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Auto überfährt Fahrradständer und Fahrräder in der Fahrradstadt Freiburg 5/2022

 

Blitzer an den Strassen
Der parasitär-kleptokratische Komplex bestraft wertschöpfend Tätige zunehmend. Da ist es logisch, dass wertschöpfende Tätigkeiten verringert werden. Nur ein kleines Beispiel von mir: Im Dezember letzten Jahres musste ich aus beruflichen Gründen nach Frankfurt. Dies über die A3, da der Staat die von mir sonst genommene A45 hat verfallen lassen. Auf der Strecke von Münster nach Frankfurt habe ich 12 Blitzeranlagen zumeist in den überaus zahlreichen Baustellen entdeckt. Eine jedoch nicht.
Kurz vorm Wiesbadener Kreuz haben sie sich eine ganz gemeine Abzockmasche einfallen lassen, die auch ich erst bei erneutem Abfahren und gleichzeitigem Filmen durch einen Kumpel erkannte. Der Kumpel, der die Filmaufnahmen aus einem mit 90 km/h fahrenden Fahrzeug machte, erkannte die Falle noch nicht einmal. Ein Bekannter von mir, der in die Falle einen Monat später fuhr, erkannte sie auch nicht, auch die ansonsten hervorragende Verkehrszeichenerkennung seines Autos nicht. Und die Falle funktioniert folgendermaßen: Es erscheint ein Schild mit 120 km/h gültig zwischen 22:00h und 6:00h. Dann kommt unmittelbar darauf ein 100 km/h gültig zwischen 22:00h und 6:00h. Und irgendwann wird 120 km/h gültig zwischen 22:00h und 6:00h aufgehoben. Geblitzt wurde ich tagsüber. Nun, es gab in dem Schilderwald noch ein Kombinationsschild mit insgesamt 4 Kennzeichen. Dort steht 120 km/h und 100 km/h wieder eingeschränkt auf 22:00h und 6:00h. Und zwischen diesen Schildern steht ein kleines Schildchen, wo 22:00h und 6:00h vertauscht sind. Tja, ich hatte 180 km/h auf dem Tacho und musste auch ein wenig auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Wie das andere mir bekannte Abzockopfer habe ich Einspruch eingelegt. Das Gericht in Wiesbaden ist natürlich befangen. Ein befreundeter Anwalt sagte mir, dass ich in Wiesbaden keine Chance hätte, weil dort die Richterschaft schon komplett links-grün indoktriniert sei. Auch sei Wiesbaden bekannt für seine Abzock-Fallen. Das Gericht empfiehlt mir den Einspruch zurück zu nehmen, weil man sonst noch auf Vorsatz plädieren würde. Den Antrag auf die Ladung von Zeugen hat das Gericht wohlweislich abgelehnt.
Nun denn, das Verfahren soll erst im Oktober morgens um 8:45h stattfinden. Besser kann das Gericht seine Verachtung gegenüber der arbeitenden Bevölkerung gar nicht zum Ausdruck bringen. Nun denn, ich werde meinen Führerschein wohl zum ersten Mal überhaupt für einen Monat abgeben müssen. Da das Verfahren erst im Oktober ist, habe ich im Prinzip 14 Monate Zeit, mir einen Monat auszusuchen. Und ich habe meinem Finanzamt bereits mitgeteilt, dass ich meine Steuervorauszahlungen (bin selbständig) um 5.000,- EUR kürze, weil ich dann halt einen Monat nicht arbeiten werde und stattdessen die Zeit im Ausland verlustiere. Das Bußgeld soll übrigens nur schlappe 508,-EUR betragen. Und der befreundete Anwalt meinte, dass ich diese geringe Summer ja viel einfacher zurück bekäme, wenn ich ein oder zwei kleine Fehler in meine Buchhaltung mache. Und solche Fehler muss man ja machen, damit im Falle einer Betriebsprüfung der Prüfer auch irgendwas findet. Wenn die nämlich nichts finden, kann es richtig übel werden. Der Staat sorgt also mit solchen Aktionen gegen Autofahren einfach nur für erhebliche Mindereinnahmen, weil dann eben nicht mehr wertschöpfend gearbeitet wird. Schlimm ist nur, dass Netto-Steuerzahler die ganze Bagage an Typen, die uns gängeln und über den Tisch ziehen, mit finanzieren müssen. Und diese Typen finden sich wahrscheinlich auch noch toll dabei. M.G. 19.6.2023

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