Unsere Diskussionskultur zurück!

Unsere Gesellschaft mit seiner Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung (FDGO) lebt von einer Diskussionskultur, die es dem mündigen Bürger ermöglicht, gegenüber Mitbürgern, Politik und Medien offen die eigene Meinung zu sagen. Seit der Grenzöffnung 9/2025 wird diese Diskussionskultur immer mehr zerstört. Laut Insa wagen 84 % der Bevölkerung nicht, ihre Meinung frei zu äußern.
Da die Medien ihrer Aufgabe als Vierte Gewalt (Kritik bzw. Kontrolle der Gewaltenteilung Exekutive-Legislatve-Judikative) nicht mehr nachkommen, haben sich die Diskussionen zwischen Bürger und Politik sowie Bürger und Medien reduziert auf die Diskussion zwischen Bürger und Politik+Medien. Ob ich mit einem Ampel-Politiker spreche oder mit einem Spiegel-Journalist, macht kaum einen Unterschied.
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Seit der Aufklärung (Kant) beinhaltet eine Diskussion im Sinne der Wissenschaft („audiatur et altera pars“ bzw. „auch die andere Seite hören“) das Austauschen von Argumenten, auch im heftigen demokratischen Streit, mit dem Ziel, einen Kompromiss zu finden. Der Austausch einer wahren Meinung mit abweichenden Meinungen hingegen ist keine Diskussion, sondern ein Glaubensgespräch (Dogma).
Die größten Feinde der Diskussionskultur sind Unfreiheit, Kontaktschuld und Zensur.
Kontaktschuld ist eine Technik zur Diskreditierung und medialen Manipulation, bei der eine Person (oder Gruppe) diskreditiert wird, indem eine Verbindung zu einer anderen stigmatisierten Gruppe oder Person angeprangert wird.

Es gilt als Bürgerpflicht, sich für den Erhalt bzw. die Wiedergewinnung der Diskussionskultur einzusetzen. Bezugnehmend auf das angeblichen „Geheimtreffen“ bei Potsdam wird hierzu ein 8-Punkte-Katalog von Forderungen formuliert:

(1) Privatsphäre bei Treffen von Bürgern wahren
Ein Privattreffen von ca 20 Personen am 25.11.2023 in einem Gästehaus bei Potsdam wurde von der NGO Correctiv bespitzelt, am 10.11.2024 als „Neue Rechte: Geheimplan gegen Deutschland“ publiziert und am 17.1.2024 als Theaterstück aufgeführt. Bürger müssen sich privat treffen können, ohne befürchten zu müssen, irgendwie überwacht zu werden.
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(2) Für die Medien gilt die journalistische Sorgfaltspflicht
Die Mainstream-Medien framten dieses Treffen mit „Geheimtreffen“, „Deportationen“ bis hin zu „Wannseekonferenz 2.0“. Dabei begründete die Einladung des Österreichers Martin Sellner (Identitäre) eine Kontaktschuld.
Mit der beim Treffen angeblich beratenen „Deportation Millionen Deutscher mit Migrationshintergrund“ versetzen die Medien große Teile der Bevölkerung in Angst und Schrecken. Correctiv änderte diese Schlagzeile auf ihrer Website in zwei Schritten ab, so daß „Deportation“ (Bezugnahme zur NS-Zeit) und „Deutsche“ gelöscht wurden. Mehrere Verfahren sind anhänglich, in einem ersten obsiegte RA Ulrich Vorgerau. Auch die Aussagen der Teilnehmer zeigen mehr und mehr, daß die steuerfinanzierte Correctiv-NGO mit dem „Geheimplan gegen Deutschland“ Mutmaßungen als Tatsachen verkauft hat.
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(3 Keine Mitorganisation von Demos gegen die Opposition durch die Regierung
Doch die „Macht der ersten Schlagzeile“ wirkt. Sie wird von der Ampel-Regierung aufgegriffen und verstärkt, um in einer großen Kampagne zu „Gegen rechts“-Demonstrationen aufzurufen: Nicht etwa „Gegen rechtsextrem“, sondern „Gegen rechts“, also im Grunde gegen die gesamte Opposition. Bei zahlreichen Demos laufen Mitglieder von Regierung bzw. Regierungsparteien mit. In NRW werden Lehrer und Schüler für Demos freigestellt.
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(4) Journalisten müssen die Bürger um Entschuldigung bitten
Die Journalisten haben die Erzählung von Correctiv seit dem 10.1.2024 ungeprüft übernommen und verzichten bis dato auf Kritik und Recherche. Im Gegenteil: Die angstmachenden Erfindungen um eine „Wannseekonferenz2.0“ wurden ausgedehnt. Es ist unverständlich, warum Journalisten trotz der sich mehrenden Ungereimtheiten der Correctiv-Story geradezu blind Glauben schenken. Von Medien als Vierte Gewalt in der Demokratie keine Spur.
Wo bleibt die Umkehr des Haltungsjournalismus zum rechercheorientierten Journalismus? Wo bleibt die Entschuldigung beim Bürger? Wo bleiben strafbewehrte Unterlassungserklärungen, wenn – trotz Rückzug von Correctiv – nach wie vor von drohenden Deportationen durch Rechtsextremisten berichtet wird, nur um bei den Bürgern Angst zu schüren?

