Vergewaltigung fuer 500 Euro

Amadou S. war mit seinem damals 17-jährigen Opfer lose befreundet, als er bei einem Treffen in seinem WG-Zimmer im April 2016 nach einvernehmlichen Küssen den Geschlechtsverkehr mit ihr forderte. Die 17-Jährige sagte mehrfach Nein – eine Antwort, die S. nicht akzeptierte. Er packte sie und rang rund 30 Minuten in einem laut dem Vorsitzenden Richter Stefan Bürgelin „kampfartigen Geschehen“ mit ihr und versuchte, den Akt zu erzwingen. Sie solle es einfach geschehen lassen, dann „sei es in zehn Minuten vorbei“. Es gelang S., sich und das Mädchen teilweise zu entkleiden; unmittelbar vor dem Vollzug des Koitus konnte die 17-Jährige durch heftige Gegenwehr und laute Schreie die Mitbewohner von S. auf sich aufmerksam machen und fliehen.“ Solch Erschütterndes ist zu lesen am 26.7.2017 auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburg/20-jaehriger-muss-doch-keinen-jugendarrest-fuer-sexuelle-noetigung-absitzen–139831735.html
Hätte die junge Frau nicht fliehen können, wäre sie vergewaltigt worden. Der 20-jährige Flüchtling und Asylbewerber aus Gambia war zur Vergewaltigung bereit. Dennoch wird er nicht zu Haft bzw. Jugendarrest verurteilt, sondern nur zu 500 Euro Geldstrafe und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit. Unsere Kuscheljustiz sendet also das folgende verheerende Signal aus:
Mit einer Vergewaltigung ist allenfalls ein 500 Euro-Risiko verbunden.
.
Zudem ist den Richtern ein Rassismus-Vorwurf zu machen: Erhalten Migranten aus Afrika in Deutschland nicht doch einen Flüchtlings-Bonus, wenn sie kriminell werden? Ein bio-deutscher Vergewaltiger aus dem Hotzenwald wäre sicher nicht so überaus glimpflich (500 Euro Strafzahlung) davongekommen – ein derart mildes Urteil ist jedenfalls noch nicht bekannt geworden.
.
Eine Juresdiktion und Richterschaft, welche die Vergewaltigung als die brutalste Form der Demütigung einer Frau mit 500 Euro bewertet, erfüllt ihre Aufgabe, den Rechtsstaat zu verteidigen, nicht .
– Täterschutz wird über Opferschutz gestellt
– Das „Nein“ einer Frau hat vor Gericht keinen Wert
– Migranten werden milder bestraft als „Länger hier Lebende“
Zudem wird der 24-jährige Gambier aller Wahrscheinlichkeit nach lebenslang in Deutschland alimentiert werden: Über 80% der jungen Migranten aus Afrika und Arabischem Raum schaffen es nicht, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen – sie werden also von Transfereinkommen unseres Sozialstaats leben.

27.7.2017

Dieser Beitrag wurde unter Frauen, Jugend, Justiz, Medien, Sexueller Missbrauch abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar