Kuscheljustiz

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In Brand gesetzte Gerichtseiche am Castellberg Januar 2017

Migrant würgt Frau, kommt frei und vergewaltigt die nächste
Ein Syrer, den die Polizei wegen einer versuchten Vergewaltigung (Würge-Attacke) auf eine 78jährige festnimmt, wird von der Justiz auf Weisung einer Barliner Staatsanwältin laufen gelassen. Der 25jährige Migrant aus einer Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt anschließend sofort eine andere Frau.

Kuscheljustiz hat Vergewaltigung auf dem Gewissen
Unglaublicher Fall in Berlin
Zugegeben: Die Überschrift ist provozierend. Aber ich finde: Angesichts des Falles, um den es geht, ist es wichtig, wachzurütteln. Vor allem, weil der Fall leider alles andere als eine Ausnahme ist. Aber der Reihe nach. Ein 25-jähriger Syrer soll „am Freitagnachmittag bei einer 78-jährigen Rentnerin in Moabit geklingelt, sich Zugang zur Wohnung verschafft und sie dann gewürgt haben“, berichtet der Tagesspiegel. …
Eine Bereitschaftsstaatsanwältin setzte ihn am Samstagmorgen aber schon wieder auf freien Fuß: Da kein „dringender Tatverdacht“ bestanden haben soll, ließ die Staatsanwältin den 25-Jährigen nicht dem Haftrichter vorführen.

Kaum auf freiem Fuß soll der Syrer in dem Asylbewerberheim (für die Sprachkünstler beim Tagesspiegel eine „Geflüchtetenunterkunft“) in Lichterfelde eine Mitbewohnerin vergewaltigt haben.

Angesichts derartiger doppelter Maßstäbe in unserer Justiz fehlen einem einfach die Worte. So hart bei politischen Verfahren gegen alle vorgegangen wird, die nicht brav auf Staatslinie sind, so sehr wird bei Gewaltverbrechen und insbesondere Sexualdelikten weggesehen, insbesondere, wenn sie von Migranten verübt werden.
Fest steht: Hätte die Staatsanwältin anders entschieden und den Syrer nicht sofort wieder auf freien Fuß gesetzt – die Frau wäre nicht vergewaltigt worden. Man darf gar nicht daran denken, wie viele Gewaltverbrecher und Sexualtäter bis hin zu Kinderschändern und Frauenmördern in diesem Land beinahe regelmäßig auf freien Fuß gesetzt werden. Genauso viel Verantwortung wie die Justiz trägt aber auch die schweigende Mehrheit, die diese Zustände hinnimmt und die verantwortlichen Parteien an den Wahlurnen immer brav wiederwählt.
… Alles vom 26.11.2023 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/kuscheljustiz-hat-vergewaltigung-auf-dem-gewissen/
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Frauen-Würger kommt frei und vergewaltigt Frau
Berliner Staatsanwältin ließ ihn laufen
Am Freitag griff ein junger Mann in Berlin-Moabit eine ältere Frau an, erwürgte sie fast. Nach seiner Festnahme wurde er auf Geheiß der zuständigen Staatsanwältin aber nicht dem Haftrichter vorgeführt, sondern auf freien Fuß gesetzt. Seine wiedererlangte Freiheit nutzte der Syrer, der als Flüchtling nach Deutschland gekommen ist, für eine Vergewaltigung! Das erfuhr BILD aus Sicherheitskreisen.
… Alles vom 26.11.2023 bitte lesen auf
https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/berlin-staatsanwaeltin-liess-ihn-laufen-wuerger-vergewaltigt-frau-86223056.bild.html

 

 

