Vertrauen gut – Kontrolle besser

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Die Behörden vertrauten der Mutter des 9-jährigen mißhandelten Jungen, das Kontaktverbot zwischen ihrem Sohn und ihrem Lebenspartner einzuhalten – unverständlich, zumal der verurteilte Sexualstraftäter nach 4-jähriger Haft wegen Mißbrauch eines 13-jährigen Mädchens bei ihr wohnte. Eine Kontrolle durch das Jugendamt fand nicht statt:
Weil der Weg von Freiburg nach Staufen zu weit war? Weil im Gerichtsurteil keine „unangemeldeten“ Kontrollbesuche in der Staufener Wohnung vorgegeben wurden? Erschreckende Parallelen zum Fall Alessio von 2015 tun sich auf: Auch damals wurden fehlende Kontrollbesuche vorort auf dem Zipfelhof in Lenzkirch-Kappel moniert.

Mit der Verbreitung von Internet und Google finden Kontrollen nicht mehr in der Realität vorort statt, sondern am PC des Behördenschreibtisches. So sparte sich das Jugendamt zeitaufwändige Fahrten von Freiburg-Herdern durchs Höllental über Neustadt nach Kappel. So sparte es sich Fahrten durchs Hexental nach Staufen.
Kindesmissbrauch ist eines der widerlichsten Verbrechen überhaupt, deshalb nochmals zum so altmodischen Sprichwort „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“: Warum vertrauen die Behörden der Lebenspartnerin eines verurteilten Pädophilen mehr als dem eigenen gesunden Menschenverstand? Warum findet Kontrolle nur noch am PC im virtuellen Raum statt?
‚Akteneinsicht am PC im Office statt Inaugenscheinnahme vorort in Staufen bzw. Lenzkirch-Kappelstatt‘ – wer eine andere Erklärung dieser Mißständ hat, möge sich bitte melden.
23.1.2018

Zipfelhof in Lenzkirch-Kappel:
https://www.freiburg-schwarzwald.de/kappel-gutach5.htm
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Das Kindeswohl?
Hier ist die Abwägung zugunsten des Kindeswohls nun völlig daneben gegangen und das Zusammenspiel zwischen Jugendamt und Familiengericht war falsch“, sagte Johannes-Wilhelm Rörig, Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung, am Montag im „Morgenmagazin“ von ARD und ZDF.

„Jugendämter brauchen mehr Personal, müssen besser hineinschauen können in die Familien.“ Zudem müssten Familienrichter entlastet und fortgebildet werden, um besser mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche umzugehen.
https://beauftragter-missbrauch.de/
22.1.2018

Das Unfassbare
„Der heute neunjährige Junge erlebte zwei Jahre lang ein Martyrium fernab der Vorstellungskraft. Seine eigene Mutter und deren Lebensgefährte, ein wegen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens verurteilter Sexualstraftäter, haben den Jungen wohl selbst missbraucht und im Internet gegen Geld zur Vergewaltigung angeboten. Dabei war es dem 39-Jährigen, der Anfang 2014 eine vierjährige Haftstrafe wegen des erwähnten Kindesmissbrauchs abgesessen hatte, gerichtlich untersagt, überhaupt Kontakt zu Minderjährigen zu haben. Von der Beziehung zur 47-jährigen Berrin T. wusste das Jugendamt“ – so Daniel Weber in „Das Unfassbare – Im Staufener Missbrauchsfall stellen sich Fragen nach Kontrolle des Kontaktverbots“ vom 21.1.2018 in www.der-sonntag.de