(5) Im ÖRR endlich die einseitige Berichterstattung beenden
Aus dem Medienstaatsvertrag läßt sich auch eine gewisse Vorbildfunktion des ÖRR ableiten: In den TV-Talkshows dem Bürger zeigen, wie das Ringen um das bessere Argument in einer ausgewogenen Diskussion funktioniert. Dieser kommt der ÖRR nicht nach: Die Talkshows sind langweilig einseitig links-dominiert, die andere, also rechte Seite kommt kaum vor. Im Beitrag „Kontaktschuld-Vorwurf: Talkshows ohne AfD“ sagt Prof Meyen: „Bei einer Analyse von 59 Talkshows zum Thema Corona fiel mir auf, dass die AfD als einzige Bundestagspartei nicht vorkam.“ Am 26.2.2024 waren gleich vier Grüne bei Hart Aber Fair eingeladen. Zum sog. „Geheimtreffen“ ist noch nie ein Teilnehmer eingeladen wurden. Als Gegenbeispiel dazu der Talk im österreichischen Hangar-7: Ulrich Vosgerau als Treffen-Teilnehmer sowie zwei linke und zwei rechte Gäste- eine hochinteressante TV-Sendung. https://www.servustv.com/aktuelles/v/aajk1hmgrwv7j5wyax78/
Warum traut der deutsche ÖRR seinen Bürgern solch eine ausgewogene und zudem noch spannende Talkshow nicht zu?
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(6) Medien müssen unabhängig von Regierung und NGOs arbeiten
Der Bürger braucht keine von ihm zwangsfinanzierte Medien, die mit der Politik und einigen NGOs kungeln. Um dies zu verhindern, werden die Mitarbeiter des ÖRR schließlich sehr gut bezahlt. Zum „Geheimtreffen“ tun sich viele Fragen auf zu etwaigen Verbindungen zwischen NGOs (Correctiv, Green Peace), Regierung, Medien, Verfassungsschutz usw. Diese Verbindungen muß es gegeben haben, sonst hätte die Kampagne nicht so reibungslos ablaufen können.
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(7) Bei Fake auf die „Macht der ersten Schlagzeile“ bitte verzichten
Fragen Sie jemanden nach „Hetzjagden auf Flüchtlinge“ (zweimal Plural), dann kommt die Antwort: Ja, im August 2018 machten Rechte in Chemnitz Jagd auf Flüchtlinge. Daß diese Schlagzeile Fake News ist (sogar gerichtlich bestätigt), weiß kaum jemand. Fragen Sie in zwei Jahren nach „Wannseekonferenz“, dann kommt die Antwort: Ja bei Potsdam 11/2023. Das Vorgehen ist simpel: 1. Schlagzeile veröffentlichen. 2. Medien+NGOs+Politik wiederholen die Headline immer wieder. 3. Später dann Rücknahme und Entschuldigung irgendwo im Kleingedruckten. Die Schlagzeile jedoch bleibt in der Welt!
Die Wahrheit kommt immer ans Licht, doch die Schlagzeile bleibt in der Erinnerung.
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(8) Diskussion verträgt weder Gesinnungspolizei noch Meldestellen
Das „Geheimtreffen“ hat Innenministerin Nancy Faeser zu einer Verschärfung im „Kampf gegen rechts“ mit unbestimmten Begriffen von “ Hetze“ bis zur „Delegitimierung“ bewogen.
Mathias Brodkorb (SPD), Initiator des gegen den Rechtsextremismus gerichteten Portals „Endstation Rechts“, mahnt in seinem Buch «Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik» eindringlich: „Der rechtliche Instrumentenkasten des Verfassungsschutzes zur Überwachung von Einzelbürgern ist durch den Effekt kommunizierender Röhren ins nahezu Uferlose gesteigert“ .
Was darf der Bürger in Diskussionen noch sagen, ohne es mit dem „starken Staat“ zu tun zu bekommen? Darf er den Staat verächtlich machen? Ja, denn indem sich der freiheitliche Staat verhöhnen läßt, schützt er seine Verfassung. „Denn zur Herrschaft des Volkes gehören der freie Austausch von Meinungen, die Kritik am Staat, der Wettbewerb der Ideen, und all das umfasst – natürlich – auch das Recht, den Staat zu verhöhnen“ – so Fatina Keilani in der NZZ am 23.2.2024 in „Wann gerät ein deutscher Bürger ins Visier des Verfassungsschutzes?“ (3).
Zudem will Familienministerin Lisa Paus für Meinungsäußerungen „unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit“ Meldeportale einrichten, um so über Denunziationen eine Art Gesinnungspolizei wirksam werden zu lassen.
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Die Inszenierung des „Geheimtreffens“ hat gezeigt, wie groß die Macht der Medien ist, wenn diese mit der Regierung und den staatsfinanzierten NGOs gemeinsam agieren. Hat sich das in 75 Jahren bewährte Machtverhältnis damit umgekehrt?
Bislang galt das Volk als Souverän und die Regierung als sein Dienstleister, wobei es den Medien oblag, den Bürger in seinen Rechten vor dem übergriffigen Staat zu schützen. Wenn sich jetzt Bürger immer mehr abwenden von „ihrem“ Staat und von „ihren“ Medien, weil sie ihre Meinung nicht mehr offen und frei diskutieren können, dann muß man den Ursachen nachgehen.
29.2.2024.
Dieser Beitrag ist auch erschienen auf:
https://ansage.org/wir-wollen-unsere-diskussionskultur-zurueck/
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Ende von Beitrag „Unsere Diskussionskultur zurück!“
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Beginn von Anlagen (1) – (3)
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(1) Wo sind nach dem Urteil gegen Correctiv die Entschuldigungen von Journalisten und Medien?
