Volunteering, Business and Holidays in the Black Forest


 St. Peter im Hochschwarzwald
 Golfplatzvorhaben anderswo
  

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Blick vom Horn nach Osten über St. Peter in Richtung St.Märgen/Schweighöfe am 29.7.2004

Informationen zu Golfplatzvorhaben anderswo
 

 

Irritationen um Golfplatzvision - Investor will Äcker aufkaufen

MAPPACH (mwi). Die Golfplatzvisionen des Bad Bellinger Investors Heinz Wolters beschäftigten die Landwirte bei der Mitgliederversammlung des BLHV-Bezirks Müllheim. Aufgewühlt wurden sie durch Annoncen von Wolters, in näherer Umgebung zu den bestehenden zwei Golfplätzen in Bad Bellingen Land pachten und erstmals sogar kaufen zu wollen.

Bisher stand Wolters im Ruf, kein eigenes Land zu kaufen. Er agierte weitgehend auf gepachteten Flächen. Dafür zahlte er den Landwirten zwar stolze Pachtpreise, doch der Abschluss des Pachtvertrages war an Bedingungen geknüpft, die zwar die Rückwandlung des Golflandes in landwirtschaftliches Nutzland theoretisch ermöglichten, praktisch aber fast unmöglich machten. So beschwerte sich ein Landwirt darüber, dass auf den gepachteten Flächen willkürlich Erdbewegungen durchgeführt, Wegenetze zerstört, Gewässersysteme trockengelegt und Grenzen verwischt wurden. Eine Rückführung des Golflandes in Agrarland würde so sehr teuer und es sei ungewiss, wer die Kosten tragen wird. "Die machen Reibach auf anderer Leute kosten", betonte der Landwirt.

BLHV-Bezirksgeschäftsführer Albert Zimmermann bestätigte, dass es für Wolters als Privatunternehmer nicht möglich sei, Agrarland zu kaufen. "Da hat er keine Chance", so Zimmermann. Was die Pacht anbelangte, riet er den Landwirten keine Fläche zu verpachten, ohne eine Bankbürgschaft von Wolters zu verlangen, da sonst eine spätere Rückumwandlung nahezu unmöglich wird.
Mappachs Ortsvorsteher Günter Graser kündigte eine baldige Veranstaltung der Gemeinde zu dem Thema an. Nach seinem Kenntnisstand werde auf Golfplätzen aber so intensiv gedüngt, dass keine Verträglichkeit mit den Efringen-Kirchener Wasserschutzgebieten zu erreichen sei und hier eventuell ein Hebel ansetzbar wäre. BLHV-Vorstandsmitglied Heinz Kaufmann geht davon aus, dass Bürgermeister Fürstenberger "den Konsens mit den Landwirten suchen und die Linie der Bauern vertreten will."
BZ vom 19.1.2005

  

 

Wolters wirbt im Süden - Geländesuche für Golfresort

Der Bad Bellinger Golfplatzinvestor Heinz Wolters hält an seinen Plänen für ein "Drei-Thermen-Golfresort Markgräflerland" fest. In nichtöffentlicher Sitzung machte er vor dem Bad Bellinger Gemeinderat am Montagabend deutlich, dass er sich selbst nach oben hin keine Schranken setzt.

Nach Aussage von Bürgermeister Günter Kurpjuweit steht der Gemeinderat den weiteren Plänen offen gegenüber. Auch falls es im elsässischen Hombourg zu zwei und im näheren Markgräflerland zu weiteren Plätzen kommen sollte, wird der Firmensitz in Bad Bellingen bleiben. Dies versicherte Wolters auf Anfrage von Bürgermeister Günter Kurpjuweit. Aufgerüttelt worden war der Bad Bellinger Gemeinderat durch Inserate in den Amtsblättern der benachbarten Gemeinden. In diesen war nachzulesen, dass der Investor zur Bildung seines Golfresorts neue Flächen sucht. Heinz Wolters will, wie die BZ im Mai berichtete, in fünf Jahren das Golfresort mit sechs Plätzen vollendet haben.
Die Gemeinden Bad Bellingen und Schliengen haben, wie dargelegt, die Pläne für einen dritten Golfplatz aus dem gemeinsamen Flächennutzungsplan gestrichen. Nun sucht Wolters in allen Teilorten Efringen-Kirchens und in Fischingen nach geeigneten Grundstücken. Der Bau eines neuen Golfplatzes ist, wie die beiden ohne Flächennutzungsplan in Bad Bellingen erstellten Plätze beweisen, auch ohne Flächennutzungsplan jederzeit möglich. ....
BZ vom 17.12.2004

  

 

