Windenergie im Dreisamtal

Im Süden Deutschlands und insbesondere in Baden-Württemberg sind im Vergleich zum Norden der Republik Windkraftanlagen dünn gesät. Gerade mal 1 % der Stromproduktion kommt hier aus der Windkraft. Um den Ausstieg aus der Atomenergie und die Energiewende zu schaffen, verfolgt Baden-Württemberg nun das ambitionierte Ziel bis 2020 auf 10 % zu kommen. Dafür müssen 1200 Windräder gebaut werden.
Nachdem hier im Ländle die Nutzung der Windkraft unter der Regierung Teufel jahrelang blockiert wurde, hat sich der Wind für Windräder in Baden-Württemberg gedreht. Mit dem „Windenergie-Erlass Baden-Württemberg“ möchte die grün-rote Regierung den Ausbau der Windkraft vorantreiben. Mit diesem Erlass wird außerdem die Planungshoheit, die bisher beim Regierungspräsidium lag, in die Verantwortung der Kommunen gelegt. Deshalb erarbeitet der Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal, in dem die Gemeinden Kirchzarten, Stegen, Buchenbach und Oberried zusammengeschlossen sind, derzeit den „Teilflächennutzungsplan Windkraft“, zu dem am vergangenen Donnerstag in Oberried eine Informationsveranstaltung als vorgezogene Bürgerbeteiligung stattfand.
Eric Lippe vom Büro Faktorgrün erläuterte dem Publikum den Flächensuchprozess für Windkraftstandorte. Grundlage dieses Prozesses, der sich streng am „Windenergie-Erlass“ orientiert, sind die Areale mit einer geeigneten Windhöfigkeit von mindestens 5,3 m pro Sekunde. Werte, die darunter liegen, gelten als unwirtschaftlich.
Im weiteren Prozess wurden dann Tabu- und Restriktions-Kriterien, die ebenfalls im „Windenergie-Erlass“ festgelegt sind, mit den windhöfigen Standorten abgeglichen. Diese Kriterien betreffen vor allem den Natur- und Artenschutz. Bannwälder oder Balzplätze von Auerhühnern sind für Windräder tabu, auch wenn die Windhöfigkeit ideal wäre.
Weitere Prüfkriterien betreffen den Lärmschutz. Ausweisungszonen für Windräder müssen zu Siedlungsgebieten einen Abstand von 700 Metern einhalten, zu Wohnflächen im Außenbereich 500 Meter. Das Ziel ist es, Konzentrationszonen für Windkraft auszuweisen, weil man eine Bündelung der Anlagen will. Deshalb fallen auch sehr kleine oder ungünstig zugeschnittene Flächen heraus.
Übrig blieben nach diesem Prozess dreizehn mögliche Ausweisungs-Zonen, mit denen jetzt in das Verfahren eingestiegen wird. Das Verfahren stehe im Moment ganz am Anfang, betonte Wolfgang Dopfer vom Büro „fsp stadtplanung“. Bürger, Fachbehörden und Verbände haben nun die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Parallel dazu laufen weitere Artenschutz-Untersuchungen. In einem Abwägungsprozess würden dann einzelne Konzentrationszonen festgelegt, mit denen dann in die formale Bürgerbeteiligung gegangen wird. Auch dann haben die Bürger wieder die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen einzubringen. Nach einem neuerlichen Abwägungsprozess erfolgt der Feststellungsbeschluss durch die Verbandsversammlung. Mit dem Ende des Verfahrens kann frühestens Ende nächsten Jahres gerechnet werden.
Die wenigen Bürger, die anwesend waren, zeigten sich enttäuscht darüber, dass sich dieses Verfahren so lange hinzieht. Die vielen vorgegebenen Restriktionen ließen außerdem eher den Eindruck eines Windkraft-Verhinderungsverfahrens entstehen. Angeregt wurde, den Abstand zur Bebauung im Außenbereich auf 400 Meter zu reduzieren, um mehr und größere Standorte zu ermöglichen. Moderne Anlagen würden die Lärmschutzgrenze problemlos einhalten können. Peter Gutzweiler, Gemeinderat aus Stegen, wies darauf hin, dass das Dreisamtal eine der schönsten Landschaften sei. Zielkonflikte seien vorprogrammiert und deshalb solle man den Abwägungsprozess mit Ruhe und Bedacht durchführen. Konflikte werden in der Tat nicht ausbleiben, denn die Gemeinde Hinterzarten hat schon Widerspruch gegen den Standort am Hinterwaldkopf eingelegt, da Windräder dort die Sichtachse zum Feldberg beeinträchtigten. Die Standorte, die in der Diskussion sind:
– Auf Stegener Gemarkung kommen das Streckereck, der Flaunser und der Brombergkopf in Betracht.
– In Buchenbach sind zwei Standorte im Visier: Hohwart und Ottenberg.
– Kirchzarten verfügt nur über wenige gut windhöfige Standorte, nämlich Untergsand und Sonneck.
– Die meisten gut windhöfigen Flächen liegen in Oberried: Truckenbach, Hundsrücken, Kohlwald, Toter Mann,
   Langimmiwald, und Hinterwaldkopf.

Die Pläne liegen in den Rathäusern des Dreisamtals noch bis zum 7. Dezember 2012 aus. Solange können auch Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
28.11.2012, Dagmar Engesser, www.dreisamtaeler.de

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