Volksverhetzung verschärft

In jedem Krieg geschehen Kriegsverbrechen, irgendwann sogar auf beiden Seiten. Dies gilt für alle bisherigen Kriege, auch für die aktuellen Kriege wie in Syrien, im Jemen und in der Ukraine. Dies ist der Grund, warum ich mich seit jeher der Friedensbewegung zugehörig fühle.
Am 20.10.2022 wurde der Paragraf 130 Absatz 3 (Verharmlosung des Holocausts) um einen neuen Absatz 5 erweitert, wonach auch das „öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen“ von „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe gestellt ist, „wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“.
Diese tiefgreifende Verschärfung des 130 fand spät nachts im Bundestag statt, nach nur zwei kurzen Redebeiträgen von AfD und Linken, ohne zeitlich offene Aussprache und vor allem ohne vorausgegangene gesellschaftliche Debatte – als in einer Art von Nacht- und Nebel-Aktion.

Auf den ersten Blick mag eine solche Strafverschärfung zu begrüßen sein, aber es stellen sich doch grundlegende Fragen zur Diskussionskultur als Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung:
Ist Kriegsberichterstattung, die nicht nur einen, sondern beide generischen Seiten kritisch hinterfragt, nun grundsätzlich als Volksverhetzung strafbewehrt?
Muß ein Journalist, der z.B. im Donbass auch Kriegsverbrechen der ukrainischen Seite entdeckt, nun mit einem Strafverfahren wegen „Verharmlosung“ russischer Kriegsverbrechen rechnen? Schließlich ist jede kritische Hinterfragung eine „Verharmlosung“ bzw. kann als solche ausgelegt werden.
Wer stellt fest, welches Kriegsverbrechen tatsächlich stattgefunden hat (siehe (2) – etwa der Amtsrichter vorort? Haben diese ‚kleinen‘ (nicht abwertend gemeint) Richter nun über die politische Wahrheit von Kriegsverbrechen bzw. Genoziden (Sebrenica, Armenien, Holodomor, Irak, … ) zu entscheiden?
Werden durch den erweiterte Interpretationsspielraum des bisherigen Gummiparagrafen 130 STGB (siehe (3)) nun alle Journalisten, Blogger und Autoren mit Strafe bedroht, wenn sie zu einem Kriegsgeschehen sachlich eine abweichende Meinung vertreten?
Warum hat es die Ampel bei so einem wichtigen Problem dermaßen eilig, in „einem völlig intransparenten Verfahren“ (siehe (4)) den Paragrafen 130 STGB zu verschärfen?
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Peter Scholl-Latour gilt als anerkannter Vertreter eines rechercheorientierten Journalismus, der strikt der Maxime von Hanns-Joachim Friedrichs folgt: „Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“. Mit seinen Recherchen vorort zum Algerienkrieg, Vietnamkrieg, Irakkrieg (Iran sowie USA) usw. wäre Scholl-Latour gemäß dem nun verschärften Gesetz in Deutschland wegen Volksverhetzung belangt worden. Darf das sein?

Dieser geänderte 130 STGB trägt nicht zum inneren Frieden der Gesellschaft bei.  Er bringt noch mehr Bürger (auch Journalisten sind Bürger) zum Schweigen, der gesellschaftliche Diskurs wird weiter verstummen, die eigene Meinung zu äußern wird als gefährlich empfunden und deshalb unterdrückt.
Freie Meinungsäußerung (siehe (6)) und offene Diskussionskultur müssen bewahrt, ja sogar gefördert werden – es ist zu hoffen, daß diese Gesetzesänderung von höheren juristischen Instanzen kassiert wird.
27.10.2022

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(1) Die Mittel, keine Demokratie zu sein
Kriegsmeldungen zu hinterfragen kann jetzt als »Volksverhetzung« gelten, mit Überwachung und Knast als Folge. – Hat man sich wirklich so offen vom Rechtsstaat verabschiedet, verstehen wir das alle(s) falsch, oder wird es bald als Fehler kassiert werden?