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„Quasi abgeschottet gibt sich in diesen Tagen auch Dorothea Störr-Ritter, die Landrätin des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Von ihr gab es noch kein Statement zu diesem Fall, obwohl das Jugendamt ihrer Behörde wegen des nicht kontrollierten Kontaktverbotes des Sexualstraftäters Christian L. zum Sohn seiner Lebensgefährtin schwer in die Kritik geraten ist. Wieder einmal. Erinnerungen an den Fall Alessio werden wach, der sich 2015 in Lenzkirch abspielte.“ (Der Sonntag vom 21.1.2018, Seite 6)
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Vertrauen statt unangemeldete Kontrollbesuche
… das Amtsgericht Freiburg hielt es nicht für erforderlich, den Jungen von seiner Mutter zu trennen. Das Gericht hielt es für ausreichend, wenn der pädophile Lebensgefährte Christian L. die Wohnung der Mutter nicht mehr betreten darf, auch sonst wurde ihm der Kontakt mit dem Jungen verboten. … Es klingt erstaunlich, dass das Gericht auf die Einhaltung des Kontakt- und Betretungsverbots vertraute. Immerhin ging der Mann in der Wohnung der Mutter ein und aus. …
Kürz verweist darauf, dass der Bundesgerichtshof (BGH) 2016 in einem anderen Fall ähnliche Auflagen akzeptiert hatte. Was bei Lektüre des BGH-Beschlusses allerdings auffällt: Dort gab es auch klare Weisungen, dass „unangemeldete“ Kontrollbesuche des Jugendamts zu dulden sind. Eine solche Auflage fehlte im aktuellen Fall. … Alles vom 20.1.2018 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/den-rechtsrahmen-nicht-ausgeschoepft–148406536.html
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Christian L. in Staufen: Viele Verstöße und keine Kontrollen
… Alles vom 16.1.2018 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/staufener-missbrauchsfall-chronologie-zeigt-viele-verstoesse-des-hauptverdaechtigen-und-keine-kontro–148250531.html
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Der Mutter (Partnerin eines verurteilten Pädophilen) wurde geglaubt
Zwei Dinge, die mir nach Lesen der Chronologie immer wieder durch den Kopf gehen: Der Mutter wurde „geglaubt“, sie wurde falsch eingeschätzt, eine Therapie musste sie nicht machen. Doch der gesunde Menschenverstand, über den auch ein Jugendamtsmitarbeiter verfügen muss, sagt einem doch, dass eine Mutter, die mit einem wegen Kindesmissbrauchs Verurteilten eine Beziehung eingeht und sogar mit ihm zusammen wohnen möchte, schwere psychische Probleme haben muss. Denn sonst hätte ihr mütterlicher Schutzinstinkt gegenüber ihrem Kind gegriffen. Und hier reicht es einfach nicht, der Mutter zu glauben, sondern selbst als Jugendamt Verantwortung zu übernehmen, um diesen Jungen zu schützen. Ob dies wirklich rechtlich nicht möglich war für das Jugendamt oder ob hier ein Mitarbeiter keine Verantwortung übernommen hat, finde ich einen wichtigen Aspekt bei der Aufklärung und Aufarbeitung.
20.1.2018, Sandra Lueg-Iyamu, Mannheim

2015 Lenzkirch, 2017/18 Staufen. Beteiligt Landrats-Jugendamt, Justiz. Für mich ein Hinweis das in dieser Behörde nicht so genau hingeschaut wird. Seitens der Justitz mal wieder eine Kuschelentscheidung. Gesunder Menschenverstand ist meistens hilfreicher als Vorschriften und Gesetze. Nicht nur in der großen Politik herrscht Realitätsverlust.
16.1.2018, georg Tanzer, BZO

