Taeterschutz vor Opferschutz

Opferschutz vor Täterschutz – diese Maxime des Weissen Rings gilt immer weniger. Die Menschen gieren nach Gewalt und Gewaltschilderungen, im Krimi, im Theater, als Gaffer beim Verkehrsunfall, nun auch bei der Zeitungslektüre zum Dreisammord: Die Journalisten müssen liefern, die Quote fordert. Das Resultat ist furchtbar: Unerträglich detaillierte Schilderungen zur Tat des afghanischen Mörders Hussein K. – ohne Rücksicht auf Angehörige und Bekannte des Opfers Maria L.. Opferschutz ade.
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Dem Sensationsjournalismus Vorwürfe zu machen, gilt nicht, denn dieser schreibt, was der Leser kauft. Dem Gericht hingegen muß man deutlich vorwerfen, den Schutz des Opfers gegenüber der Interessen des Publikums im Fall Maria L. nicht abgewogen zu haben. Solch abartige Grausamkeiten müssen im Gerichtssaal bleiben. Wir haben doch eine (medien-)unabhängige Justiz, oder nicht mehr?
Man möchte sich gar nicht vorstellen, welche Qualen solche Gewaltschilderungen bei den Eltern, Angehörigen und Freunden von Maria L. auslösen. Es gibt doch Elternrechte. Oder erliegen jetzt auch die Gerichte dem Mainstream, unsere ungeschriebenen kulturellen  Werte wie Pietät, Respekt, Trauer, Schweigen, Mitgefühl, Verpflichtung und Anstand der heimatlosen One-World-Kultur zu opfern?
27.2.2018
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https://www.badische-zeitung.de/freiburg/das-opfer-war-wohl-bewusstlos–149746040.html
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Opferschutz vor Täterschutz – Justizminister würdigt Arbeit des Weißen Rings
10.11.20016
https://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/2003381/?LISTPAGE=2002601
www.landesstiftung-opferschutz.de

Es gibt keinen Opferschutz
Es gibt keinen Opferschutz. Es gibt vor deutschen Gerichten den Täterschutz. Bei der Befragung von Hussein K. zu seiner Jugend in der Koranschule wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Wegen eventuellem Missbrauch. Der Antrag des Nebenklagevertreters, dem Anwalt von Maria L.s Eltern, zum Ausschluss der Öffentlichkeit während der Ausführungen des Gerichtsmediziners zur Obduktion des Opfers wurde abgelehnt.
Der Anwalt wollte damit erreichen, dass die schrecklichen Details der Misshandlungen zum Schutze des Opfers nicht öffentlich verlesen werden. Laut Richterin Schenk überwiegen hier die Interessen der Öffentlichkeit vor dem Schutz des Opfers in der Öffentlichkeit. Mir fehlen schlichtweg die Worte.
27.2.2018, Rolf Mandel, Kirchhofen, BZO
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Warum kein Ausschluß der Öffentlichkeit?
Pietätlos und nicht nachvollziehbar ist die ausführliche Prozessberichterstattung zum Tathergang, insbesondere zur ausführlichen Schilderung der Verletzungen, die Maria L. erlitten hat. Worin soll das Erkenntnisinteresse der Öffentlichkeit bei der Schilderung der Tatdetails bestehen? Warum muss der schreckliche Tathergang so minutiös geschildert werden? Schon die Überschrift erinnert sehr an auflagesteigernden Sensationsjournalismus.
Der Antrag der Familie auf Ausschluss der Öffentlichkeit ist völlig nachvollziehbar und das Weiterleben für die Angehörigen des Opfers ist auch ohne diese unnötige ausführliche Darstellung schwierig genug.
Einfach nicht lesen hilft nicht weiter, die Schilderungen werden in der Öffentlichkeit zirkulieren und auch ihre unkontrollierten Wege in Internetforen finden. Eine zurückhaltendere Berichterstattung im Sinne des Schutzes des Opfers und der Familie sollte hier selbstverständlich sein.
26.2.2018, Uwe Honecker, Freiburg, BZO

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