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Vererben
im Breisgau und Hochschwarzwald
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Erbe, Vererbung, Testament,
Nießbrauch, ...
Blick
von "Am Kreuzweg" zwischen Sulzburg und Buggingen nach Nordwesten zum
Kirchlein Betberg am 16.11.2006 morgens
Nebelkerzen, die der SPD-Mann Krögner dem
Finanzminister unterstellt, wirft er doch wohl selbst in seinem Leserbrief. Es
ist Unsinn, wenn der Stadtrat behauptet, die Abschaffung der Erbschaftsteuer
widerspräche dem Steuersystem grundsätzlich. Weiß er nicht, dass die
Erbschaftssteuer eine Substanzsteuer ist, damit überhaupt nicht vergleichbar mit
Einkommens- oder Lohnsteuer? Und dass diese Steuer so wenig einbringt, dass der
mit ihr verbundene Verwaltungsaufwand kaum vertretbar ist? Oder will er das
nicht wissen, weil’s nicht ins Weltbild passt? So wenig, wie die Freiburger SPD,
die er führt, wusste oder wissen wollte, dass eine Erhöhung der Substanzsteuer
"Grundsteuer" zwangsläufig zu einer Erhöhung der Kosten für Mieter nach sich
ziehen musste, für die man vorgab, zu kämpfen! Die zahlen diese Steuer jetzt mit
ihrer Nebenkostenabrechnung, was für eine durchschnittliche Zweizimmerwohnung
eine jährliche Mehrbelastung der Mieter von etwa 40 Euro ergibt. Dafür könnte
sich der oder die Alleinerziehende zwei Monate verbilligtes Schulessen für ein
Kind leisten. Was allerdings ganz besonders ärgert ist, dass Krögner, offenbar
chinesischer List kundig, versucht, "Das Wasser (zu) trüben, um Fische zu
fangen" , indem er früheren politischen Gegnern ("Merz und Konsorten" ) Unwahres
unterstellt und dann behauptet, die SPD habe das, was diese wollten, "verhindern
können". Die SPD hat gar nix verhindert und auch hier in Freiburg erst einen
Wahlkampf 2005 geführt mit dem Slogan "Merkelsteuer, das wird teuer" , weil der
spätere Koalitionspartner CDU im Wahlprogramm eine Erhöhung der Umsatzsteuer um
zwei Prozentpunkte forderte. Diese Erhöhung hatte die SPD tatsächlich verhindert
und nach der Wahl, gemeinsam mit der CDU, eine Erhöhung um drei Prozentpunkte
durchgesetzt. Nun versucht Krögner, im Trüben zu fischen und rechnet mit dem
Gedächtnisverlust der Wählerinnen und Wähler. Wenn das mal keine Nebelkerze ist!
Als jemand, der seiner Partei seit 1965 angehört, bin ich traurig, wenn ich
sehe, welche Personalreserven den Sozialdemokraten verblieben sind. Oder muss
man so Politik machen, wenn man was werden will?
BZ-Leserbrief vom 7.3.2008 von Michael-Wolfgang Pitschmann, Freiburg
Besitz bedeutet im Alter zunächst einmal
Sicherheit. Kopfzerbrechen bereitet oft die Frage, ob und wie das Eigentum schon
zu Lebzeiten auf die nächste Generation überschrieben werden soll. Was ist zu
beachten, damit die eigene Sicherheit und Selbständigkeit gewahrt werden kann?
Sollen sich die Eltern schon zu Lebzeiten von ihrem Hauseigentum trennen? Diese
und andere Fragen werden hier an einem Beispiel durchgespielt.
Jörg schlägt seinen Eltern vor, ihm ihr Haus zu übergeben. Er habe gelesen, dass
die Erbschaftssteuern erhöht würden. Das Rentnerehepaar Karl und Ilse überlegt
das Für und Wider dieses Vorschlags. Karl, der dem Staat möglichst wenig Steuern
gönnt, kann sich eine Übergabe vorstellen, möchte aber für sich und Ilse ein
umfassendes Nutzungsrecht vorbehalten. So könnten beide Ehepartner bis an ihr
Lebensende im Haus mietfrei wohnen und auch noch die Miete der zweiten Wohnung
weiter einnehmen. Ilse bezweifelt, ob Karl dann noch berechtigt wäre, seinem
Hobby, das 30 Jahre alte Haus ganz nach seinen Wünschen zu modernisieren und zu
verschönern, zu frönen. Jörg finde jetzt schon, dass Karl das Haus vergolde und
manches unwirtschaftlich sei. Falls Jörg das Eigentum habe, sei es damit wohl
vorbei. Dass Jörg dabei ein Entscheidungsrecht haben könnte, findet Karl völlig
inakzeptabel. Ilse verweist auf die bei Jörg
diagnostizierte Multiple Sklerose-Erkrankung. "Wenn er Pech hat, ist er in
wenigen Jahren arbeitsunfähig. Viel Rente hat er dann nicht zu erwarten. Er ist
gegen dieses Risiko privat nicht versichert. Er wird auf Sozialhilfe angewiesen
sein. Da gibt es Probleme, wenn das Haus ihm gehört." Karls Idee, das Haus unter
Umgehung von Jörg gleich dessen Kindern zu überschreiben, findet Ilse auch nicht
gut. Die Kinder sind nach ihrer Ansicht dafür mit acht und zehn Jahren zu jung.