Heinz Wolters will Resort nach Efringen-Kirchen erweitern

Das Drei-Thermen-Golfresort in Bad Bellingen will expandieren. Nachdem eine Erweiterung nach Schliengen zuletzt gescheitert ist, orientiert man sich nun nach Süden. Mit einer halbseitigen Anzeige im Gemeindemitteilungsblatt sucht die Betreibergesellschaft nach Landwirten, die ihre Flächen verpachten oder verkaufen wollen.
Nach Angaben von Platzmeister Alfred Köster, der aus Efringen stammt und die örtlichen Verhältnisse rund um seinen Heimatort daher bestens kennt, geht es für das Unternehmen von Heinz Wolters vorrangig darum, genügend Land für einen Golfplatz zusammen zu bekommen. "Leute, die Land verkaufen wollen, gibt es überall", versichert Kösters, "aber für einen Golfplatz reicht es noch nicht." Um eine 18-Loch-Anlage zu bauen, sollten wenigsten 50, besser aber 60 Hektar als zusammenhängende Fläche zur Verfügung stehen, davon sei man noch ein gutes Stück entfernt, sagt Kösters, mehr will er dazu aber nicht sagen.
Keine Zweifel lässt er jedoch daran aufkommen, dass sein Unternehmen, das bereits die beiden Plätze oberhalb von Bad Bellingen betreibt und kommendes Jahr im elsässischen Hombourg einen weiteren Platz eröffnen will, nach zusätzlichen Expansionsmöglichkeiten für die nächsten zehn Jahre sucht. Dabei verfolgt man zwei Linien: Entweder eine Erweiterung um einen Platz in unmittelbarer Nähe zur Bad Bellinger Anlage, oder aber den Bau zweier neuer Plätze in einer Entfernung von "zehn oder fünfzehn Minuten", die dann auch mit separater Infrastruktur, sprich einem eigenen Clubheim, ausgerüstet werden könnten. Die Ortsteile der Gemeinde Efringen-Kirchen sind dabei gleichermaßen interessant wie die Gemeinde Fischingen oder eventuell auch das Vordere Kandertal. Eine Anfrage, ob dergleichen bei der Gemeinde Efringen-Kirchen überhaupt auf Zustimmung stoßen könnte, hat das Golfresort bislang im Rathaus nicht vorgebracht. "Wir schauen erstmal, ob wir genügend Land bekommen, dann stellen wir unsere Pläne vor", sagt Köster. Wenn dann alle betroffenen Gruppen, und dazu zählen auch die örtlichen Landwirte, ihre Interessen formuliert haben, könne der Gemeinderat immer noch entscheiden.

Kommentar - Was will die Gemeinde Efringen-Kirchen?
Bürgermeister Fürstenberger hat schon früher Position bezogen: Er hält nicht viel von einem Golfplatz auf Efringen-Kirchener Gemarkung. Durch Naturschutz und Siedlungsdruck seien die Ressourcen der Gemeinde schon jetzt unter Druck, was da noch an freier Fläche übrig bleibe, müsse man sinnvoll und sparsam einsetzen. Frühere Anfragen hat Fürstenberger deshalb abschlägig beantwortet.
Doch das hält den Golf-Unternehmer Heinz Wolters nicht ab, seine Geschäfte weiter zu entwickeln. In nur vier Jahren ist der Golfclub Markgräflerland von 600 auf gute 1500 Mitglieder gewachsen, allein im vergangenen Jahr kamen 342 neue Golffreunde hinzu - und die brauchen Platz, um ihrem Hobby nachzugehen. Über den Rhein hinweg ist die Expansion in Vorbereitung, nach Norden ist sie gescheitert, im Osten wird das Land zu hügelig, da richtet sich der Blick fast zwangsläufig auf Efringen-Kirchen. Dort wird man sich daher - ob man will oder nicht - mit der Golffrage befassen müssen, zumal sich Gastronomie, Übernachtungsbetriebe und auch mancher Landwirt von den Plänen durchaus etwas versprechen könnten.
Hannes Lauber am 11.12.2004 in der BZ, Ausgabe Weil am Rhein

  

 

 

Golfplatz am Pfannenstiel/Zürichsee: Stellungnahme der Naturschutzvereine

Es ist wieder soweit. Am Pfannenstiel soll ein grosser Golfplatz entstehen. Die Zürisee Golf AG, welche im Februar 2000 gegründet wurde, mit dem Ziel, ein gigantisches Golfprojekt am Pfannenstiel zu realisieren, wurde im Herbst 2002 von einem neuen Projektteam übernommen. Ausserdem wurde am 15. Oktober 2002 ein Unterstützungsverein gegründet. Das erklärte Ziel des neuen Projektteams ist es, das vorerst gescheiterte, ursprüngliche Golfprojekt, in einem überarbeiteten Projektentwurf, doch noch in die Realität umzusetzen. Die Initianten werben für ihr neues Projekt mit der Devise "Harmonie statt Gigantismus" und sind davon überzeugt, eine ökologisch vorbildliche Planung zu verfolgen.
Die Naturschutzvereine Meilen und Herrliberg lehnen auch dieses überarbeitete Golfprojekt aus folgenden Gründen klar und deutlich ab:

Erholung
Das Golfprojekt liegt in einem Gebiet, das von einer breiten Bevölkerungsschicht geschätzt wird wegen seiner landschaftlichen Schönheit, seiner vielseitigen Landwirtschaft, der wertvollen Naturschutzflächen, der zahlreichen Spazier-, Wander- und Reitwege und wegen seiner einzigartigen Lage am Zürichsee, nicht weit von der Stadt und mit ungehindertem Blick in die Voralpen und die Alpen. All diese Aspekte machen die Landschaft am Pfannenstiel zu einem weit herum bekannten und geschätzten Naherholungsgebiet, das jederzeit allen offen stehen und nicht wie geplant auf riesigen Flächen durch einen Golfplatz besetzt werden soll. Es ist unvorstellbar, dass eine Golflandschaft schöner sein kann als das bestehende Landschaftsbild.