Nehmen wir an, die Propaganda einer Kriegspartei ist international vernetzt genug, um Behauptungen über angebliche Kriegsverbrechen ihrer Gegner in westlichen Mainstream-Medien unterzubringen. Diese Behauptungen werden zur »gefühlten Wahrheit«. Nach dem neuen »Absatz 5« soll nun der Staatsanwalt tätig werden, falls ein Bürger kritische Fragen zu solchen Behauptungen stellt und Gegenthesen formuliert.
Juraprofessorin Hoven erklärt: »Schreibt jemand auf Facebook, dass die Taten in Butscha vom Westen inszeniert wurden, müsste die Staatsanwaltschaft nach dem neuen Straftatbestand ermitteln.« (siehe (2)))
Und dann soll das kleine deutsche Amtsgericht in der Provinz, das sonst eher so für Streit am Maschendrahtzaun zuständig ist, über Fragen befinden, für die man in Den Haag viele mühsame Jahre braucht? Das Amtsgericht soll Hunderte Zeugen aus dem Kriegsgebiet befragen, dazu hochspezialisierte Forensiker und andere Experten konsultieren, um zu entscheiden, wie lange ein Bürger in den Knast geht, weil er eine zweifelnde Frage auf Facebook stellte?!

Im Bundestag wurde, in einem Verfahren … ein Gesetz beschlossen, das es offenbar legal macht, jeden Bürger, der sich jemals kritisch gegenüber der Nachrichtenlage äußerte, total zu überwachen – vermutlich bis sich etwas gegen ihn findet.
… Alles vom 27.10.2022 bitte lesen auf
https://www.dushanwegner.com/paragraph-130/

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(2) Der neue § 130 ist eine Gefahr für die kritische Diskussion
Wer sich zu umstrittenen Konflikten der Gegenwart äußert, muss künftig mit Freiheitsstrafen rechnen: Die Neufassung der Volksverhetzung in § 130 bedroht die kritische Auseinandersetzung, sagt Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven. Über die politische Wahrheit dürften nicht Amtsgerichte entscheiden.
Lügen ist für sich genommen nicht strafbar. Bislang durfte man falsche Behauptungen über politische Entscheidungen oder historische Ereignisse verbreiten, ohne dass es die Gerichte interessiert hätte. Eine Ausnahme gab es: das Leugnen des Holocausts. Was der Bundestag am vergangenen Donnerstag gegen 23 Uhr (!) ohne jede öffentliche Anhörung (!) , ist deshalb nicht weniger als eine kleine Revolution im Strafrecht. Bestraft wird nach dem neuen Absatz 5 in Paragraf 130 StGB in Zukunft das Leugnen oder gröbliche Verharmlosen eines jeden Völkermordes, Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechens – und erst einmal unabhängig davon, an welchem Ort oder zu welcher Zeit es stattgefunden hat. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.

Schreibt jemand auf Facebook, dass die Taten in Butscha vom Westen inszeniert wurden, müsste die Staatsanwaltschaft nach dem neuen Straftatbestand ermitteln.
… Alles vom 26.10.2022 bitte lesen auf
https://www.welt.de/kultur/plus241798753/Volksverhetzung-Der-neue-130-ist-eine-Gefahr-fuer-die-kritische-Diskussion.html
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(3) Stefan Homburg: Investigativer Journalismus ade
Investigativer Journalismus zu Kriegsverbrechen bedeutet künftig Knast, wenn er zum „falschen“ Ergebnis führt.
Die Ampel hat den Gummiparagrafen 130 StGB, mit dem bereits Sucharit Bhakdi verfolgt wird, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verschärft.
Künftig definiert das Wahrheitsministerium, was wahr ist, und wer dies leugnet, wird bestraft. Man fühlt sich an Galilei erinnert, der das geozentrische Weltbild „leugnete“.
Nächste Wahrheitskandidaten: Klima, Lockdown und Impfung. Grundgesetz ade.
27.10.2022 , https://twitter.com/SHomburg/status/1585528606624727041
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(4) Gesetzesverschärfung im Eiltempo
Der Bundestag hat das Delikt der „Volksverhetzung“ verschärft. In einem völlig intransparenten Verfahren.
Die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden ist jetzt als „Volkverhetzung“ strafbar. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag ohne jede Ankündigung das Strafrecht verschärft. Dies betrifft zum Beispiel die Leugnung und Verharmlosung von russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine.