Ein Versagen auf der ganzen Linie
Diese sehr gute Recherche bestätigt es noch einmal. Was für ein Skandal auf der Ebene von Behörden und Justiz! Eva Voßkuhle als Richterin des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann und versteht ihre Arbeit nicht. Hätte sie vor ihrem Urteil im Juli 2017 die Akten vernünftig gelesen und verstanden, hätte das Leiden des Jungen abgekürzt werden können. Dazu ein offenbar seit 2015 immer noch nicht gut genug organisiertes Jugendamt. Plus einem Bewährungshelfer, der die Augen in dem Fall fast verschließt. Die Verantwortung wird, wie im Fall Alessio, erneut hin- und hergeschoben. Dazu noch eine Landrätin, die seit Tagen auf Tauchstation ist. Es ist eine personelle Mixtur des Versagens und der Verantwortungslosigkeit. Dieses Unvermögen und diese Schlampigkeit auf vielen Ebenen muss personelle Konsequenzen haben. All diese handelnden Personen, auch eine überforderte landrätin, sollen sich gefälligst einen neuen Job suchen. Sie können ihren aktuellen einfach nicht.
16.1.2018, Michael Bundesmann, BZO
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Wie im Fall Alesio: Verzögern
Offensichtlich betreiben Justiz und Jugendamt die Taktik des Hinauszögerns echter Konsequenzen. Das erinnert mich an einen nicht lange zurückliegenden Fall, Alessio. War da nicht auch noch eine Landrätin, die um eine weitere Amtszeit bat, um den Fall aufzuarbeiten? Nun die Amtszeit hat sie ja erhalten. ..und gleichzeitig wird das Leid eines hilflosen Jungen übersehen…und die offensichtliche Gefahr für ihn ignoriert.
16.1.2018, Gabriela Rombach, BZO
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Komplette Fassungslosigkeit
Kritik an Behörden im Falle des von Pädophilen immer wieder missbrauchten Neunjährigen
Der Fall ist widerlich und schockiert selbst hart gesottene Ermittler. Und er wirft Fragen auf — an die Gerichte, an das Jugendamt, an den Bewährungshelfer. Und nicht zuletzt und vor allem an das Zusammenspiel dieser ganzen Institutionen.
Die Fakten: Am vergangenen Donnerstag teilten Staatsanwaltschaft, Landeskriminalamt und Polizei mit, man habe einen Pädophilenring im Raum Freiburg zerschlagen, es gehe um den „anhaltend schweren sexuellen Missbrauch“ eines heute neun Jahre alten Jungen. Bereits im September 2017 seien ein „einschlägig vorbestrafter“ 37-Jähriger sowie die 47-jährige Mutter des Jungen festgenommen worden. In Haft seien zudem ein ebenfalls einschlägig vorbestrafter 40-Jähriger aus dem Raum Freiburg, ein 49 Jahre alter Soldat, ein 37-jähriger Schweizer sowie ein 32-jähriger Spanier.
Der Mutter des Jungen und deren Lebensgefährten werden nicht nur eigene, mit Gewalt und Drohungen einhergehende Missbrauchshandlungen an dem Jungen zur Last gelegt. Ihnen wird außerdem vorgeworfen, den Jungen im „Darknet“ anderen Pädophilen gegen Geld für Missbrauchshandlungen überlassen zu haben. Der Junge ist offenbar zwei Jahre lang wiederholt an verschiedenen Orten im Großraum Freiburg missbraucht und vergewaltigt worden. So weit, so unfassbar.
Bei dem „einschlägig vorbestraften“ 37-Jährigen handelt es sich um den zuletzt in Staufen wohnhaften Christian L., der erstmals 2005 wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. 2010 wurde L. unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Die von der Nebenklage beantragte Verhängung der Sicherungsverwahrung gegen den bekannten Pädophilen wird von der Richterin abgelehnt: Der Mann habe „eine zweite Chance verdient“…
Als L. Anfang 2014 wieder freikommt, lautet eine der Bewährungsauflagen, er dürfe nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Doch schon im Verlauf des Jahres 2015 — L. ist nun mit der Mutter des späteren Opfers liiert — kommt es zu den ersten Missbrauchsfällen. Und 2016 zieht der verurteilte Sexualstraftäter mit der Mutter und dem Jungen nach Staufen, läuft alleine mit dem Jungen durch den Ort. Im März 2017 — die Misshandlungen dauern schon weit mehr als ein Jahr an — läuft ein Ermittlungsverfahren gegen L. an, weil dieser entgegen der Bewährungsauflagen bei Mutter und Sohn wohnt. Das Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald nimmt das Kind aus der Familie — doch nicht lange.
Die Mutter, die nach Erkenntnis der Ermittler zu diesem Zeitpunkt schon zahllose Male ihren Jungen gegen Geld Vergewaltigern überlassen hat, legt Widerspruch dagegen ein und das Familiengericht lehnt schließlich ab, das Kind von seiner Mutter zu trennen. Das Oberlandesgericht bestätigt diese Entscheidung.
Die Misshandlungen und Vergewaltigungen gehen weiter, bis am 10. September 2017 ein anonymer Hinweis beim BKA auf den dauerhaften Missbrauch des Kindes eingeht. Sechs Tage später wird L. vor einem Supermarkt festgenommen, auch die Mutter wird verhaftet. Das Martyrium des Jungen ist vorläufig zu Ende — er kommt in eine Pflegefamilie. Einen Tag später knacken die Ermittler den Pädophilenring und nehmen nach und nach weitere Männer fest.
Während die Polizei bei der Aufarbeitung des schrecklichen Verbrechens bislang engagierte Arbeit leistet und letztlich auch die Festplatte des Computers von Christian L. aus dem Staufener Stadtsee bergen kann, häufen sich die Fragen an andere Institutionen, denen bestenfalls „Dienst nach Vorschrift“ vorgeworfen wird. Und die sich nun gegenseitig die Schuld zuschieben beziehungsweise „keinen konkreten Auftrag“ gesehen haben, wie es etwa das Sozialdezernat des Landkreises formuliert. Das Oberlandesgericht verlautet, es sei nicht davon ausgegangen, dass dem Jungen auch von der Mutter Gefahr drohe… Auch darüber, wie die Auflagen gegen den ortsbekannten Pädophilen von staatlicher Seite hätten überprüft werden sollen, herrscht Uneinigkeit.
Mit unter Beschuss: Das Jugendamt des Landkreises und damit letztlich auch Landrätin Dorothea Störr-Ritter (CDU). Das Amt steht zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit in der Kritik: 2015 war der drei Jahre alte Alessio aus Lenzkirch von seinem Stiefvater getötet worden, nachdem das Jugendamt eine Inobhutnahme beendet hatte. Im Fall des angeblich minderjährigen Hussein K., der wegen des mutmaßlichen Mordes an der Studentin Maria L. derzeit immer noch vor dem Freiburger Landgericht steht, hatte das Jugendamt ohne Genehmigung eine Erziehungsstelle eingerichtet. Nun also der Fall Christian L..
Was sagt die Politik? Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) spricht davon, die Rolle von Behörden und Justiz müssten „kritisch hinterfragt“ und das Geschehen „transparent und gründlich“ aufgearbeitet werden. Wie es aussieht, dürfte dies eine Herkulesaufgabe sein…
18.1.2018, https://www.stadtkurier.de/b/komplette-fassungslosigkeit

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