten-West: Kooperation Stadtbau - ISE - badenova
>Buggi50 (13.1.2010)
Übergangsfrist
zur Einführung der Gebäude-Energieausweise abgelaufen >Immobilien2 (2.7.09)
Hypothek
erben >Immobilien2 (21.3.2009)
Weniger und teurer - Wohnungsleerstand in Freiburg >Wohnen3 (6.2.2009)
Pfarrdotationsgrundstücke: 10% für Staat und 90% für Kirche >Kirchen4
(31.1.2009)
Haus & Grund: Miet- und Steuerrecht bremsen die Energiesparen
>Energiesparen (11.1.2009)
Aktuelle Infos zur
Immobilien-Seite bis Ende 2008 >Immobilien1
Nachhaltigkeitszertifikate für Gebäude
Nachhaltigkeit ist in zahlreichen Lebensbereichen ein wichtiges Thema und
längst ein geflügeltes Wort, wenn es darum geht, mit Blick auf Zukunft, Umwelt
und Werterhalt zu wirtschaften. Auch in der Immobilienbranche gewinnt
Nachhaltigkeit an Bedeutung. Dies nicht ohne Grund: In Deutschland entfallen
zwischen 30 und 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf den Betrieb von
Gebäuden. Dabei könnte durch energieeffizientes Bauen ein Großteil davon
eingespart werden.
Um das Maß an Nachhaltigkeit verschiedener Immobilien anschaulich und durch
einheitliche Bewertungskriterien vergleichbar zu machen, wurden in vielen
Ländern Nachhaltigkeitszertifikate ins Leben gerufen. Die bekanntesten Siegel
sind Leadership in Energy and Environmental Design (LEED) aus Nordamerika,
Building Research Establishment Environmental Assessment Method (BREEAM) aus
Großbritannien, Green Star aus Australien sowie das Label Green Building der
Europäischen Union und das Deutsche Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen (DGNB).
Bauherren und Eigentümer einer Immobilie, die über die gesetzlichen
Mindestanforderungen – in Deutschland sind diese in der Energieeinsparverordnung
(EnEV) festgelegt – hinaus in Nachhaltigkeit investieren wollen, können durch
eine Zertifizierung die Leistungsfähigkeit des Gebäudes von einem Fachgremium
bestätigen lassen und sogar verbessern. Denn bei vielen Zertifikaten werden
nicht die fertiggestellten Gebäude analysiert, sondern die Antragsteller über
den gesamten Planungs- und Ausführungsprozess hinweg begleitet. Die beteiligten
Akteure sollen mit ganzheitlichem Ansatz von Anfang an zusammenarbeiten.
Was vielen Menschen nicht bewusst ist: Beim Thema Nachhaltigkeit spielen nicht
nur ökologische Faktoren eine zentrale Rolle, wie etwa die Schonung natürlicher
Ressourcen und ein geringer Energieverbrauch bei Herstellung, Nutzung und
Entsorgung der verwendeten Materialien. "Neben der Ökologie umfasst der Begriff
Nachhaltigkeit auch ökonomische und soziokulturelle Aspekte", sagt Rainer
Schüle, Geschäftsführer der
Energieagentur Regio Freiburg. Die Maßnahmen müssen nicht nur der Umwelt
zugutekommen, sondern auch wirtschaftlich in einem vernünftigen Rahmen
durchgeführt werden können. Außerdem bedeutet Nachhaltigkeit,
generationsübergreifend für unsere Nachkommen mitzudenken. Nachhaltiges Bauen
sorge somit dafür, die ökologische, ökonomische und soziale Leistungsfähigkeit
von Gebäuden langfristig zu gewährleisten, sagt Schüle. Im Blickpunkt stehen
folglich auch Aspekte wie flächensparendes Bauen, Nachnutzungsmöglichkeiten, die
Steigerung der Nutzerzufriedenheit beispielsweise durch intelligente
Lichtplanung und gutes Gebäudeklima sowie die Verbesserung der Marktfähigkeit.