Die beschlossene weitreichende Regelung wäre EU-rechtlich auch nicht zwingend gewesen. Denn der EU-Rahmenbeschluss von 2008 lässt den EU-Staaten durchaus gewisse Spielräume. So können sie etwa nur die Leugnung und Verharmlosung solcher Kriegsverbrechen unter Strafe stellen, die bereits durch ein internationales Gericht endgültig festgestellt wurden.
Darauf kommt es nun aber nicht an. Es genügt für die Strafverfolgung von gröblich verharmlosenden Meinungsäußerungen, dass eine Staatsanwaltschaft bestimmte Handlungen als Kriegsverbrechen einstuft.
… Alles vom 26.10.2022 bitte lesen auf
https://taz.de/Verharmlosung-von-Kriegsverbrechen/!5889964/
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(5) Kommt jetzt die Inflation der Volksverhetzung?
Beinahe unbemerkt hat der Bundestag den Paragraphen 130 (StGB) gegen Volksverhetzung ausgeweitet. Aber trägt das zum sozialen Frieden bei?

Demnach wird künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören. Darunter können auch Äußerungen fallen, die während einer Versammlung, etwa im Rahmen einer Demonstration, getätigt werden.
… Alles vom 27.10.2022 bitte lesen auf
https://www.berliner-zeitung.de/open-mind/kommt-jetzt-die-inflation-der-volksverhetzung-li.280689
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(6) Verschärfter Paragraf gegen Volksverhetzung: «Das Gesetz ist nicht gut gemacht»
In Deutschland kann künftig bestraft werden, wer Kriegsverbrechen leugnet oder verharmlost. Bisher galt das nur für den Holocaust. Der Münchner Strafrechtsexperte Armin Engländer bemängelt im Interview Inhalt und Zustandekommen der neuen Regelung.
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Wohnt dem erweiterten Gesetz nicht eine Bedrohung der Meinungsfreiheit inne durch übereifrige Staatsanwälte?
Das würde spätestens auf Ebene des Bundesverfassungsgerichts korrigiert werden. Wahrscheinlich schon vorher. Denn deutsche Gerichte neigen dazu, im Licht der Verfassungsgerichtsrechtsprechung die Meinungsfreiheit stark zu gewichten.
… Alles vom 26.10.2022 bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/international/leugnung-von-kriegsverbrechen-deutschland-verschaerft-das-strafrecht-ld.1709118

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(7) Franz Alt: Friedenspreis für Russen-Hass
Der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels geht mit in diesem Jahr an einen Schriftsteller, Serhij Zhadan, der die Russen hasst. „Darf das sein?“, fragt die Wochenzeitung Die Zeit, und beantwortet die Frage gleich mit: „Leider ja.“ Sind wir tatsächlich so weit gekommen, dass ein Völkerhasser einen renommierten deutschen Friedenspreis bekommen muss? Ist das nicht ein Skandal?
In seinem Buch „Himmel über Charkiw“ bezeichnet Zhadan die Russen laut Zeit als „Horde“, „Verbrecher“, „Tiere“, „Unrat“. Sie haben richtig gelesen. Aber es geht noch weiter in diesem Ton.Der Friedenspreisträger schreibt: „Die Russen sind Barbaren, sie sind gekommen, um unsere Geschichte, unsere Kultur, unsere Bildung zu vernichten.“ Und er schreibt auch: „Brennt in der Hölle, ihr Schweine.“ Und dieser Russenhasser bekommt jetzt den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Man traut seinen Augen und seinem Verstand nicht, wenn man das liest. Hat uns unsere Solidarität mit dem von Putin überfallenen ukrainischen Volk moralisch blind gemacht? Ein Friedenspreis für einen Dichter, der nicht zwischen einem Kriegsverbrecher Putin und dem russischen Volk unterscheiden kann? Müssten nicht gerade Dichter, Schriftsteller, Journalisten aus Verantwortung für ihren Beruf diese Unterscheidung kennen und benennen? Und jetzt ein Friedenspreis, der den Völkerhass stärkt und schürt? Für einen, der schreibt: „Brennt in der Hölle, ihr Schweine!“ Was für ein „Dichter“ ist das, der das gemeinsame Menschliche aller Menschen ganz offensichtlich vergessen, verdrängt und verloren hat?

