Schwarzwald für Ehrenamtliche, Geschäftige und Erholungssuchende - Volunteering, Business and Holidays in the Black Forest


Naturschutz und Schutzgebiete im Schwarzwald und Breisgau
  

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Blick vom Feldberg-Grüble zwischen Seebuck und Todtnauer Hütte nach Südwesten am 23.1.2008
Blick vom Feldberg-Grüble zwischen Seebuck und Todtnauer Hütte nach Südwesten am 23.1.2008.

Natur - ein alter, gespaltener Baum im April 2002


Artenschutznetzwerk Hochschwarzwald

Das 2009 neuentstandene Artenschutznetzwerk ist ein loser Zusammenschluss von Naturschützern rund um den Feldberg, die sich die Erhaltung der Artenvielfalt zum Ziel setzen.

Artenschutznetzwerk Hochschwarzwald
Rückmeldung oder Mitarbeit erwünscht.
Herzlichen Dank!
c/o Dr. Bernhard Kleine, Lenzkirch
Haus der Natur, Dr. Pilet-Spur 4 , 79868 Feldberg , Tel 07676/933636, Fax 07676/933633
http://artenschutznetzwerk.insopro.org/ , eMail urseetaeler@web.de

Artenvielfalt - Biodiversität >Biodiversitaet

 

Badischen Landesvereins für Naturkunde und Naturschutz (BLNN)

Helge Körner, Vors.
Mitgliederzahl: 526, Regina Ostermann, Telefon: 07824 / 661381, www.blnn.de
Arbeitsgruppe Naturschutz (AGN)
Schönberg-Kalender 2005 von Helge Körner >WandernSchoenberg (16.10.2004)

BLNN: Mitgliederzwachs, Waldportier, Käfer >Naturschutz2 (16.5.2009)
Ehrenamtliche Naturschützer fördern Artenvielfalt auch in Freiburg >Naturschutz2 (20.5.2008)
Badischer Landesverein für Naturkunde und Naturschutz - Jahresversammlung >Naturschutz2 (6.5.08)

 

FFH-Richtlinien der EU: Fauna/Flora/Habitat

Mit dem geplanten europäischen Schutzgebietssystem "Natura 2000" (Flora, Fauna, Habitat)  hat sich die Europäische Union die Erhaltung der biologischen Vielfalt zum Ziel gesetzt und die FFH-Richtlinien (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) festgelegt.
Um die biologische Vielfalt in Europa zu bewahren, hat die Europäische Union 1992 die Einrichtung von Schutzgebietsnetzen in den Mitgliedsstaaten beschlossen. Die Schutzgebiete dienen zur Erhaltung bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten.

Für Baden-Württemberg wurden für 35 Lebensraumtypen und 36 Tier- und Pflanzenarten der FFH-Richtlinie Gebietsergänzungen, Überprüfungen oder Nachmeldungen gefordert. Weiterer Meldebedarf besteht beispielsweise bei Lebensräumen wie mageren Flachland-Mähwiesen und Buchenwäldern, aber auch bei Tierarten wie Bechsteinfledermaus, Gelbbauchunke und Hirschkäfer. Ferner hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die bisherigen Gebietsmeldungen Deutschlands unzureichend sind. Auf dieser Grundlage hat die Europäische Kommission ein Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Wenn die Nachmeldung von FFH-Gebieten nicht zügig und vollständig erfolgt, droht Deutschland ein Zwangsgeld von bis zu 792.000 Euro täglich.
L
and- und forstwirtschaftliche oder touristische Nutzungen sowie kommunale Entwicklungen sollen wie bisher möglich bleiben, wenn sie die Erhaltungsziele nicht erheblich beeinträchtigen oder Bestandschutz genießen. Es heißt ferner, dass EU-Förderprogramme künftig verstärkt auf die Umsetzung von Natura 2000 ausgerichtet werden sollen.
Hinterzarten für Naturschutz, aber gegen neue FFH-Flächen (23.4.2004)
 

Bürgermeisterin Isolde Schäfer aus Stühlingen ügt den Umgang der Europäischen Union mit den Gemeinden

STÜHLINGEN. Einhellig und ohne große Diskussionen hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Montagabend die von der EU geforderte Erweiterung der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete abgelehnt. Änderungsvorschläge einzubringen hätte nach Ansicht des Gremiums ohnehin keinen Sinn gehabt.
Für eventuelle Nachbesserungen werden nur naturschutzfachlichen Kriterien beachtet, wirtschaftliche oder infrastrukturelle Interessen der Gemeinde spielen dagegen keine Rolle.
Bürgermeisterin Isolde Schäfer erläuterte, dass sie diesen Punkt nur ungern auf die Tagesordnung genommen habe. Schon 2001 habe die Ausweisung von Schutzgebieten der Stadt große Bauchschmerzen bereitet. Inzwischen seien 70 Prozent der Stühlinger Gemarkungsfläche unter Schutz gestellt. An der Auswahl der zusätzlichen FFH-Schutzflächen seien die Kommunen nicht beteiligt worden, erklärte Isolde Schäfer. Die Vorauswahl sei alleine von Spezialisten aus den Bereichen Natur- und Artenschutz, Forstwirtschaft und Fischerei getroffen worden.
Das Land habe die Kommunen zwar vor dieser erneuten Erweiterung bewahren wollen, erläuterte Isolde Schäfer, doch jetzt stünden der Bundesrepublik täglich Strafforderungen von 792 000 Euro ins Haus, wenn die Forderungen der EU nicht erfüllt werden. Für die Gemeinden bedeute die Erweiterung aber bei Bauvorhaben Einschränkungen in der Planungshoheit, höhere Kosten wegen zusätzlicher Gutachten und ein höherer Untersuchungsaufwand.
Alles vom 12.5.2004 auf www.bzol.de lesen

