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Sterbehilfe - Bioethik zur "Senioren"- Seite
Infos ab Dezember 2005

  

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Sterbehilfe, Bioethik, Sterben in Würde, Euthanasie, Palliativ-Pflege, Bioethik, ...

 Blick über den Oberhof nach Süden im Weilersbach am 27.10.2005

 

 

Bestatter Fritz Roth: Mit dem Tod natürlicher umgehen

Elzach. "Nimm den Tod wieder selbst in die Hand!" Das meint der Bestatter Fritz Roth aus Bergisch-Gladbach wörtlich. Trauernde sollen die Toten im buchstäblichen Sinn begreifen, um den Tod zu begreifen. Er nennt das: "Mit dem Tod wieder natürlicher umgehen." Sein Konzept basiert auf dem Gedanken, dass man "dem Toten materiell nichts Gutes mehr tun kann".

Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen daher nicht die Toten, sondern die Lebenden. Wie das konkret aussieht, sagte er freilich erst am Schluss seines langen Vortrags, den er im Rahmen der Hospiztage im Pfarrzentrum St. Nikolaus hielt. Drei Dinge brauche es für die Trauer. Erstens "einen vertrauten Raum". Fritz Roth ermutigt dazu, Tote wie früher zu Hause aufzubahren und dort Abschied zu nehmen, um mit dem unvertrauten Tod im vertrauten Raum umzugehen. Zweitens "Zeit". Nach dem Gesetz darf man Tote 36 Stunden zu Hause aufbahren, wobei Roth nicht erwähnte, dass es mit Sondergenehmigung auch drei Tage möglich ist. "Ich würde mir von keinem Richter die Zeit vorschreiben lassen. Wir haben unsere Mutter acht Tage zu Hause gelassen." Drittens "Trauer ist Liebe". Er erlaube seinen Kunden das zu tun, was für sie gut ist. Sie dürfen den Sarg selbst gestalten, den Toten anziehen, ihn auf und mit eigenen Decken betten, Dinge ins Grab beigeben, das Grabmal nach Gusto selbst entwerfen und den Zeitpunkt der Beerdigung aussuchen, und wenn es eine Mondnacht ist. Fritz Roth führt den ersten privaten Friedhof in Nordrhein-Westfalen, auf dem alles machbar ist, was die Kunden wünschen. "Es gibt nur ein Gebot: Es darf keiner namenlos beerdigt werden." Seine Werbung für den natürlichen Umgang mit dem Tod geht der erfolgreiche Bestattungsunternehmer mit viel Rhetorik an. "Ich mache mich immer auf den Weg, um Flächenbrände des Lebens zu entfachen. Ich spreche von Trauer-Power", sagte er. Oder: "Ich möchte heute Abend Fielmann in Ihren Herzen sein." Oder: "Fight the impossible fight." In dem rhetorischen Feuerwerk gehen die vielen guten und richtigen Gedanken fast unter. "Erfülltes Leben hat nie etwas mit Länge zu tun." Oder: "Das Tote weggeben, den Toten nie weggeben." Und: "Ob wir leben oder sterben, wir sind aufgehoben in einer Ordnung, die unserem Leben Sinn gibt." Fritz Roth ist gläubiger Katholik und hält nicht nur in der ganzen Republik Vorträge wie in Elzach, sondern berät auch Politiker und Kirchen. Es bleiben aber Fragen. Wie gehe ich vor, wenn ich Roths Ideen bei einem Todesfall umsetzen möchte? Wie erreiche ich es zum Beispiel, dass ein Verstorbener in der Klinik nicht in die Kühlräume gebracht wird? Dazu unterbreitete Fritz Roth den gut 100 Zuhörern keine konkreten Vorschläge. Kann der Aufruf zur Kreativität im Angesicht des Todes nicht auch eine Überforderung der Trauernden darstellen? Wird das Absehen von den Toten der Erfahrung vieler Menschen gerecht, die im Bewusstsein der Gegenwart ihrer verstorbenen Angehörigen leben und etwas für diese tun wollen, in deren und gerade nicht im eigenen Sinne? Nicht alle Hinterbliebenen wollen sich selbst in den Mittelpunkt stellen. Stimmt es wirklich, dass Trauernde, wie Fritz Roth sagt, keine Stille brauchen? Das dürfte von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein. Sicher besteht die Gefahr, mit seiner Trauer allein zu bleiben. Umtrieb kann aber die tiefere Auseinandersetzung mit dem Tod auch verhindern. Und schließlich: Ist es nicht eine Illusion, den Tod zu begreifen? Der Unterschied zwischen tot und lebendig wird im Umgang mit dem Leichnam plastisch, und diese Erfahrung erleben viele Menschen als hilfreich im Trauerprozess. Aber der Tod bleibt ein undurchdringliches Mysterium. Damit müssen Trauernde leben, wie sehr auch immer die Bestattung ihren Vorstellungen entsprach. Manches, was Fritz Roth einfordert, ist wünschenswert. Aber die Idee, den Tod selbst in die Hand zu nehmen, kann auch zu übertriebenem Individualismus führen, der noch aus dem Tod einen Event macht.
Dorothea Scherle, 4.11.08, BZ.

www.puetz-roth.de

 

Dignitas - Mir graust vor der Gedankenwelt dieser Organisation

Ein erneuter Beitrag über die Sterbehilfeorganisation Dignitas, noch grausamer, als der letzte. Die Plastiktüte weckt Assoziationen mit Bildern aus Abu Ghraib, die Heliumgas-Methode Assoziationen mit Folter, Todesstrafe und deutscher Vergangenheit. Damit rückt Sterbehilfe in eine Gedankliche Nähe zu Folter und Sühne, Todesstrafe und Völkermord und abstrahiert in der gewohnten Art der Dignitas-Organisation vom Schicksal des Einzelnen. Mir graust vor der Gedankenwelt dieser Organisation, wenn solche Methoden nicht nur praktiziert, sondern auch noch propagandistisch verbreitet werden.Ich teile aber auch das Mitleid mit den Sterbesehnsüchtigen, die in so heilloser Einsamkeit diesen Ausweg suchten. Ich kannte einen Patienten, dem es ausreichte, über eineinhalb Jahre die Tabletten der Dignitas bei sich zu haben, also jederzeit einen Ausweg zu kennen, er hat sie niemals gebraucht. Niemand sollte behaupten, es sei einfach, diese Welt zu verlassen. Niemand sollte ein Patent auf Ethos und Moral haben. Wachsame Augen und Herzen benötigt es viel mehr, als technische Tricks. Die Medizin ist an dieser Stelle, wird sie ernst genommen und ausgeschöpft zu zahllosen Hilfen und Entlastungen in der Lage. Niemals aber würde einem eine Patentlösung, ein "Plastiktüten-Kniff" vor Augen kommen, wenn man einen Menschen über Monate und Jahre begleitet. Diese Perspektive fehlt den Dignitas-Mitarbeitern und entblößt ihren vermeintlichen Anspruch.
BZ-Leserbrief vom 2.4.2008 von Dr. Tilman Kirste, Stellv. Vorstand, Interdisziplinäres Palliativzentrum Südbaden, Praxis für Onkologie/Hämatologie, Freiburg