Wo bleiben die Entschuldigungen der Medien für ungeprüftes Nachbeten der Correctiv-Story?
Journalisten mit Anstand müssten nun öffentlich um Entschuldigung bitten. Ampel und stiller Teilhaber CDU müssten ihre mit der Correctiv-Story begründeten Demokratiebeschränkungs-Pläne stornieren. Das Urteil gegen Correctiv macht klar: Die steuerfinanzierte Medien-Plattform hat Meinungen als Tatsachen verkauft. Gekauft haben diese Nichttatsachen Faeser, Scholz und Co., ungeprüft nachverbreitet die üblichen Medien.
Der Deutsche Journalisten-Verband verlangt von seinen Mitgliedern, in allen Berichten über die AfD auf deren „extremistische Absichten“ hinzuweisen. Der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster wörtlich: „Das muss wie ein unübersehbarer Warnhinweis wie auf Zigarettenschachteln in unseren Artikeln auftauchen.“ Damit reiht sich der Berufsverband einst unabhängiger Journalisten in die fortschreitenden Pläne von Faeser-Haldenwang ein, die gesamte AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen.
— Alles vom 28.2.2024 bitte lesen au
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/correctiv-djv-faeser-scholz-macron-biden-ukraine-ampel/
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Einige Kommentare:
Ich will keine Entschuldigungen, ich will Urteile. Und klassisch wäre auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen den Kanzler und seine Ministerin, die ihre auf Correctivlügen gestützten Behauptungen nicht mehr äussern dürften. B.F.
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Entschuldigung allein reicht nicht. Es wurde verleumdet und Rufschädigung betrieben. Dies ist nach § 187 StGB ein Straftatbestand und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Also, wo sind die harten Konsequenzen, damit sich sowas nicht wiederholt? Edw
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Wenn der Deutsche Journalisten-Verband von seinen Mitgliedern verlangt, in allen Berichten über die AfD auf deren „extremistische Absichten“ hinzuweisen, dann muss er auch bei den linksrotgrünen Parteien in allen Berichten auf deren „extremistischen Tätigkeiten“ und ihrem, von Gerichten bestätigten, „verfassungswidrigen Beschlüsse und Handeln hinweisen.“ Die Gefahr für uns kommt nicht von rechts, sondern ganz klar von den Linken, den Roten und Grünen, von den Sozialisten bis zu den Kommunisten in diesem Land.
Correktiv hat klassische Fake-News verteilt und nicht wenige sind darauf beabsichtigt, vorsätzlich oder in ihrer Dummheit darauf reingefallen und haben dieser absichtlichen Falschberichterstattung geglaubt, sie verfolgt und weitergegeben.
Heute veröffentlicht die Fake-Presse Umfragen wonach 81 Prozent der Befragten der Ansicht seien, dass Falschinformationen und Fake-News eine Gefahr für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedeuten. Das dieses Fake-News meist von ihnen selbst stammen, wie die Correktiv-Fakes beweisen, veröffentlicht die Fake-News-Presse selbstverständlich nicht. N.M.
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Der Deutsche Journalisten-Verband verlangt von seinen Mitgliedern, in allen Berichten über die AfD auf deren „extremistische Absichten“ hinzuweisen.
– Wenn der DJV dann wenigstens auch bei SPD und Grünen usw. Warnhinweise brächte. „Vorsicht, die Partei schwächt die Wirtschaft, will extensive Umverteilung und hat kein Rezept für eine kontrollierte Migration.“
Mal im Ernst: Wir bewegen uns auf eine kollektive Massen-Hysterie von Teilen der Bevölkerung zu, die geradezu beängstigend ist und gefährlich. Danke an Correktiv, Faeser und Verfassungsschutz. Die Sache wird irrational. lo
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Wer jetzt eine Entschuldigung fordert hat sicher Recht und ist trotzdem naiv. Die wird es nie geben, weil die Correctiv Story geplant und genau durchexerziert wurde. Es ging nur darum, einen Weg zu finden, die FD zu vernichten und das scheint aktuell zumindest bei vielen Deutschen verfangen. Ein Zurück können sich die Initiatoren gar nicht erlauben, es gibt nur noch in dieser Causa ein voran, siehe Paus, Faeser und Haldenwang und ihre helfenden Medien! Bis
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(2) Jetzt muss „Correctiv“ einen Satz aus dem AfD-Geheimtreffen-Bericht löschen
Im Streit um die Berichterstattung von „Correctiv“ zu einem Treffen rechter Kreise in Potsdam hat das Landgericht Hamburg auf Antrag des Juristen und CDU-Mitglieds Ulrich Vosgerau eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach hat das Medienhaus in seinem Bericht vom 10. Januar den Antragsteller in einer Passage falsch wiedergegeben, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.
… Alles vom 28.2.2024 bitte lsen auf
https://www.focus.de/panorama/nach-treffen-rechter-kreise-in-potsdam-streit-um-correctiv-bericht-teilerfolg-fuer-vosgerau-vor-gericht_id_259711026.html

