Vollverschleierungsverbot: nein

In der EU ist die Vollverschleierung von Frauen im öffentlichen Raum in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland und Österreich verboten. 2/3 der Deutschen sind für ein Verbot. „Ein Verbot von Niqab oder Burka im öffentlichen Raum halte ich persönlich für richtig und als gesellschaftspolitisches Signal auch für wichtig“, Wolfgang Bosbach, Innenexperte CDU, 2016. Warum wird ein am 21.2.2018 im Bundestag eingebrachter Antrag auf „Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum“ dann abgelehnt? Vermutlich, weil er von der AfD eingebracht wurde. Denn Argumente gibt es – ausgenommen juristische – kaum, wie folgendes Beispiel zeigt:

Katrin Helling-Plahr (FDP-MdB) lehnt das Verschleierungsverbot ab mit der Begründung:
„Sie helfen den Frauen also nicht, sondern rauben ihnen das letzte bißchen Freiheit.“
Damit legitimiert die Abgeordnete den Zwang eines in der Familie herrschenden Patriarchen, seine Frau nur vollverschleiert aus der Wohnung in den öffentlichen Raum zu lassen, d.h. sie legitimiert häusliche Gewalt bzw. Freiheitsberaubung.
Anstelle gegen das islamische Patriarchat vorzugehen, wird die Mißachtung der Frauenrechte geduldet. Genau diese Argumentation vieler Abgeordneter ist es, die Integration von Muslimen in Deutschland verhindert, die Parallelgesellschaften fördert und damit den inneren Frieden unserer Gesellschaft zerstört
23.2.2018
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„Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum“
Antrag der AfD im Deutschen Bundestag vom 21.2.2018
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Die angestrebte gesetzliche Regelung dient dem Schutz des Individual-Freiheitsrechts der muslimischen Frau, der inneren Sicherheit und dem staatlichen Ziel der Sicherstellung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
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Ist die Vollverschleierung erlaubt und wird sie ausgeübt, entsteht für muslimische Frauen bestimmter Herkunftsregionen ein sozialer Gruppendruck, sich dieser Ausübung anzuschließen. Die Ausübung der Vollverschleierung im öffentlichen Raum geschieht zur bewussten Selbstausgrenzung und Abgrenzung von unserer freiheitlichen westlichen Gesellschaft. Dies wird von vielen muslimischen Kräften aus ideologischen Gründen gewünscht.
Aus Sicht unserer freiheitlichen Gesellschaft aber ist die Vollverschleierung Ausdruck der Unterdrückung der weiblichen Selbstbestimmung, ja Symbol der Unterdrückung des Sichtbarwerdens überhaupt von Frauen im öffentlichen Raum. Die hinter der Vollverschleierung stehende geschlechtsspezifisch diskriminierende Ideologie verstößt damit elementar gegen die Menschenwürde. Die unverschleierte Frau ist nicht würdelos. Vielmehr ist in unserer Gesellschaft das Zeigen des offenen Gesichts Ausdruck unserer europäischen Kultur.
Neben dem Schutz des Individual-Freiheitsrechts der einzelnen muslimischen Frau steht das Interesse unserer freiheitlichen Gesellschaft, nicht eine öffentliche Werbung für die Unterdrückung des Individual-Freiheitsrechts der muslimischen Frau zuzulassen: das Zulassen der Vollverschleierung im öffentlichen Raum käme einer permanenten Demonstration gleich, dass unsere Gesellschaft einer (dem Symbolwert von Burka bzw. Niqab zugrundeliegenden) Frauen diskriminierenden Ideologie nicht willens ist entgegenzutreten – praktisch eine Einladung an religiöse Fundamentalisten und islamistische Extremisten zu weiterer ideologisch-kultureller Ausbreitung.
Wie jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuletzt am 11.07.2018 feststellte, rechtfertigt das staatliche Ziel der Sicherstellung des gesellschaftlichen Zusammenlebens ein Verbot von Vollverschleierung im öffentlichen Raum.
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Ein Zeichen der Zulassung von Ausgrenzung und Entrechtung kann die Regierung nicht setzen wollen – öffentliche Werbung für Radikal-Islamismus darf in unserer Gesellschaft nicht hoffähig gemacht werden: Burka und Niqab aber sind wie eine Uniform des Salafismus und Islamismus.
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Zudem berührt jede Vollvermummung im öffentlichen Raum den Aspekt der inneren Sicherheit. Gesichtsverschleierung macht Videoüberwachung wertlos und begünstigt terroristische Vorhaben. Eine Identifikation einer Person unter einer Burka (o.ä.) ist unmöglich, was zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko führen kann.
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Eine Vollverschleierung steht für bewusste Abgrenzung sowie für eine Ablehnung unserer aufgeklärtdemokratischen Werte und unseres Menschenbildes. Die Vollverschleierung widerspricht der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Damit steht sie auch konträr zu Artikel 3 Grundgesetz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Auch Frauenrechtlerinnen muslimischen Glaubens kritisieren die Vollverschleierung als Symbol der Unterdrückung von Frauen im Islam. Zu dieser Erkenntnis sind auch Regierungen säkularer, islamisch geprägter Staaten wie die Türkei gekommen. ….
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Gesamten Antrag (Drucksache 18/829) vom 21.2.2018 bitte lesen auf https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/008/1900829.pdf

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