Triebtäter (aus Afghanistan) soll zwei Mädchen (11, 13) vergewaltigt haben
Es ist kaum zu glauben: Der Mann (23), der am Freitag in Dortmund eine 13-Jährige vergewaltigt haben soll, hat offenbar einen Monat vorher schon mal zugeschlagen! Bereits am 20. Juni soll der Afghane ebenfalls in Dortmund eine Elfjährige vergewaltigt haben. „Es war ein vergleichbares Geschehen”, bestätigte Staatsanwalt Börge Klepping auf Nachfrage von BILD auch die frühere Tat. Details wollte er zum Schutz des inzwischen zwölf Jahre alten Opfers nicht nennen.
Kurz nach dem Verbrechen wurde der Mann gefasst, kam aber nach nur zwölf Tagen am 3. Juli aus der U-Haft unter Meldeauflagen wieder frei. Begründung: keine Fluchtgefahr.
… Alles vom 28.7.2020 bitte lesen auf
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/dortmund-triebtaeter-soll-zwei-maedchen-11-13-vergewaltigt-haben-72107926.bild.html
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Syrischer Totprügler von Marcus Hempel erhält nur zwei Jahre auf Bewährung
Am 29.9.2017 schlug der Syrer Sabri H. (angeblich 17) den Wittenberger Marcus Hempel (30) tot: „Ich war wütend, deshalb ich zugeschlagen.“ Am 27.3.2020 befand die Jugendstrafkammer des Landgerichts Wittenberg, dass 2 Jahre auf Bewährung irgendetwas mit Gerechtigkeit zu tun hätten. Sabri H. verließ lächelnd das Gericht als freier Mann.
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Die Bilder eines Überwachungsvideos zeigen, wie der „Flüchtling“ mehrfach auf Hempel einprügelt.
https://youtu.be/-occW9M7ihs
Wenig später verstirbt der 30jährige Wittenberger im Krankenhaus. Dennoch sprach die Dessauer Staatsanwaltschaft wenige Stunden nach dieser Tat von „Notwehr“.
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Wenn man als Migrant jemanden eigenhändig tot schlägt, zur Tatzeit zurechnungsfähig ist und dies vor Gericht auch zugibt, erhält man in Deutschland keinen einzigen Tag an Freiheitsstrafe – ist dies Justiz, Paralleljustiz, Kuscheljustiz oder Rechtsstaat?
27.3.2020

Bewährungsstrafe für Wittenberg-Totprügler
Magdeburg/Wittenberg – Am letzten Verhandlungstag kam das Geständnis. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit räumte der Totprügler vom Wittenberger Arsenal-Platz ein: „Ich war wütend, deshalb ich zugeschlagen.“ Dafür wurde Sabri H. am Donnerstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Zweieinhalb Jahre nach den tödlichen Faustschlägen vor dem Einkaufszentrum in der Lutherstadt Wittenberg fiel am Donnerstag vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg endlich das Urteil gegen den jungen Syrer, dessen genaues Alter zur Tatzeit nicht festgestellt worden ist. Nach eigenen Angaben will der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen sein. Deshalb fand das gesamte Strafverfahren hinter verschlossenen Gerichtstüren statt.
Lange Zeit sah es so aus, als würde der Tod von Markus Hempel (†30) für immer ungesühnt bleiben. Die Ermittlungen standen mehrfach vor der Einstellung, zogen sich dann immer wieder in die Länge. Die Bilder eines Überwachungsvideos zeigen, wie der Angeklagte mehrfach auf Hempel einprügelt. Der Wittenberger stürzte, erleidet dabei eine tödliche Kopfplatzwunde. Dennoch sprach die Dessauer Staatsanwaltschaft wenige Stunden nach dieser Tat von „Notwehr“.
Karsten Hempel (54), der Vater des Opfers, reichte Nebenklage ein. Schließlich erhob die Staatsanwaltschaft Magdeburg Anklage wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“. Dafür wurde der Sabri H. jetzt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Nebenkläger ist enttäuscht: „Er hat meinen Sohn getötet, zugegeben, dass er aus Wut handelte, aber dafür hat er nicht einen einzigen Tag in Haft gesessen. Er hat im Gerichtssaal mehrfach gelacht. Er lebt sein Leben weiter, als wäre nichts geschehen.“
… Alles vom 26.3.2020 bitte lesen auf
https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/wittenberg-bewaehrungsstrafe-fuer-totpruegler-69653246.bild.html
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Dokument eines Justizirrsinns
Die Bürgerinitiative „Ein Prozent“ begleitete den Vater des Opfers und dokumentierte, was die Staatsanwaltschaft verschwieg und den Kampf des Vaters um Gerechtigkeit für seinen toten Sohn:
https://www.einprozent.de/blog/recherche/marcus-h-was-die-staatsanwaltschaft-verschweigt/2311

