Singletrails MTB Schwarzwald

Ca 850 km schmale Waldpfade sollen als Singletrails für Mountainbiker im Schwarzwald befahrbar gemacht werden, wobei auch eine Parallelnutzung von Wanderern und MTB-lern möglich sein soll –  so das „Wald-Strategie“ genannte Agreement-Papier von Schwarzwaldverein und Forstbehörden. Bislang ist MTB ja nur auf Wegen ab 2 m Breite zulässig.

  
Touristik will schmale Pfade für Mountainbiker öffnen

Verantwortliche von Forst, Naturparken, Schwarzwaldverein und Tourismus haben zwei Jahre lang über diesen Konflikt heftig diskutiert. Herausgekommen ist nun das Konsenspapier „Wald-Strategie“, das – mit dem Segen des Stuttgarter Ministeriums – das Ziel hat, rund zehn Prozent des MTB-Wegenetzes in Singletrails umzuwandeln, beziehungsweise eine Doppelnutzung für Wanderer und Radler zuzulassen…..
Alles vom 19.6.2013 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/touristik-will-schmale-pfade-fuer-mountainbiker-oeffnen
  

Es könnte so einfach sein:
„Waldbesucherinnen und Waldbesucher haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, damit eine gegenseitige Belästigung oder Behinderung vermieden wird.“
„Radfahren …. ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, ….. auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist. Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind, gebührt in der Regel der Vorrang.“
Die Waldnutzer sind in Baden-Würtemberg anscheinend so speziell, das sich Regeln, die sich in allen anderen Bundesländern so oder ähnlich seit Jahren bewähren, nicht einfach übertragen lassen. Oder ist es etwa die Starrköpfigkeit einer Interessengruppe, die dazu führt, das der eingeschlagene Irrweg 2m-Regel nicht verlassen werden kann? Bezeichnend auch, das zwar Schwarzwaldverein, Forst, Naturparkvertreter und Touristiker zum Thema was beitragen dürfen, aber kein Vetreter der Mountainbiker selbst mit am Tisch sitzt… Na gut, dann trage ich mein hier verdientes Geld eben in die Pfalz, nach Frankreich, in die Schweiz, nach Franken. Nur in den Schwarzwald kommt es sicher nicht.
19.6.2013, Michael Wolf
  
Einzige Bedingung: Niemanden schikanieren
Bin schon ein 73-jähriger Berg-und-Tal-Velofahrer und benütze seit 1950 sehr schmale Wege, ob in den 4000er Bergen, auf Pfaden, Pässen wie Wallis, Aura, Schwarzwald und Vogesen. Fahre meistens in Verbindung mit Forstwegen unter den verlangten zwei Metern. Warum eigentlich?
Als 40-jähriges SAC-Alpenmitglied, schätze ich das leichte Mountainbike als treuen Bergbegleiter. Warum? Aufwärts wird gestoßen, ob 50 Zentimeter oder ein Meter Breite, abwärts geht es dann mit hohen Bergschuhen wieder in das Tal. Prinzip: Ein gutes vertrauliches Biken, ob über Stock und Stein, Baumstämme, Wurzeln, Felsen, durch Flüsse oder Spalten, das gibt eben ein gutes Querfeldein. Es gibt jedem einen natürlichen „Velo- und Wandercharakter“.
Darum sollte in ganz Baden-Württemberg das Gesetz mit den Breiten erleichtert werden. Bedingung ist nur, ob schmal oder breit, man darf einfach niemanden schikanieren, ob: Mensch, Tier und Natur.
6.12.2013, Jörg Vollmer, CH-Reinach
   