Landwirtschaft
Die Landwirtschaft befindet sich unbestritten in einer schwierigen Ausgangslage, weil sie wegen Preisdruck und tiefer Löhne stets in ihrer Existenz bedroht ist. Ein Golfprojekt mag einzelnen Landwirten kurzfristig eine interessante, finanzielle Entschädigung bringen. Ein Golfprojekt unterstützt letztlich aber nur das Bauernsterben, zerbröckelt die regionale Nahrungsmittelproduktion und degradiert Landwirte zu Greenkeepern. Unsere Bauern wollen aber Landwirte bleiben und ihren Boden selber pflegen. Das Golfprojekt beansprucht zudem eine Fläche von etwa vier durchschnittlichen Landwirtschaftsbetrieben. Der Naturschutzverein ist aus all diesen Gründen gegen das Golfprojekt, unterstützt hingegen die Bauern bei der nachhaltigen Produktion von gesunden Lebensmitteln in der Region.

Ökologische Vernetzung
Die Golfinitianten werben für ihre ökologisch vorbildliche Planung. Tatsächlich aber besteht für das Gebiet am Pfannenstiel eine viel attraktivere Alternative zu jedem Golfplatzprojekt: Das Naturnetz Pfannenstiel! Dieses regionale Vernetzungsprojekt setzt sich kompetent und professionell für die landschaftliche Vernetzung am Pfannenstiel ein und ist aus Sicht des Naturschutzes das zurzeit fortschrittlichste und erfolgreichste Projekt, das sich unter Einbezug der lokalen Landwirtschaft für die Belange der Ökologie und des Naturschutzes in unserer Region einsetzt. Bauern werden zudem für ihre ökologischen Leistungen entschädigt. Geplante Habitat-Inselchen auf einem Golfplatz nützen dem Naturschutz wenig und stehen zudem im Konflikt mit einer seriösen Lebensraum-Vernetzung. Die ständigen Störungen durch den Golfbetrieb machen ausserdem vielen Tieren das Leben schwer, weil sie keine Rückzugsgebiete vorfinden.

Störung und Beeinträchtigung
Ein Golfbetrieb stört nicht nur Tiere und Pflanzen im entsprechenden Gebiet, er bringt zudem verschiedene Beeinträchtigungen für die Anwohner und die lokale Bevölkerung mit sich. Zu diesen zählen die Naturschutzvereine mögliche Konsequenzen, die ein Golfbetrieb mitbringt: aufkommender Mehrverkehr, bauliche Massnahmen (Parkplätze, Klubhaus, Gerätehaus, Flutlichtanlage, Zäune etc.), Einschränkungen für Spaziergänger, Reiter, Familien, spielende Kinder, Hündeler, Jäger, Pfadis, Velofahrer, Verliebte, Pensionierte und Erholungssuchende. Die Naturschutzvereine wehren sich deshalb gegen eine landschaftliche Tabuzone in Meilen.

Gesellschaftlicher Nutzen
Der Golfsport bietet auf riesigen Flächen eine Freizeitvergnügung für wenige Sportler. Angesichts des grossen Flächenbedarfs wäre es sinnvoller, wenn Golfanlagen dort entstünden, wo eine ausgeräumte Landschaft durch die Anlage eines ökologisch geplanten Golfplatzes aufgewertet werden könnte und dem Projekt dadurch neben dem sportlichen Aspekt zusätzlich auch ein ökologischer, landschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen entspringen könnte. Diese Voraussetzung ist am Pfannenstiel eindeutig nicht gegeben. Denn das geplante Gebiet für den Golfplatz liegt nicht in einer ausgeräumten Landschaft, besteht schon zu einem ansehnlichen Teil aus ökologischen Ausgleichsflächen, ist landschaftlich durch einen Golfplatz sicher nicht zu verschönern und bietet bereits vielen Sportlerinnen und Sportlern ein geliebtes Terrain für ihre Freizeitaktivitäten. Dieses Terrain will der Naturschutzverein nicht zu Gunsten eines Golfplatzes opfern.

Aus den genannten Gründen fordern die Naturschutzvereine die Bevölkerung auf, sich gegen das geplante Golfplatzprojekt aktiv zu wehren und eine entsprechende Zonenplanänderung an der Gemeindeversammlung abzulehnen (Wir erwarten, dass dies frühstens im Jahr 2004 der Fall sein wird).

Quelle: http://www.meilen.ch/vereine/detail.cfm?verein=2563

Naturschutzverein Meilen
Ziele des Naturschutzvereins
"Wir treten für den Schutz der Natur in Meilen ein. Wir wehren uns gegen Beeinträchtigungen von Naturwerten. Wir gestalten unsere Umwelt und tragen darum das "Naturnetz Pfannenstil"  www.rzu.ch/naturnetz.html mit. Dieses Landschaftsentwicklungskonzept wertet unseren Pfannenstil weiter auf und bringt die Ökologisierung der Landwirtschaft einen Schritt weiter."
feyna.michiel@bluewin.ch 
Mitglieder: ca. 200 Familien, ca. 100 Einzelne, einige Firmen.
Gründungsjahr: 1981