Nur Bewährungsstrafe für „Totprügler“ von Wittenberg
… Alles vom 27.3.2020 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/nur-bewaehrungsstrafe-fuer-totpruegler-von-wittenberg/
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Kommentare:
Wer das Video gesehen hat bleibt bei diesem Urteil fassungslos zurück.
Nicht nur ist zu erkennen, daß der „Schutzsuchende“ den vorbei laufenden Marcus H. offenbar erst provoziert (worauf dieser sich ihm nähert), man sieht auch klar und deutlich wie die ersten Handgreiflichkeiten von ihm ausgehen. Nach einem kleinen Gerangel „explodiert“ der Täter regelrecht, rennt auf Marcus H. zu und schlägt ihm aus vollem Lauf mit der Faust ins Gesicht. Er drischt richtiggehend auf ihn ein, mit einer Brutalität die ich in meinem Leben noch nicht gesehen habe. Er schlägt zu als würde er auf einen Sandsack einprügeln, mit roher Gewalt. Mitleidlos als erschlägt er eine Fliege.
Marcus H. fällt reglos zu Boden – tot. Mit einem Schlag. Geführt mit äußerster Brutalität, von jemandem der als „Schutzsuchender“ in unser Land kam.
Das ist der Tathergang. Wie man angesichts dieser Faktenlage eine Bewährungsstrafe verhängen kann, ist mir persönlich schleierhaft. Jemand der sich so wenig im Griff hat und bei einer an sich alltäglichen Situation mit einer derart entmenschlichten Brutalität zuschlägt, ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehört ins Gefängnis. Anschließend Abschiebung und lebenslanges Einreiseverbot. Ich wünsche dem Vater viel Kraft. Hier ist grobes Unrecht passiert und gesprochen worden.
Was in den jeweiligen Anwälten und Richtern vorgeht begreife ich einfach nicht. Ich frage mich das schon seit Jahren. Ich verstehe unser Rechtssystem nicht mehr. Ist das Leben von Marcus H. nichts wert? Ist das Leid und der Schmerz der Angehörigen egal?
Ich schreibe das nicht aus blinder Wut, unreflektiert. Ich habe das Video gesehen und diese Bilder verfolgen mich seither. Wer das gesehen hat vergisst es nie mehr.
Und dann dieses Urteil…Bewährung. Als quasi freier Mann verläßt er den Saal. Mir fehlen die Worte.
28.3.2020, P.S., TO
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Rechtsfrieden?
Wie ein Richter glauben kann mit solchen Urteilen irgendetwas wie „Rechtsfrieden“ zu stiften, entzieht sich mir vollkommen. Dass eine Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen möchte, naja, ist ja auch lästig, so ein Verfahren. Statt Rechtsstaat zu wahren, machen die so Handelnden sich damit zum Mittäter! So etwas ist doch nur verachtenswert!
28.3.2020, Th.R.