Kommerzielle Sterbehilfe - Alle anderen verdienen auch am Tod
Sozialstationen, Krankentransporte, Ärzte, Krankenhäuser und so weiter sind alles Dienstleister, die am Leid kranker Menschen Geld verdienen. Warum sollte es also verwerflich sein, wenn eine professionelle Sterbehilfeorganisation für ihre Dienstleistung Geld verlangt. Gern bezahle ich oder meine Verwandten dereinst einen angemessenen Betrag, um mich im Falle einer unheilbaren, leidvollen Krankheit professionell in den Tod begleiten zu lassen. Die Politiker, die sich moralisch zum Beispiel über Dignitas erheben und dadurch Sterbewillige auf Parkplätze abdrängen, ersehnen sich möglicherweise selbst eines Tages ein gnädiges, menschenwürdiges Sterben. Dem Wahlvolk haben sie dies verweigert.
BZ-Leserbrief vom 23.4.2008 von Hansjörg Leible, Kandern

 

Ernährung Schwerstkranker: Palliativmedizin, Patientenverfügung

Vortrag der Hospizgruppe Südlicher Breisgau / "Hat der Sterbeprozess begonnen, ergibt es keinen Sinn, ihn aufzuhalten."

"Palliativmedizin ist die komplizierteste Medizin überhaupt, weil es um Kommunikation und ethische Entscheidungen geht, die immer wieder überprüft werden müssen", stellte Martin Ehmer bei einem Vortrag fest, zu dem die Hospizgruppe Südlicher Breisgau eingeladen hatte. Im Mittelpunkt stand die Ernährung schwerstkranker Menschen. Es referierten auch Peter Thunert, wie Ehmer Facharzt für Anästhesie, Schmerztherapie und Palliativmedizin in Freiburg, und die Freiburger Ernährungsberaterin Beate Braunsberger.

Palliativmedizin ist derzeit beim Medizinstudium noch kein Pflichtfach, weshalb Ärzte ohne Zusatzausbildung mit den Grundsätzen dieses Faches nicht vertraut sind. Folglich herrscht oft auch Unkenntnis darüber, welche Ernährung bei einem Kranken mit begrenzter Lebenserwartung sinnvoll ist. Insbesondere bereitet die Entscheidung Schwierigkeiten, ob die künstliche Ernährung mit der sogenannten PEG (perkutane, endoskospische Gastrostomie) abgebrochen oder gar nicht erst angelegt werden soll. Mit der Begründung, man könne den Patienten doch nicht verhungern lassen, plädieren häufig auch Angehörige für die Magensonde, ohne dabei den Nutzen für den Kranken zu hinterfragen. Sei etwas wirksam, argumentierte Thunert, müsse es noch lange nicht nützlich sein wie etwa im Falle einer reversiblen Schluckstörung. Auch wollte der Arzt die operativ angelegte PEG-Sonde nicht zur Basisbetreuung rechnen, wenn es nur um das Verlangen des Patienten nach Nahrung und Flüssigkeit gehe. Dieses sei auch einfacher zu stillen. "Bei unsicherer Prognose kann man es zumindest versuchen. Hat aber der Sterbeprozess begonnen, ergibt es keinen Sinn, ihn aufzuhalten." Um eine PEG ethisch und rechtlich zu legitimieren, muss die Maßnahme medizinisch notwendig sein und dem Bedürfnis des Patienten gerecht werden. Vor allem muss er eingewilligt haben, andernfalls liegt Körperverletzung vor, erfuhren die zahlreichen Zuhörer von Thunert. Könne sich der Kranke nicht mehr äußern, müsse die Patientenverfügung herangezogen oder sein mutmaßlicher Wille ermittelt werden.

Ehmer stellte klar, dass die Patientenverfügung juristisch bindend ist. "Wir müssen uns danach richten." Steht, wie häufig im geriatrischen Bereich, die Entfernung der PEG zu Debatte, bekommt der Begriff "Sterbehilfe" Gewicht. Drei Arten werden unterschieden: Die aktive und strafbare, die passive als Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (etwa in Form der Magensonde) bei Todkranken und die indirekte Sterbehilfe. Hier gilt laut Bundesärztekammer, dass bei Sterbenden die Linderung des Leidens Vorrang hat und deshalb eine mögliche Lebensverkürzung hingenommen werden darf. Den richtigen Weg abzuwägen, stellt laut Ehmer oft eine Gratwanderung dar. Beate Braunsberger nannte eine Reihe geeigneter Lebensmittel für die Ernährung Todkranker und wies auf eintretende Geschmacksveränderungen hin. Wie die anderen Referenten hob auch sie hervor, dass Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr für Sterbende eine schwere Belastung darstellen kann. "Für wen ist es wichtig, dass der Sterbende isst oder trinkt? Hat er überhaupt Hunger oder Durst?" , sei zu fragen. Der Energiebedarf bei Sterbenden sinke ab und Mundtrockenheit dürfe nicht mit Durst verwechselt werden. Da genüge dann ein Befeuchten der Lippen und Mundschleimhäute. Schwerstkranke, so Braunsberger, hätten oft eine Aversion gegen bestimmte Speisen wie Fleisch, Zwiebeln oder hartgekochte Eier, auch gegen Essensgerüche. Zu berücksichtigen sei ferner, dass etwa Schmerzen oder Depressionen mit Appetitlosigkeit einhergingen.
Dorothee Möller-Barbian , 27.11.2007, BZ

 

 

Ludwig Minelli vom Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas - Interview

Der Freitod zweier Deutscher auf einem Parkplatz in der Nähe von Zürich hat die Schweizer Organisation Dignitas erneut in die Kritik gebracht und hierzulande die Diskussion über ein gesetzliches Verbot für den zunehmenden Sterbetourismus in die Schweiz neu entfacht. Im Interview mit Antje Hildebrandt spricht Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli über das begleitete Sterben in der Öffentlichkeit und die Gratwanderung zwischen Seelsorge und Geschäft.

BZ: Herr Minelli, Ihr Verein Dignitas wirbt im Internet mit dem Slogan "Menschenwürdig leben, menschenwürdig sterben" für seine Dienstleistung. Jetzt haben Sie zwei Deutsche beim Suizid in einem Kombi auf einem Parkplatz begleitet. Ist es das, was Sie unter "menschenwürdig sterben" verstehen?
Minelli: Ob irgendetwas im Zusammenhang mit dem Leben oder Sterben eines Menschen würdig ist, kann nur von dem betreffenden Menschen selbst beantwortet werden, nie von einem Dritten. In den zwei Fällen haben beide Dignitas-Mitglieder diesen Weg einer Freitodbegleitung in einem anonymen Hotelzimmer vorgezogen. Ihre eigenen Fahrzeuge standen ihnen näher; es waren ihre eigenen Räume .
BZ: . . . die, von allen einsehbar, auf einem Parkplatz standen.
Minelli: Die Verkürzung auf den Begriff "Freitodhilfe auf Parkplatz" ruft ein völlig falsches Bild hervor. In Wahrheit stand das Fahrzeug jeweils am Rande einer großen Wiesenfläche, die vollständig umwaldet ist.
BZ: Ihre Kritiker werfen Ihnen vor, Sie hätten sich bewusst für einen öffentlichen Ort entschieden, um die örtlichen Behörden zu zwingen, Genehmigungen für sogenannte Sterbezimmer in Mietwohnungen zu erteilen.
Minelli: Der Vorwurf ist falsch. Seit langem befasse ich mich nicht mehr mit den Fragen der Vorbereitung von Freitodbe-gleitungen. Das wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Dignitas selbstständig erledigt. Ich bin im Vorfeld nur einmal gefragt worden, ob ich etwas dagegen hätte. Dazu habe ich erklärt: Wenn es die Mitglieder so wünschen, dann haben wir das zu respektieren.
BZ: Dennoch hat Dignitas mit dem öffentlichen Freitod ein Schlaglicht auf die Tatsache geworfen, dass der Verein seit der Kündigung seiner Wohnung keine Räume zum Sterben hat. Verbietet es die Sensibilität des Themas nicht, Politik auf dem Rücken seiner Mitglieder auszuüben?
Minelli: Dignitas betreibt keine Politik auf dem Rücken von Menschen, die ihr Leben aus zureichenden Gründen beenden möchten; es ist umgekehrt: Es ist die deutsche Politik, die sich der Freiheit in den Weg stellt und die schwer leidende Menschen zwingt, ihr Land zu verlassen, um sich zu fremden Menschen in der Schweiz zu begeben — nur um ihr Selbstbestimmungsrecht in Anspruch nehmen zu können.
BZ: Wer unbedingt sterben will, muss dafür nicht in die Schweiz fahren.
Minelli: Nein, aber nach Forschungsergebnissen, auf die sich auch die Schweizer Bundesregierung stützt, muss er mit einem Risiko von 49:1 damit rechnen, dass ihm der Suizid misslingt. Zahllos sind die Fälle, in welchen Menschen, die ihr Leben selbst beenden wollten, es nur geschafft haben, ihre Gesundheit noch zusätzlich zu beeinträchtigen. Deshalb braucht es kundige Hilfe beim Suizid, und diese hat den Vorteil, dass mit jedem Menschen, der sich darum bemüht, zuerst darüber gesprochen werden kann, ob ihm nicht besser zum Leben hin geholfen würde.
BZ: Wie oft kommt es vor, dass sich Ihre Mitglieder am Ende dieser Beratung für das Leben entscheiden?
Minelli: Tatsächlich weist eine deutsche Studie nach, dass 70 Prozent unserer Mitglieder, welche die Mitteilung erhalten haben, ein Schweizer Arzt wäre bereit, für sie das erforderliche Rezept zu schreiben, sich nach dieser Mitteilung nie mehr bei Dignitas melden. Weshalb? Weil sie von diesem Augenblick an wissen, dass ihnen geholfen werden könnte, wenn sie es nicht mehr aushalten. Und von da an leben sie ihr Leben angstfrei zu Ende.
BZ: Wo verläuft die Grenze zwischen Suizid und Töten auf Verlangen?
Minelli: Tötung auf Verlangen — man könnte auch sagen: aktive Sterbehilfe — ist auch in der Schweiz verboten und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Bei der Beihilfe zum Suizid, die wir und andere Organisationen leisten, beendet ein Mensch sein eigenes Leben selbst mit Hilfe eines sonst nicht mehr erhältlichen Medikaments, und die Organisationen sorgen dafür, dass der sterbewillige Mensch sein Leben schmerz- und risikofrei beenden kann. Das bedeutet, dass der sterbewillige Mensch den letzten Akt in seinem Leben selbst durchführen muss.
BZ: Welche Motive werden Ihnen am häufigsten für einen Suizid genannt?
Minelli: Im Vordergrund stehen die großen Krankheiten Krebs, Multiple Sklerose und Muskellähmung. Betagte Menschen leiden oft an zahlreichen Krankheiten, die — zusammengenommen — dem Leben alle Qualität rauben.
BZ: Ihre Kritiker werfen Ihnen vor, Dignitas fördere das "Express-Sterben" . Wie viel Zeit vergeht zwischen der ersten Kontaktaufnahme und dem Suizid?
Minelli: Es ist wohl in den meisten Fällen tatsächlich so, dass unsere Mitglieder an einem Tag nach Zürich kommen, das Gespräch mit dem Arzt führen, der dann das Rezept ausstellt oder — in seltenen Ausnahmefällen — verweigert, und dass sie dann am selben oder am nächsten Tag beim Suizid begleitet werden. Doch dem geht in der Regel eine teilweise sehr sehr lange Vorbereitungszeit voraus. Eine Studentin von der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg hat dazu die Dignitas-Begleitungen des Jahres 2005 untersucht und gezeigt, dass bei den 138 Begleitungen jenes Jahres zwischen dem Beitritt zu Dignitas und der Freitodbegleitung minimal sechs Tage und maximal 1871 Tage lagen; im Mittel waren es 240 Tage. In dieser Zeit finden immer wieder Kontakte statt.
BZ: Seit der Gründung von Dignitas 1998 hat Ihre Organisation mehr als 800 Mitglieder beim Suizid begleitet. Wie sehen Sie sich eigentlich selber — als Seelsorger oder als Dienstleister?
Minelli: Ich bin in meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt auf die Durchsetzung von Menschenrechten spezialisiert, und auch in diesem Bereich geht es darum, den Anspruch auf das "letzte Menschenrecht" durchzusetzen, nämlich selbst über seinen eigenen Tod entscheiden zu können. Andererseits hilft unsere Beratung auch, den Weg zu Schmerzkliniken oder — sofern überhaupt vorhanden — Palliativstationen zu finden.
BZ: Wenn man berücksichtigt, dass Mitglieder das menschenwürdige Sterben rund 3500 Euro kostet, scheint das Begleiten von Selbstmordkandidaten ein einträgliches Geschäft zu sein.
Minelli: Eine derartige Tätigkeit ist äußerst personalintensiv und erfordert demzufolge viel Zeit und Einsatz. Dignitas beschäftigt insgesamt 15 Teilzeitmitarbeiter, unsere monatliche Lohn- und Honorarsumme liegt bei über 30 000 Euro. In den Statuten von Dignitas ist festgelegt, dass Überschüsse der Rechnung zur Verbesserung der Dienstleistungen und für die Suizid-Vorbeugung verwendet werden müssen.
BZ: CDU-Justizminister bereiten hierzulande eine Gesetzesinitiative vor, um Organisationen wie Dignitas die Hilfe zum Freitod zu verbieten. Politisch hat Ihnen die Aktion also mehr geschadet als genutzt.
Minelli: Eine Initiative der Länder Saarland, Hessen und Thüringen liegt bereits seit längerem beim Bundesrat. Nach Ansicht maßgebender deutscher Juristen widerspräche sie sowohl dem Grundgesetz als auch der Europäischen Menschenrechtskonvention
17.11.2007, www.badische-zeitung.de

 

Schmerztherapie -  Palliativstation - Ethische Herausforderung

Schmerzen gehören zum Leben dazu, ebenso wie das Sterben, auch wenn Letzteres in unserer Gesellschaft häufig verdrängt wird. Der medizinische Fortschritt ermöglicht heute ein schmerzärmeres Leben. Aber ist aus ethischer Sicht alles erlaubt, was technisch machbar ist? BZ-Mitarbeiterin Bianka Pscheidl sprach anlässlich einer Tagung zu diesem Thema im Ameos Krankenhaus Dr. Lay in Bischoffingen mit Dr. Erwin Grom, dem ärztlichen Direktor der Klinik, und der in der Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg tätigen Ärztin und Theologin Dr. Gerhild Becker.

