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Steuern und Abgaben
 

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Steuern, Steuersystem, Abgaben, Gebühren, ....

Blick von Schauinsland nach Süden am 20.1.2010 über Stohren und Münstertal zum nebligen Rheintal
Blick von Schauinsland nach Süden am 20.1.2010 über Stohren und Münstertal zum nebligen Rheintal

Ehegattensplitting - für Ehe und Familie

SPD will weg vom Ehegattensplitting
Die SPD stellt das Ehegattensplitting in Frage. Allerdings bisher noch ohne konkreten Plan. In dem „Fortschrittspapier“ der Parteiführung heißt es, eine Reform des Splittings sei zwingend notwendig. .... Die radikalen Splittingreformer bei der SPD, die den Steuervorteil komplett abschaffen wollen, finden sich in passender Gesellschaft: Dasselbe Ziel haben auch die Grünen und die Linkspartei.  
Alles vom 12.2.2011 bitte lesen auf
http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/spd-will-weg-vom-ehegattensplitting--39874018.html


Ehegattensplitting: Ausdruck der Wertigkeit von Ehe und Familie
Dieser Artikel der Berliner Korrespondenten der BZ kam zum richtigen Zeitpunkt. Es ist Ausdruck unseres Verständnisses der Wertigkeit von Ehe und Familie, dass sie staatliche Unterstützung durch steuerliche Begünstigung in Form des Ehegattensplittings erhält. Bei Wegfall des Ehegattensplittings würde dies insbesondere Millionen verheirateter Rentner und ältere Arbeitnehmer mit Steuermehrbelastungen von mehreren 100 Euro monatlich treffen. Noch in diesem Jahr will die SPD gemäß ihres jüngsten Parteiprogramms mit Unterstützung der Grünen und der Linkspartei eine "Veränderung" (Umverteilung) des Ehegattensplittings in den Bundestag einbringen. Ehe und Familie sind aber nach wie vor Grundpfeiler unseres Gesellschaftssystems. Sie unterstehen deshalb zu Recht dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Jeder störende Eingriff in diesen Bestandsschutz, der auch gesetzliche Steuerregelungen umfasst, verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz! Trotzdem gilt der Grundsatz: Wehret den Anfängen!  
12.2.2011, Dieter Jacob, Freiburg

Das Ehegattensplitting
wurde von der Regierung Adenauer auf Drängen des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1958 eingeführt hat. Damit wird das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vom einzelnen Ehegatten auf die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft übertragen:
Ehepaare werden besteuert wie halb so hohe Einkommen Unverheirateter. Die Einkommen von Gatte und Gattin werden addiert und durch 2 dividiert - dies auch dann, wenn die Ehefrau "!nichts verdient", da sie die Kinder versorgt. Verdienen beide Gatten gleich viel, haben sie vom Splitting nichts. Verdient aber ein Gatte deutlich mehr als der andere, ergibt sich gewollt ein Vorteil enorm von bis zu 15694 Euro pro Jahr. In der Summe sparen verheiratete Paare mehr als 20 Milliarden Euro - Familienförderung.

 