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(3) Wann gerät ein deutscher Bürger ins Visier des Verfassungsschutzes? Die Antwort darauf ist beunruhigend vage
Die Bundesregierung setzt den Inlandgeheimdienst als Waffe im Kampf «gegen rechts» und als Richter über politische Meinungen ein. Das ist ein autoritärer Irrweg.

Indem sich ein freiheitlicher Staat verhöhnen lässt, schützt er seine Verfassung. Denn zur Herrschaft des Volkes gehören der freie Austausch von Meinungen, die Kritik am Staat, der Wettbewerb der Ideen, und all das umfasst – natürlich – auch das Recht, den Staat zu verhöhnen.
Wenn nun also die deutsche Innenministerin Nancy Faeser von der SPD ankündigt, dass es jeder, der den Staat verhöhne, «mit einem starken Staat zu tun» bekomme, tut sie das Gegenteil dessen, was sie vorgibt: Sie stärkt die Demokratie nicht, sondern schwächt sie. Das ist auch dann der Fall, wenn dies explizit nur für «Rechtsextremisten» gelten soll. Denn die Begriffe sind sämtlich nicht klar definiert.
Zum Beispiel die Verhöhnung: Was der eine als Scherz wegsteckt, kränkt den anderen zutiefst. In Gesetzestexten wird stets versucht, ein hohes Abstraktionsniveau mit möglichst konkret definierten Rechtsbegriffen zu erreichen. Faeser hingegen führt ihren Kampf «gegen rechts» mit vielen unbestimmten Begriffen, von der «Hetze» bis zur «Delegitimierung».