BZ: Welche Bedeutung hat die Schmerztherapie in der heutigen Medizin?
Grom: Sie nimmt in der patientenorientierten Medizin einen immer höheren Stellenwert ein, da es heute mehr chronisch Kranke und Langzeitpatienten gibt. Dank vielfältiger Möglichkeiten werden die Menschen älter als früher, aber der Preis für dieses längere Leben sind eben auch längere Krankheitsverläufe. Schmerz wirkt zerstörerisch und führt schlimmstenfalls zu sozialer Isolation, man kann aber viel dagegen tun.
Becker: Patienten haben ein Recht darauf, das in der Medizin vorhandene Wissen auch zur Verfügung gestellt zu bekommen. Bei richtigem Einsatz der heute verfügbaren Medikamente könnten über 95 Prozent der Kranken nahezu schmerzfrei sein, was eine dramatische Steigerung der Lebensqualität bedeutet. Doch nicht jeder wird optimal behandelt. Im europäischen Vergleich liegen wir beispielsweise beim Verbrauch von Opiaten im unteren Drittel. Auch bei Ärzten herrscht zum Teil eine regelrechte "Opiatphobie" .
BZ: Was meinen Sie mit diesem Begriff?
Becker: Manche Medikamentengruppen werden einfach zu zögerlich eingesetzt. Das liegt zum einen daran, dass Schmerztherapie früher kein fester Bestandteil der Ärzteausbildung war und damit entsprechendes Wissen fehlte. Außerdem haben wir es in Deutschland mit einem komplizierten Verordnungswesen zu tun. Opiate sind aber auch bei Patienten negativ besetzt, weil sie glauben, dass diese Medikamente meistens erst am Ende eines Lebens als letztes "Dämmermittel" angewendet werden. Dabei kann ein richtig eingestellter Opiat-Patient dank verfeinerter Pharmakologie heute durchaus noch aktiv am Leben teilnehmen.
BZ: Schmerzen gehören zum Leben. Warum ist ein möglichst schmerzarmer Krankheitsverlauf dennoch wichtig?
Grom: Erst wenn wir die körperlichen Schmerzen im Griff haben, geben wir dem Patienten die Chance, sich um seine anderen Bedürfnisse zu kümmern. Er wird wieder handlungsfähig und kann damit auch seelischen Schmerz überwinden. Das ist vor allem bei unheilbar Kranken wichtig, denn gerade diese Menschen haben oft den Wunsch, Belastendes aus der Vergangenheit wie Streitigkeiten auszuräumen und ihr Leben "in Ordnung zu bringen" .
BZ: Der medizinische Fortschritt macht vieles möglich. Worin sehen Sie die ethische Herausforderung?
Becker: Die technischen Möglichkeiten beinhalten nicht automatisch die Kriterien für ihren sinnvollen Einsatz. Mitunter wird das Problem fälschlich gelöst mit dem Ansatz "maximale Therapie ist gleich optimale Therapie" . Richtig ist stattdessen eine adäquate Behandlung, wobei es schwer ist, hier externe Kriterien zu definieren. Schmerz ist beispielsweise eine Kombination aus objektivem Reiz und subjektiver Wahrnehmung. Es ist jeweils ein auf den einzelnen Patienten zugeschnittenes, individuelles Konzept nötig. Wir müssen zurück zum alten Arztbild. Wir behandeln ja keine Krankheiten, sondern kranke Menschen. Nicht um die einzelne Krankheit und die Verlängerung des Lebens zur Unsterblichkeit geht es, sondern um den ganzen Menschen und die Kunst der Lebensführung. Der Arzt sollte Begleiter und Freund in allen Höhen und Tiefen eines Lebens sein.
Grom: Die Ethik verlangt, sich zu entscheiden. Ich als behandelnder Arzt muss "Farbe bekennen" , wovor viele Mediziner Angst haben, da immer eine Restunsicherheit bleibt. Doch auch nicht zu handeln, ist eine Form des Handelns.
BZ: Was kann der Patient selbst zur adäquaten Therapie beitragen?
Becker: Zunächst einmal ist es wichtig, Schmerzen auch wirklich zu benennen. Gerade ältere Menschen neigen dazu, ihre zunehmenden Beschwerden als unvermeidlich hinzunehmen, dabei muss niemand unnötige Schmerzen leiden. Der Patient sollte seinen Arzt als Partner in seiner Erkrankung ansehen. Zum steten Dialog mit Arzt und privatem Umfeld gehört jedoch auch, sich selbst über seine eigenen Vorstellungen und Werte klar zu werden sowie sich in manchen Momenten des Lebens mit dem Gedanken an die eigene Endlichkeit auseinander zu setzen.
Grom: Und das möglichst schon in "guten Zeiten" . Durch eine entsprechende Patientenverfügung nimmt man sein Recht auf Selbstbestimmung wahr und kann festlegen, welche Therapieformen man wünscht. In dieses Thema, das jeden angeht, gilt es einen früheren Einstieg zu finden. Wir wissen, dass sich 81 Prozent der Bevölkerung mit einer solchen Verfügung beschäftigen, aber bisher nur 9 Prozent sie tatsächlich haben. Sie sollte immer als eine Möglichkeit zum Dialog zwischen Arzt und Patient verstanden werden. Die Verfügungen müssen kontinuierlich überdacht werden, denn nicht selten stehen sich einmal niedergelegter Patientenwille und aktueller Patientenwunsch in einer existenziell bedrohlichen Krankheitssituation konträr gegenüber.

Palliativmedizin
Die Palliativmedizin beschäftigt sich mit der aktiven, ganzheitlichen Behandlung von Patienten, die unheilbar erkrankt sind. Insbesondere bei Tumorpatienten kann jedoch durch eine professionelle Schmerztherapie die Lebensqualität deutlich gesteigert werden. In der Regel haben die Patienten nur noch eine begrenzte Lebenserwartung. Nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität, also die Wünsche, Ziele und das Befinden der Patienten, stehen im Vordergrund der Behandlung. In der Universitätsklinik in Freiburg gibt es eine Abteilung, die sich intensiv der Palliativmedizin widmet.
14.11.2007, www.badische-zeitung.de

 

Das Recht, mit wenig Schmerzen zu sterben

Wo Schmerztherapie nicht mehr hilft, soll mit ärztlicher Hilfe die assistierte Selbsttötung möglich sein. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch meint, dass sich eine entsprechende Regel im US-Bundesstaat Oregon für Deutschland empfiehlt. Mit Kauch sprach Bernhard Walker.

