Wehrhaftigkeit Zivilgesellschaft

Wehrhafte Demokratie versus Zivilgesellschaft – beide Tendenzen sind im Grundgesetz als Folge der Nazi-Diktatur verankert. Die Wehrhaftigkeit sieht im NS-Regime eine Verletzung rechtsstaatlicher Traditionen, die Deutschland in langen Jahren entwickelt hatte. Deshalb müsse sich die BRD wehrhafter gegen den Totalitarismus wappnen als dies die Weimarer Republik tat.
Das Zivile wird geschätzt, aber nicht als Staatsersatz verstanden. So wurde auch die Bundeswehr eingeführt (Bürger in Uniform).
Die Zivilität hingegen versteht das NS-Regime als Folge mißratener deutscher Staatstraditionen und strebt deshalb nach möglichst großer Distanz zu jedwedem Staatswesen. Zivilgesellschaft im links-grünem Verständnis regelt Probleme im Dialog ihrer Bürger und soll Wehrhaftigkeit dadurch überflüssig machen. Doch eine so verstandene „Zivilgesellschaft“ in ausdrücklicher Konfrontation zum Staat ist ebenso eine Chimäre wie die „Mulitulturelle Gesellschaft„. Dazu vier Aspekte:
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1) Generalverdacht
Das Modewort „Generalverdacht“ zeigt, wie groß die Staatsfremdheit in D derzeit ist. Strenge Identitätskontrollen z.B. von Flüchtlingen werden für illegitim erklärt, da sie einen Generalverdacht begründen. Dabei weist jede Gesetzeskontrolle zunächst ein extremes Mißverhältnis zwischen der Zahl der erfassten Personen und der Zahl des Gesetzesbrecher auf (Radar-Verkehrkontrollen, automatische Einkommensmeldung an Finanzamt).
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2) Konfrontation
Die Konfrontation von Rechtsbrechern (Verfolgung, Festsetzung und konsequente Bestrafung) zur Wiederherstellung der Wehrhaftigkeit wird abgelehnt. Kuscheljustiz (Bewährungsstrafe für Vergewaltigung nicht nur in Berlin) entläßt Straftäter in den Alltag. Strafe wird als Rache des Staates angesehen und mit dem Verbrechen gar auf eine Stufe gestellt.
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3) Individuelle Freiheit VOR öffentlicher Sicherheit
Eine Sicherungsverwahrung mit anschließender Abschiebung z.B. für den Berliner Todesfahrer Anis Amri war nicht möglich, da in D ein „konkreter Gefährdungsnachweis“ erforderlich ist. Eine Änderung der Rechtsgüterabwägung zwischen individueller Freiheit und öffentlicher Sicherheit ist in D derzeit nicht in Sicht.
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4) Offenes Deutschland VOR innerer Sicherheit
Deutschland erlaubt sich als einiges Land der EU nach wie vor „offene Grenzen“ und läßt – auch im April 2017 – sog. Flüchtlinge unkontrolliert einreisen. Damit wird die innere Sicherheit zunächst hintangestellt.

Polizisten werden verhöhnt, Staatsorgane lächerlich gemacht, Gesetzesausführung blockiert( Abschiebung), Täterschutz vor Opferschutz, – das moderne Bild der „Zivilgesellschaft“ trägt zum Grundmißtrauen gegen den Staat bei. Dieses Mißtrauen sieht den Rechtsstaat in einer Art von Privatfehde mit dem Täter vor allem dann, wenn er immigriert ist. Doch der Rechtsstaat muß wehrhaft sein, da er im Auftrag der Gesetze handet und damit die Sicherheit seiner Bürger schützt. Wehrhaftigkeit ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung zum Erhalt unserer demokratischen Grundordnung.
25.3.2017
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Zivilgesellschaft – zwei Definitionen
Zivilgesellschaft bzw. Bürgergesellschaft meint den Teil des Gemeinwesens, der nicht durch staatliche Organe (Behörden, Verwaltungen) organisiert wird. Die Fähigkeit zur Selbstorganisation der Bürger, das bürgerschaftliches Engagement in Freizeit und Selbsthilfe, wird als Ausdruck der Robustheit ihrer demokratischen Verfasstheit angesehen. Die Zivilgesellschaft, das sind die Bürgerinnen und Bürger, durch deren Engagement in Initiativen und Bürgerbewegungen „Politik von unten“ gestaltet wird-
Definiert man Zivilgesellschaft nicht als Sphäre jenseits von Staat, sondern als Gesellschaft insgesamt, dann sind deren Akteure: Staat (Bund, Bundesländer, Kommunen), Unternehmen, Familie und Dritter Sektor (Verbände, Vereine, Stiftungen und andere Non-Profit-Organisationen).
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Viele Vereine = starke Demokratie?
Läßt sich von einer hohen Anzahl von Sportvereinen und einem hohen Niveau der von karitativen Organisationen erbrachten Dienstleistungen auf eine besondere Ausprägung der Zivilgesellschaft in unserem Land schließen? Sind wir zivil, weil wir Vereinsmitglieder sind? Bringen Stiftungen die Demokratie voran? Zweifellos ist hier Skepsis angebracht. Eine Vielfalt zivilgesellschaftlicher Organisationen mit einem hohen Grad an aktiver Beteiligung ihrer Mitglieder allein ist noch kein Indiz für eine starke Demokratie. Die Weimarer Republik ist hier das „Paradebeispiel“ (Berman 1997). Es bestand ein hoher Organisationsgrad der Bevölkerung in einer bemerkenswert großen Anzahl freiwilliger Vereinigungen. Doch diese wurden nicht durch Zivilität geprägt, sondern agierten meist wenig kompromissbreit primär für die Durchsetzung ihrer oft ideologisch sehr geprägten Forderungen. … Alles vom 31.5.2015 auf
https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/138719/probleme-der-zivilgesellschaft

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