Stellungnahme von Gisela Wieland, Meilen, Verfassungsrätin
An der Mitgliederversammlung des Naturschutzvereins Meilen vom letzten Mittwoch hat mich besonders die sachliche Präsentation der Argumente beeindruckt. Bei Herrn H. Grob von der Zürichsee Golf AG war ein Bewusstsein für die Anliegen des Naturschutzes durchaus spürbar. Erst beim genauen Hinhören zeigte sich die Arroganz des Projektes. So sollen Bauern nach dem Landverkauf in Deutschland zu Golfplatzbetreuern umgeschult werden. Statt ihre Wiesen, Äcker und Weiden zu bewirtschaften, würden sie dann für Betuchteren unserer Gesellschaft die 27 Abschlagplätze (alle 2-3 Tage) und Greens (täglich) mähen, auch düngen, bewässern und mit Fungizid behandeln. Dies auf einer enormen Fläche, die von Herrliberg übers Eichholz zur Burg und nach Toggwil, von dort bis zur Hohenegg und auf den Pfannenstiel reicht. Auch ohne das Zutun von Starplanern ist diese Landschaft mit ihren zahlreichen geschützten Feuchtgebieten bereits heute wunderschön und bietet allen Erholungssuchenden Entspannung, ohne dass sie dafür eine Clubmitgliedschaft von Fr. 50 000.- entrichten müssen.
http://www.goldnet.ch/sp/verfassungsrat/wieland.html

Golfplatz auf dem Höhenrücken über dem Zürichsee wird anscheinend nicht gebaut:
"Golfplatz Pfannenstiel in der Verzichtplanung" vom 22.01.04 in
Neue Züricher Zeitung, www.nzz.ch

In Sachen Informationsfreiheit und -kultur können wir von der Schweiz viel lernen.
So werden auf der Homepage der Züchsee Golf AG, also des Golfplatzinvestors, Infos von Befürwortern wie Gegnern zum Download angeboten:

www.zueriseegolf.ch/presse/spiegel.htm

  

 

Golfplatzbau und -erweiterung in Gersheim/Saarland

Der Freundeskreis
Natur-nahes und Menschen-würdiges Wirtschaften ist ein Zusammenschluss von Menschen, die dem Namen gemäß sich engagieren für Natur und Menschenwürde. Wir sind sozusagen ein "Nebenprodukt" des Bauleitverfahrens zur "Golfplatzerweiterung Katharinenhof Rubenheim" in der Gemeinde Gersheim. Hier wird auf ökologisch wertvollstem Areal, das für die hiesige Landwirtschaft überlebenswichtig ist, eine Erweiterung in Angriff genommen.
Der Freundeskreis macht es sich zur Aufgabe, vor Ort dafür Sorge zu tragen, daß unsere Dörfer lebens- und liebenswert bleiben, indem er Aktionen und Projekte unterstützt, die den im Namen genannten Kriterien gerecht werden.
Wie Greenpeace global, BUND oder NABU überregional oder regional arbeiten, so wird unsere Unterstützung ausschließlich der Gemeinde Gersheim lokal zukommen.
www.marlene-backes.de
  

 

Parteien und Agenda-Gruppe lehnen Golfplatz in Weil ab

Rückhalt der Fraktionen in Ökofragen / Befragung der Agendagruppe

Die Agenda-Gruppe Flächennutzungsplan, zu der 14 Mitglieder gehören, setzt sich mit den Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und für den Umweltschutz ein. Anlässlich der Gemeinderatswahlen haben die Mitglieder einen Fragenkatalog zusammengestellt; bis auf die NWS/FDP gaben alle Fraktionen Stellungnahmen ab. Nach Darstellung der Agenda-Gruppe seien sich beim Mattfeld alle Befragten einig, dass es Naherholungsgebiet bleiben soll. SPD, Grüne und Junges Forum haben einen Golfplatz abgelehnt, die CDU fordere auch umweltverträgliche Landwirtschaft.

Beim Landschaftsschutzgebiet verweist die Agenda-Gruppe darauf, das alle Fraktionen die bisherige Abgrenzung befürworten und noch keine Einigkeit über ein angedacht Erweiterung bis zur Römerstraße bestehe. Die Anbindung des Krebsbachs an den Wuhrgraben werde nach Angaben von allen Befragten grundsätzlich unterstützt.

Die Agenda-Gruppe betont, dass sie "breiten Rückhalt in den Parteien" für ihr Anliegen sehe, den "Lebensraum Weil als hochwertige Siedlungsfläche im Einklang mit Ökologie und Ökonomie" zu erhalten. Die Agenda-Gruppe gibt interessierten Bürgern über ihre Arbeit unter Tel 0162/1934210 (Herr Schwarze) Auskunft
BZ vom 3.6.2004

Infos unter:
Trinationales Umweltzentrum TRUZ/CET

Mattrain 1, 79576 Weil am Rhein
Telefon +49 7621 / 94078-0, 25
eMail info@truz.org, www.truz.org, www.tri-plan.net

  

 

Geplanter Golfplatz in Kalchreuth/Heroldsberg bei Erlangen

Nicht Golf für einige wenige, sondern Naherholung und Lebensmittel aus der Region für alle

Gegen den erneuten Versuch einer Golfplatz-Initiative, einen Golfplatz im idyllischen Hangbereich südlich Kalchreuth - Käswasser im Landkreis Erlangen – Höchstadt genehmigt zu bekommen, regt sich erneut heftiger Widerstand.