BZ: Hat jeder Mensch das Recht, über seinen Tod selbst zu bestimmen?
Kauch: Jeder Mensch hat das Recht, würdevoll und mit wenig Schmerzen zu sterben. Deshalb ist es wichtig, dass wir endlich eine gute Versorgung mit der so genannten Palliativmedizin sowie mit stationären oder ambulanten Hospizangeboten erreichen.
BZ: Außerdem treten Sie auch dafür ein, die assistierte Selbsttötung bei Schwerkranken möglich zu machen. Ist das nicht ein Widerspruch?
Kauch: Ganz und gar nicht. Ich halte es für falsch, dass wir bisher immer über ein Entweder-oder sprechen, also so tun, als schließe eine bessere Palliativ- und Hospizversorgung andere Überlegungen automatisch aus. Das wäre akzeptabel, wenn man allen Kranken damit helfen könnte. Führende Palliativmediziner sagen uns aber, dass bei etwa fünf Prozent der schwerstkranken Menschen keine ausreichende Symptomkontrolle möglich ist. Diese Kranken dürfen wir nicht weiter alternativlos allein lassen.
BZ: Was schlagen Sie vor?
Kauch: Eine Lösung nach dem Beispiel des amerikanischen Bundesstaates Oregon. Dort ist es möglich, dass Todkranke, denen schmerzmedizinisch nicht mehr geholfen werden kann, ein Mittel erhalten, mit dem sie Suizid begehen können — und zwar dann, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander feststellen, dass die Lebenserwartung noch maximal sechs Monate beträgt.
BZ: Lässt sich das wirklich auf diese Fälle begrenzen?
Kauch: Ja, in Oregon ist das so. Es gibt nicht den geringsten Hinweis, dass Menschen gegen ihren Willen zum assistierten Suizid gezwungen werden. Der Dammbruch, den viele befürchtet haben, ist nicht eingetreten. Vielmehr ist es so, dass einige Kranke, die nach dem dortigen Gesetz die Voraussetzung für den assistierten Suizid erfüllen, das Mittel gar nicht einnehmen.
BZ: Wie ist das zu erklären?
Kauch: Den Menschen ist wichtig zu wissen, dass sie schmerzlos aus dem Leben scheiden können, wenn sie ihre Lage als ganz und gar unerträglich empfinden. Dieses Wissen gibt ihnen eine Art Beruhigung und die Kraft, die es ihnen erlaubt, den natürlichen Verlauf ihrer Krankheit anzunehmen und daran zu versterben.
BZ: Ihr Vorschlag setzt eine Änderung der deutschen Rechtslage voraus.
Kauch: Ja. Und wie in Oregon müsste es auch im deutschen Recht so sein, dass aktive Sterbehilfe verboten bleibt und der assistierte Suizid nur in eng begrenzten Fällen erlaubt wäre. Ich weise aber darauf hin, dass die Beihilfe zum Suizid schon heute im deutschen Recht nicht strafbewehrt ist. Allerdings gilt dies nicht für Ärzte: Sie kennen die so genannte Garantenpflicht und zudem ein Verbot der Suizidbeihilfe im ärztlichen Standesrecht.
BZ: Kann die Politik auf das Standesrecht Einfluss nehmen?
Kauch: Nein. Das ist auch nicht meine Absicht. Die Ärzteschaft muss selbst klären, wie sie sich verhält. Mir geht es nur um die staatliche Strafandrohung, die ich aufheben will.
BZ: Die Befürworter einer Strafandrohung wollen verhindern, dass es eine kommerzielle Vermittlung zum Suizid gibt.
Kauch: Eine gewerbsmäßige Beihilfe, also ein Geschäft mit dem Tod, lehnen wir Liberalen strikt ab. Nur ist es so, dass ein Gesetzentwurf einiger Bundesländer auch die so genannte geschäftsmäßige Tätigkeit bestrafen will. Dann wäre es verboten, über die Arbeit von Dignitas oder anderen Organisationen dieser Art auch nur zu informieren. Das geht zu weit. Diskutabel wäre nur das Verbot einer gewerbsmäßigen, also auf Gewinn zielenden, Vermittlung von Suizidhilfe. Aber das gehört in einen größeren Rahmen. Ich trete jedenfalls dafür ein, nach dem Beispiel Oregons nicht länger die Kranken allein zu lassen, bei denen auch die beste Therapie keine Schmerzkontrolle erreichen kann.
13.11.2007

Entsorgtes Leiden - Ergebnis einer Kultur des Wegschauens
Wer will schon so sterben? Auf einem Parkplatz mit einem Giftcocktail in der Hand? Das, was vor wenigen Tagen auf einem Waldparkplatz bei Zürich geschah, sorgt zu Recht immer noch für Empörung. Zwei Deutsche nahmen sich an einer Straße das Leben. Sie waren unheilbar krank, sie hielten ihre Schmerzen nicht mehr aus. Die Schweizer Sterbehilfe-Organisation "Dignitas" half ihnen, mit Hilfe eines todbringenden Trunks den letzten Schritt zu gehen. Das lateinische Wort "Dignitas" bedeutet Würde. Doch längst ist der Sterbetourismus, den diese Organisation betreibt, würdelos. Längst geht es dem umtriebigen Gründer Ludwig Minelli nicht mehr um Nächstenliebe oder darum, den Verzweifelten beizustehen. Mit der zynischen Sterbehilfe auf dem Parkplatz hat er erneut das erreicht, was er wollte: Wirbel auszulösen, auf sich selbst aufmerksam zu machen und letztlich auch mögliche neue Kundschaft für sein Sterbegeschäft anzulocken. Denn der Widerstand gegen Dignitas in der Schweiz wird größer: Gemeinden und Hotels weigern sich, Wohnungen oder Hotelzimmer an Minelli und seine Helfer zu vermieten. Der Organisation fehlt langsam für ihr umstrittenes Tun ein Dach über dem Kopf, und der Parkplatz war ein Ort, wo sie vor juristischer Verfolgung erst einmal sicher war. Vermutlich wird es nach einigen Tagen der Aufregung — wie so oft — wieder still werden um das heikle Thema Sterbehilfe. Das ist schade. Denn die Fragen bleiben: Warum versucht die Gesellschaft nicht, solchen verzweifelten Menschen einen anderen Ausweg zu zeigen? Warum fahren Deutsche ins Ausland, um zu sterben? Manche Politiker rufen jetzt nach einem Verbot solcher geschäftsmäßiger Sterbehilfen. Das wird aber die Ursachen für diese Nachfrage nicht ändern. Viele Todkranke wenden sich an solche Organisationen, weil sie einen Grad der Verzweiflung erreicht haben, bei dem sie keinen Ausweg mehr sehen. Ihnen müsste viel früher geholfen werden. Dass das nicht geschieht, ist Ergebnis einer Kultur des Wegschauens.
In Deutschland gibt es immer noch viele beklagenswerte Missstände, was die Betreuung von Schwerkranken und Sterbenden angeht. Der Wunsch zu sterben entsteht oft dann, wenn eine aktive Sterbebegleitung fehlt, wenn Menschen mit ihren Todesängsten allein gelassen werden. So mangelt es in Deutschland immer noch an ausreichenden Hospizplätzen. Auch das palliativ-medizinische Angebot muss verbessert werden: Gibt es eine gute schmerzmedizinische Betreuung und einen Ansprechpartner für die seelisch und körperlich Leidenden, finden viele verzweifelte Menschen wieder Mut. Ähnliches gilt für Pflegeheime: Manche alte und kranke Menschen werden allein gelassen, so dass sie den Lebenssinn verlieren und sich das Ende herbeisehnen. Die Debatte darüber, was der Gesellschaft eine menschliche Sterbebegleitung und die Zuwendung für die Todkranken wert ist, wird vermieden. Sie ist längst fällig, weil das Thema Sterben die Menschen mehr und mehr beschäftigt — nicht nur weil sie älter werden und die Zahl der Pflegebedürftigen stark steigen wird. Jetzt kommen auch diejenigen Generationen ins Alter, die im Gegensatz zu ihren Eltern mehr denn je sich selbst verwirklichen und ihr Leben selbst bestimmen konnten. Die Menschen werden mehr auf das Recht der Schmerzfreiheit pochen. Sterbehilfe-Organisationen wie Dignitas fördern den Glauben vieler Menschen, alles lasse sich organisieren — eben auch der eigene, saubere Tod. Wer so denkt, für den ist das Leiden keine Lebenserfahrung mehr. Sondern etwas, was abgekürzt werden muss. Dann geht es nicht mehr ums würdevolle Sterben lassen. Sondern hier wird auf Wunsch getötet und das Leiden per Todespille entsorgt. Gerade deshalb ist es gut, dass in Deutschland die aktive Sterbehilfe und der assistierte Suizid verboten sind. Natürlich gibt es Schwerkranke, denen man Erlösung wünscht, weil selbst die Schmerzmedizin ratlos ist. Doch bei 90 Prozent der Sterbenden können die Schmerzen effektiv gelindert werden. Wer jetzt wie die FDP fordert, den begleiteten Selbstmord für diese zehn Prozent zu ermöglichen, muss sich eines klarmachen: Wer einmal die Gesetze ändert, öffnet Pforten, die vielleicht nicht mehr geschlossen werden können. Die Gefahr des Missbrauchs ist groß
Michael Neubauer, 13.11.207, www.badische-zeitung.de