Länderfinanzausgleich: BW bezahlt 46 Mrd Euro seit 1950

Die FDP-Fraktionen in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind vergangene Woche vorgeprescht, die Staatskanzleien der drei schwarz-gelb regierten Länder folgen noch in diesem Herbst mit der Veröffentlichung eines zweiten Gutachtens: Auch dieses wird zum Schluss kommen, dass die zahlreichen gesetzlichen Regelungen des Milliardentransfers zumindest partiell verfassungswidrig sind, eine erneute Klage in Karlsruhe also aussichtsreich ist. ...
2010 werden allein über den Länderfinanzausgleich mehr als sieben Milliarden Euro in die chronisch leeren Kassen im Osten, Norden und Westen fließen. Baden-Württemberg, durch die Steuerausfälle im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise überdurchschnittlich gebeutelt, wird mit rund anderthalb Milliarden Euro zwar am wenigsten zu zahlen haben, Nachholbedarf aber hat das Land keineswegs: Als einziges überhaupt hat es von Beginn an immer in die Umverteilungsmaschine eingezahlt: Über 46 Milliarden Euro wurden seit 1950 aus Baden-Württemberg überwiesen – da soll noch mal einer sagen, "mir gäbet nix". Richtig in Rage aber bringt, dass sich ausgerechnet am Tropf hängende Habenichtse sozialer Wohltaten rühmen, die sich Geberländer aus Gründen finanzpolitischer Solidität verkneifen – den kostenlosen Kindergartenbesuch etwa oder den Verzicht auf die Erhebung von Studiengebühren.  ....
Alles von Bettina Wieselmann vom 29.9.2010 bitte lesen auf
http://www.badische-zeitung.de/meinung/kommentare/foerdern-aber-auch-fordern

 

Wer im Ausland lebt, soll Einkommen hier versteuern

BZ-Gastbeitrag: Die Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) steht nach einer schlechten Woche vor einer schwierigen Kabinettsklausur. Sie muss Wege finden, das enorme Haushaltsdefizit zu senken. Es wird die Handlungsspielräume der Regierung auf Jahre einschränken. Gibt es dafür Lösungen, an die wir noch nicht dachten? Ich möchte einen nirgendwo diskutierten Vorschlag in diese Diskussion einbringen, der auf einen Schlag zweistellige Milliardenbeträge in die Kasse von Herrn Schäuble – und damit in unsere Kasse – spülen könnte, im wesentlichen ohne negative Folgen für Deutschland. Als amerikanischer Staatsbürger (mit genehmigter Doppelstaatsangehörigkeit) bin ich verpflichtet, alle meine Einkünfte in den USA zu versteuern – ganz egal wo ich lebe. Natürlich steht es mir frei, die amerikanische Staatsbürgerschaft abzugeben, aber solange ich dies nicht tue, ist meine Verpflichtung eindeutig. Basierend auf dem Doppelbesteuerungsabkommen werden in Deutschland gezahlte Steuern angerechnet, und da diese in der Regel höher sind als die amerikanischen Einkommenssteuern, ergibt sich aus meinem Gehalt in Deutschland keine Steuerschuld in den USA. Falls ich allerdings die Idee haben sollte, in ein Niedrigsteuerland wie die Schweiz oder auf die Bahamas zu ziehen, würde sich der Internal Revenue Service (IRS), die Steuerbehörde der USA, freuen und alle meine Einkünfte voll nach den Tarifen der USA versteuern. Was hindert uns eigentlich, dies auch für deutsche Staatsbürger zu verlangen? Wir erlauben Deutschen, die mehr als ein halbes Jahr im Ausland leben, hier keine Einkommenssteuern mehr zu zahlen. Boris Becker, der wohl nur pro Forma ein Appartement in Monaco erwarb, aber wohl in München blieb, ist nur ein berühmtes Beispiel, wie man diese großzügige Regelung sogar noch ausnutzen kann. Aber selbst ein Deutscher, der wirklich sein ganzes Leben nur noch in Monaco verbringt, kann, wenn er vielleicht sein Geld im Kasino verzockt hat, nach Deutschland zurückkehren und alle Rechte etwa eines Hartz-IV-Beziehers wahrnehmen – auch wenn er (oder sie) in den guten Jahren keine Steuern in Deutschland zahlte. Warum erlauben wir dies eigentlich? Wäre es nicht sehr viel fairer, eine an den USA orientierte Regelung zu verabschieden: Solange man einen deutschen Pass behalten will, muss man in Deutschland die volle Einkommenssteuer auf alle Einkünfte zahlen – ganz egal, wo man lebt. Im Ausland gezahlte Steuern sollten dabei natürlich angerechnet werden. Ich kann nicht erkennen, wie sich eine derartige Gesetzgebung, die man mit einer Übergangsregelung einführen sollte, nachteilig auf die Volkswirtschaft auswirken könnte. Zugleich erspart sie Steuerflüchtlingen die Mühe, eine Wohnung im Ausland allein zum Steuersparen zu unterhalten. Sie können gern wohnen, wo immer sie möchten, sollten aber davon keinen Steuervorteil haben.
5.6.2010, Eicke R. Weber, Direktor des ISE in Freiburg