Die Vorteile, die die Zertifizierung eines Gebäudes mit sich bringt, liegen für
Schüle auf der Hand: "Man hat von Anfang an Planungs- und Kostensicherheit, und
der Zertifizierungsprozess ist nachvollziehbar, ganzheitlich, transparent und
praxisorientiert." Da ein nachhaltig errichtetes Gebäude im Vergleich eine
bessere Wohnqualität bietet und geringere Nebenkosten erzeugt, können die
Kaltmieten erhöht werden. Bessere Vermarktungsmöglichkeiten, verringerte
Betriebskosten, die erhöhte Gebäudequalität und der Imagegewinn sorgen für den
Mehrwert zertifizierter Gebäude.
Meinhard Hansen, Vorsitzender der Kammergruppe Freiburg-Stadt der
Architektenkammer Baden-Württemberg, hält die Zertifizierung von Gebäuden zwar
für empfehlenswert. Gleichzeitig sieht er aber die Gefahr, dass die
Anforderungen für ein Zertifikat zu kompliziert und undurchsichtig werden. Den
hohen Aufwand sieht auch Stephan Kippes, Geschäftsführer des
Marktforschungsinstituts des Immobilienverbands Deutschland, als Hürde, welche
manche Investoren von einer Zertifizierung abhalten könnte. Schließlich müssten
schon beim Planungsprozess alle Beteiligten an einen Tisch gebracht werden, was
zumeist sehr schwierig sei. Hinzu kämen die zusätzlichen Kosten für ein
Zertifikat. Dazu hat Schüle einen klaren Standpunkt: "Natürlich muss man
zunächst in Nachhaltigkeit investieren – aber wenn wir es nicht tun, wird es auf
lange Sicht noch teurer."
31.1.2012,
Energieagentur Regio Freiburg
Zweitwohnungssteuer für Fewos - ein gewagtes Spiel
Gemeinden, die Zweitwohnungsteuer verlangen, treiben ein gewagtes und unlauteres
Spiel. Gewagt deshalb, weil gute und treue Gäste schon vor etlichen Jahren
angelockt wurden, eine zweite Wohnung zu erwerben. Viele der Angesprochenen
nahmen dieses Angebot an, sodass sich ein neu entstandener Immobilienwert samt
Einrichtungen entwickelte. Diese Investitionen verhalfen den Kommunen zu einem
nicht zu verachtenden Aufschwung. Nicht nur dies, die Gäste waren auf Grund der
eigenen Immobilie öfter zugegen und sorgten deshalb auch kontinuierlich für gute
Umsätze der örtlichen Geschäfte und Betriebe sowie auch der Gastronomie. Bis zur
Einführung der Zweitwohnungsteuer entwickelte sich ein gutes und zufriedenes
Miteinander mit der einheimischen Bevölkerung. Die Besitzer der Zweitwohnungen
wurden als die besten Gäste geschätzt. Mit der Besteuerung der Zweitwohnungen
haben sich die Kommunen selbst ein Bein gestellt, denn zu Recht haben die
Besitzer die Besteuerung als Provokation angesehen und verhalten sich
dementsprechend in ihrem Konsum. Eine Bestandswahrung wurde nicht in Betracht
gezogen. Nicht zu erwarten war, dass Bürgermeister samt Gemeinderäten damit
leben können, dass sie ihre besten Kunden ausgrenzen, sie ungleich behandeln und
diskriminieren. Wenn die Zweitwohnungsbesitzer zu allen kommunalen Abgaben
gleich wie die einheimische Bevölkerung herangezogen werden, kann eine
zusätzliche Steuer nicht gerecht sein.
Zweitwohnungsteuer ist, wie die rote Umweltplakette für Autohalter, Enteignung.
7.8.2011, Jürgen Keitel,
http://www.juergenkeitel.homepage.t-online.de/seite96.htm
Kredite mit langfristiger Zinsbindung werden rarer und teurer
Mit der Stabilität des deutschen
Immobilienmarkts dürfte es vorbei sein / Auf Häuslebauer kommen nun gefährliche variable Zinsen zu
Stattdessen breitet sich eine
spanische, irische, englische, US-amerikanische Unsitte aus. Denn dort ist die
Zinsbindung für Hypotheken meist nur sehr kurz. Externe Faktoren führen deshalb
sehr schnell zu Kreditausfällen, die Verbraucher ohne eigenes Verschulden
schnell in schwere Notlagen bringen können. So stehe in Deutschland die Abkehr
von einer langfristigen Zinsbindung bevor. Darauf hat kürzlich Siegfried
Jaschinski hingewiesen. Der Präsident des
Bundesverbands Öffentlicher Banken
erklärte, dass es auch in der
Berliner Republik bald fast nur noch kurze Zinsbindungen geben werde. Die Zeit
dürfte vorbei sein, in der "Immobilienfinanzierungen mit bis zu zehnjährigen
festen Zinskonditionen vergeben werden." Kredite mit langfristiger
Zinsbindung würden rarer und teurer werden, warnte Jaschinski. Er führte dafür
die Veränderungen im Bankensektor an, die mit der Krise in Gang gekommen sind.
