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Kleiderladen in Freiburg, Schwarzwaldstrasse 31
Infos
    

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Am Eingang des Kleiderladens: Frau Brunnabend, Frank, Frau Werner, Frau Hagmayer, Frau Neuhöfer und Frau Eilers (von links) Das Helfer-Team vom Kleiderladen im Januar 2008

 

 

Förderverein zur Erhaltung des Kleiderladens e.V.

Wir kleiden ein:
Über 2000 Personen kommen jährlich in den Kleiderladen, der sich seit 30 Jahren um den Bedarf von Menschen in Not kümmert, z.B.: Sozialhilfeempfänger, Wohnungslose, Aussiedler, ALG2-Bezieher, Asylbewerber, Haftentlassene, Arbeitslose, Alleinerziehende, Durchwanderer, Drogenabhängige, psychisch Kranke und bedürftige Studierende. Für diese Menschen erfüllt der Kleiderladen eine wichtige Funktion. Mit 60 Tonnen Kleiderspenden pro Jahr wird auch die Freiburger Abfallwirtschaft entlastet.

Bei uns kann man reden:
Der Kleiderladen hilft den Bedürftigen unmittelbar, indem er sie mit jeder Art von Kleidung für jede Situation ausstattet. Darüber hinaus ist der Kleiderladen auch ein Ort, an dem soziale Kontakte stattfinden, z.B. können den Bedürftigen in einem Gespräch Rat und Zuwendung geschenkt werden.

Der Verein
fördert durch Mittelbeschaffung den „Kleiderladen” in Freiburg, Schwarzwaldstraße.
Er trägt damit zum Erhalt der Einrichtung „Kleiderladen” bei, der kostenlos Kleidung an bedürftige Personen abgibt.
Satzung des Fördervereins zur Erhaltung des Kleiderladens

Förderverein zur Erhaltung des Kleiderladens e.V.
Kleiderladen, Dreikönigstrasse 9 (früher Schwarzwaldstr. 9), 79102 Freiburg
Tel 0761/706539, kl@vfs-ev.de , www.kleiderladen-freiburg.de

Kontakt:
Anke Eilers, 1. Vors., Tel 0761/706539
Gerhard Kubiesa, stellv. Vors., Tel 07665/8200
Gurdrun Neuhöfer, Schatzmeisterin, Tel 07664/7555
Petra Werner, Schriftführerin,  petraluise.werner@web.de  , Tel 07664-9614257 geändert.

Spendenkonto: Bankhaus E. Mayer, Konto 1423100, BLZ 680 300 00


 

 

Vereinigung Freiburger Sozialarbeit e.V. als Träger

Der Kleiderladen ist die älteste Einrichtung der Vereinigung Freiburger Sozialarbeit e.V. Aus der schon im Jahr 1945 gegründeten Wärme- und Nähstube entstand unser heutiger Kleiderladen, der früher Kleiderlager hieß.
Die Freiburger Bevölkerung bringt getragene Bekleidung, die von uns auf Verwertbarkeit und Sauberkeit geprüft wird.
Pro Jahr werden 60 Tonnen Ware sortiert und ca. 2.000 Menschen damit versorgt -  hauptsächlich Kleidungsstücke, aber auch Vorhänge, Bettwäsche, Handtücher, Taschen, Koffer und Schuhe.
Im Kleiderladen arbeiten zwei hauptamtliche Halbtagskräfte, unterstützt von zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.

Vereinigung Freiburger Sozialarbeit e.V
Fehrenbachallee 60, 79098 Freiburg, Tel 0761/292879-0
http://vfs-ev.de
http://vfs-ev.de/index.php?option=com_content&task=view&id=14&Itemid=15
Konto: 400 007 900, BLZ 68080030, Dresdner Bank

 

Alltag im Kleiderladen

Aussondern
 
Suchen
 
Bereden und Schwätzen
 
Finden
 
Aufhängen des neuen Hinweisschilds
 
5.2.2008
 
Frau Eilers 5.2.2008
 
Frau Harnisch 5.2.2008
 
5.2.2008
Frau Bauer am 5.2.2008
 
  Frau Neuhöfer am 5.2.2008
5.2.2008: Frau Bauer, Frau Eilers, Frau Neuhöfer, Frau Münzer, Frau Harboth
 