Niedrig bezahlte Arbeit mit Negativ-Steuer belohnen >Lohn (5.6.2010)

 

Der Weg in die "Steueroase" Schweiz führt über die Steueroase Deutschland

Man schätzt, dass über 150 Milliarden Euro von deutschen Staatsbürgern in die Schweiz geschafft worden sind. Diese gigantischen Summen wurden weder zu Fuß, noch mit dem Auto, weder schweißtreibend noch gefahrenvoll über die deutsch-schweizerische Grenze geworfen. 99 Prozent wähl(t)en den völlig normalen und komfortablen Weg zu ihrer Hausbank. Dort beauftragen sie diese damit, ihr Geld spurlos in die Schweiz zu transferieren. Auf die Betreuung solcher Groß- und Privatkunden haben sich auch deutsche Banken (wie die Commerzbank und die Deutsche Bank) spezialisiert. Gefahrlos offen werben sie mit ihren für "steuerschonende" Anlagestrategien, zu denen Stiftungen in Liechtenstein genauso zählen wie anonyme Nummerkonten in der Schweiz. Seit Jahr und Tag ist diese Praxis Gang und Gebe. Anstatt mit Straf- und Gesetzesverschärfungen diese Formen der Beihilfe zu erschweren, mit mehr Steuerfahndern und Befugnissen diese Form der Kriminalität zu bekämpfen, passiert genau das Gegenteil: Ein Amnestiegesetz jagt das andere. Mit ministeriellen Amtsverfügungen werden "verfolgungsfreie" Zonen geschaffen. Hartnäckige Steuerfahnder werden versetzt und psychiatrisiert und spektakuläre Strafverfahren gegen lächerliche Bußgelder eingestellt. Der Tatort liegt also in Deutschland - und nicht in der Schweiz oder auf den Seychellen. Beihilfe leisten dazu nicht nur Banken in Deutschland, sondern vor allem Finanzministerien, die selbst die bescheidenen Maßnahmen zur Strafverfolgung behindern bzw. unterbinden.
Alles vom 15.2.2010 von Wolf Wetzel bitte lesen auf
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32067/1.html

 

Schmankerl im deutsch-schweizerischen CD-Krieg

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, öffentlich-rechtliche Kammer, vom 2. Oktober 2007. Der Vorgang ist alltäglich: Ein Bürger erhält eine Nachforderung auf seinen Steuerbescheid, er legt Beschwerde ein, diese wird abgewiesen, der Mann zieht vor Gericht. So weit, so normal. Die Würze liegt darin, dass die Nachforderung des Finanzamtes Bern auf einen Tipp aus Deutschland zurückgeht. Die Deutschen hatten in Liechtenstein eine Daten-CD gekauft mit Unterlagen aus einem Treuhandbüro – und die enthielt unter anderen den Namen des Steuersünders aus Bern. Legal war der Verkäufer dieser CD nicht an die Daten gekommen. Das hinderte die Steuerverwaltung in Bern nicht, die Angaben zu verwerten. Genau dagegen wandte sich der Berner. Das Gericht aber gab dem Finanzamt recht.....
Alles von Franz Schmider vom 12.2.2010 bitte lesen auf
http://www.badische-zeitung.de/ausland-1/unterm-strich-bitte-um-eine-feuerpause

 

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Paul Kirchhof: Vereinfachtes Steuerrecht

