Verwaltungsgericht gibt Sambastas-Trommlern recht

Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die vom städtischen Ordnungsamtsleiter Walter Rubsamen telefonisch angeordnete Beschlagnahme der Trommeln und Ohrstöpsel der linksalternativen Sambastas beim deutsch-französischen Gipfel am 10. Dezember 2010 in Freiburg war ebenso rechtswidrig wie die Beschlagnahme selbst durch die Polizei. Und: Auch ein Platzverweis gegen eine der trommelnden Demonstrantinnen war nicht rechtens.  Alles vom 31.5.2012 auf https://www.badische-zeitung.de/erfolg-fuer-sambastas-trommler-amt-und-polizei-im-unrecht 

Sambastas-Trommeln erzeugen Lärm
Ich stimme allen zu, die diesen einfach nur destruktiven und nervtötenden Lärm als Provokation sehen. Wären die Herrschaften mit großen Transparenten gekommen, hätte man wenigstens eine Form gefunden, ihr Anliegen zu verstehen. Aber nur Lärm zu machen… – Das ist nichts anderes als das Verhalten eines trotzigen Kindes, das durch Lärm Aufmerksamkeit erheischen will, und sich dann auch noch beschwert, dass man böse mit ihm war, obwohl es doch gar nichts gemacht hat. Diese schlichten Denkstrukturen sind zu einfach zu durchschauen. Und das alles hat nichts mit Herrn Rubsamen zu tun. Hätte der ihnen noch das vom VGH geforderte Schreiben in die Hand gedrückt, wäre kein Formfehler entstanden und die Beschlagnahme bestätigt worden. Umso ärgerlicher, dass das trotzige Kind sich nun auch noch auf Kosten des Steuerzahlers beschwert. „Recht“ bekommen hat es nicht, nur einen Formfehler bestätigt bekommen.
Ralf Rosen, 31.5.2012

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