Die lange Zinsbindung sei bisher wegen der großen Zahl von Hypothekenbanken
möglich gewesen, die auf den deutschen Pfandbrief als sehr preiswerte
Refinanzierungsquelle zurückgreifen konnten. Dazu wären die Landesbanken
gekommen, die mit Staatsgarantien die großen Anbieter von
Langfristfinanzierungen in Deutschland waren. "Die Zahl der Hypothekenbanken ist
infolge der Finanzkrise stark geschrumpft, mehr noch ihre Bilanzsummen und das
Angebot langfristiger Hypothekenkredite." So trägt dazu bei, dass die
Landesbanken, die sich nicht ihren eigentlichen Aufgaben widmeten, sondern
international mitgezockt und sich dabei zum Teil kräftig verzockt haben
"Mit der Stabilität des deutschen
Immobilienmarkts dürfte es nun vorbei sein", schreibt Jaschinski und das wäre
das Ende für eine stabile Entwicklung der Häuserpreise in Deutschland. Ein
Hauskauf werde zukünftig zu einem großen Risiko, weil Zinserhöhungen auch in
Deutschland dann "unmittelbarer auf die Zinsbelastungen privater und
professioneller Immobilieneigentümer durchschlagen". Wie in den USA oder Spanien
könnten in Zukunft viele Hausbesitzer dann schnell ihre Kredite nicht mehr
bedienen, ihr Haus verlieren, obwohl sie nicht einmal arbeitslos geworden sind.
Das kann zu zahllosen Notverkäufen und Zwangsversteigerungen führen, die in den
USA immer neue Rekordstände erklimmen. Damit
kommt es wiederum zu stark fallenden Immobilienpreisen. Das führt dazu, dass die
Immobilien oft längst nicht mehr das Wert sind, was als Hypothek auf ihnen
lastet, womit der Kredit nicht mehr abgesichert ist. "Banken birgt das
Immobilienkreditgeschäft kein verlässliches und überschaubares Risiko mehr",
resümiert Jaschinski. Was er an dieser sich nach unten
drehenden Abwärtsspirale nicht beschreibt, ist, dass das auch dazu führt, dass
die Baubranche weitgehend zusammenbricht, an der etliche weitere Branchen
hängen. Deshalb steigt die Arbeitslosigkeit und das treibt die Spirale weiter
an. In Spanien ist die Arbeitslosigkeit wie in keinem anderen Euroland
explodiert, was allerdings auch an den Strukturen des Arbeitsmarkts liegt. Ein
Teil ist der kaum vorhandene Kündigungsschutz, der immer weiter ausgehöhlt wird,
was von der Bundeskanzlerin gelobt wird. Offiziell wurde
deshalb sogar offiziell eine
Arbeitslosenquote von über 20%
registriert.
Alles vom 19.7.2010 bitte lesen auf
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32957/1.html
Baulückenbörse Region Freiburg: Verdichtung besser als Neubau?
1. Baulücken bebauen ist sinnvoller als
zusätzliche Neubaugebiete auszuweisen - Verdichtung statt Neubau. So die Meinung
vieler.
2. "Aufbauend auf der Kenntnis der Baulückenbörse
sollen die beteiligten Kommunen in der Durchführung systematischer
Eigentümeransprachen beraten und unterstützt werden. Die dabei ermittelten
Grundstücke und Objekte verkaufsbereiter Eigentümer stellen die Grundlage für
den Aufbau der regionalen Baulückenbörse für Flächen im Bestand dar. Damit soll
eine gemeindeübergreifende Aktivierung bislang nicht systematisch am Markt
präsenter Innenentwicklungspotenziale erreicht werden. Motto und Ziel: mehr
Qualität und Service für Eigentümer, Bauwillige bzw. Zuzugswillige, Kommunen,
Baufinanzierer und Handwerker sowie gute Beispiele und neue Wohnqualitäten im
Bestand aufzeigen."
www.baulueckenboerse.de
3. Da bislang nur wenige Anbieter ihre Baulücken bei der Börse angemeldet haben,
bringt die Baulückenbörse derzeit nur wenig.
