Verkehrskollaps FR Baustellen

In der Innenstadt von Freiburg wird allüberall gebaut: Kronenbrücke Abriß und Neubau, Dreisamuferweg Sperrung am Schwabentor wegen Mariensteg, Uni-Bibliothek, Rotteckring, … Gut so. Gleichzeitig jedoch weigert sich die Behörde, Umgehungsmöglichkeiten zuzulassen. Beispiel: Zur Umfahrung der Baustelle an der Kronenbrücke könnte man die Basler Strasse zwischen Kronenstrasse und Johanneskirche für Pkw’s öffnen. Aber nein: Während sich in dieser

altehrwürdigen Anliegerstrasse die Autos mit 20 km/h und vielfachem Ampel-Rot zwecks Strassenbahn- und Radler-Vorrang durchquälen, bricht ringsum der Verkehr total zusammen. Über Monate hinweg. Mit Absicht. Vorfahrt hat auf Freiburg’s Strassen nur die Ideologie (Auto schlecht, Lkw noch mieser, aber Velo nachhaltig gut, Ritschka besser). Leider sind Ideologen nun mal nicht lernfähig und verbohrt – auch wenn sie im Freiburger Rathaus sitzen.
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Polizei sucht Rezept gegen Verkehrskollaps in Freiburg
In Freiburg wird gebaut und gebaut – am Megasamstag brach deshalb der Autoverkehr in der südlichen Altstadt praktisch zusammen. Nun will die Polizei Abhilfe schaffen. ….
Alles vom 5.5.2015 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/polizei-sucht-rezept-gegen-verkehrskollaps-in-Freiburg

Verkehrsstau als Erziehungsmaßnahme
Ziel ist halt leider nicht den Verkehrsfluss zu verbessern sondern den „bösen“ Autofahreren klar zu machen daß es mit dem Rad schneller gehen würde. Daher werden auch alle Baumassnahmen so gemacht, daß Straßen wo der Verkehr bislang floss zum Stau werden. (bestes Beispiel Breisacher Strasse: früher konnte man da gut fahren, jetzt steht man an jeder der 5(?) Ampeln nacheinander).
5.5.2015, Peter Haas

Fahrradstrassen dürfen nicht zur Stauumgehung befahren werden
Dieser Tipp ist neuerdings leider nicht nur falsch, sondern auch noch rechtswidrig. Die gesamte Wallstraße, Holzmarkt und auch die Kartäuserstraße sind wegen der Radwegumleitung seit dem 27.4.2015 eine Fahrradstraße mit Zusatzschild „Anlieger frei“ (). Wer die Straße mit dem Kfz nur befahren will, um einen Stau zu umgehen oder um schneller als über die freigegebenen Straßen zum Parkhaus zu gelangen, riskiert also ein Verwarnungsgeld, weil er kein Anlieger ist. Kaum ein Wunder, dass die Polizei da spätestens jetzt nichts mehr regeln kann.
5.5.2015, Michael Keller

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