 

Sterben ist wie eine Geburt, nur rückwärts

Sie kam, um sich über ein schwieriges Thema zu informieren: das Sterben. Gestern war die parlamentarische Staatssekretärin für Gesundheit, Marion Caspers-Merk, in der Sozialstation Dreisam im Stühlinger zu Besuch. Dabei erfuhr sie, wie Mitarbeiterinnen der Sozialstation das Thema erleben: "Sterben ist wie eine Geburt, nur rückwärts. Es ist ein Kampf, der oft mit Schmerzen verbunden ist" , so Geschäftsführerin Antje Kössl. "Wir helfen schwer kranken Menschen und ihren Angehörigen dabei." Anlass für Caspers-Merks Besuch war die Änderung im Pflegedienstgesetz, das im April diesen Jahres in Kraft trat: 250 Millionen Euro sollen in Zukunft die palliative Medizin unterstützen. Bei Kaffee und Kuchen diskutierte Caspers-Merk mit Mitarbeitern der Sozialstation, nach welchen Kriterien die Mittel in Zukunft verteilt werden sollen. Dabei gab es durchaus verschiedene Meinungen. "Sterben ist individuell. Man kann diesen Prozess nicht katalogisieren" , sagte Barbara Bürer, Krankenschwester und ehrenamtliche Palliativ-Mitarbeiterin. "Um Menschen einen würdigen Tod zu ermöglichen, ist es wichtig die palliative Betreuung auszubauen und zu fördern" , so Caspers-Merk. Worum es bei der theoretischen Diskussion wirklich ging, zeigte schließlich ein Blick in das "Abschiedsbuch" : Darin werden Erinnerungen an verstorbene Menschen aufbewahrt — und gewürdigt.
30.10.2007


 

Sterbewillige gesucht
 
Die Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas will in Deutschland einen Präzedenzfall schaffen — und straffreie Freitodbegleitung

So ganz recht ist es Ludwig A. Minelli angeblich nicht, dass sein neuester Plan in die Öffentlichkeit geraten ist. "Wie Sie wissen, führe ich meine Geschäfte nicht in der Öffentlichkeit." Und überdies führt Minelli seine Geschäfte eigentlich auch nicht in Deutschland. Denn hier sind sie nicht erlaubt. Der Vorsitzende der umstrittenen Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas will genau dies aber ändern. "Bisher sind wir mit unseren Überlegungen noch ganz am Anfang" , sagt Minelli. Der Anfang sieht so aus, dass die Organisation nach einem Menschen sucht, der sein Leben in Deutschland beenden will. "Wir suchen jemanden, der gemeinsam mit seinen Angehörigen bereit ist, das Risiko der Strafverfolgung auf sich zu nehmen" , sagt Minelli. Für die Prozesskosten will die Vereinigung aufkommen. Es gehe darum, einen Präzedenzfall zu schaffen, über den die deutschen Gerichte dann zu befinden hätten, bestätigt er. "Die Rechtsprechung in Deutschland muss geändert werden." Und nachdem der Gesetzgeber bewiesen habe, dass er dazu nicht in der Lage sei, müsse man eben vor Gericht ein neues Urteil zur Freitodbegleitung erreichen, argumentiert Minelli. Wer einem todkranken Menschen dabei helfe, den Freitod zu wählen, soll sich nicht mehr strafbar machen. Der deutsche Zweig von Dignitas, der in Hannover ansässige Verein Dignitate, suche dafür bevorzugt im Großraum Berlin nach einem sterbewilligen Menschen. "Die Kirche sitzt in Deutschland wie der Grünschimmel im Roquefort überall" , sagt Minelli. "Im Osten allerdings ist das ein bisschen anders, da sind die Menschen aufgeklärter." In einer Gegend, in der die Stellung der Kirche weniger von Belang sei, könne man damit rechnen, Richtern zu begegnen, die anders dächten. Dignitas hat den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig im Blick, der für Revisionen des Kammergerichts in Berlin zuständig wäre. "Dort hat es in der Vergangenheit vernünftige Urteile zu dieser Problematik gegeben" , so Minelli.
Dignitas bietet Mitgliedern im Fall einer unheilbaren Erkrankung Hilfe beim begleiteten Freitod mit einem Arzneimittel an. In Deutschland ist ein solches Verfahren strafbar. Das in der Schweiz verwendete Präparat ist überdies in der Bundesrepublik nicht zugelassen. In der Schweiz machte Dignitas Schlagzeilen, weil der Verein die Sterbewohnung nach Anwohnerprotesten räumen musste.
Katja Bauer, 23.10.2007, BZ