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Lange Zeit wollte die Staatsanwaltschaft den Täter überhaupt nicht anklagen.
Diese Verfolgungsunwilligkeit setzt sich jetzt in dem Skandalurteil fort, das vom Täter als Quasi-Freispruch aufgefasst werden dürfte. Die Botschaft, die vom Urteil ausgeht, ist klar: Das Leben der schon länger hier Lebenden ist nichts wert, man kann sie aus nichtigem Anlass totprügeln, ohne spürbare Sanktionen gewärtigen zu müssen.
28.3.2020, h.B.
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Ein weiterer Beweis für eine Zweiklassenjustiz
Die „deutsche Köterrasse“ ist der von ihr bezahlten Justiz einfach nichts wert, wie auch dieses Urteil eindrucksvoll bestätigt. Und natürlich ist die deutsche Justiz ein Rad im Plan des UN-Migrationspaktes, der ja ausdrücklich anordnet, dass Migration etwas ausschließlich Positives ist. Die deutschen Wähler_*Innen mögen das ganz mehrheitlich, weil sie in Ermangelung einer eigenen Identität, den „edlen Fremden“ in kindlich-naiver Sicht unreflektiert über sich selbst stellt.
28.3.2020, St.B.
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… sich an die Justiz in Magdeburg oder die Regierung wenden…
Liebe Mitbürger, dieses Urteil ist skandalös und wurde in Zeiten der Coronakrise schnell mal durchgezogen! Wenn Sie sich wirklich empören, müssen sie jetzt mehr machen als hier in diesem Forum schreiben! Sei es, dass sie den Vater in einem Berufungsverfahren unterstützen oder sich an die Justiz in Magdeburg oder die Regierung wenden……whatsoever…. Ich für meinen Teil habe heute versucht mich an den Rechtsanwalt von Herrn Karsten Hampel zu wenden. Ich bin bisher noch nicht durchgekommen und die Mailbox war voll, jedoch werde ich dran bleiben, nicht zuletzt weil ich die Videoaufnahmen des Tathergangs gesehen habe!
28.3.2020, A-S.H.
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Es ist Teil der „großen Transformation“
Mein Beileid mit der Familie. Schlimm genug, den Sohn zu verlieren. Aber dann noch von der Justiz in solch einem Ausmaß verhöhnt zu werden; das verdient kein Mensch. Und es ist (gewollte?) Ermunterung für weitere Straftaten.
Eben, „ein Land , in dem wir gut und gerne leben“. Das paßt schon. Für die Politiker eben. Aber sobald diese angegriffen werden, hagelt es Gesetzesverschärfungen und der Geifer schäumt aus dem Maul. „niemandem wird etwas weggenommen“. Außer dem Leben eben.
„wir müssen unser Zusammenleben täglich neu aushandeln“. Wurde hier gerade praktiziert. Und so gibt es eben bei jedem Handel Gewinner und Verlierer…… Wird Zeit, daß wir uns in diese schöne neue Welt einfügen.
28.3.2020, B.A.

