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Blick nach Nordosten über Hofsgrund (Bodenmattenhof rechts) ins neblige Dreisamtal am 24.10.2008
Blick nach Nordosten über Hofsgrund (Bodenmattenhof rechts) ins neblige Dreisamtal am 24.10.2008

 

Polizei findet Canabis-Plantagen in Maisfeldern bei Umweltflügen

Immer wieder entdeckt die Polizei illegale Cannabis-Plantagen in Südbaden – und oft sind sie gut versteckt. 2011 hat allein die Emmendinger Polizei 181 Hanfpflanzen in 27 Maisfeldern ausfindig gemacht. Dafür geht sie in die Luft.
Alles vom 3.9.2011 bitte lesen auf
http://www.badische-zeitung.de/so-findet-die-polizei-hanfpflanzen-in-maisfeldern

Hanfpfanze im Maisfeld - Bild: Polizei BW

Deshalb bin ich gegen Kiffen
Man sollte es wirklich differenziert sehen und sich nicht wieder gegenseitig verbal abschlachten.
Sicherlich ist meine Meinung dazu durch erlebtes entstanden und deswegen nicht repräsentativ. Sicherlich gibt es auch völlig harmloses. Aber ...; Ich hatte beruflich mit vielen Drogenabhängigen zu tun gehabt (harte Drogen). Fast Alle haben mit Kiffen als Einstiegsdroge angefangen … deshalb bin ich gegen Kiffen.
Der Konsum hat die Menschen körperlich gezeichnet, in die Beschaffungskriminalität geführt, die Mädels haben sich prostituiert, die Jungs geraubt, gestohlen und eingebrochen und du hast hoffen müssen, dass Sie irgendwann wieder die Kurve bekommen. … deshalb bin ich gegen Kiffen
In der Firma meines Bruders kiffen einige junge Lehrlinge. Scheint eine Volksdroge zu sein.
Aber scheint auch gleichgültig zu machen. Keine Motivation, Beratungsresistenz, Probleme werden mit Sportzigaretten gelöst und ausgesessen - und deshalb bin ich gegen Kiffen.
Das Argument, dass die Polizei lieber die "großen" Fische fangen soll … ist doch inzwischen total ausgelutscht. Dann sollen Sie also die Verfolgung aller Ordnungswidrigkeiten einstellen, Verkehrssünder in Ruhe lassen, lapidare Ruhestörungen gar nicht mehr bedienen usw...  Wo beginnt es … und wo hört es auf?
3.9.2011, Martin Schneider


 