  

 

Fünf Kategorien von Schutzgebieten

Zur Erhaltung und Sicherung der Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur des Landes Baden-Württemberg werden Schutzgebiete verschiedener Kategorien ausgewiesen. Die Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg führt Daten zu allen Schutzgebieten: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Naturdenkmale und Waldschutzgebiete (Bannwald, Schonwald)

http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/berichte/schutzg/sach/kategorien.htm 

Naturschutzgebiete

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder Gründen zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach §21 NatSchG können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höhere Naturschutzbehörde. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus.
Mehr zu NSGs

  

 

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete werden nach §22 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder Nutzungsfähigkeit der Naturgüter ausgewiesen. Mit diesem Instrument können auch Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig.
Mehr zu Landschaftsschutzgebieten

  

 

Naturparks

Naturparks (§23 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Der Erhaltung von Arten und Biotopen dienen Naturparke insoweit, als sie Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren können.
Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden.
Naturpark Südschwarzwald >Naturpark

  

 

Naturdenkmale

Als Naturdenkmal nach §24 NatSchG werden einzelne Naturschöpfungen ausgewiesen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des besonderen Schutzes bedürfen. Auch zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen können Gebiete als Naturdenkmale erklärt werden.
Ausgewiesen werden können per Rechtsverordnung durch die untere Naturschutzbehörde bis zu 5 ha große Flächenhafte Naturdenkmale (z.B. Feuchtgebiete, Moore, Heiden) oder aber Einzelbildungen (z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen).

  

 

Waldschutzgebiete

Waldschutzgebiete werden nach §32 LWaldG von der höheren Forstbehörde (Forstdirektion) per Rechtsverordnung ausgewiesen.

Bannwälder
Als Bannwälder werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. In Bannwäldern wird wissenschaftlich untersucht, wie sich die Waldlebensgemeinschaft ohne den willentlichen Einfluss des Menschen entwickelt. Dabei sollen Erkenntnisse über die Entwicklung von Waldökosystemen gewonnen werden, die in der Praxis der Waldwirtschaft, Landschaftspflege und des Naturschutzes Anwendung finden könnten.
Gleichzeitig dienen Bannwälder der Sicherung der ungestörten natürlichen Entwicklung von Waldgesellschaften mit ihren Tier- und Pflanzenarten zum "Urwald von Morgen".

Schonwälder
Schutz, Erhaltung und Erneuerung von historischen Waldformen und landschaftstypischen Waldbeständen, von Natur aus seltener oder selten gewordener Waldgesellschaften und von Biotopkomplexen, die schutzwürdigen Arten Lebensraum bieten, können Schutzziel von Schonwäldern nach § 32 LWaldG sein. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Um die seltenen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, ist oft die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.

Quelle:
http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/berichte/schutzg/sach/kategorien.htm 

  

 

 

Regionalentwicklung - Netzwerk der Regionalinitiativen

In welchen Regionen arbeiten Fremdenverkehr, Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand? Wo gibt es Veranstaltungen zur nachhaltigen Regionalentwicklung? Ob Beispiele für nachhaltiges Wirtschaften, Veranstaltungshinweise und Gesprächsforen, bei uns finden Sie jede Menge konkrete Informationen zum Thema nachhaltige Regionalentwicklung.
www.reginet.de

Holzkette Schwarzwald e.V. Glottertalstr. 20, 79274 St. Märgen
Tel.: 0 76 69 / 93 99 801
Fax: 0 76 69 / 92 11 26
Email: buero-pfaff@t-online.de
Internet: www.holzkette.de
Ansprechpartner/in(nen): Uwe Schapeit
 

Regionalmarkt Südlicher Schwarzwald e.V. Rathausstr. 9, 79872 Bernau
Tel.: 0 76 75 / 9 21 95-2
Fax: 0 76 75 / 9 21 95-4
Email: regionalmarkt-ssw@t-online.de
Internet: www.regionalmarkt-ssw.de
Internet: www.bw-markt.de
Ansprechpartner/in(nen): Martin Armbruster

 

 

Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg

"Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. ist Dachverband der baden-württembergischen Natur- und Umweltschutzverbände. 1971 als "Aktionsgemeinschaft Natur- und Umweltschutz" gegründet genießt der nach dem baden-württembergischen Naturschutzgesetz besondere Rechte. Heute sind 33 Mitgliedsverbände, darunter fast alle nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände im LNV zusammengeschlossen. Der LNV vertritt auf diese Weise über 400 000 Einzelmitglieder.
Die Arbeit im LNV wird fast ausschließlich ehrenamtlich geleistet. Die Unterstützung dieses bürgerschaftlichen Engagements gehört zu den zentralen Anliegen des LNV."

1. Vorsitzender: ReinerEhret aus Kirchzarten, reinerehret@aol.com, reiner.ehret@lnv-bw.de
www.lnv-bw.de
Stuttgart: lnv.bw@t-online.de , www.lnv-bw.de
Freiburg/Stadt: Dr. Ekkehard Köllner, Eggstraße 20, 79117 Freiburg, Tel./Fax: 0761/ 70 71 95 7

 

 

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