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8500 nicht vollstreckte Haftbefehle in Berlin
Oberstaatsanwalt Ralph Knispel bei Markus Lanz am 4.7.2019
bestätigt die Kapitulation der Justiz in Berlin
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„Die lachen die Justiz aus“: Oberstaatsanwalt warnt drastisch bei Lanz – und nennt unglaubliche Fälle. Im März 2018 habe es in Berlin „mehr als 8.500 nicht vollstreckte Haftbefehle“ gegeben, sagte Knispel. Der strafrechtliche Rechtsstaat sei „in weiten Teilen nicht mehr funktionstüchtig“. An weiteren passenden Beispielen mangelte es nicht: Der Staatsanwalt nannte den trotz Haftbefehl lange auf freiem Fuß befindlichen Hauptverdächtigen im Fall Freiburg, Lanz sprach von 600 offene Haftbefehle gegen Rechtsextreme. In der Folge jedenfalls sei das Vertrauen der Bevölkerung in Rechtsstaat und Justiz „immens gesunken.“
… Alles vom 5.7.2019 bitte lesen auf
https://www.merkur.de/politik/markus-lanz-im-zdf-oberstaatsanwalt-warnt-drastisch-und-nennt-unglaubliche-justiz-faelle-zr-12763971.html

Endlich spricht mal jemand diese Missstände öffentlich an… mir ist auch unbegreiflich, dass es Deutschlandweit über 170.000 nicht vollstreckte Haftbefehle gibt! [Quelle: Die Zeit/Stand: Ende März 2018] Die Justiz nimmt doch niemand mehr ernst, wenn die Strafen nicht mehr vollstreckt werden, ganz zu schweigen von den auffällig milden Urteilen… Nicht einmal das so sichere Bayern kann sich hier rühmen – nahezu 30.000 befinden sich in Bayern auf der Flucht vor Polizei und der Inhaftierung… offensichtlich hat man neben den Anstrengungen im Wohnungsbau den Gefängnisbau stark vernachlässigt!
5.7.2019, RE, MO
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Die Berichte über Rechts überlagern, zur Zeit, alles. Sogar über den klimatischen Untergang der Welt wird weniger berichtet. Rechts früh, rechts mittag, rechts abends und dazwischen rechts auch überall. Die Probleme, die die besagten neuen jungen Herren in den Bädern, Parks, auf Plätzen, Schulen, Heimen und sonstwo verursachen, werden meist nicht benannt und zum Teil völlig verschwiegen. Obwohl ich behaupte die sind Zahlenmäßig, den Rechten, haushoch überlegen. Deren Straftaten ebenso.
5.7.2019, M.L., MO
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Bemerkenswert, wie die Berichterstattung zur Sendung – hier wie im FOCUS – alle in den letzten Jahren quantitativ (sowohl, was die absolute Zahl der Fälle, als auch, was die jeweils beteiligten Akteure betrifft, mittlerweile manchmal schon mehrere hundert) wie auch qualitativ (oft geht es um Gewalttaten und Mord) zentralen Problemfelder) besonders relevant gewordenen Gruppen komplett ausblendet. Wer mehr wissen will, muss die Freiburger Fälle kennen oder googeln. Auch der Begriff „Clan“ kommt gar nicht erst vor.
5.7.2019, M.I.
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Ja, dieser Staat möchte ein neues Volk, das hat Joschka Fischer schon vor Jahren gefordert und seine grünen Genossen setzen es gerne um. Er will aus den Hergeschleppten Wähler machen, die dann die „fortschritlichen Kräfte“ wählen und die reaktionären Restdeutschen abwählen sollen. Was aber geschieht, wenn es zu einer Muslimpartei kommt – sie gibt es in NRW schon, bei den Kommunalwahlen in Duisburg und Essen gab es bis zu 37 % in einzelnen Bezirken – die plötzlich die Scharia und die Vielehe einführen will ? Demographisch ist es nur eine FRage von 20 bis 30 Jahren, dann haben diese Kräfte hier Mehrheiten. Wer hat das gewollt und warum informieren die Presse und die Medien nicht über diese drohende Entwicklung ?
5.7.2019, F.F., MO

Vergewaltigung? -> Bewährungsstrafe
Da sind alle Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler in der Pflicht. Aber auch die Justiz. Vergewaltigung? -> Bewährungsstrafe. Zwar im Jugendstrafrecht. Nur dazu müssen die Täter durchaus ein Konzept haben – was sie da tun. Also im Grunde nichts – für falsche Nachsicht. Ist der Fall anders gelagert und entspricht eher der kindlichen Natur? ist im Jugendstrafrecht genau das gewollt. Aber nicht bei fast Erwachsenen – die genau wissen, was sie da tun. Da wundert mich nicht, dass Justiz und JVA nicht mehr hinterher kommen. Mildernde Umstände für Täter – die ihren Opfern keine mildernden Umstände gewährt haben…
5.7.2019, T.K. MO

