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Blick von "Am Kreuzweg" zwischen Sulzburg und Buggingen nach Nordwesten zum Kirchlein Betberg am 16.11.2006 
Blick von "Am Kreuzweg" zwischen Sulzburg und Buggingen nach Nordwesten zum Kirchlein Betberg am 16.11.2006 morgens

 

Erbschaftssteuer vergleichbar mit Einkommens- oder Lohnsteuer

Nebelkerzen, die der SPD-Mann Krögner dem Finanzminister unterstellt, wirft er doch wohl selbst in seinem Leserbrief. Es ist Unsinn, wenn der Stadtrat behauptet, die Abschaffung der Erbschaftsteuer widerspräche dem Steuersystem grundsätzlich. Weiß er nicht, dass die Erbschaftssteuer eine Substanzsteuer ist, damit überhaupt nicht vergleichbar mit Einkommens- oder Lohnsteuer? Und dass diese Steuer so wenig einbringt, dass der mit ihr verbundene Verwaltungsaufwand kaum vertretbar ist? Oder will er das nicht wissen, weil’s nicht ins Weltbild passt? So wenig, wie die Freiburger SPD, die er führt, wusste oder wissen wollte, dass eine Erhöhung der Substanzsteuer "Grundsteuer" zwangsläufig zu einer Erhöhung der Kosten für Mieter nach sich ziehen musste, für die man vorgab, zu kämpfen! Die zahlen diese Steuer jetzt mit ihrer Nebenkostenabrechnung, was für eine durchschnittliche Zweizimmerwohnung eine jährliche Mehrbelastung der Mieter von etwa 40 Euro ergibt. Dafür könnte sich der oder die Alleinerziehende zwei Monate verbilligtes Schulessen für ein Kind leisten. Was allerdings ganz besonders ärgert ist, dass Krögner, offenbar chinesischer List kundig, versucht, "Das Wasser (zu) trüben, um Fische zu fangen" , indem er früheren politischen Gegnern ("Merz und Konsorten" ) Unwahres unterstellt und dann behauptet, die SPD habe das, was diese wollten, "verhindern können". Die SPD hat gar nix verhindert und auch hier in Freiburg erst einen Wahlkampf 2005 geführt mit dem Slogan "Merkelsteuer, das wird teuer" , weil der spätere Koalitionspartner CDU im Wahlprogramm eine Erhöhung der Umsatzsteuer um zwei Prozentpunkte forderte. Diese Erhöhung hatte die SPD tatsächlich verhindert und nach der Wahl, gemeinsam mit der CDU, eine Erhöhung um drei Prozentpunkte durchgesetzt. Nun versucht Krögner, im Trüben zu fischen und rechnet mit dem Gedächtnisverlust der Wählerinnen und Wähler. Wenn das mal keine Nebelkerze ist! Als jemand, der seiner Partei seit 1965 angehört, bin ich traurig, wenn ich sehe, welche Personalreserven den Sozialdemokraten verblieben sind. Oder muss man so Politik machen, wenn man was werden will?
BZ-Leserbrief vom 7.3.2008 von Michael-Wolfgang Pitschmann, Freiburg

 

Wenn Besitz zur Belastung wird 

Besitz bedeutet im Alter zunächst einmal Sicherheit. Kopfzerbrechen bereitet oft die Frage, ob und wie das Eigentum schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation überschrieben werden soll. Was ist zu beachten, damit die eigene Sicherheit und Selbständigkeit gewahrt werden kann? Sollen sich die Eltern schon zu Lebzeiten von ihrem Hauseigentum trennen? Diese und andere Fragen werden hier an einem Beispiel durchgespielt.