K.O.-Tropfen in Freiburger Disco - Feige Anschläge

Es war spät, es war einigermaßen dunkel in der Disco und ganz nüchtern war der junge Mann wohl auch nicht mehr. Doch seine Bewusstseinstrübung, in die er nach und nach hineinglitt, rührte nicht vom Alkohol her. Sie hatte eine ganz andere, eine gemeine Ursache: Jemand hatte dem Mann Gamma- Butyrolacton- Tropfen (GBL) in sein Getränk geträufelt. Besser bekannt sind sie unter GHB, unter „Liquid Ecstasy", noch besser unter „K.O.-Tropfen" - und sie können schlimme Folgen haben. „Dem Opfer ging es eine ganze Zeit überhaupt nicht gut", berichtet Polizeisprecher Ulrich Brecht. Die Folgen hätten aber noch schlimmer sein können, eventuell sogar tödlich. Gerade einmal zwei Wochen ist das her, „Tatort" war eine Discothek in Freiburger Innenstadtnähe. Der 23-jährge Täter konnte vom Security- Personal der Discothek dingfest gemacht und schließlich der Polizei übergeben werden. Das Motiv dieses Mannes ist derzeit noch unklar, das Ganze aber kein Einzelfall. Und zwar kommt es so häufig vor, dass die Freiburger Polizei und Frauenhorizonte Freiburg, Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt, sich entschlossen haben, öffentlich vor diesen K.O.-Tropfen zu warnen - auch, aber nicht nur wegen der Fastnachtszeit. „Anders als im neuesten uns bekannten Fall sind überdurchschnittlich oft Frauen die Opfer", berichtet Ulrich Brecht.
Vielen Tätern gehe es offenbar darum, die Frauen wehrlos und damit sexuell gefügig zu machen. Jeder Mensch reagiert auf diese Tropfen anders. Die Nebenwirkungen reichen von Übelkeit und Erbrechen über Kopfschmerzen und Depressionen bis hin zu Ohnmacht und Atemlähmung sowie dem Tod. Die Droge unterscheidet sich vom Aussehen her kaum von Wasser und wird meist in bunten Fläschchen angeboten. Außerdem gibt es eine Tabletten- und eine Pulverform dieses synthetischen Stoffes. „Insbesondere bei Fastnachtsveranstaltungen, aber auch bei Discothekenbesuchen und anderen gesellschaftlichen Vergnügungen besteht die Möglichkeit, mit diesem gefährlichen Stoff konfrontiert zu werden", warnen Frauenhorizonte und Polizei. Mit einem Merkblatt soll nun der Gefahr begegnet, sollen Verhaltenstipps gegeben werden. Dazu zählen folgende: Niemals das eigene Glas unbeaufsichtigt lassen, am besten geschlossene Flaschengetränke bestellen und das Öffnen kontrollieren. Außerdem: Keine Drinks von Fremden annehmen. Letzteres wurde vor zwei Jahren am Randes des Fastnachtsumzuges in Merdingen zwei 14-jährigen Mädchen zum Verhängnis: Die beiden fielen nach dem spendierten Getränk ins Koma und mussten schließlich auf die Intensivstation der Freiburger Uniklinik gebracht werden. Sie überlebten. „Es gibt bei diesen Delikten eine hohe Dunkelziffer, weil viele Opfer zuvor Alkohol konsumiert hatten und nicht zu unterscheiden wissen, was nun Folge des Alkohols und was auf andere Ursachen zurückzuführen ist", sagt Brecht. Oftmals sei es den Opfern auch schlicht peinlich, dass sie die Kontrolle über sich verloren hätten.  Sorge macht der Polizei auch die Tatsache, dass sich „Liquid Ecstasy zu einer Art Partydroge entwickelt hat, das dann mehr oder weniger regelmäßig freiwillig eingenommen wird. Mitunter mit fatalen Folgen.
19.2.2011, Stefan Ummenhofer , www.stadtkurier.de

 

Gefährliche Drogen an der Ladentheke: Kräutermischung, Duftkräuter
 

Fünf- bis zehnmal stärker als Cannabis soll die Wirkung der Droge sein, die momentan jeder volljährige Freiburger erwerben kann. Dazu ist sie noch, durch den meist geringeren Verbrauch, günstiger im Preis. Polizei und Staat scheinen machtlos gegen die immer wieder neu auf den Markt gebrachten Drogen, die zur Zeit auch in Freiburg (noch) legal verkauft werden.

