Unschuldsvermutung Beweislast

Das Prinzip der Unschuldsvermutung ist eines der wichtigsten Rechtsgüter, denn es gilt „In dubio pro reo“ bzw. „Im Zweifel für den Angeklagten“. Die Beweislast liegt beim Ankläger, das Gericht muß die Schuld des Verdächtigten beweisen. Jetzt kündigt die Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Bundestag an, sie wolle die Beweislastumkehr für Beamten einführen. Eine Denunziation genügt, um einen Beamten zu entlassen, falls es ihm nicht gelingt, seine Unschuld zu beweisen. Ein Rückschritt ins Mittelalter, als eine als Hexe verrufene Frau den Beweis erbringen sollte, daß sie keine Hexe ist – was sie ja nicht kann.
Menschen ohne Beweise zu beschuldigen und sie dann zu zwingen, ihre Unschuld zu beweisen – dieses Relikt des Mittelalters galt als überwunden. Schließlich ist es fast unmöglich, zu beweisen, was man selbst weder getan hat oder denkt. Deshalb gilt im Rechtsstaat die Unschuldsvermutung und deshalb liegt im Rechtsstaat die Beweislast stets beim Gericht als Ankläger. Die Deutsche Polizeigewerkschaft vergleicht das Ansinnen von Nancy Faeser mit den Hexenverbrennungen. Damals warf man Frauen vor, eine Hexe zu sein – und die sollten dann mal schön beweisen, dass dem nicht so ist (1).

Was bezweckt Nancy Faeser mit ihrer Forderung, die Beweislast umzukehren? Sie dient wohl der Einschüchterung bzw. Verängstigung davor, einer Denunziation hilflos ausgeliefert zu sein (2), wenn man seine Unschuld selbst beweisen muß.
Wenn die mit der Einführung der Beweislastumkehr verbundene Abschaffung der Unschuldsvermutung auf Menschen mit politisch abweichender Meinung trifft, dann bedeutet sie das Ende der Demokratie. Dann wird die Gewaltenteilung mit der Trennung von Judikative, Juresdiktion und Exekutive obsolet. Das Rechtsgut der Unschuldsvermutung muß erhalten bleiben (3)!
12.12.2022
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Ende des Artikels „Unschuldsvermutung – Beweislast“
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Beginn der Anlagen (1) bis (3)

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(1) Die Rückkehr der Hexenverfolgung
– Beweislastumkehr und Hinweisgeberschutzgesetz?
… Nun legt eine Frau, Innenministerin Faeser, die Axt an dieses Rechtsgut (der Unschuldsvermutung). Sie will im Beamtenrecht die Beweislastumkehr einführen. Künftig soll der Hinweis genügen, um einen missliebigen Beamten feuern zu lassen, wenn es ihm nicht gelingt, seine Unschuld zu beweisen. Damit ist der Denunziation, die sowieso in unserer Gesellschaft schon grassiert, Tür und Tor geöffnet.
Die FDP als Mitglied der Ampelregierung schweigt nicht nur zu diesem Generalangriff auf die Meinungsfreiheit, sondern Justizminister Buschmann soll an einem Hinweisgeberschutzgesetz arbeiten, das den gesellschaftlich wertvollen Hinweisgebern Schutz gewährt. Sollte das so kommen, werden Denunziationen vollkommen gefahrlos sein. Der Denunziant muss nichts beweisen und ist vor Klagen geschützt.

Dass es jetzt schon gefährlich ist, denunziert zu werden, davon können viele Nicht-Regierungskonforme ein Liedchen singen. Es genügt die bloße Behauptung, um die Staatsanwaltschaft aktiv werden zu lassen. Zwar müssen Straftäter freigelassen werden, weil es keine Kapazitäten gibt, ihre Verbrechen zu bearbeiten, aber aus Erfahrung weiß ich, dass gegen Andersdenkende die Staatsanwaltschaft sogar Wikipedia nach „Beweisen“ für die Gesinnung durchforstet, ungeachtet der Tatsache, dass sich das ehemalige Lexikon immer mehr zur Denunziationsplattform entwickelt.
Mein Hauptdenunziant bei Wiki nennt sich Joss Fritz, nach dem süddeutschen Bauerführer, weil „Gesicht zeigen“ bei den Anonymen „Hinweisgebern“ schon jetzt nicht „in“ ist. Widerspruch und Korrekturversuche zwecklos, weil die Joss Fritzens anscheinend nichts Anderes zu tun haben, als sich tagein- tagaus auf Wikipedia rumzutreiben und die Einträge nach ihrem Gusto zu verfälschen.
Wenn jetzt auch noch die gesetzliche Beweislastumkehr kommt, sind die Beschuldigten in einer Situation, wo sie aufgefordert werden, ihre Unschuld zu beweisen, aber dazu nicht in der Lage sein werden, weil jede Äußerung von ihnen sofort gelöscht wird.
… Alles vom 12.12.2022 bitte lesen auf
https://vera-lengsfeld.de/2022/12/12/die-rueckkehr-der-hexenverfolgung/
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(2) „Achtung, Reichelt!“: Razzien & Beweislastumkehr – Deutschland, Angstland!
13.12.2022, https://youtu.be/7KQ5EGvtx1c

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(3) Maaßen: Beweislastumkehr für Beamte – Erinnerung an dunkelste Zeiten
Es war naheliegend, daß die politische Linke, die PR-mäßig gut vorbereitete Razzia gegen die „Reichsbürger-Putschisten“ als Chance für ihren „Kampf gegen Rechts“ nutzt. Doch es geht ihr nicht um die Bekämpfung von Extremismus. Unmittelbar nach der Razzia forderte sie bereits eine Verschärfung des Waffenrechts, eine Beobachtung der AfD und die Bekämpfung von „Rechten“ im öffentlichen Dienst. Eine Initiative der Bundesinnenministerin sticht hervor.
Nancy Faeser (SPD) fordert eine Beweislastumkehr im Beamtenrecht. Nicht der Staat solle beweisen, daß der Beamte Extremist ist, sondern der Beamte müsse seine Verfassungsloyalität nachweisen. Der verdächtigte Staatsdiener kann dann bei Wegfall der Pensionsansprüche aus dem Amt entfernt werden. Der Ausdruck „Beweislastumkehr“ klingt banal, ist aber ein juristischer Kulturbruch, der an düsterste Zeiten der Rechtsgeschichte erinnert. Leicht vorzustellen, was aus einer solchen Regelung wird, wenn sie für den „Kampf gegen Rechts“ eingesetzt wird. Beamte, Richter und Soldaten, die die hiesige ökosozialistische Politik ablehnen oder die verdächtig sind, Mitglied, Unterstützer oder Wähler „rechter“ Gruppierungen zu sein, werden sich nach einem anderen Arbeitgeber umschauen müssen.
Dabei ist die Beweislastumkehr unnötig, um Amtsträger, die extremistischen Organisationen nahestehen, aus dem Staatsdienst zu entfernen. Ausreichend sollte es sein, wenn sich Minister mit der verbotswürdigen gewaltorientierten Antifa solidarisieren.
…. Alles vom 16.12.2022 von Hans-Georg Maaßen bitte lesen in der JF 51/22, Seite 2
  
Hans-Georg Maaßen (CDU) ist Jurist. Er war bis 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz1

 

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