Ohne die Waldbesitzer hätten Nutzen und Spaß bald ein jähes Ende
Die Diskussionen zwischen Wanderern und Bikern erwecken den Eindruck, als würden sich im Wald ausschließlich diese beiden Interessengruppen bewegen. Dass es da noch Jäger, Förster und Waldbesitzer gibt, möchte man nicht meinen. In erster Linie sind es zunächst nun mal aber der Forst und die Waldbesitzer, die für die Anlage von Waldwegen und deren Unterhalt sorgen. Es kann nicht sein, dass Nutznießer dieser Anlagen von Nutzungsrechten reden, ohne mit den Eigentümern zu sprechen und deren Bedürfnisse zur Kenntnis zu nehmen. Um es gleich vorwegzunehmen, ich habe für beide Sportarten große Sympathie, aber ich bin auch Waldbesitzer und ständig damit beschäftigt, die von den Bikern hinterlassenen Fahrrinnen einzuebnen, welche auf steilen, schmalen Wegen zwangsläufig entstehen und Querrinnen zu öffnen, um das Regenwasser abzuleiten. Würde ich das nicht tun, wären die Steilstrecken, nach einigen starken Regenfällen nicht mehr benutzbar. Nutzen und Spaß hätten bald für alle ein jähes Ende. Die gesetzliche Bestimmung, dass die von Bikern benutzten Wege breiter als zwei Meter sein müssen, ist auch darin begründet, dass breitere Wege auch eine breitere Nutzung zulassen und dadurch weniger Fahrrinnen entstehen. Das Landeswaldgesetz von 1995, das diese Mindestbreite vorschreibt, ist ein Zeugnis von Kompetenz, und es ist gut, dass sich auch die jetzige Landesregierung daran orientiert. Das Land Baden-Württemberg hat damit in der Bundesrepublik Deutschland eine Vorreiterrolle übernommen. Richtig ist die Absicht, spezielle Strecken für Biker anzulegen. Aber dann bitte zusammen mit allen Institutionen und ganz besonders mit dem Landschaftsschutz, der Jagd- und Forstbehörde und den Waldbesitzern.
6.12.2013, Bernhard Meier, Rheinfelden
 

Herrn Meier ist vollkommen zuzustimmen, wenn er beklagt, dass die Arbeit an Waldwegen viel zu häufig an den Waldbesitzern hängenbleibt. Insofern müsste er die Abschaffung dieser unsäglichen Regel begrüßen.
Warum? Zunächst mal müsste er nach Abschaffung der Regel keine höhere Nutzung der Wege durch Biker befürchten. Diejenigen, die die Regel kennen, ignorieren sie bereits heute. Diejenigen, die sie nicht kennen, fahren mit Unkenntnis illegal. Die allermeisten Mountainbiker meiden – das nur nebenbei – aus Mangel an Fahrtechnik die schmalen Pfade eh und bewegen sich ausschließlich auf den breiten Forstwegen.
Darüber hinaus böte eine Legalisierung die Möglichkeit, dass sich Mountainbike-Vereine und -Initiativen legal mit an der Pflege der Wege beteiligen könnten, so wie dies heute schon Wandervereine tun. Es ist wohl verständlich, dass das Interesse, Wege zu pflegen, die für einen selbst nicht legal sind, sich momentan in Grenzen hält. Viele Mountainbiker haben übrigens selbst erfahren müssen, dass eine Anfrage bei Wandervereinen und Waldbesitzern in Sachen Kooperation auf schroffe Ablehnung oder Ignoranz gestoßen ist. Die Ummünzung des Festklammerns des einzigen Bundeslandes deutschlandweit (und auch im Vergleich zum benachbarten Ausland!) in eine sog. „Vorreiterrolle“ ist zwar kreativ, aber m.E. substanzlos. Vorreiter sind Bundesländer wie Hessen, die einen „runden Tisch“ mit ALLEN Beteiligten (Wanderer, Mountainbiker, Reiter, Förster, Waldbesitzer, Politik) eingerichtet haben und auf Verständigung ausgerichtet sind. Insofern hoffe ich, dass Herr Meier mir zustimmt, wenn ich sage: die Abschaffung der 2m-Regel kann mittel- und langfristig dazu beitragen, einen Sport aus der Illegalität zu holen, Vereine zu stärken, Ehrenamt und Initiativen zu fördern und somit auch zur Wegpflege beizutragen.
6.12.2013, Tom Lubliner

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