25 Prozent Steuern für alle. Das ist die Obergrenze“ – mit dieser Forderung brachte sich Prof. Paul Kirchhof in die Schlagzeilen. Im Bundeswahlkampf 2005 gehörte der parteilose Experte für Finanz- und Steuerrecht als designierter Finanzminister zum Kompetenzteam um Angela Merkel. Er wollte den Deutschen eine Steuerrevolution bescheren, geriet jedoch zwischen die Fronten des Wahlkampfes und scheiterte. Von nun an war er besser bekannt als „der Professor aus Heidelberg“, wie Gerhard Schröder ihn diskreditierte. Paul Kirchhof zog sich, enttäuscht von der Politik, zurück. Der Vater von vier Kindern war lange Zeit Richter des Bundesverfassungsgerichts. Heute forscht und lehrt er erfolgreich an der juristischen Fakultät Heidelberg. Er wirkte bei mehreren Rechtsprechungen mit, schrieb Bücher und erarbeitete ein radikales, vereinfachtes Steuerrecht. „Das Maß der Gerechtigkeit. Bringt unser Land wieder ins Gleichgewicht!“ heißt Kirchhofs neuer Bestseller. Er schildert, warum Staat, Wirtschaft und Politik die Orientierung verloren haben und fordert die Herstellung eines neuen Gleichgewichts zwischen Freiheit und Verantwortung.
17.1.2010, Paul Kirchhof im Dialog, http://www.phoenix.de/im_dialog/283540.htm
 

Das Steuermodell von Paul Kirchhof

1. 0 % für die ersten 8000 € des Einkommens, also keine Steuern.
2. 15% für die 10000 € darüber. Bei 18000 € Einkommen also 15 % von 10000 = 1.500 € zu bezahlen.
3. 20 % für die nächsten 10000 €. Bei 28000 € Einkommen also 15 % von 10000 + 20 % von 10000 ergibt 3500 € an Einkommenssteuer.
4. 25 % für darüberliegende weitere Einkommen.
Zusätzlich hat jeder Erwerbstätige 2.000 € steuerfrei, als pauschaler Freibetrag.

Daneben sollen sämtliche Steuervergünstigungen wegfallen, Freibeträge, steuerliche Förderungen,.... Vor allem, dieses System soll für sämtliche Einkunftsarten, für alle Steuerpflichtigen, z. B. Selbständige, Arbeitnehmer, Unternehmen, ... gelten. Und, wie in den USA, für alle im Inland erzielten Einkünfte.

Finanzwissenschaftler sind der überwiegenden Meinung, dass der Staat die höchsten Einnahmen erzielt, wenn er die 25 %-Quote zugrundelegt, da der Bürger diese noch als fairen Beitrag zum Gemeinwesen ansieht. Fordert der Staat mehr, regt es den Bürger zum Steuerhinterziehen an, zu Schwarzarbeit.

Der besondere Charme liegt in der Einfachheit dieses System. Steuererklärungen von abhängig Beschäftigten würden überflüssig. Viele Finanzbeamte, Steuerberater, usw. würden arbeitslos, könnten einer volkswirtschaftlich produktiven, wertsteigernden Tätigkeit zugeführt werden. Mit der Erstellung der Lohnabrechnung wäre auch die ganze Steuersache erledigt.

Beispiel für ein Einkommen von 40000 € im Jahr:

  • Single ohne Kinder 1 x 8000 € + 2000 €  = 10000 € steuerfrei. 6000 €  Steuern im Jahr

  • Einverdiener mit Frau und zwei Kindern hat dann 4 x 8000 EUR + 2.000 €  = 34000 € steuerfrei. Er zahlt 15 % auf 6.000 € , also nur 900 € .

  • Alleinerziehende mit zwei Kindern 3 x 8000 €  + 2000 €  = 26000 € steuerfrei. Zu zahlen 2300 € .