Staatsanwalt: Rechtsstaat „in weiten Teilen nicht mehr funktionsfähig“
TV-Talkshow „Markus Lanz“ am 3.7.2019: „Die lachen uns aus“, sagt Oberstaatsanwalt Ralph Knispel über die kriminelle Szene in Berlin: „Die lachen die Justiz aus.“ Von aktuell mehr als 8500 nicht vollstreckten Haftbefehle alleine in der Hauptstadt erzählt er, und von mutmaßlichen Straftätern, die wieder freikommen, weil dem Gericht Kapazitäten für Prozesse fehlen. Bis diese Kapazitäten frei würden, wäre die gesetzlich zulässige Dauer der Untersuchungshaft schon abgelaufen. Strafrechtlich, so Knispel, sei der deutsche Rechtsstaat in weiten Teilen nicht mehr funktionsfähig.
Das Bild, das in der ersten halben Stunde bei „Markus Lanz“ von Deutschland gezeichnet wird, ist erschreckend. Die harte Wahrheit wird von Oberstaatsanwalt Ralph Knispel mit einem resignierten Lächeln vorgetragen. Die Auswertung von DNA-Proben dauere zwei bis drei Jahre, auch wegen Personalmangels, erzählt er etwa. Hinter Knispel sieht man das Publikum fassungslos mit dem Kopf schütteln.
… Alles vom 5.7.2019 bitte lesen auf
https://www.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/tv-kolumne-markus-lanz-staatsanwalt-rechtsstaat-in-weiten-teilen-nicht-mehr-funktionsfaehig_id_10892749.html
Lybischer Intensivtäter – haben deutsche Richter Angst?
Die Bild spricht von einem „Knallhart-Urteil gegen einen libyschen Intensivtäter“. Es geht um den 29-jährigen Mohamed F., der nun zu zweieinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
Der Verurteilte hatte nicht nur in seinem Asylheim in Zwickau regelmäßig randaliert, sondern auch Sicherheitspersonal mit einem Messer angegriffen, außerhalb des Asylheims ein Bierflasche gegen ein 7-jähriges Kind geschleudert, Polizisten und Frauen bespuckt und als „Huren“, „Nazis“ und „Scheiß-Deutsche“ beschimpft.

Die Staatsanwaltschaft hatte nur 15 Monate auf Bewährung gefordert. Der Richter Stephan Zantke (54) ging nun in seinem Urteil weit darüber hinaus. An den Angeklagten gerichtet sagte er u.a.:
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„Wie ein wilder Berserker haben Sie sich verhalten.
Sie erhalten von unseren Steuern ein Dach überm Kopf –
und jetzt müssen wir noch Ihren Schaden bezahlen.
Sie sind frauenfeindlich und achten nicht mal Kinder.
Und weiter: Was wäre passiert, wenn wir solche Straftaten in Libyen begehen?
Wir würden wohl nicht mehr leben (…)
Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind sie dann hier?“
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Dann verpasst er dem Libyer statt den vom Staatsanwalt geforderten 15 Monaten zur Bewährung eine zweieinhalb jährige Haftstrafe.
Der Migrationskritiker Imad Karim dazu: „Wenn Richter und Staatsanwälte innerhalb der kommenden zwei Jahren dem Beispiel vom Richter Stephan Zantke nicht konsequent und bundesweit folgen, sehe ich etwas kommen, das ich hier lieber nicht aussprechen werde!

In einer rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung verlassen sich die Menschen auf den Staat und dessen souveräne Gerichtsbarkeit. Versagen Gerichte und somit Richter, deren Unabhängigkeit im Grundgesetz festgeschrieben ist, durch Fehlurteile bzw. durch politisch motivierte Rechtsprechungen, den Bürger und seine legitimen Interessen zu schützen, werden die Menschen irgendwann, und das kann bald folgen, beginnen, sich fernab des Staatsmonopols zur Wehr zu setzen.“
… Alles vom 7.12.2017 von David Berger bitte lesen auf
https://philosophia-perennis.com/2017/12/07/richter-fluechtling/
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Richter haben Angst – siehe Kirsten Heisig
Oben fragt Maru wohl zu Recht, warum der Staatsanwalt nur 15 Monate auf Bewährung beantragte. Eine „Strafe“, die für einen Menschen aus Staaten, die mehr oder weniger keine Rechtsstaaten sind, praktisch Freispruch bedeutet. Und Helma gibt gleich die richtige Antwort: Er hat schlicht Angst.
In Berlin werden fast überwiegend in solchen „Bagatellfällen“ nur noch Freisprüche oder Bewährungsstrafen ausgesprochen – nicht selten 10- und 20-mal hintereinander. Richter und Staatsanwälte in Berlin haben massiv Angst vor Gewalt gegen sich und ihre Angehörigen. Das gilt auch für Lehrer oder Angestellte in Ämtern, die viel Kontakt mit Migranten haben.
Bekannt geworden über Berlin hinaus ist die Jugendrichterin Kirsten Heisig, die scharf gegen jugendliche Intensivtäter durchgriff und damit sehr erfolgreich war. Sie schuf sich damit aber auch gefährliche Feinde in einem bestimmten Milieu. Eines Tages wurde sie erhängt aufgefunden. Angeblich Selbstmord – und damit war für die Justiz und die Politik der Fall erledigt. Dass es aufgrund einer Vielzahl von ausgesprochenen Ungereimtheiten und Widersprüchen ganz erhebliche Zweifel am Selbstmord dieser Frau gab, wurde nicht thematisiert, schon gar nicht aufgeklärt. Der Fall wurde ganz schnell zu den Akten gelegt. Die Selbstmordthese wird bis heute mit guten Gründen angezweifelt.