"Wer weiß schon, wie sich die Kinder weiter entwickeln, ob eines gar in
schlechte Gesellschaft gerät und seinen Anteil am Haus verjubelt. Das wollen wir
auf keinen Fall. Außerdem habe ich gelesen, dass Kinder mit ihrem Vermögen für
den Lebensunterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen, wenn diese bedürftig sind."
Ilse verweist darauf, dass Jörg seiner Schwester Evi keinen Ausgleich für das
Haus zahlen will. Da Evi keine Kinder hat, soll sie sich beim Tod der Eltern mit
deren sonstigem Vermögen begnügen, meint Jörg. Zu einem entsprechenden
Erbverzicht wäre er bereit. Karl meint, ihre 50 000 Euro Geldanlagen, falls sie
beim Tod des länger lebenden Ehepartners noch vorhanden sind, und das bisschen
Schmuck und Inventar sind Evi bestimmt nicht genug. Dafür wird ihr geldgieriger
Freund sorgen, der sich schon nach Evis künftigem Erbe erkundigt hat. Das
Ehepaar ist sich daher sicher, dass die Erfüllung von Jörgs Übergabewunsch den
Familienfrieden nachhaltig stören würde.
Karl erinnert daran, dass er für spätere Jahre, falls er wegen Gebrechlichkeit
Haus und Garten nicht mehr nutzen und genießen könnte, erwägt, sich in einem
Seniorenheim einzukaufen. Er bezweifelt, ob ihre Barmittel dafür ausreichen.
Wenn das Haus übergeben wäre, könnte man dieses nicht mehr versilbern und sich
so die Mittel für die gewünschte Pflege besorgen. Da fällt Karl ein, dass sie
beide immer noch kein Testament haben und damit beim Tod eines Ehepartners eine
Erbengemeinschaft des länger lebenden Ehegatten mit den beiden Kindern entstehen
würde. Dies findet er einen schrecklichen Gedanken, weil bei allen
Entscheidungen, die das Haus betreffen, die Zustimmung beider Kinder notwendig
wäre. So abhängig von seinen Kindern möchte er sich nicht machen. Die Bedenken
des Ehepaares sind durchaus begründet. Die Sorge vor einer Erhöhung der
Erbschaftsteuerbelastung ist unbegründet. Bei den Vermögens- und
Familienverhältnissen dieses Ehepaares drohen von den Plänen der Politiker keine
Gefahren. Es muss sowieso vor rein steuerlich motivierten Vermögensübergaben
gewarnt werden. Sie führen oft ins Unglück. Man sollte zunächst erwägen, was man
rechtlich und wirtschaftlich anstrebt und dann darauf prüfen, wie man dieses
Ergebnis steuerlich möglichst günstig erreichen kann. Solange Karl und Ilse
rüstig sind, Freude an der Modernisierung und Verwaltung ihres Hauses haben und
selbst Art und Umfang von Änderungen bestimmen wollen, besteht für sie keinerlei
Anlass, jetzt schon den Mittelpunkt ihres Lebens auf die nächste Generation zu
übertragen und sich damit vom Gutdünken, aber auch vom Wohl und Wehe ihres
Sohnes abhängig zu machen. Richtig sind auch ihre Überlegungen zu den Risiken,
die mit Jörgs Erkrankung verbunden sind. Im Falle einer Übergabe gehört das
Anwesen nämlich zum Vermögen ihres Sohnes beziehungsweise ihrer Enkel und haftet
damit für deren Verbindlichkeiten. Außerdem muss es dann zur Finanzierung des
Lebensunterhalts von Jörg herangezogen werden.
Zu raten ist Karl und Ilse eher zur Errichtung eines mit der professionellen
Hilfe eines Notars oder erbrechtlich versierten Rechtsanwalts erarbeiteten
Testaments. In diesem lassen sich unter Berücksichtigung der persönlichen und
finanziellen Verhältnisse des Ehepaars ihre Wünsche wesentlich besser verfolgen.
Sie können sich ihr Vermögen bis zum Lebensende erhalten und dafür sorgen, dass
ihr Haus in der Familie bleibt. Im Notfall der Pflegebedürftigkeit können sie
dieses Vermögen zur Finanzierung einer ihren Wünschen entsprechenden Pflege
einsetzen. Schließlich haben sie dieses Vermögen selbst erarbeitet, damit sie
einen selbstbestimmten, von finanziellen Sorgen freien Lebensabend verbringen
können.
Ingo Braun, 30.1.2007, Badische Zeitung
Der Autor ist 64 Jahre alt, war Notar in
Schönau bis Oktober 2006 und ist jetzt Rechtsanwalt in einer Freiburger
Bürogemeinschaft
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