Die Verkäuferin spricht von einer „Kräutermischung". „Rauchen darfst’ die aber nicht", stellt sie klar. „Die is’ nur um den Raum zu beduften", fügt sie hinzu. Auf die Nachfrage, welche denn die stärkste sei, verweist sie auf das Regal hinter sich. „Ich kenn mich da ja nicht aus, aber aufgrund der Berichte von Kunden haben wir die hier hinten mal der Stärke nach geordnet." Hinter ihr hängen 10 bis14 bunte Päckchen. „Such dir was raus."
Mit ihren Antworten bleibt die Verkäuferin der legalen Drogen auf der sicheren Seite. Auch wenn ihr klar sein muss, dass sich 30 Euro für drei Gramm „Kräutermischung zum Raumbeduften" mehr als durchsichtig anhören. Verkauft wird die angeblich so harmlose Duftmischung allerdings nur an über 18-Jährige. Und die Warnungen auf der Verpackung hören sich auch alles andere als „duftstäbchenmäßig" an: „Verkauf nur an Erwachsene" steht da, „Verantwortlich nutzen" und „Nicht zum Verbrennen gedacht". Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Volker Auwärter, Leiter der Forensischen Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin in Freiburg, kennt seine Pappenheimer. „Natürlich wird das Zeug zum Rauchen gekauft", behauptet er. Seit der Modedroge „Spice" aus dem Jahr 2008 liegen die synthetischen Cannabinoide voll im Trend. Schließlich lassen sich diese legal erwerben, ganz im Gegensatz zu Cannabis. Weiterer Vorteil in den Augen der Konsumenten: Bisher sind die synthetischen Inhaltsstoffe nicht bei Urintests nachweisbar. „Deshalb sind sie vor allem für Leute, die unter irgendeiner Art von Kontrolle stehen, interessant. Beispielsweise solche, die wegen Cannabis ihren Führerschein verloren haben und jetzt regelmäßige Urinproben abgeben müssen", weiß der Rechtsmediziner. Im Institut für Forensische Toxikologie beschäftigt man sich schon seit deren Anfängen mit den synthetischen Spaßdrogen zum Rauchen. „Da gibt es eine ganze Reihe an ’Spice’-Nachfolgern", erklärt Auwärter, „sobald eine bestimmte Art nicht mehr erlaubt ist, kommt eine andere, minimal veränderte auf den Markt und das Katz- und Mausspiel beginnt von Neuem." Verboten kann nämlich nur eine bestimmte molekulare Zusammensetzung werden, wird die verändert, ist der Stoff wieder legal.
So erklärt das auch die Verkäuferin: „Bis zum 21. Januar muss alles raus, da wird das verboten. Aber das Zeug läuft ja gut, das is’ sicher schnell weg. Für danach haben wir schon wieder was Neues auf Lager." Auch Enrico Z. (Name von der Redaktion geändert) hat seine Erfahrungen mit dem legalen Cannabis-Ersatz gemacht. Und es waren keine guten. „Das Zeug ist ewig krass, viel stärker als Gras, da schiebt man einen richtigen Film." Allerdings sind auch die Nebenwirkungen nicht zu vernachlässigen: Enrico spricht von Paranoia und Angstzuständen, am Ende habe er sich nicht mehr getraut auf das Klo zu gehen, „weil ich da so komische Geräusche gehört habe".

Hohe Abhängigkeit. Davon kann auch die Leiterin der Drogenhilfe Freiburg, Jeanette Piram, berichten. „Die synthetischen Cannabinoide wirken viel stärker als Cannabis, führen aber auch in eine stärkere Abhängigkeit mit heftigen Entzugserscheinungen", berichtet sie aus ihrem Alltag mit Drogenkonsumenten. Auch sie weiß, dass die meisten mit der legalen Ersatzdroge Kontrollen umgehen wollen. Unternommen werden kann, zumindest aus polizeilicher Sicht, leider wenig. Der Polizeisprecher Ulrich Brecht erklärt das folgendermaßen: „Solange nicht genau die verkauften Stoffe verboten sind, gibt es für uns natürlich auch keine Möglichkeit zur Strafverfolgung. Wir können nur etwas unternehmen, wenn jemand Anzeige erstattet." Deshalb sieht Jeanette Piram die große Chance in der Prävention. „Das Katz- und Mausspiel können wir nur verlieren. Was hingegen helfen kann: Diesen Drogen muss einfach der Nimbus des ’Coolseins’ genommen werden, wir brauchen verstärkte Aufklärung über die fatalen Nebenwirkungen. "
13.1.2011,
Claudia Kleinhans, www.freiburger-wochenbericht.de

 

 Alkohol und Nikotin sind gefährlicher als LSD, Ecstasy oder Cannabis

Der Drogenbeauftragte der britischen Regierung kritisiert die "künstliche" Aufteilung von erlaubten und verbotenen Drogen