Bund Naturschutz, Landwirte und Grundeigentümer, unterstützt durch eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern aus Heroldsberg und Kalchreuth wenden sich gegen die geplante Festlegung von ca. 80 ha (oder 800.000 m2) Fläche als Golfplatz im neuen Flächennutzungsplan des Marktes Heroldsberg. Sie kritisieren die Umwandlung öffentlich zugänglicher, landwirtschaftlich genutzter Kulturlandschaft in eine privat genutzte, für Erholungsnutzung stark eingeschränkte Kunstlandschaft. Die von der Planung betroffenen Landwirte sehen sich in ihrer Existenz gefährdet.

Für den Golfplatz gibt es angesichts einer Vielzahl bereits bestehender und nicht ausgelasteter Golfplatzanlagen im Großraum Nürnberg keinen Bedarf. Für das Hobby einer kleinen Gruppe von Nutznießern und die Verwertungsinteressen eines privaten Betreibers darf das höherrangige Ziel der regionalen Versorgung mit Lebensmitteln nicht geopfert, eine weitere Zerstörung landwirtschaftlicher Nutzflächen und schützenswerter Biotope nicht befördert werden.
Als falsch bezeichnet der Bund Naturschutz die Behauptung der Golfplatzbefürworterinnen und -befürworter („Initiative Golfplatz Heroldsberg/Kalchreuth“), durch den Bau eines Golfplatzes würde eine ökologische Verbesserung eintreten. Der „ökologische Golfplatz“ ist eine Fata morgana, mit dem umweltbewusste Bürgerinnen und Bürger getäuscht werden sollen. Die ökologische Gesamtbilanz ist wegen der Zunahme des Verkehrs (zusätzlicher Freizeitverkehr, zusätzlicher Ferntransport landwirtschaftlicher Produkte), Zerstörung gewachsener Kulturböden, enormer zusätzlicher Wasserverbrauch und Beeinträchtigung von Lebensräumen schutzwürdiger Tiere und Pflanzen eindeutig negativ. Diese massiven Eingriffe lassen sich auch durch einige „Alibi-Biotope“ nicht ausgleichen.
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Der Bund Naturschutz appelliert deshalb eindringlich an die Gemeinderätinnen und -räte, dieses Vorhaben nicht zu unterstützen, den Golfplatz nicht in den Flächennutzungsplan aufzunehmen und im Falle eines Planungsverfahrens nicht zu befürworten.
Der Bund Naturschutz appelliert auch an alle Grundstückseignerinnen und- eigner, sich von den Angeboten der Betreiber nicht blenden zu lassen, sondern die Äcker und Wiesen weiter der Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen und keinen Quadratmeter an den Golfplatzbetreiber zu verkaufen oder zu verpachten.
Der Bund Naturschutz fordert von der Regierung von Mittelfranken und/oder dem Regionalen Planungsverband – wie bereits seit Jahren – die Erstellung eines raumordnerischen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes zu Golfplätzen für den Regierungsbezirk bzw. die Industrieregion Mittelfranken.
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Weil für eine nachhaltig umweltgerechte Landwirtschaft zukünftig eher mehr als weniger Boden nötig ist, würde hier Zukunft verbaut. Bayern gehört zu den begünstigten Gebieten mit besonders fruchtbaren Böden, weltweit sind nur 11%xxx überhaupt ackerbaulich nutzbar und täglich gehen allein in Bayern 28,4 ha für Siedlungs- und Verkehrszwecke verloren! Das hohe Gut „Boden“ ist nicht vermehrbar. Für die Grüns und Abschlagflächen wird bei Golfplätzen der gewachsene Boden abgetragen und durch 45 – 55 cm dicke Schicht aus Sand, Torf, Kies, manchmal auch Schutt und Oberboden ersetzt, die mit Drainagevorrichtungen versehen werden. Der Lebensraum Boden wird in Teilbereichen unwiederbringlich zerstört. Grünflächen werden fast täglich gemäht, intensiv gedüngt, gespritzt und bewässert.

Der entstehende, unnatürliche Hochleistungsrasen aus drei bis fünf Grasarten ist sehr anfällig für Krankheiten, z.B. Schimmelpilze, und muss daher mit Spritzmitteln behandelt werden. Feuchte Standorte werden drainiert und allein dadurch wertvolle Feuchtlebensräume vernichtet. Regenwasser fließt schneller ab und verschärft flussabwärts die Hochwasserproblematik.

Die südlich Kalchreuth – Käswasser vorhandenen Äcker und Wiesen stellen die unverzichtbare Erwerbsgrundlage für die Bauern der Gegend dar. Den Vollerwerbsbetrieben würden dringend benötigte Pachtflächen weggenommen und damit ihre Existenz gefährdet.

Pachtverträge mit den Golfplatzbetreibern haben i.d.R. eine sehr lange Laufzeit, ein Ausstieg einzelner Verpächterinnen und Verpächter ist nicht möglich.

Die Golfplatzflächen werden für eine kleine elitäre Gruppe der Bevölkerung reserviert und damit der breiten Öffentlichkeit vorenthalten. Beispielsweise sind dies bei einem 18-Loch-Golfplatz maximal 500 Nutzerinnen und Nutzer. Ein Luxus, den wir uns in unserem dicht besiedelten Land nicht leisten können und dürfen.