Gefährliche Wechselwirkungen der Gesetze
Wenn dazu auch noch ihre grüne Kabinettskollegin Lisa Paus freimütig zugibt, auch für Meinungsäusserungen «unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit» das passende Meldeportal schaffen und gesetzliche Regelungen «anpassen» zu wollen, ist es gerechtfertigt, in höchstem Masse alarmiert zu sein. Die Pläne bedeuten, dass jeder Bürger, der sich unliebsam äussert, es künftig mit einer Art Gesinnungspolizei zu tun bekommen kann.
Was darf man in Deutschland im Jahr 2024 noch sagen? Das Bundesinnenministerium antwortet ausweichend. Die NZZ hatte, nur als Beispiel, gefragt: «Wenn jemand bei Facebook schreibt: ‹Die Regierung ist eine inkompetente Gurkentruppe›, reicht das bereits, um es mit dem ‹starken Staat› zu tun zu bekommen?»

Auch eine «transphobe» Äusserung kann heutzutage ein Fall von Volksverhetzung sein. Der Satz «Es gibt nur zwei Geschlechter» gilt bei der Meldestelle «Berliner Register»
https://www.nzz.ch/international/meldestellen-wie-das-berliner-register-schaffen-ein-klima-der-verdaechtigung-ld.1753922
beispielsweise schon als rechtsextrem. Meldestellen dieser Art gibt es inzwischen – steuerfinanziert – im ganzen Land. Dort können Bürger verdächtige Äusserungen ihrer Mitmenschen melden. Die staatliche Gesinnungspolizei wird durch staatlich gefördertes Denunziantentum verstärkt.