Der Drogenbeauftragte der britischen Regierung, Professor David Nutt, kritisiert die im letzten Jahr von der damaligen Innenministerin Jacqui Smith getroffene Entscheidung, Cannabis nach dem Drogenmissbrauchsgesetz von 1971 in die Drogenklasse B einzuordnen. Damit gilt die Droge als gefährlich und wird strafrechtlich ähnlich behandelt wie der illegale Besitz von Amphetaminen oder Ritalin (bis zu 5 Jahre Gefängnis) oder der Handeln mit diesen Stoffen (bis zu 14 Jahren). Nutt ist der Meinung, dass Cannabis ebenso wie Ecstasy oder LSD weniger gefährlich seien wie Alkohol und Zigaretten. Ecstasy und LSD sind in der Drogenklasse A. Hier werden auch Heroin, Kokain, Crack, halluzinogene Pilze, Metylamphetamin und Amphetamine eingeordnet, die gespritzt werden. Für den Handel ist die Höchststrafe lebenslänglich Gefängnis.
Nutt sagt ..., dass es nicht wirklich nachvollziehbar ist, warum die einen Drogen verboten sind und andere, sehr gefährliche Drogen wie Alkohol oder Zigaretten nicht unter das Drogengesetz fallen, sondern nur wie Lebensmittel und mit einer Altersgrenze reguliert würden. Kaffee sei eine der am weitesten verbreiteten Drogen. Khat werde auch in Großbritannien von Migranten gekaut. Sowohl Kaffee als auch Khat könnten weitgehend unreguliert vertrieben werden. Die Unterscheidung etwa zwischen Alkohol oder Nikotin von anderen Drogen, die verboten sind, sei "künstlich".....
Man müsse alle Drogen nach ihrer Gefährlichkeit einstufen. Dann käme Alkohol an fünfter Stelle nach Kokain, Heroin, Barbituraten und Methadon und müsste in die B-Klasse eingestuft werden. Tabak käme an neunter Stelle – auch in Klasse B - nach Ketaminen, Benzodiazepine und Amphetaminen. Cannabis bliebe in C an 11. Stelle, vor LSD und Ecstasy. Man müsse offen darüber diskutieren, meint Nutt, welchen Zweck Drogengesetze haben sollen und ob die bestehenden ihrem Zweck dienen. Man müsse auch davon ausgehen, dass junge Menschen mit Drogen und anderen potenziell gefährlichen Aktivitäten experimentieren und sich überlegen, was man in geeigneter Weise tun kann, um sie in diesem Alter vor Schaden zu bewahren. Ihnen Angst zu machen, damit sie diese nicht ausprobieren, sei vermutlich falsch
Alles von Florian Rötzer vom 2.110.209 bitte lesen auf www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31413/1.html

Classification under the Act
Class A drugs
Include: Ecstasy, LSD, heroin, cocaine, crack, magic mushrooms (whether prepared or fresh), methylamphetamine (crystal meth), other amphetamines if prepared for injection
Penalties for possession: Up to seven years in prison or an unlimited fine. Or both
Penalties for dealing: Up to life in prison or an unlimited fine. Or both

Class B drugs
Include: Cannabis, Amphetamines, Methylphenidate (Ritalin), Pholcodine
Penalties for possession: Up to five years in prison or an unlimited fine. Or both
Penalties for dealing: Up to 14 years in prison or an unlimited fine. Or both

Class C drugs
Include: Tranquilisers, some painkillers, GHB (Gamma hydroxybutyrate), ketamine
Penalties for possession: Up to two years in prison or an unlimited fine. Or both
Penalties for dealing: Up to 14 years in prison or an unlimited fine. Or both
Quelle: http://drugs.homeoffice.gov.uk/drugs-laws/misuse-of-drugs-act/

 