24.2.2010
Umkehrhypothek: Rente auf das Haus zur Altersversorgung
Es ist eine Rente auf das Haus: Der Kreditgeber gewährt dem mindestens 65 Jahre
alten Besitzer einen Kredit, zahlt ihn in monatlichen Raten oder in einem
Einmalbetrag aus. Zinsen fallen nicht an. Sie werden dem Darlehen zugeschlagen
und erst am Ende der Laufzeit fällig, wenn der Kreditnehmer gestorben ist oder
in ein Heim zieht. Der Kredit wird mit dem Verkaufserlös der Immobilie getilgt.
4.2.2010
Übergangsfrist
zur Einführung der Gebäude-Energieausweise abgelaufen
Am 1. Juli 2009 ist die letzte Übergangsfrist bei der Einführung von
Energieausweisen abgelaufen. Jetzt müssen nicht nur alle Eigentümer von
Wohngebäuden, sondern auch von Nicht-Wohngebäuden einen Energieausweis bei
Verkauf oder Neuvermietung vorlegen können.
Nichtwohngebäude sind zum Beispiel Bürogebäude, Supermärkte, Gaststätten, Hotels
oder andere gewerbliche Einrichtungen, die beheizt werden. Wer Geschäftsräume
verkaufen, verpachten oder vermieten will, muss auf Anfrage der Interessenten
den Ausweis vorlegen.
Bei Gebäuden über 1.000 Quadratmeter mit öffentlichem Publikumsverkehr muss
darüber hinaus seit 1. Juli 2009 der Energieausweis gut einsehbar im
Eingangsbereich aufgehängt werden. Dies gilt zum Beispiel für alle Schulen,
Rathäuser und Behörden, die Bürgeranlaufstellen sind.
Bei Nichtwohngebäuden besteht generell freie Wahl zwischen Bedarfs- und
Verbrauchsausweisen. Bei bestimmten Wohngebäuden ist dagegen seit 1.1.2009 der
Bedarfsausweis vorgeschrieben. Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen
Begutachtung der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Die Bewertung der
Energieeffizienz eines Gebäudes ist dabei unabhängig vom Nutzerverhalten.
Dagegen basiert der Verbrauchsausweis basiert allein auf den
Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre.
"Der Energieausweis ist eine Chance für den Klima- und Verbraucherschutz. Wer
energetisch saniert, kann dieses Engagement den Besuchern und vor allem den
Nutzern des Gebäudes zeigen. Die Energieverbräuche werden so thematisiert und
rücken stärker ins Bewusstsein" sagt Harald Schwieder von der Energieagentur
Regio Freiburg.
Die Energieagentur Regio Freiburg GmbH hat bereits zahlreiche Energieausweise im
Auftrag von Kommunen und Gewerbeeinrichtungen ausgestellt. Interessenten können
sich an die Spezialisten bei der Energieagentur Regio Freiburg wenden unter
0761-79177-0 oder schwieder@energieagentur-freiburg.de
2.7.2009
Die Übertragung von Immobilienvermögen an die
Erben will gut überlegt sein. Oft stellt sich die Frage, ob die Verteilung beim
Tod durch Testament geregelt sein soll, oder ob man eine Übergabe schon zu
Lebzeiten bevorzugt.
Wer Immobilien von Todes wegen vererben und verteilen möchte, sollte sorgsam mit
den juristischen Begrifflichkeiten umgehen. Es bedeutet rechtlich einen großen
Unterschied, Erbe einer Immobilie zu werden oder sie nur als Vermächtnis
zugewandt zu bekommen. Was vielen Menschen unbekannt ist: Eine Erbschaft bezieht
sich stets auf den kompletten Nachlass eines Verstorbenen. Der Erbe wird
unmittelbar Eigentümer aller Gegenstände, die dem Verstorbenen gehört haben. Ein
Vermächtnis dagegen ist nichts Unmittelbares, sondern nur ein Anspruch auf einen
einzelnen Gegenstand. Dieser Anspruch muss erst noch vom Erben erfüllt werden.
