Zweiklassengesellschaft Obdach

Haben wir eine ZweiklassengesellschaftObdachlose Einheimische und Flüchtlinge. Zwischen Einheimischen und Zuwanderern machten die Verwaltungsmitarbeiter (der Stadt Friedrichshafen) keinen Unterschied. Wie ein Deutscher ohne Wohnsitz sollte auch der junge Gambier in das Obdachlosenheim im Wachirweg einziehen. Sabine Wuermeling begleitete ihn und war dort über die Zustände so entsetzt, dass sie den jungen Mann nicht dort einziehen lassen konnte, sondern ihn stattdessen zu sich nach Hause nahm. Zum Obdachlosenheim schrieb sie in ihrem Brief: Der Allgemeinzustand des Hauses sei „ein Armutszeugnis“, „eine Situation, die für einen 18 Jahre alten Gambier, der durch die Flucht und die damit verbundenen Gräuel zutiefst traumatisiert wurde, nicht tragbar ist.“ Deshalb fordert die „Flüchtlingshelferin“ eine andere Lösung für ihren Schützling. Ihren Brief an den Bürgermeister leitete Frau Wuermeling mit nichts geringerem ein, als dem GrundgesetzzitatDie Würde des Menschen ist unantastbar“. Wenn das Obdachlosenheim als Quartier aber die Würde des jungen Gambiers verletzt, ist es dann nicht auch für deutsche Obdachlose menschenunwürdig? Es gibt doch keine unterschiedliche Menschenwürde für Deutsche und Zuwanderer, oder? …. <
Alles vom 25.8.2016 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/obdachlose_1._und_2.klasse

Die Scheinheiligkeit der selbsternannten Gutmenschen ist grenzenlos. Ein obdachloser Deutscher ist ein Asozialer, ein Versager, schlicht ein Penner.
Dagegen ein obdachloser “Flüchtling” ist die ersehnte Fachkraft, die Zukunft des Landes. Es ist also logisch, dass er besser behandelt werden muss, als ein deutscher Penner.
J.Becker, 25.8.2016, AO

Flüchtling als Obdachloser dreimal so viel wert wie Deutscher als Obdachloser?
Diese Geschichte ist unfaßbar und zugleich typisch für den Irrsinn unserer Gesellschaft im Jahr 2016. Es gibt eine Zweiklassengesellschaft von Opfern und aus dem deutschen Prekariat zu stammen ist ein doppelter Standortnachteil. ….. Ich habe in Nürnberg einen Bekannten, der ein Obdachlosenheim betreibt (24 Betten). Er bekommt für die Übernachtung eines (deutschen) Obdachlosen pro Nacht von der Stadt Nürnberg 9,80 €. Ein obdachloser Migrant wird von der Stadt Nürnberg mit 28,90 bis 35,90 € “bedacht”. Ist das nicht nachdenkenswert?
Rolf Krahmer, AO

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