Liquid Ecstasy ins Getränk schütten - Vergewaltigung

Aber nicht nur in der KTS besteht in Freiburg die Gefahr, Liquid Ecstasy ins Getränk geschüttet zu bekommen (die BZ berichtete). "Eigentlich sind es eher die Diskotheken im Innenstadtbereich, in denen so etwas passiert", meint Simone Thomas von der Beratungsstelle für vergewaltigte Frauen, Frauenhorizonte. In zwei Diskotheken, die der Badischen Zeitung namentlich bekannt sind, gab es mehrere Fälle von Vergewaltigungen, bei denen den Frauen wahrscheinlich vorher Liquid Ecstasy ins Glas gekippt wurde. Das nachzuweisen ist allerdings schwer, da sich der Wirkstoff GHB höchstens 24 Stunden im Körper nachweisen lässt. "2008 hatten wir neun Klientinnen, die während eines unerklärlichen Blackouts vergewaltigt wurden. Bei einer konnte GHB nachgewiesen werden", sagt Simone Thomas. Dieses Jahr gebe es noch mehr Fälle, Zahlen habe sie aber noch nicht.
Alles von Friederike Reussner vom 22.10.2009 bitte lesen auf
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/aerger-um-eine-partydroge

 

Forscher der Uni Freiburg finden Hauptwirkstoff von Spice

Forscher der Uniklinik Freiburg haben in der Modedroge Spice einen bisher nicht bekannten Wirkstoff gefunden. "CP-47,497" fiel bei anderen Studien bisher durchs Raster – ist aber aggressiver als alles bisher gefundene. Nach Aussage der Freiburger Forscher ist es gelungen, den Hauptwirkstoff der Modedroge Spice zu identifizieren. Spice, bisher als Kräutermischung oder Räucherwerk verkauft, enthalte eine leicht veränderte Form des synthetischen Cannabinoids "CP-47,497". In seiner Struktur ähnele es dem Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, sagte Volker Auwärter am Montag in Freiburg auf Anfrage. Er leitet seit Oktober vergangenen Jahres ein Projekt am dortigen rechtsmedizinischen Institut zur Untersuchung der Modedroge.
Der entdeckte Wirkstoff sei sowohl in Bezug auf die Wirksamkeit wie auch die Wirkdauer wesentlich aggressiver, als der im Dezember vom Frankfurter Pharmaunternehmen THC-Pharm in Spice gefundene Wirkstoff JWH-018. "Die Frankfurter Forscher hatten den von uns jetzt identifizierten Hauptwirkstoff in ihrer Studie offenbar als Aromakomponente von Spice missverstanden", sagte Auwärter. Spice soll nach dem Willen der Bundesregierung noch im Januar verboten werden.
Das Institut warnte gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) "eindringlich" vor dem Konsum von Spice und vergleichbaren Produkten. Die Suchtgefahr sei groß. Außerdem könnten beim Rauchen von Spice krebserregende Stoffe entstehen. Für Konsumenten sei nicht erkennbar, ob den Kräutermischungen synthetische, hochwirksame Wirkstoffe zugesetzt wurden.
Die Forscher hatten den Wirkstoff "CP-47,497" mit Hilfe chemischer Untersuchungen an rund 30 Proben von Spice und ähnlichen Produkten identifiziert. Er sei in deutlich höheren Konzentrationen in der Modedroge zu finden als JWH-018. Manche Spice-Proben enthielten sogar überhaupt kein JWH-018.
20.1.2009

 

 

Modedroge Spice wird verboten

Die Modedroge «Spice» soll im Januar verboten werden. Das sagte die Bundes-Drogenbeauftragte Sabine Bätzing der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Spice sei nicht "die harmlose Kräuterdroge", wie immer wieder unterstellt werde. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) werde die Eilverordnung zum Betäubungsmittelgesetz unterschreiben, so dass das Verbot voraussichtlich Mitte Januar umgesetzt sei. «Die Herstellung, der Handel und der Besitz sind dann verboten. Damit ist Spice aus dem Verkehr gezogen», sagte Bätzing. Spice - auf deutsch: Gewürz - wird bisher als Kräutermischung oder Räucherwerk verkauft. Die Modedroge birgt nach Ansicht der Drogenbeauftragten große Suchtgefahren für die Gesundheit. «Es hat sich bei mehreren Proben ein Cannabis (Haschisch)-ähnlicher Stoff bestätigt», sagte Bätzing. «Das hat Auswirkungen wie Cannabis, wobei die Wirkung bis zu vier Mal stärker sein kann. Man kann Halluzinationen bekommen und das Bewusstsein wird beeinflusst. Auch von unerwünschten Wirkungen auf Herz, Kreislauf und das Nervensystem bis zur Bewusstlosigkeit wurde berichtet. Es besteht, je nachdem wieviel man nimmt, auch die Gefahr der Abhängigkeit.» Dazu gebe es allerdings noch wenige Zahlen. Wer gegen das Verbot verstoße, müsse mit einer Geld- oder sogar Haftstrafe rechnen. Bätzing geht davon aus, dass das Interesse an der Modedroge nach Bekanntgabe des Verbots abnehmen wird. «Diese Kräutermischungen waren gerade deshalb so interessant, weil sie scheinbar legale Substanzen enthielten. Besonders die Cannabiskonsumenten sahen darin eine "legale Ausweichmöglichkeit". Wenn der Handel mit Spice illegal ist, wird das Angebot stark zurückgehen», erklärte sie in einer Mitteilung in Berlin.