Bei einer Immobilie geschieht das dadurch, dass der Erbe mit dem
Vermächtnisnehmer einen Notarvertrag schließt. Anschließend wird die Änderung im
Grundbuch vollzogen. Erst durch diese Zwischenschritte erlangt der
Vermächtnisnehmer Eigentum. Die Situation ist ähnlich wie bei einem Kaufvertrag,
nur dass kein Kaufpreis anfällt.´Trotzdem gibt es viele meist handschriftliche
Testamente, in denen die Begriffe munter durcheinander gehen. Sie sorgen häufig
für Streit. Beispiel: Jemand schreibt in seinem Testament, dass er seinem
Ehepartner das selbst bewohnte Hausgrundstück und seinen beiden Kindern jeweils
eine Eigentumswohnung "vererbt". Es fehlt eine klare Anordnung, wer Erbe des
gesamten Nachlasses werden soll. Wird der Ehepartner alleiniger Erbe, oder
werden auch die Kinder Erben?
Die Frage, wer bei einem unklar formulierten Testament als Erbe gilt,
beantwortet das Nachlassgericht. Dazu muss ein Erbscheinsantrag gestellt werden.
Die Beteiligten können vorher nicht sicher wissen, wie das Nachlassgericht das
unklare Testament interpretiert. Deshalb kann der Erbschein viel Zeit und Geld
kosten. Besonders misslich wird es, wenn eine Nachlassimmobilie weiterverkauft
werden soll. Ohne Klärung der Erbenstellung durch einen Erbschein ist das
nämlich nicht möglich.
Der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis ist nicht nur förmlicher Natur.
Seine inhaltliche Bedeutung zeigt sich verstärkt dann, wenn einzelne Immobilien
mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet sind. Soll die gesamte
Erbengemeinschaft den zugrunde liegenden Kredit abtragen oder nur der
Begünstigte, dem die einzelne Immobilie zufallen soll? Im Falle einer
Erbengemeinschaft gilt die Grundregel, dass zunächst alle Verbindlichkeiten aus
dem Nachlass bezahlt werden müssen. Vorher kann der verbleibende Rest nicht
unter den Erben aufgeteilt werden. Wenn alle Begünstigten eines Testaments
rechtlich als Erben gelten, dann zahlen alle die Zeche – auch diejenigen Erben,
die an der kreditbelasteten Immobilie im Ergebnis gar nicht teilhaben. Ist im
obigen Beispiel nur die Eigentumswohnung, die dem Sohn zufallen soll,
kreditbelastet, dann tragen Ehefrau und Tochter die Belastung trotzdem mit,
falls sie nach Auslegung durch das Nachlassgericht auch als Erben gelten. Bei
einem Vermächtnis ist das meist anders. Hier hat der Vermächtnisnehmer allein
dafür zu sorgen, dass der Finanzierungskredit an die Bank zurückbezahlt wird.
Theoretisch ist es zwar möglich, dass die Bank trotzdem an die Erbengemeinschaft
herantritt und Zahlung verlangt. Die Erben können dann aber vom
Vermächtnisnehmer Ersatz verlangen. Das ergibt sich aus einer gesetzlichen
Auslegungsregel, die immer dann eingreift, wenn der Kredit mit einer Hypothek
oder einer Grundschuld abgesichert ist.
Häufiger ist aber folgender Fall: Der Eigentümer eines Grundstücks nimmt ein
Verbraucherdarlehen auf, das zur Finanzierung eines Autos, einer Reise oder
anderer Anschaffungen verwendet wird. Zur Absicherung dieses Darlehens wird eine
Grundschuld zugunsten der Bank in das Grundbuch eingetragen. Einen inhaltlichen
Bezug zwischen der Immobilie und dem Darlehen gibt es nicht. Es fragt sich, wer
das Darlehen abtragen muss, wenn der Eigentümer nun stirbt und ein Vermächtnis
über die Immobilie aussetzt. Dieser Fall ist gesetzlich nicht geregelt. Klare
Anordnungen im Testament sind deshalb empfehlenswert. Das gilt nicht nur für die
Frage, wer Erbe im juristischen Sinn wird. Es sollte auch unmissverständlich
festgelegt werden, wer die Nachlassverbindlichkeiten zu tragen hat
21.3.2009,
Dr. Matthias Jünemann,
Fachanwalt
für Erbrecht in Freiburg.
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Update 23.03.12
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