Ein Golfer benötigt für sein Hobby durchschnittlich 1.100 m2 Fläche. Zum Vergleich: Ein Fußballer benötigt nur 70 m2 (laut Öko-Test).

Golfplätze werden bevorzugt in landschaftlich reizvollen Regionen wie z.B. in Kalchreuth angelegt, die auch für Erholungssuchende und /oder den Arten- und Biotopschutz interessant sind.

Neben den Flächen für den Spielbedarf auch noch Flächen für:
Clubhaus
Parkplatz (50 – 100 Stellplätze)
Zufahrtsstraßen
Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Einstellplatz für Maschinenpark, Geräte usw. (Platzmeisterei)


Erholungsraum wird unzugänglich
Golfplätze sind aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit zur Erholungsnutzung gesperrt. Selbst wenn die Anlage nicht eingezäunt würde, müssten sich Spaziergängerinnen und Wanderer vor schnellfliegenden Golfbällen in Acht nehmen. Die hohe Geschwindigkeit der harten Bälle kann bei ungünstigem Aufprall zum Verlust des Augenlichtes oder schweren Prellungen führen. Kein Mensch wandert freiwillig in solchen Gefahrenzonen, das Gebiet wäre faktisch gesperrt. ....

Eingriffe in Natur und Landschaft
... Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz nur dann möglich, wenn allgemeine Interessen vorrangig sind. Bei dem geplanten Golfplatz, von dem letztendlich nur einige wenige, meist nicht ortsansässige Golfspielerinnen und -spieler und die Investoren profitieren, die Allgemeinheit aber große Nachteile erleidet, ist dies sicherlich nicht der Fall.

Enormer Trinkwasserverbrauch
Der Deutsche Golfverband e.V. hat einen Verbrauch von ca. 12.700 Kubikmeter für eine 18 Loch-Anlage errechnet. Das sind 250 bis 400 mm pro m2 pro Jahr. Erfahrungen von anderen Golfplätzen zeigen, dass dieser enorme Bedarf nur durch Verwendung von Trinkwasser gedeckt werden kann. Dies wäre angesichts der Anstrengungen zum (Trinkwasser-)Sparen völlig kontraproduktiv. Die Alternative wären ausgedehnte Regenwasserrückhaltebecken, die die Landschaft zusätzlich zu den geplanten Anlagen verschandeln würden.
....
18.6.2003
http://www.bund-naturschutz.de/presse/archiv/meldung/300.html

  

 

Geplanter Golfplatz Senneland in Gütersloh-Avenwedde

Gemeinsame Stellungnahme von:
BUND - Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V., KG Bielefeld
BUND - Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V., KG Gütersloh
GNU - Gemeinschaft für Natur- und Umweltschutz im Kreis Gütersloh e.V.
NABU - Naturschutzbund Deutschland, Stadtverband Bielefeld e.V.
NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V., Kreisverband Gütersloh
Naturwissenschaftlicher Verein für Bielefeld und Umgegend e.V.
Gemeinnütziger Verein Pro Grün e.V.
Bielefeld:

Aufgrund des am 09.06.2000 erneut bei der Stadt Gütersloh eingereichten Antrages auf FNP-Änderung zur Golfplatzausweisung bekräftigen zum wiederholten Male die Naturschutzverbände der Stadt Bielefeld und des Kreises Gütersloh ihre ablehnende Haltung gegenüber dem geplanten Golfplatz der GOLF SENNELAND KG im Grenzgebiet Gütersloh-Avenwedde und Bielefeld-Senne. Die Verbände sind sehr verwundert darüber, dass das Projekt wiederbelebt werden soll, ohne dass veränderte Beurteilungsgrundlagen erkennbar wären. Die Räte der Städte Bielefeld und Gütersloh werden nochmals eindringlich aufgefordert, die in Aussicht genommenen Flächen als Freiraum zu erhalten und naturverträglich – eventuell als Ausgleichsmaßnahmen für z.B. den Bau der A33 – weiterzuentwickeln. Die wesentlichen Bedenken gegen die Anlage eines Golfplatzes an der vorgesehenen Stelle seien nochmals kurz zusammengefasst:
....
2. Die derzeit vorliegende Golfplatzplanung umfasst umfangreiche Baumaßnahmen (Zufahrt, Parkplatz, Clubhaus, Shop, möglicherweise Abbiegespur), da die vorhandenen Hofgebäude nicht genutzt werden können oder nicht ausreichen. Damit wird ein neuer Siedlungsansatz geschaffen, der noch weitere bauliche Entwicklungen (Gastronomie, Beherbergung, weitere Sportflächen) nach sich ziehen dürfte. Nach dem Präzedenzfall des dann bestehenden Golfplatzes könnten derartige Entwicklungen nicht mehr überzeugend abgelehnt werden.
....
6. Die “Golfregion Ostwestfalen” verfügt bereits heute über ein beachtliches Angebot an Golfplätzen. Ein dringender Fehlbedarf für diese sehr flächenintensive Sportart besteht nicht, ein vorrangiges öffentliches Interesse ist nach wie vor nicht erkennbar. Allein wirtschaftliche Gründe werden zwangsläufig zu Nutzungsgebühren führen, die das Lockvogelkonzept “Golf für alle” schnell zur Illusion werden lassen. Der Landschaftsgenuss wird somit einer zahlungskräftigen Elite vorbehalten werden, die diese Bedürfnisse bereits in einer Vielzahl von Golfangeboten in OWL befriedigen kann. Den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollte daher in der Abwägung Vorrang eingeräumt werden.
Die Bezirksregierung Detmold sowie die Städte Bielefeld und Gütersloh werden aufgefordert, als Konsequenz aus dieser Argumentation den beschriebenen Biotopverbund auf allen Planungsebenen abzusichern und durch entsprechende Maßnahmen zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
www.gnu-gt.de/Uber_uns/Arbeitskreise/AK_Guetersloh/Golfplatzbau/golfplatzbau.html