Obwohl der Verfassungsschutz politisch neutral sein soll, lässt er sich offenkundig für politische Zwecke einspannen. Der amtierende Chef Thomas Haldenwang hat sich in dieser Hinsicht schon mehrere Male regelrecht verplappert: Es sei «nicht allein Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Umfragewerte der AfD zu senken», sagte er bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2022. Nicht allein? Es ist überhaupt nicht dessen Aufgabe.
Der Verfassungsschutz soll kein Akteur im parteipolitischen Wettbewerb sein. Er hat – parteipolitisch neutral – Informationen über verfassungsfeindliche Umtriebe zu sammeln. Streng genommen müsste der Geheimdienst sich und seinen Präsidenten heute selbst ins Visier nehmen. Haldenwang etwa sagte im November 2023 bei einer Podiumsdiskussion in Berlin auf die Frage nach einer möglichen AfD-Beteiligung an der Bundesregierung: «Wir müssen jetzt tätig werden, um so etwas in sieben Jahren vielleicht zu verhindern.» Nein, sicher nicht.

Dass der deutsche Inlandgeheimdienst zunehmend politisch handelt, wurde schon während der Corona-Zeit auffällig, als der Verfassungsschutzbericht plötzlich ein neues Kapitel enthielt. «Verfassungsfeindliche Delegitimierung des Staates» lautete der Titel. Gemeint waren Bürger, die den teilweise massiven Grundrechtseingriffen während der Pandemie kritisch gegenüberstanden und dagegen auf die Strasse gingen. Mögen einige von ihnen auch fragwürdige Ansichten vertreten haben: Vor allem machten sie von ihrer Meinungsfreiheit und ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch, welches ebenfalls ein Abwehrrecht gegen den Staat ist.
«Was heisst ‹Delegitimierung› überhaupt?», schreibt der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Nessler von der Universität Oldenburg auf Anfrage dieser Zeitung. «Wo verläuft die Grenze zwischen Delegitimierung und verfassungsrechtlich garantierter und demokratiepolitisch erwünschter Kritik?» Wenn der Verfassungsschutz selbst die Grenze ziehe, dann entscheide ein Geheimdienst faktisch über die Grenzen der Meinungsfreiheit. Das sei absolut verfassungswidrig.

Was ist ein Verschwörungstheoretiker, und wo fängt er an?
Ähnlich verhält es sich mit dem Begriff «Verschwörungstheoretiker». Was das genau sein soll und wann ein Bürger ein solcher sei, vermochte der Verfassungsschutz Ende 2020 im Innenausschuss des Deutschen Bundestags auf Nachfrage nicht zu erklären. Die Fragestellerin Beatrix von Storch von der AfD wurde mehrmals vertröstet, bis ihr Monate später schliesslich beschieden wurde, man gebe den Definitionsversuch auf. Als Ansatz für ein Eingreifen des Verfassungsschutzes sollte der diffuse Begriff dennoch ausreichen.

Dieses und weitere Beispiele beschreibt der Autor Mathias Brodkorb in seinem Buch «Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik». Es erscheint am 4. März und liest sich beklemmend. Brodkorb, das sei hier erwähnt, steht nicht im Verdacht, ein Verharmloser des Rechtsextremismus zu sein. Der Sozialdemokrat, der im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern als Bildungs- und Finanzminister tätig war, hat 2006 das Portal «Endstation Rechts» mitgegründet, eine der bekanntesten ostdeutschen Initiativen gegen Rechtsextremismus. «Der rechtliche Instrumentenkasten des Verfassungsschutzes zur Überwachung von Einzelbürgern ist durch den Effekt kommunizierender Röhren ins nahezu Uferlose gesteigert», schreibt Brodkorb in seinem Buch mit Bezug auf die Wechselwirkungen der vielen Gesetzesänderungen. «Freiheit stirbt immer zentimeterweise», schreibt Boehme-Nessler im Vorwort zu dessen Buch. Beide kommen zum Schluss, dass die Behörde abgeschafft werden sollte. Sie sind damit nicht allein.
… Alles vom 23.2.2024 von Fatina Keilani bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/international/deutscher-verfassungsschutz-auf-dem-weg-zur-gesinnungspolizei-ld.1815064

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