 

 

Fiskus renoviert mit - Handwerkskosten und Haushaltskräfte

Wenn der Teilzeitgärtner Beete anlegt oder die Haushaltshilfe das Besteck putzt, zahlt das Finanzamt einen Teil vom Lohn. Der Fiskus beteiligt sich natürlich nur, wenn nicht schwarz gearbeitet wird. Seit 2003 gibt die Regel für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Prinzip ist einfach. Bei jährlichen Kosten von bis zu 3000 Euro werden 20 Prozent der Summe direkt von der Lohn- oder Einkommensteuer abgezogen. Im Höchstfall sind das 600 Euro, die weniger an den Fiskus abgeführt werden müssen. 2006 ist eine zweite Regel dazugekommen. Seither werden auch die Arbeitskosten von Handwerkern, die rund um das Haus tätig werden, berücksichtigt. Auch hier gilt die 20-Prozent-Regel.

Auf dem Weg zum Steuerbonus warten allerdings einige Formalitäten. Erste Hürde ist die Frage, was alles zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt. Warenlieferungen gehören nicht dazu. Wenn ein Pizza-Service die Partygäste versorgt, geht es in erster Linie um das Essen, nicht um den Dienst. Das ist kein Fall für den Fiskus. Ähnlich, jedoch etwas schwieriger liegt der Fall, wenn man Parkett kauft und es verlegen lässt. Diese Arbeit steht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kauf des Parketts und wird daher nicht als eigene Dienstleistung anerkannt. Wieder anders sieht es aus, wenn etwas neu eingerichtet wird, zum Beispiel ein Spielplatz für die Kinder im Garten oder ein Gemüsebeet. Die Tätigkeiten müssen in einem engen Zusammenhang zur Haushaltsführung stehen. Putzen oder Fensterreinigung, Kinderbetreuung, Umzugshilfe oder Kochen sind typische Beispiele für eine förderfähige Serviceleistung. Auch die Betreuung pflegebedürftiger Haushaltsmitglieder wird anerkannt. Bestimmte einfache handwerkliche Dienste zählen ebenfalls dazu. Die Grenzen sind schwammig. Sprachunterricht oder der private Sportlehrer dürfen laut Bundesfinanzministerium nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das Ministerium hat ein Rundschreiben zu den Zweifelsfällen herausgegeben. Unter www.bundesfinanzministerium.de ist die Liste zu finden.
Eine weitere Formalie ist die Anmeldung des oder der Angestellten bei der Minijob-Zentrale, sofern der monatliche Lohn 400 Euro nicht übersteigt. Die bei der Knappschaft angesiedelte Meldestelle für Nebenjobs verschickt so genannte Haushaltsschecks zur regelmäßigen Meldung der Vergütung. Die Minijob-Zentrale treibt auch die Sozialabgaben und Pauschalsteuern für die Angestellten beim Arbeitgeber ein. Neben der Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren ist vom Finanzamt noch die Überweisung des Lohnes auf ein Konto vorgeschrieben. Eine Quittung oder ein Überweisungsträger allein werden nicht als Belege anerkannt. Notfalls muss der Kontoauszug vorgelegt werden. Im vergangenen Jahr wurde der Steuerbonus auf Handwerksarbeiten ausgeweitet. Darunter fallen Arbeiten, die in der Regel von Fachleuten durchgeführt werden, zum Beispiel die Renovierung der Hausfassade oder andere Modernisierungs- oder Erhaltungsarbeiten. Der Steuerabzug richtet sich in diesen Fällen nach der Rechnung des Handwerkers. Abgerechnet wird aber nur der Arbeitslohn. Am Material beteiligt sich der Fiskus nicht. Vom Arbeitslohn, der in der Rechnung gesondert aufgeführt werden muss, können 20 Prozent beim Finanzamt zurückgeholt werden. Auch hier gilt: Das Geld muss überwiesen werden. Eine Barzahlung akzeptiert das Finanzamt nicht. Die Vergünstigung für Handwerksarbeiten ist nicht allein den Hauseigentümer vorbehalten. Auch Mieter können profitieren, wenn sie ihre Wohnung instand halten oder sanieren lassen. Die steuerliche Förderung gilt übrigens nur im Inland und bei selbst genutzten Wohnungen oder Häusern. Das Personal für Feriendomizil in der Toskana finanziert das Finanzamt nicht mit.
Wolfgang Malke, 11.9.2007, BZ

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