Am 25.10.2000 wurde der Antrag auf Golfplatzbau abgelehnt.

  

 

 

Geplanter Golfplatz Kreidacher Höhe bei Wald-Michelbach

Verwaltungsgerichtshof: Golfplatz darf nicht gebaut werden
Der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes hat gestern am Abend in dem von vier Grundstückseigentümern aus Wald-Michelbach im Jahr 1998 eingeleiteten sogenannten Normenkontrollverfahren nach mündlicher Verhandlung folgendes Urteil verkündet:
Der Bebauungsplan Golfplatz Kreidacher Höhe ist nicht wirksam.
Die Kosten des Verfahrens muß die Gemeinde Wald-Michelbach tragen.
Eine Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 25.000 Euro festgesetzt.
Das Gericht stützt nach den Äußerungen in der Hauptverhandlung sein Urteil auf zwei selbständige Gründe.
 1. In einem Landschaftsschutzgebiet ist ein Bebauungsplan für einen Golfplatz auch nicht ausnahmsweise genehmigungsfähig.
Wird eine Landschaftsschutzverordnung von einer Planung und deren Durchsetzung betroffen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der ständigen Urteilspraxis des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ein Bebauungsplan fehlerhaft, wenn die Landschaftsschutzverordnung nicht zuvor aufgehoben wurde. Die Kreidacher Höhe lag im Zeitpunkt der Planungsentscheidung durch die Gemeindevertreter im Jahr 1997 im Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald. Auf Drängen der Gemeinde hat das Regierungspräsidium Darmstadt diese Landschaftsschutzverordnung ausschließlich für die Fläche des Bebauungsplanes erst am 14.05.2002 aufgehoben. Nach Bewertung des Gerichts geschah dies fünf Jahre zu spät.
Es stellt sich die Frage, ob damit schon einer der vom Gericht gerügten Fehler beseitigt ist? Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke dazu:
"Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Aufhebung der Landschaftsschutzverordnung vom 14.05.2002 ist rechtswidrig, denn sie erfolgte nur mit Rücksicht auf den Bebauungsplan "Golfplatz Kreidacher Höhe", nicht aber, weil die Schutzbedürftigkeit der Fläche nach den Kriterien des Naturschutzrechts entfallen wäre. Im Gegenteil: Die von Wald-Michelbach vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie des Büros Ökoplanung führt den Beweis, daß die Fläche als Lebensraum von 19 bestandsbedrohten und gesetzlich besonders geschützten Tierarten (Feldhase, Maulwurf, Rotmilan, Habicht, Sperber, Baumfalke, Grünspecht) dient und wegen der Schönheit des Landschaftsbildes schutzwürdig ist."
Das legt es nahe, die Kreidacher Höhe wieder in das Landschaftsschutzgebiet aufzunehmen.
 ...
Ein Rechtsmittel gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Bewertung
Der Anwalt der klagenden Eigentümer, Matthias Möller-Meinecke, bewertet das Urteil als einen großartigen Erfolg für die Belange der Naherholung und des Biotopschutzes nicht nur im hessischen Odenwald, sondern es hat bundesweite Signalwirkung. Er gratulierte den Eigentümern zu ihrem Mut und ihrem Durchhaltewillen über das sechs Jahre dauernde Verfahren und die Standhaftigkeit gegenüber den Kaufangeboten des Golfplatzbetreibers: "Das Urteil bewirkt nicht nur das Ende der Golfträume für die Kreidacher Höhe, es ist auch ein Bollwerk gegen neue Baugebiete, Hotelbauten, Umgehungstraßen und ähnliche Projekte in bundesweit allen Landschaftsschutzgebieten."
Für Rückfragen oder ein Telephoninterview:
Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke unter Tel 036 458 496 10.
4. Dezember 2002
mehr: http://mitglied.lycos.de/WilfriedHeck/golfpl.htm


Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Eigentumsschutz gegen privatnützige Planungen
Presseerklärung zur Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 2003

  1. Enteignung für Golfplatz und seine Ausgleichsmaßnahmen nicht zulässig
  2. Golfplatz generell nicht im Wohl der Allgemeinheit - Stärkung der Grundrechte der Betroffenen
  3. Planung rechtswidrig, wenn sie mit Umsetzung einer Ausgleichsmaßnahme steht und fällt, aber Eigentümer der Ausgleichsgrundstücke einen Verkauf verweigern

