Vermieter haftet Fewo-Internet

Die Internetnutzung durch Gäste birgt Gefahren. „IT-Dienstleistungen Weiß“ bietet Beherbergungsbetrieben Schutzprogramme gegen Missbrauch. Bei der letzten Mitgliederversammlung vom „Tourismus Dreisamtal e.V.“ machte dessen Vorsitzende Vera Schuler zum einen auf die Notwendigkeit des Angebotes von Internetzugängen via WLAN für die Gäste von Beherbergungsbetrieben aufmerksam. Sie versäumte aber nicht, auf die Gefahren hinzuweisen. Günter Weiß von „IT-Dienstleistungen Weiß“ kann sie dabei nur unterstützen. „Viele Vermieter bieten mittlerweile die Internetnutzung für ihre Gäste per WLAN oder Hauscomputer an“, stellt der IT-Fachmann im Gespräch mit dem „Dreisamtäler“ fest. „Das ist ein toller Service. Doch vielen Vermietern ist gar nicht bewusst, dass Gäste dieses Angebot auch missbrauchen können.“ In der Vergangenheit seien Gastgeber von Geschädigten tatsächlich verklagt worden, weil Gäste über deren Internetzugang rechtswidrig gehandelt hätten. Günter Weiß nennt einige Rechtsverstöße durch einen Gast im Internet: illegales Herunterladen von Bilddateien, Musik und Filmen oder deren Veröffentlichung im Internet; Teilnahme an Tauschbörsen, dem so genannten Filesharing; der Besuch von Internetseiten, deren Inhalte strafrechtlich verfolgt werden (z.B. Kinderpornografie) oder die Verbreitung von Inhalten durch Gäste, die gesetzeswidrig sind (z.B. Beleidigungen).

 

Mit einem Laptop demonstriert Günter Weiß ganz einfach, wie die Hausgäste eines Beherbergungsbetriebes per WLAN leicht ins Internet kommen. Foto: Gerhard Lück

Wenn es zum Rechtsstreit käme, behielten in den meisten Fällen die Kläger Recht. Deutsche Gerichte seien zu der Ansicht gelangt, dass die Gastgeber verpflichtet wären, ihren zur Verfügung gestellten Internetzugang so zu schützen, dass unerlaubte Zugriffe von außen nicht möglich sind. „Ebenso müssen Sie den Zugang Ihrer Gäste zum Internet in der Form absichern“, rät Weiß allen Vermietern, „dass im Fall von rechtswidrigem Verhalten nachvollziehbar ist, wer dieses begangen hat. Ausreden sind meist zwecklos, Unwissenheit oder technische Unkenntnis schützt Sie nicht vor der Haftung.“ Damit Beherbergungsbetriebe nicht in diese Situation kommen, bietet sein Unternehmen drei verschiedene Produkte an, bei denen Vermieter aus der Haftung kommen, weil alle Internetbesuche der Gäste mit protokolliert und aufgezeichnet werden. Damit können zu jeder Zeit die Internetaktivitäten der Gäste genau überprüft werden. Günter Weiß steht mit seinen Mitarbeitern gerne für ausführliche Beratungen zur Verfügung. „Selbstverständlich können wir auch Referenzinstallationen im Dreisamtal nennen“, erklärt Weiß, „damit Sie sich direkt mit einem Ihrer Vermieterkollegen unterhalten können, um sich von unseren Produkten überzeugen zu lassen.“ Und bei dem am 12. Juli ab 14 Uhr in den Räumen der „IT-Dienstleistungen Weiß GmbH“ in Kirchzartens Stegener Straße 19 geplanten „Tag der offenen Tür“ bestehe die Möglichkeit, sich von dem sicheren Internetzugang überzeugen zu lassen.
15.6.2013, Gerhard Lück, Dreisamtäler

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