Zynische Überschrift - Mangel an palliativmedizinischer Versorgung 

Dieser Beitrag ist eine unreflektierte und unkommentierte Wiedergabe eines so differenzierten Themas - gekrönt von einer zynischen Überschrift, die sich ebenfalls auf die Seite eines Managers schlägt, der hier ein Streit ausfechten möchte, aber gewiss nicht Menschen dabei vor Augen hat. Für jedermann, speziell aber für Leidende und Sterbende ist es weiterhin ein Thema, das behutsamen Umgang, individuelle Antworten und leise Töne voraussetzt. Alle Untersuchungen zu diesem Thema zeigen, dass die Sehnsucht nach aktiver Sterbehilfe mit einem Mangel an palliativmedizinischer Versorgung einhergeht. Wir sollten also nicht Exempel statuieren, sondern die Versorgung jedes einzelnen Patienten so optimieren, dass er sich auch in der Not geborgen, begleitet und nicht alleine gelassen fühlt. Herr Minelli und die Dignitas zeichnen sich nicht dadurch aus, dass sie Menschen in dieser Weise unterstützen. Hausärzte, Hospiz, ambulante Hospizdienste, Pflegedienste und Palliativeinrichtungen, Schmerztherapeuten und Onkologen leisten täglich vieltausendfache Hilfe, um die Not zu lindern und Perspektiven eines würdevollen Sterbens zu ermöglichen. Der Artikel scheitert an diesem Thema und ist ein Schlag ins Gesicht der Patienten, die um ihre Würde ringen, ebenso wie der Betreuenden, die sich der Wahrung dieser Würde verschrieben haben.
BZ-Leserbrief vom 27.10.2007 von Dr. med. Tilman Kirste, Merzhausen

 

Kath. Bischöfe von Basel, Freiburg und Straßburg gegen Sterbehilfe

Mit einem gemeinsamen Hirtenbrief wenden sich die Bischöfe von Basel, Freiburg und Straßburg gegen die aktive Sterbehilfe. Kurt Koch, Joseph Doré und Robert Zollitsch wollen mit ihrem Brief zur “Herausforderung des Sterbens” , den sie am Montag in Basel vorstellten, eine gesellschaftliche Debatte auslösen. Sie fordern vor allem die Ärzte auf umzudenken. Denn es sei mit dem ärztlichen Ethos nicht vereinbar, den Tod herbei zu führen oder Sterbenden bei deren Suizidwunsch zu helfen.

Vier Jahre nach ihrem ersten gemeinsamen Hirtenwort zu biomedizinischen und gentechnischen Herausforderungen widmen sich die Erzbischöfe von Freiburg und Straßburg und der Bischof von Basel nun dem menschenwürdigen Sterben. “Bei den Menschen zu sein in der Stunde des Todes ist Aufgabe der Kirche” , betonte Erzbischof Zollitsch. Er erhofft sich von der Veröffentlichung eine “Initialzündung” . Daher wird das Hirtenwort, das sich auf die Enzyklika “Evangelium vitae” von Papst Johannes Paul II. bezieht, an Ärzte und Seelsorger verschickt. “Wir hoffen, dass es dazu beiträgt, die Menschen in ihrer persönlichen Auseinandersetzung mit den Fragen um Leben und Tod im Licht des Evangeliums zu begleiten und zugleich der öffentlichen Debatte einen Impuls zu geben, der die unbedingte Achtung der Menschenwürde vor dem Hintergrund unserer gesellschaftlichen Verantwortung in den Mittelpunkt rückt” , heißt es in dem 20-seitigen Heft. Anlässe dieses Hirtenbriefes sind die Diskussionen über aktive Sterbehilfe in Deutschland und Frankreich sowie die rechtliche Grundlage in der Schweiz, wo Hilfe zur Selbsttötung erlaubt ist. Bischof Koch bezeichnete diese Situation als “spezifisch und schwierig” , denn die Motivation beim so genannten assistierten Suizid sei “schwer kontrollierbar”. Besonders fürchten die Bischöfe, dass sich kranke Menschen zum Selbstmord gedrängt fühlen könnten, weil sie anderen zur Last geworden sind: “Eine einseitige Betrachtung des Lebens, die seinen dunklen Seiten aus dem Weg geht, setzt Schwerkranke und Sterbende dem Zwang zur Rechtfertigung ihres Daseins aus.” Die Gesellschaft müsse den Menschen helfen, sie beim Sterben begleiten: “Die rechtliche Zulassung der Tötung auf Verlagen oder der ärztlichen Suizidbeihilfe wären ein Signal in die falsche Richtung .” 
Ein humaner Sterbebeistand gewähre “einem sterbenden Mitmenschen Raum für die Annahme seines Todes” . Ärzte, Pfleger und Angehörige sollten dies durch wirksame Schmerzlinderung, aufmerksame Pflege und mitmenschliche Nähe unterstützen. An die Ärzte adressiert betonen die Bischöfe, die “medizinische Kunst” diene nicht der Lebensverlängerung um jeden Preis. Es gebe kein ethisches Gebot, therapeutische Möglichkeiten bis zum Letzten auszuschöpfen. Vielmehr sollten Mediziner das Sterben durch schmerzlindernde Behandlung erleichtern. Die Bischöfe fordern den Ausbau palliativ-medizinischer Zentren und außerklinischer Hospize als richtigen Weg, “wie eine humane Gesellschaft mit den Sterbenden umgehen sollte”
Alles von Andrea Drescher vom 4.7.2006 auf www.badische-zeitung.de lesen

 

Passive Sterbehilfe - Dignitas informiert

Heikles Thema sorgt für Diskussionen, aber nicht für Konfrontation: Uwe-Christian Arnold von Dignitas/Deutschland sprach im Söhnlin-Keller

Die viel diskutierte Sterbehilfe in Deutschland ist ein “heißes Eisen”, das nicht nur Privatpersonen, sondern auch Ärzte, Krankenschwestern und Helfer der Hospizbewegung beschäftigt. Dieser Personenkreis fand sich in ungewöhnlich hoher Zahl im Söhnlin-Keller zu einem Vortrag von Uwe-Christian Arnold ein. Er ist Zweiter Vorsitzender von “Dignitas”, der in Hannover neu gegründeten Niederlassung von Dignitas/Schweiz. Sie setzt sich dafür ein, passive Sterbehilfe unter strengen Bedingungen auch in Deutschland zuzulassen.