Eine Studie im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main hatte ergeben, dass «Spice» eine künstlich hergestellte chemische Substanz aus der Arzneimittelforschung enthält. Das Frankfurter Pharmaunternehmen THC-Pharm hatte die Proben untersucht und das synthetische Cannabinoid JWH-018 gefunden, das in den USA entwickelt worden war. Die Substanz ist der Studie zufolge vier Mal stärker als der natürliche Cannabis- Wirkstoff THC und verursacht die Rauschwirkung. Spice wird in Tütchen meist für 20 bis 30 Euro verkauft, teils auch teurer. In Österreich ist die Droge bereits verboten. Die deutsche Drogenbeauftragte hatte ein Verbot seit mehreren Monaten geprüft. Die Länder sollen noch über die Eilentscheidung informiert werden. Bundestag und Bundesrat müssen dann innerhalb eines Jahres ein langfristiges Verbot auf den Weg bringen.
31.12.2008, www.rnz.de

 

Crystal: Bundesgerichtshof verschärft Strafen für die Partydroge

Angesichts der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse über das hohe Suchtpotenzial und die Gefahren bei einem Missbrauch der Droge sei es notwendig, den bisherigen Wert für die sogenannte nicht geringe Menge auf etwa ein Sechstel herabzusetzen, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. (AZ: 2 StR 86/08, Urteil vom 3. Dezember 2008).

Das Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen einen Drogendealer wurde aufgehoben und an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. Nach Überzeugung der zweiten BGH-Strafkammer ist die auch als Ice oder Shabu bekannte Droge sehr viel gefährlicher als bisher angenommen. Sie ähnele dem aus Kokain hergestellten Crack, befand das Gericht. Der BGH hatte den Wert für die sogenannte nicht geringe Menge vor sieben Jahren bei 30 Gramm für Meth-Amphetamin-Base und 35 Gramm bei Meth-Amphetamin-Hydrochlorid festgelegt – in Anlehnung an die für Ecstasy geltende Grenze. Dieser Wert soll nun nach dem Willen der Bundesrichter auf 5 Gramm für Meth-Amphetamin- Base und auf 6,2 Gramm für Meth-Amphetamin-Hydrochlorid festgesetzt werden. In der Revisionsverhandlung gegen den Drogendealer ging es um den gesetzlich festgelegten Grenzwert der "nicht geringen Menge". Wird bei einem Angeklagten eine Chrystal-Menge über diesem Grenzwert gefunden, so muss er mit höheren Haftstrafen zwischen einem und 15 Jahren rechnen; auf den Umgang mit kleineren Rauschgiftmengen stehen maximal fünf Jahre oder nur eine Geldstrafe. Weltweit konsumieren 16 Millionen Menschen Crystal, davon zehn Millionen in Asien und vier Millionen in den USA. In Deutschland waren vergangenes Jahr unter den 10000 Amphetamin-Erstkonsumenten 570 Crystal-Schnupfer oder -Raucher.
10.12.2008, www.rnz.de

© by freiburg-schwarzwald.de, Update 06.12.11