Dieser Fall scheint ganz vielen von Polizei und Justiz eine sehr deutliche Lehre zu sein.
Wer es genauer wissen will, schaue unter Youtube nach und mache sich sachkundig. Google: Youtube Kirsten Heisig Selbstmord
7.12.2017, Uwe Lehnert, PHO

 

Nötig sind Richter, die das Recht anwenden
Täter müsste man sein! Therapien, Behandlungen, Anti-Aggressions-, Berufs- und Bildungsmaßnahmen sind für deren Wohlbefinden vorgesehen. Zitat: „…dabei wird immer auch geschaut, welche Situation den Täter nach der Haft erwartet. Viele sind überfordert mit den Ämtergängen, der Wohnungs- und Jobsuche und mit der Bewältigung von Problemen, die auf sie zukommen“. Wenn man die Berichterstattung der Medien zugrunde legt, ist dieser Täter-Schmuse-Kurs doch längst gescheitert. Was müssen wir fast täglich lesen: Täter polizeibekannt, Täter einschlägig vorbestraft, Täter straffällig im Bewährungsstatus, Täter straffällig auf Freigang. Die Rückfallquote – trotz dieser „Maßnahmen“ – ist hoch! So stellt sich die Frage: Ist Resozialisierung von Kriminellen eine unrealistische Vorstellung von Sozialträumern?
Weiteres Zitat: „Opfer haben Fragen, die nur Täter beantworten können – das Gespräch mit dem Täter kann hilfreich sein“. Was für ein Unfug! Opfer wollen sich darauf verlassen können, durch den Staat/die Rechtsprechung vor diesen Kriminellen optimal geschützt zu werden. Wir brauchen keine weiteren Verständnispsychologen, keine neuen Sozialmodelle, keine neuen Bürger-Beruhigungsgesetze, sondern Richter, die ihre Aufgabe wahrnehmen und geltendes Recht – zum Schutz der Bürger – auch konsequent anwenden.
Dr. Stephan Jlg, Staufen, 27.3.2017, BO
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Zu: „Opfer haben Fragen, die nur Täter beantworten können“, BZ-Interview mit der Kriminalpsychologin Gunda Wößner von Sophia Hesser (Politik, 22. März):

 