Frau Harnisch und Frau Busam am 5.2.2008
 
Frau Werner, Frau Bauer, Frau Eilers, Frau Busam und Frau Neuhöfer am 5.2.2008
  

Ihre Hilfe ist gesucht

Neben zwei hauptamtlichen Halbtagskräften sind zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig - derzeit ca. 35.
Die hauptamtlichen Stellen sind aber nicht gesichert.
Der Kleiderladen bedarf deshalb dringend der Unterstützung durch die Öffentlichkeit.

  • Helfen Sie mit durch Ihre Mitgliedschaft im Förderverein zur Erhaltung des Kleiderladens
  • Wir freuen uns über Geldspenden (Gemeinnützigkeit anerkannt, also abzugsfähig)
    Spendenkonto: Bankhaus E. Mayer, Konto 1423100, BLZ 680 300 00
  • Sachspenden
    Kleiderannahme: Di und Mi 9-12 Uhr, Mi und Do 15-17 Uhr

 

Mitglied werden

Willlkommen beim Förderverein des Kleiderladens. Wir freuen und auf Ihre Mitgliedschaft. Bedenken Sie bitte, dass eine Erklärung in Papierform rechtsgültig ist. Das Formular können Sie sich hier (pdf, 86 KB) bequem herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post an uns senden.

Jahresbeitrag 20 Euro (mindestens)
Jahresbeitrag als Schüler oder Studenten, Rentner, AlG-II-Empfänger: 10 Euro


 

Wir stellen uns vor

Anke Eilers


geb. 25. 06. 1939, kam vor 34 Jahren aus Norddeutschland nach Freiburg. Sie war Sonderschulkonrektorin an der Förderschule in Ihringen. Seit vier Jahren arbeitet sie ehrenamtlich im Kleiderladen. Mit großer Freude geht sie Ihrer Aufgabe im Kleiderladen nach und genießt die Kommunikation mit Menschen, die ihr ein großes Gefühl der Zufriedenheit vermittteln.
Seit Gründung des Fördervereins zur Erhaltung des Kleiderladens e.V. setzt sie sich für seine Bedürfnisse ein und ist seit dem 27. September 2007 Vorstandsvorsizende des Vereins
.
Tel 0761/34664
 

Gerhard Kubiessa


geb. 29. 05. 1941 in Freiburg, verheiratet, zwei studierende Kinder, war 26 Jahre Verwaltungsangestellter im Personalwesen im Rathaus Freiburg beschäftigt und gehört mit zu den am längsten ehrenamtlich Tätigen des Kleiderladens.
Aufgrund seiner Arbeit im Rathaus hatte er engsten Kontakt mit dem damaligen Bürgermeister Kiefer und dessen Fahrer, Herrn Barhofer. Frau Kiefer war ebenfalls im Kleiderladen engagiert und zum damaligen Zeitpunkt konnte es passieren, dass Herr Barhofer, der Fahrer des Bürgermeisters, ausgesandt wurde, um bei Kleider spendenden Freiburgern die Ware abzuholen, um sie auf dem Rathausplatz abzuliefern, wo der Kleiderladen einen Flohmarkt veranstaltete. Bei einer dieser Tätigkeiten wurde er von Gerhard Kubiessa begleitet. Er fand Gefallen an den Aktivitäten und ist seit 1974 auf jedem Flohmarkt mit dabei. Im Förderverein arbeitet er ebenfalls seit seiner Gründung und ist seit dem 27. September 2007 stellvertretender Vorstand
Tel 07665/8200

Gudrun Neuhöfer


geb. 14. 05. 1939, lebt seit 1957 in Freiburg und war 30 Jahre Verwaltungsangestellte in Freiburg. Arbeitet seit fünf Jahren ehrenamtlich im Kleiderladen und ist seit der Gründung des Fördervereins zur Erhaltung des Kleiderladens als Schatzmeisterin tätig.
Tel
0761 7021 44