Golfplatz im Odenwald (Kreidacher Höhe) nach 9 Jahren endgültig gescheitert - Erfolg der Grundeigentümer des den Prozeß unterstützenden BUND.
Ausgerechnet auf den Grundstücken von naturliebenden Privateigentümern wollte eine Odenwaldgemeinde (Wald-Michelbach) die Ausgleichsmaßnahmen für den Natureingriff eines Golfplatzes realisieren. Der Bebauungsplanung lag die Vorstellung zugrunde, dass es dem privaten Golfplatzinvestor gelingen würde, alle nötigen Grundstücke - auch jene auf denen keine Golfbahn, sondern eine Kompensationsmaßnahme für die Natureingriffe vorgesehen ist - zu erwerben. Das ist trotz hoher Geldangebote schon während der Planaufstellung und bis heute fehlgeschlagen, weil vier Eigentümer einen Verkauf grundsätzlich ablehnten. Die im Mai 1994 begonnene Bebauungsplanung wurde von den Privateigentümern vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich angefochten. Gegen dessen Urteil rief die Gemeinde das Bundesverwaltungsgericht an, das jetzt eine Grundsatzentscheidung für alle Golfplätze getroffen hat.
"Zum anderen ist nicht erkennbar, dass das Wohl der Allgemeinheit eine Enteignung der Grundstücke zur Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen für einen Golfplatz erfordern könnte." heißt es juristisch nüchtern in dem heute früh zugestellten Beschluß des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 2003 (Az. 4 BN 26.03). "Dies ist bundesweit das Ende aller Golfplatzplanungen auf dem Eigentum nicht verkaufsbereiter Privateigentümer" kommentiert Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke, der Anwalt der erfolgreichen vier Kläger, dies Grundsatzurteil. ....
mehr: http://www.moeller-meinecke.de/show/?doc=BVerw
 
 

BUND kritisiert erneuten Vorstoß der Gemeinde Wald-Michelbach vor Gericht (26.2.2003)
"Bürgermeister Kunkel unbelehrbar, rechthaberisch und kostentreibend"
Wald-Michelbach. Die Gemeinde Wald-Michelbach mit Bürgermeister Joachim Kunkel an der Spitze zeigt sich nach Auffassung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße derzeit als unbelehrbar, rechthaberisch und kostentreibend, indem sie in Sachen Golfplatz auf der Kreidacher Höhe erneut einen Vorstoß vor Gericht macht. Der Rechtsanwalt der Gemeinde legte mittlerweile beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Und das in Anbetracht der Tatsache, dass drei Berufsrichter mit guten Gründen diese Entscheidung getroffen hatten. Der BUND hält denn auch diese Beschwerde für reine Verzögerungstaktik ohne Aussicht auf Erfolg.
Bürgermeister Joachim Kunkel wäre gut beraten, aus der schmählichen Niederlage vor Gericht die für seine Gemeinde einzig sinnvolle Konsequenz zu ziehen und das Golfprojekt zu beenden. Das Projekt lässt sich sowieso nicht weiter verfolgen ohne neue ökologische Untersuchungen, deren Ergebnisse nach Auffassung des BUND nichts anderes erwarten lassen als dass eine Golfplatzplanung im Landschaftsschutzgebiet auf der Kreidacher Höhe mit den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht vereinbar ist. Hinzu kommt, dass diese Untersuchungen genauso wie das erneute Bemühen des VGH Kassel mit finanziellem Aufwand verbunden sind.
Der BUND fordert deshalb zum wiederholten Mal den Wald-Michelbacher Bürgermeister auf, seinen Bürgern reinen Wein einzuschenken bezüglich der Kosten, die die Gemeinde im Zusammenhang mit der Golfplatzplanung in der Vergangenheit zu tragen hatte und in Zukunft noch zu tragen gedenkt. Insbesondere würde den BUND, vor allem aber auch den Wald-Michelbacher Steuerzahler interessieren, wer den Rechtsanwalt bezahlt, der die Gemeinde derzeit vor Gericht vertritt.
26.2.2003,
V.i.S.d.P.:
Herwig Winter, Beisitzer im Kreisvorstand
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Kreidacher Höhe muss wieder Landschaftsschutzgebiet werden (2.8.2004)
BUND wirft Behörden und Gemeinde Verzögerungstaktik vor
Kreis Bergstraße/Odenwald. Nahezu zwei Jahre ist es nun schon her, dass der Verwaltungsgerichtshof Kassel den Bebauungsplan für einen Golfplatz auf der Kreidacher Höhe aufgehoben hat. Der BUND-Kreisverband Bergstraße hatte daraufhin bei der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt die Wiederaufnahme der für den Golfplatz vorgesehenen Fläche in das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald beantragt. Doch bislang reagieren Gemeinde und Regierungspräsidium darauf lediglich mit Verzögerungstaktik. Der BUND erhält auf seine etwa halbjährlich gestellten Nachfragen in dieser Angelegenheit immer wieder die gleiche Antwort: Der Antrag könne nicht bearbeitet werden, da die Gemeinde Wald-Michelbach noch Gespräche mit den Grundstückseigentümern führen wolle, um die vom Gericht beanstandeten Rechtswidrigkeiten im Nachhinein doch noch auszuräumen.
2.8.2004
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Links

Der Rheingau, eine alte Weinbaugegend in Hessen, soll den Frankfurtern als Golfkulisse dienen.
www.rheingau-golfplatz.de


  
 

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