Für mich ist diese Preisverleihung ein dreifacher Skandal.
Erstens: Dass ihn dieser Autor bekommt.
Zweitens: Dass der Börsenverein einen Friedenspreis an einen Völkerhasser vergibt.
Und drittens: Dass eine renommierte deutsche Wochenzeitung in einem Leitartikel zwar die Frage stellt: Darf das sein? Aber darauf antwortet: „Leider ja“.
Die Begründung der Zeit ist dann auch mehr als verwunderlich: „Der Skandal ist nicht der Dichter und nicht sein Buch. Der Skandal ist der russische Überfall auf die Ukraine und das tägliche Töten. Die Literatur wehrt sich mit ihren Mitteln. Und kämpft für nichts anderes als Frieden.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen in der Zeit: Seit wann ist Völkerhass eine Hilfe für den Frieden?
… Alles vom 23.10.2022 von Franz Alt bitte lesen auf
https://www.heise.de/tp/features/Friedenspreis-fuer-Russen-Hass-7317325.html
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Ein Kommentar:
Wenn man diesen „Friedenspreisträger“ aber als Volksverhetzer bezeichnet,…
Und alle, die diesen „Friedenspreisträger“ als Volksverhetzer bezeichnen, können mit Hilfe des neu erlassenen Gesetzes im Bundestag nun selbst als Volksverhetzer strafrechtlich verfolgt werden.
Es ist eine höchst gefährliche Entwicklung, und ich kann nur hoffen, dass viele Menschen endlich aufwachen, um die (weitere) Etablierung dieses heutigen Faschismus‘ unverzüglich zu verhindern.
26.10.2022, Wen
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(8) „Verharmlosung“ von Kriegsverbrechen – Kriminalisierung des politischen Gegners
Indem der Bundestag am 20. Oktober den Volksverhetzungsparagraphen dahingehend verschärfte, dass nun bestraft werden kann, wer Kriegsverbrechen „billigt, leugnet oder gröblich verharmlost“, hat er der Gesinnungsjustiz Tür und Tor geöffnet. Schon die öffentlich gestellte Frage, ob sich ein Kriegsgeschehen so oder anders abgespielt hat, könnte künftig zu einer Verurteilung führen.
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Die Novellierung von § 130 StGB lässt durch ihre fast völlige Unbestimmtheit jede Menge Raum für die Kriminalisierung des politischen Gegners. Darin liegt wohl der eigentliche Grund für den Schweinsgalopp, den die Bundesregierung bei ihrem legalistischen Staatsstreich an den Tag legte. Die Staatsanwaltschaften jedenfalls werden alle Hände voll damit zu tun bekommen, in anderen Teilen der Welt begangene Kriegsverbrechen zu verifizieren und zu bewerten. Inwieweit sich diese über das eigene Staatsgebiet hinausreichenden Ermittlungsbemühungen mit dem Territorialprinzip vereinbaren lassen, ist eine weitere ungeklärte Frage.
Fakt ist: Die gesetzliche Konstruktion möglichst vieler Meinungsdelikte, wie sie in den letzten Jahren in Mode gekommen ist, hat nun einen traurigen Höhepunkt erreicht. Diese Gesinnungsjustiz trägt absolut nichts zum friedlichen Zusammenleben bei: Der Versuch, immer weitere Kreise der Bevölkerung durch immer neue Straftatbestände zu kriminalisieren und sie durch eine schwammige Rechtslage mundtot zu machen, ist ursächlich für die gesellschaftliche Spaltung unserer Zeit.
…. Alles vom 31.10.2022 bitte lesen auf
https://www.cicero.de/innenpolitik/verharmlosung-von-kriegsverbrechen-volksverhetzung-meinungsfreiheit

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