Jörg schlägt seinen Eltern vor, ihm ihr Haus zu übergeben. Er habe gelesen, dass die Erbschaftssteuern erhöht würden. Das Rentnerehepaar Karl und Ilse überlegt das Für und Wider dieses Vorschlags. Karl, der dem Staat möglichst wenig Steuern gönnt, kann sich eine Übergabe vorstellen, möchte aber für sich und Ilse ein umfassendes Nutzungsrecht vorbehalten. So könnten beide Ehepartner bis an ihr Lebensende im Haus mietfrei wohnen und auch noch die Miete der zweiten Wohnung weiter einnehmen. Ilse bezweifelt, ob Karl dann noch berechtigt wäre, seinem Hobby, das 30 Jahre alte Haus ganz nach seinen Wünschen zu modernisieren und zu verschönern, zu frönen. Jörg finde jetzt schon, dass Karl das Haus vergolde und manches unwirtschaftlich sei. Falls Jörg das Eigentum habe, sei es damit wohl vorbei. Dass Jörg dabei ein Entscheidungsrecht haben könnte, findet Karl völlig inakzeptabel.
Ilse verweist auf die bei Jörg diagnostizierte Multiple Sklerose-Erkrankung. "Wenn er Pech hat, ist er in wenigen Jahren arbeitsunfähig. Viel Rente hat er dann nicht zu erwarten. Er ist gegen dieses Risiko privat nicht versichert. Er wird auf Sozialhilfe angewiesen sein. Da gibt es Probleme, wenn das Haus ihm gehört." Karls Idee, das Haus unter Umgehung von Jörg gleich dessen Kindern zu überschreiben, findet Ilse auch nicht gut. Die Kinder sind nach ihrer Ansicht dafür mit acht und zehn Jahren zu jung. "Wer weiß schon, wie sich die Kinder weiter entwickeln, ob eines gar in schlechte Gesellschaft gerät und seinen Anteil am Haus verjubelt. Das wollen wir auf keinen Fall. Außerdem habe ich gelesen, dass Kinder mit ihrem Vermögen für den Lebensunterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen, wenn diese bedürftig sind." Ilse verweist darauf, dass Jörg seiner Schwester Evi keinen Ausgleich für das Haus zahlen will. Da Evi keine Kinder hat, soll sie sich beim Tod der Eltern mit deren sonstigem Vermögen begnügen, meint Jörg. Zu einem entsprechenden Erbverzicht wäre er bereit. Karl meint, ihre 50 000 Euro Geldanlagen, falls sie beim Tod des länger lebenden Ehepartners noch vorhanden sind, und das bisschen Schmuck und Inventar sind Evi bestimmt nicht genug. Dafür wird ihr geldgieriger Freund sorgen, der sich schon nach Evis künftigem Erbe erkundigt hat. Das Ehepaar ist sich daher sicher, dass die Erfüllung von Jörgs Übergabewunsch den Familienfrieden nachhaltig stören würde.

Karl erinnert daran, dass er für spätere Jahre, falls er wegen Gebrechlichkeit Haus und Garten nicht mehr nutzen und genießen könnte, erwägt, sich in einem Seniorenheim einzukaufen. Er bezweifelt, ob ihre Barmittel dafür ausreichen. Wenn das Haus übergeben wäre, könnte man dieses nicht mehr versilbern und sich so die Mittel für die gewünschte Pflege besorgen. Da fällt Karl ein, dass sie beide immer noch kein Testament haben und damit beim Tod eines Ehepartners eine Erbengemeinschaft des länger lebenden Ehegatten mit den beiden Kindern entstehen würde. Dies findet er einen schrecklichen Gedanken, weil bei allen Entscheidungen, die das Haus betreffen, die Zustimmung beider Kinder notwendig wäre. So abhängig von seinen Kindern möchte er sich nicht machen. Die Bedenken des Ehepaares sind durchaus begründet. Die Sorge vor einer Erhöhung der Erbschaftsteuerbelastung ist unbegründet. Bei den Vermögens- und Familienverhältnissen dieses Ehepaares drohen von den Plänen der Politiker keine Gefahren. Es muss sowieso vor rein steuerlich motivierten Vermögensübergaben gewarnt werden. Sie führen oft ins Unglück. Man sollte zunächst erwägen, was man rechtlich und wirtschaftlich anstrebt und dann darauf prüfen, wie man dieses Ergebnis steuerlich möglichst günstig erreichen kann. Solange Karl und Ilse rüstig sind, Freude an der Modernisierung und Verwaltung ihres Hauses haben und selbst Art und Umfang von Änderungen bestimmen wollen, besteht für sie keinerlei Anlass, jetzt schon den Mittelpunkt ihres Lebens auf die nächste Generation zu übertragen und sich damit vom Gutdünken, aber auch vom Wohl und Wehe ihres Sohnes abhängig zu machen. Richtig sind auch ihre Überlegungen zu den Risiken, die mit Jörgs Erkrankung verbunden sind. Im Falle einer Übergabe gehört das Anwesen nämlich zum Vermögen ihres Sohnes beziehungsweise ihrer Enkel und haftet damit für deren Verbindlichkeiten. Außerdem muss es dann zur Finanzierung des Lebensunterhalts von Jörg herangezogen werden.

Zu raten ist Karl und Ilse eher zur Errichtung eines mit der professionellen Hilfe eines Notars oder erbrechtlich versierten Rechtsanwalts erarbeiteten Testaments. In diesem lassen sich unter Berücksichtigung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Ehepaars ihre Wünsche wesentlich besser verfolgen. Sie können sich ihr Vermögen bis zum Lebensende erhalten und dafür sorgen, dass ihr Haus in der Familie bleibt. Im Notfall der Pflegebedürftigkeit können sie dieses Vermögen zur Finanzierung einer ihren Wünschen entsprechenden Pflege einsetzen. Schließlich haben sie dieses Vermögen selbst erarbeitet, damit sie einen selbstbestimmten, von finanziellen Sorgen freien Lebensabend verbringen können.
Ingo Braun, 30.1.2007, Badische Zeitung

Der Autor ist 64 Jahre alt, war Notar in Schönau bis Oktober 2006 und ist jetzt Rechtsanwalt in einer Freiburger Bürogemeinschaft

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