Windkraft – Genossenschaft – Managergehalt – Laufzeit

Unseriöse Geschäfte in der Windenergiebranche – Die Energiegenossenschaft ist die richtige Rechtsform: Nicht unbedingt mehr Kontrolle durch das BaFin ist bei einem Engagement der Bürger in Projekte der Energiewende entscheidend. Wichtiger ist die richtige Rechtsform, die Genossenschaft. Sie darf dann aber nicht als Anteilseignerin eines GmbH & Co. KG-Modells eingebunden werden. Damit wird die Partizipation der Bürger faktisch ausgehebelt. Entscheidend ist, dass die Genossenschaft die Windkraftanlagen selbst betreibt.Unfähige Vorstände oder solche, die nur in die eigene Tasche wirtschaften, können dort abgewählt werden. Dafür muss aber auch die Verpachtung von Flächen vorrangig an Energiegenossenschaften, entwickelt durch Bürgerengagement, vergeben werden. Die Praxis sieht hier anders aus. Auch Flächen im Staatswald, von Kommunen oder anderen öffentlichen Einrichtungen werden vorwiegend nach Höchstgeboten vergeben. Zum Zuge kommen damit am besten diejenigen, die keine Skrupel haben, unrealistisch hohe Pachten zu versprechen. Für die Bürger als Anleger bleibt dann eben nichts mehr übrig. Nur wenn sich in der Politik eine andere Mentalität entwickelt, Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgern, in der ein Windpark errichtet werden soll, können große zukünftige Desaster in diesem Bereich vermieden werden.
Auch in Freiburg wird seitens der Stadt bei der Vergabe von Dachflächen für Photovoltaikprojekte nicht genossenschaftliche Bürgerbeteiligung, sondern der Höchstbietende präferiert – egal, was für die lokale Wertschöpfung und den Einzelnen dabei herauskommt. Dies einfach mit den Ausschreibungserfordernissen zu rechtfertigen, ist eine verkürzte Abwälzung der Verantwortung auf die Blackbox „Sachzwänge“.
Burghard Flieger, Freiburg, 4.9.2012

Zu: „Windige Geschäfte – unseriöse Geschftspraktiken, Hannes Koch, 10.8.2012:
https://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/windenergie-in-der-branche-sind-unserioese-geschaeftspraktiken-verbreitet–63049601.html

Windparkmanager sollten ihr Honorar verringern
Der Bericht macht es sich zu einfach und vermittelt ein stark windschiefes Bild. Denn Windkraftprojekte sind anteilig meist überwiegend durch Banken finanziert, zum kleineren Teil durch Anleger.
Klar dass, wie in der Regel und wenn nicht anders vereinbart, auch beim erwähnten Windpark Möbisburg bei Erfurt zuerst Zins und Tilgung für die Banken aufzubringen sind, bevor die Bürger bei nachrangigen Darlehen oder als stille Gesellschafter dran kommen. Das ist bei solchen Gesellschaften seit Jahren pflichtgemäß jedem Finanzierungsprospekt zu entnehmen.
Da heißt es durchzuhalten, bis die bankenfreien guten Jahre kommen oder von vornherein mit wenig oder ohne Bankdarlehen zu finanzieren. Letzteres ist aber bei den Millionen Euro pro Großwindkraftanlage ein hartes Stück Arbeit.
Was im Bericht ärgerlicherweise auch fehlt: Die älteren Anlagen in Deutschland wurden bei relativ hohem Zinssatz finanziert auf Basis von Winddaten, die eine Reihe überdurchschnittlicher Windjahre berücksichtigen, die aber nach 2000 nur selten waren.
Wenn in einem schwachen Windjahr die Windgeschwindigkeit nur zehn Prozent kleiner ist, sinkt die Stromproduktion infolge kubischer Abhängigkeit um rund ein Drittel. Klar, dass dann Prognosen, die auf älteren, stärkeren Winddaten beruhen, in solchen Jahren deutlich verfehlt werden. Das brachte viele Windparks in Deutschland zeitweise in Bedrängnis, auch wenn sie an sich sehr gut über das EEG abgesichert sind. Für Möbisburg, kein überragender Windstandort, waren es sogar vier Wind-Fachgutachter. Insoweit ist dem mit gerichtlicher Bestätigung abgewählten Geschäftsführer wenig vorzuwerfen. Er hatte in erster Instanz gewonnen, aber das extrem windschwache Jahr 2010 und das Bestehen auf vielleicht zu üppigem Managementhonorar haben den ungeduldigen Anlegern vor dem Oberlandesgericht Thüringen sicher Rückenwind gegeben. Auffällig ist bei dem 2006 in Betrieb gegangenen Windpark das viel zu kleine Eigenkapital der Anleger von nur zehn Prozent bei 20 Millionen Euro Gesamtinvestition. Das ist leicht von Planungs- und Betriebskosten sowie schwachen Windjahren angezehrt, wenn die Banken nicht nachgeben, und kann auch bei anderen Gesellschaftsformen passieren. Windparkmanager sollten in schwierigen Jahren ihr Honorar solidarisch deutlich verringern. 2012 kann ein besseres Windjahr werden.
Dr. Georg Löser, Gundelfingen und Christian Meyer, Umkirch , 4.9.2012

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