Jugendstrafrecht

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Sonnenblumen und Vezelia im Dreisamtal bei Freiburg am 3.10.2016

Sonnenblumen und Vezelia im Dreisamtal bei Freiburg am 3.10.2016

 

 

 

Jugendstrafverfahren nicht-öffentlich
„Intensivtäter kann jemand nur werden, der intensiv von der Justiz jedes Mal neu verkannt wurde.“
„Die Crux: Jugendstrafverfahren sind meist nicht öffentlich. Das heißt, die Kontrolle des Gerichts durch die Öffentlichkeit findet nicht statt. Jugendstrafverfahren erhöhen damit die Machtfülle des Richters ungemein.“
„Das Jugendstrafrecht, als großer Errungenschaft gefeiert, wird angesichts neuer Täterpofile und Tätermilieus zu einem Opfer-Unrecht. Heere von Ideologen, die sich unter Kriminologen vermehrt finden und überaus fürsorglichen Jugendrichtern haben die Waage des Rechts verschoben:“
Bettina Röhl: Sadistische Gruppenvergewaltigung – und die Täter sind feiernd in Freiheit.
in: Tichys Einblick 12/2016, S. 50-51

 

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