Petra Werner


geb. 19. 11. 1948, hatte sich nach 21jähriger Tätigkeit im Marketing bei Siemens und im Export Marketing bei Intermetall/Micronas 1993 mit einem Spezialgeschäft für Kinderbekleidung in Kirchzarten selbständig gemacht. Nach 13 Jahren hat sie das Geschäft aufgegeben und ist nun seit Oktober 2006 ehrenamtlich Dienstag Vormittag im Kleiderladen und Nachmittags im dazugehörigen Secondhandladen „outfit“ tätig. Überzeugt von der Notwendigkeit trat sie gleichzeitig in den Förderverein ein und ist seit dem 27. September 2007 als Schriftführerin tätig.
petraluise.werner@web.de  , Tel 07664-9614257
 

 

Satzung des Fördervereins zur Erhaltung des Kleiderladens

Satzung (Fassung vom 18.02.2011)

§ 1 Name, Sitz, Eintragung
1. Der Verein führt den Namen „Förderverein zur Erhaltung des Kleiderladens“ und hat seinen Sitz in Freiburg im Breisgau. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
2. Nach Eintragung lautet der Name des Vereins“ Förderverein zur Erhaltung des Kleiderladens e.V.“.

§ 2 Zweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Zweck des Vereins ist die Verbesserung der Situation bedürftiger Menschen in Freiburg.

3. Der Verein fördert durch Mittelbeschaffung den „Kleiderladen“ in Freiburg, Schwarzwaldstraße 31. Er trägt damit zum Erhalt der Einrichtung „Kleiderladen“ bei, der kostenlos Kleidung an bedürftige Personen abgibt.: Wohnungslose, Sozialhilfeempfänger, ALG2-Bezieher, Ausländer, Alleinerziehende, psychisch Kranke, Drogenabhängige, Strafentlassene, Durchwanderer u. a.. Außerdem bemüht er sich durch Öffentlichkeitsarbeit, der Bevölkerung die Wichtigkeit der Aufgaben des Kleiderladens nahe zu bringen, um dadurch weitere Kleiderspenden zu initiieren und ehrenamtliche MitarbeiterInnen zu gewinnen. Der „Kleiderladen“ befindet sich in der Trägerschaft des „Vereinigung Freiburger Sozialarbeit e. V.“ und wird von diesem unterhalten.

4.   Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5.       Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

6.       Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft werden. Minderjährige unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis des/der gesetzlichen Vertreters/in. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit.

2.       Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

 § 4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, der schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären ist, durch Ausschluß aus dem Verein oder durch Streichung aus der Mitgliederliste, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist.

§ 5 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 6 Vorstand

1.       Der Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der SchriftführerIn und dem/der SchatzmeisterIn. Weitere Vorstandsmitglieder sind möglich.
2.       Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die 1. Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Jede/r ist einzelvertretungsberechtigt.

§ 7 Amtsdauer des Vorstandes

1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Falle bis zu einer Neuwahl im Amt. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft des Vereins endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.
2.   Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus, kann der Vorstand eine   Ergänzungswahl vornehmen, die der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung bedarf.

§ 8 Mitgliederversammlung

1.       Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet jährlich, möglichst im 1. Quartal statt. Sie wird von einem Vorstandsmitglied mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

2.       Sie wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Falls kein Vorstandsmitglied anwesend ist, wählt sie eine/n Versammlungsleiter/in. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz keine andere Mehrheit vorsieht. Satzungsänderungen werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.

§ 9 Beurkundung der Beschlüsse

Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen ist.

§ 10 Auflösung
Der Verein kann nur mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder aufgelöst werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks  fällt das Vermögen des Vereins an den Verein „Vereinigung Freiburger Sozialarbeit e.V.“, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke (in  erster Linie für den  Kleiderladen ) zu verwenden hat.

§ 11

Die Satzung wurde am 12. Januar 2006 errichtet, am 22.06.2006 , am 27.Sept. 2007 und am 18.Februar 2011 nochmals geändert

© Freiburg-Dreisamtal.deKontakt, , Update 20.02.13