“Was uns alle irgendwann eint, ist das Phänomen des Sterbens” , sagte Elmar Breuer zur Begrüßung. “Nur dass jemand unter großen Schmerzen stirbt, sollte nicht sein — man kann heute schmerzfrei aus dieser Welt gehen.” Das bestätigte Urologe Arnold, der den Zuhörern zunächst von seinen ersten Erlebnissen mit sterbenden Menschen erzählte und darauf hinwies, dass die Sterbebegleitung und auch die Palliativmedizin nicht zum Kanon der Universitätsausbildung eines Arztes gehört. “50 Prozent aller Ärzte wissen nicht, wie man ein Schmerzrezept ausfüllt” , glaubt er. Der Wunsch von Patienten, die mit großen Schmerzen und schrecklichen Krankheiten lebten und nur noch sterben wollten, führte dazu, dass er sich der Schweizer Gesellschaft “Dignitas” zuwandte, die unter ganz bestimmten strengen Voraussetzungen in der Schweiz Sterbehilfe leistet. Als Arnold sich bereit erklärte, in Deutschland den Vorsitz für den “Ableger” zu übernehmen, löste das bei den Kritikern der passiven Sterbehilfe und auch bei der Hospizbewegung, die Arnold “hoch achtet” , eine Lawine an Aktionen gegen die Organisation aus. “Noch einmal, wir sind keine Mörderorganisation” sagte der Arzt. Er erklärte, dass Sterbehilfe in Deutschland aufgrund des seit 1935 geltenden und 1953 wieder bestätigten Gesetzes der “unterlassenen Hilfeleistung” verboten ist. “Der Arzt und auch jede andere Person muss reanimieren, obwohl der Patient das oft gar nicht mehr wollte” , gab der Arzt zu bedenken. Lebensverlängernde Maßnahmen einzustellen, sei nur möglich, wenn eine Patientenverfügung vorliege und dann auch oft nur unter Herbeiziehung eines Rechtsanwaltes, so Arnold. PAS — Physician Assisted Suicide/Ärztlich assistierter Suizid — bedeutet, dass ein Arzt in Verbindung mit einem Gutachter und Gegengutachter den Wunsch eines Todkranken nach Selbsttötung prüft, ein Rezept über das tödlich wirkende Medikament Natriumpentobarbital ausstellt und es dem Patienten zuführt, der es dann selbst einnimmt. Diese Vorgehensweise muss “absolut” korrekt beachtet werden. “Ironischerweise wird das Medikament in Deutschland hergestellt, ist aber hier außer für Zahnärzte und Tierärzte verboten” , erklärte der Urologe. Dabei, so ist er überzeugt, haben selbst sehr gläubige Menschen Probleme mit einem qualvollen Tod. “Kardinal Lehmann hält sich zum Thema sehr bedeckt und Theologen wie Küng sagen, dass ein Gott, der so sterben lässt, nicht der ihre sei” , zitierte er. Überraschend war für die Zuhörer, dass nur sehr wenige Menschen, die Dignitas beigetreten sind, wirklich die Selbsttötung als letzten Ausweg sehen. 2005 starben in der Schweiz 138 Menschen auf eigenen Wunsch, davon waren 78 deutsche Staatsbürger. “Der Tod gehört nicht mehr zum Leben” , war in der Diskussion eine Krankenschwester überzeugt, die im Klinikalltag beobachtet, dass viele alte Menschen vor einer risikoreichen Operation nicht genügend über zu erwartende Komplikationen aufgeklärt werden. Sie empfahl genauso wie Arnold, unbedingt eine Patientenverfügung zu verfassen. Informationen zu Dignitas-Deutschland unter
0511/3362344 oder www.dignitas.ch

Badische Zeitung Freiburg
jut, 29.3.2006 auf www.badische-zeitung.de

 

Ambulante Palliativ-Pflege - De-Institutionalisierung

Während die einen klagen, in vielen Pflegeheimen werde nicht menschenwürdig gestorben, und andere beklagen, dafür fehle es an gut ausgebildetem Personal, fordern Fachleute mit der Abschaffung von Einrichtungen auch gleich die Ent-Professionalisierung.

So jetzt bei einem Symposion in der Evangelischen Fachhochschule für Sozialwesen mit dem sperrigen Titel „ Palliative Care und De-Institutionalisierung“ . Was damit gemeint sein könnte, wird im Laufe der Zusammenkunft ein wenig klarer, nämlich: Schwer kranke und sterbende Menschen zu begleiten, ihnen ihre Schmerzen zu nehmen und sie nicht heilen zu wollen (Palliative Care) - das darf nicht den klassischen Versorgungssystem wie Heimen überlassen bleiben (De-Institutionalisierung), die eine Aufgabe übernommen haben, die eigentlich die Gesellschaft insgesamt übernehmen müsste.

Und das hat Gründe, macht Professor Klaus Dörner deutlich: „ Seit zweihundert Jahren gelten Institutionalisierung und Professionalisierung als Fortschritt.“ Die mit dieser langen Geschichte verbundene Gewöhnung aufzubrechen, erscheint dem Psychiater und Arzt dort besonders schwierig, wo es um den Wunsch der Menschen geht, in den eigenen vier Wänden zu sterben. Denn die Politik halte am Bestehenden, weil fortschrittlich, fest. Tatsächlich aber habe die Modernisierung seit dem Ende des wirtschaftlichen Wachstums keine Grundlage mehr. Statt nun den Fortschritt in Frage zu stellen, kritisiert Klaus Dörner, treiben Wohlfahrtsverbände als Institutionen „ die betriebswirtschaftliche Ökonomisierung des Sozialen“ voran. Schließlich: „ Wenn man professionelle Helfer produziert, braucht es auch entsprechend viele Hilfsbedürftige.“ Dabei zeige sich seit etwa 1980: Genauso wichtig wie die eigene Selbstverwirklichung ist immer mehr Menschen auch, für andere bedeutsam zu sein. Anders ausgedrückt: Immer mehr sehen im Dasein für andere einen Lebenssinn - weil sie mit ihrer Zeit nichts anzufangen wissen, weil sie sich etwas dazuverdienen wollen oder müssen, weil sie sich nicht nutzlos fühlen möchten.

Also empfiehlt Klaus Dörner (Hamburg) als zukunftsfähige Form des Helfens einen „ Profi-Bürger-Mix“ - und mit Blick auf jene, die Hilfe brauchen: „ Anderen ermöglichen, mir zu helfen, gibt denen einen Sinn und mir das Gefühl, gebraucht zu werden.“ Das ist ganz im Sinne von Professor Reimer Gronemeyer, der die Einstellung, niemandem zur Last fallen zu wollen, für verhängnisvoll hält. Der Soziologe und Theologe (Gießen) bevorzugt eher das Miteinander: „ Die Co-Produktion ist der Versuch zu schauen, welche Formen des Miteinanders auf dem Trümmerfeld unserer sozialen Milieus entstehen und wie sie zu organisieren sind.“  Und weil er beobachtet, dass Ursprüngliches (Zärtlichkeit, Fürsorge, Liebe) den Menschen ausgetrieben wurde, setzt er etwas andere Maßstäbe als die gewohnten. „ Nützlich ist nicht der Börsenkurs, nützlich ist das, was nicht funktioniert, weil das zum Nachdenken zwingt.“ Reimer Gronemeyer wirbt daher für eine Co-Produktion als „ etwas, was sich quer stellt statt ökonomisch vernutzt zu werden“ .

In dieser Gefahr sieht Professor Christoph Student auch stationäre Hospize, in denen Menschen würdevoll sterben können. Damit diese Einrichtungen nicht länger als „ Entwicklungsbremsen“ wirken, wünscht sich der Leiter des Stuttgarter Hospiz mehr ambulante Hospizarbeit. Deren wichtigste Aufgabe sei es, die in den Hospizen gemachten Erfahrungen weiterzugeben. Da die meisten Menschen zu Hause sterben wollen, scheint dem Arzt und Psychotherapeuten auch hier eine Ent-Vereinrichtung angebracht.

Das heißt: „ Es braucht Palliative-Care-Beratungsteams, die Kenntnisse im Umgang mit dem Sterben und vor allem die wichtigste zu lernende Fähigkeit - nämlich die Haltung - weitergeben.“ An jene, die zwar mit „ Palliative Care“ nichts anzufangen wissen, die aber schwer kranke und sterbende Menschen in ihrem Leiden gern „ lindernd umsorgen“ würden.
Alles von
Gerhard M. Kirk vom 7.12.2005 auf www.bzol.de

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