Volk als Verfassungsgeber

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Diesen Satz hat nicht die AfD für ihr Parteiprogramm erfunden, sondern dies ist der erste Satz der Präambel des Grundgesetzes des wiedervereinigten Deutschland. Es ist keine Rede von „Bevölkerung“ (wie NRW plant) noch „Gesellschaft“ (wie Berlin es will), sondern vom „Volk“. Es gibt also Volk, Volksmeinung, Volkes Wille, … Volk rangiert vor Patriotismus oder Nation ganz oben in der Demokratie. Das Volk ist der Souverän: In Frankreich ganz ohne Zweifel das „Französische Volk“, le peuple francais. In Deutschland  von Mitte bis links leider angezweifelt das „Deutsche Volk“.
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Kein Verfassungsstaat ohne sein Volk
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Dieser Satz ist der erste Satz der Präambel des Grundgesetzes des wiedervereinigten Deutschland. Es steht dort weder „die Bevölkerung“ noch „die Gesellschaft“, sondern „das Volk“. Ihm wird die „verfassungsgebenden Gewalt“ zugeschrieben. Einen Verfassungsstaat ohne Staatsvolk gibt es nicht. Denn es ist keine demokratische Legitimität ohne ein bestimmtes, abgrenzbares Volk denkbar. „Legitimität“ ist dabei keine bloße Sonntagsformel. Es geht um die Bindungsstärke und Allgemeinverbindlichkeit von Verfassung und Gesetzen. Diese kommt ohne den Begriff des Volkes (als Begriff einer begrenzten Allgemeinheit) nicht aus. Der Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes ist in dieser Hinsicht eindeutig. Er umfasst vier Absätze:
1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Damit ist das Volk ein Bestandteil unserer Verfassung und konstitutiver Bezugspunkt der Staatsgewalt (Absatz 2). Sie ist damit auch dauerhaft bindender Bezugspunkt für die gesetzgebende, die vollziehende und rechtsprechende Gewalt (Absatz 3). Entsprechend ist der Amtseid von Kanzler und Bundespräsident ausdrücklich auf das Volk bezogen. Und auch die Richter (man kann es nicht oft genug wiederholen) sind nicht einfach eine „unabhängige“ Gewalt, sondern in ihren Urteilen an die Gesetze gebunden. Im Absatz 4 wird die so definierte Grundordnung für unveräußerlich erklärt …..
Alles von Gerd Held vom 21.10.2016 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/und_es_gibt_es_doch_das_volk

Artikel 20.4 GG legitimiert Aufstand und Revolution
Spätestens seit September 2015 hat das deutsche (!) Volk das Recht, sich mit Berufung auf Art 20.4 GG der Merkel-Regierung zu entledigen. Was Merkel seit der nicht legitimen “Grenzöffnung” an Rechtsbrüchen und Verstößen gegen GG und Gesetze geleistet hat, ist kaum zu fassen. Schon vorher haben deutsche Regierungen erhebliche Teile der staatlichen Souveränität (also der des Volkes) freiwillig an einen vom Volk weder gewählten noch gewollten EU-Apparat abgegeben – ebenfalls Rechtsbruch. Aber die große Frage, die sich mir stellt, lautet: Wer befindet darüber, ob/dass mein Handeln durch 20.4 GG abgesichert ist, da Wahlen keine signifikante Änderung im Sinne des Volkswohles ergeben? In letzter Instanz wohl nach vielen Jahren und aufwändigen Verfahren ein Bundesgericht. Abgesehen davon, dass es dann längst zu spät sein wird, ist die Chance auf ein Urteil im Sinne des Volkes so hoch wie die eines Schneeballs in der Hölle. Nach diesen Überlegungen fragt sich der Bürger, was ihm noch übrig bleibt. Manch einem kommt dabei der Gedanke an Aufstand und Revolution in den Kopf.
21.10.2016, J.F.Lupus, AO
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Art 20.4 GG: „Gegen jeden, der es unternimmt, die Verfassungsordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Staat = Staatsgebiet + Staatsvolk + Staatsgewalt
Die deutsche “Migrationspolitik” löst nicht nur die Staatsbürgerschaft auf – der Staat selbst macht sich überflüssig, weil er seinen Pflichten nicht nachkommt und sich somit seiner Existenzgrundlagen beraubt. Ich gehe davon aus, dass die Drei-Elemente-Lehre nach Jellinek auch heute noch jedem Erstsemester in der Politikwissenschaft beigebracht wird. Den Staat machen demnach Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt aus. Schon wenn eines dieser Elemente weg fällt, ist definitionsgemäß keine Staatlichkeit mehr gegeben. Seit dem Herbst 2015 erodieren jedoch alle drei.
21,10,2016, Martin Schott, AO

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