Bücher zur Migrationkatastrophe – Kirsten Heisig
Nach Kirsten Heisigs schriftlichem Vermächtnis „Das Ende der Geduld – konsequent gegen jugendliche Gewalttäter“, das 2010 fast zeitgleich mit Thilo Sarrazins „Deutschland schafft sich ab“ als eine Art „Eisbrecher“ fungierte, drängten so – meistens als Bestseller in renommierten Verlagen – Titel auf den Markt wie:
Das Ende der Geduld – von Kirste Heisig
Chaos der Kulturen – die Debatte um Islam und Integration
Das Migrationsproblem – über die Unvereinbarkeit von Sozialstaat und Masseneinwanderung
Der Multikulti-Irrtum – wie wir in Deutschland besser zusammenleben können
Deutschland gehört auf die Couch – warum Angela Merkel die Welt rettet und unser Land ruiniert
Deutschland in Gefahr – wie ein schwacher Staat unsere Sicherheit aufs Spiel setzt
Deutschland ist bedroht – eine deutsche Jesidin verteidigt ihre Werte
Die Getriebenen – Merkel und die Flüchtlingspolitik
Die neue Völkerwanderung nach Europa – über den Verlust politischer Kontrolle und moralischer Gewissheiten
Die verschleierte Gefahr – die Macht der muslimischen Mütter und der Toleranzwahn in Deutschland
Europa ohne Identität – Europäisierung oder Islamisierung?
Erstickt an euren Lügen – eine Türkin in Deutschland erzählt
Geplanter Untergang – wie Merkel und ihre Macher Deutschland zerstören
Kampfzone Straße – jugendliche Gewalttäter jetzt stoppen
Neukölln ist überall
Polizei am Limit
Richter ohne Gesetz – islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat
Scharia in Deutschland – wenn die Gesetze des Islams das Recht brechen
Schluss mit der Sozialromantik – ein Jugendrichter zieht Bilanz
Wir schaffen es nicht – Eine Flüchtlingshelferin erklärt, warum die Flüchtlingskrise Deutschland überfordert.
Soweit eine kleine Auswahl aus der Fülle der in den letzten Jahren erschollenen Alarmrufe in Buchform, unter deren Autoren übrigens solche mit (zumeist muslimischem) Migrationshintergrund überdurchschnittlich oft vertreten sind. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ideologische Traktate von Fremdenfeinden, Rassisten und Islamhassern, sondern um Wasserstandsmeldungen und Hilferufe aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen. Sie legen eine Vielzahl brennender Probleme bei der Migrations- und Integrationspolitik offen, die negative Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft haben. Unübersehbar ist in ihnen allerdings die Warnung vor einer weiteren Ausbreitung des politischen Islam, vor dem Staat und Gesellschaft aus falsch verstandener Toleranz zurückweichen und so den Boden bereiten für Parallelgesellschaften, in denen eher die Scharia gilt als das Grundgesetz.
In „Das Ende der Geduld“, 2010 kurz nach ihrem Freitod erschienen, zeigte die Neuköllner Jugendrichterin Kirsten Heisig auf, wie wichtig rasche und konsequente Sanktionen gegenüber jugendlichen Intensivtätern sind, sowohl für die Gesellschaft, die einen Schutzanspruch hat, als auch für die Täter selbst, um diesen einen Lebenslauf als Berufsverbrecher zu ersparen. Besonderes Augenmerk legte Heisig auf die Schilderung des kriminellen Milieus arabischer Großfamilien in Berlin, die aufgrund ihrer kulturell-religiösen Prägung, aber auch der laschen und inkonsequenten Haltung des Staates jeden Respekt vor der deutschen Rechtsordnung verloren haben. Unter höchstem persönlichem Engagement initiierte die Jugendrichterin das „Neuköllner Modell“ einer schnellen Reaktion auf die Straftaten und einer engen Vernetzung der beteiligten Ämter, das sich jedoch nur teilweise in Berlin und Bayern durchsetzen konnte. …
Alles von Oliver Zimski vom 24.3.2017 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/ideal_und_realitaet_zeit_fuer_ein_rendezvous/

 

Asylbewerber schubsen auf Gleise – kein Verfahren
Zwei Asylbewerber aus Marokko und Libyen hatten einen Mann auf einem Dresdener S-Bahnhof vom Bahnsteig ins Gleisbett gestoßen und ihn mit Fußtritten daran gehindert, sich vor einem herannahenden Zug wieder auf den Bahnsteig zu retten. Nur dank der Geistesgegenwart des Lokführers, der seinen Zug noch rechtzeitig zum Stehen bringen konnte, kam das Opfer mit leichten Verletzungen davon. Die beiden „S-Bahn-Schubser“, wie sie in manchen Zeitungen verniedlichend genannt wurden, konnten festgenommen werden. Doch statt der Härte des Rechtsstaats erfuhren die beiden jungen Zuwanderer eine schwer verständliche Milde. Es gab keinen Haftbefehl und kein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags, sondern nur wegen Körperverletzung und Eingriff in den Bahnverkehr. Obwohl beide schon polizeibekannt waren, sollte das für einen Haftbefehl nicht reichen, so die Staatsanwaltschaft. …. Alles vom 21.3.3017 auf
https://www.achgut.com/artikel/sinneswandel_einer_staatsanwaltschaft

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