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Mohnfeld bei Freiburg im Mai 2020

Mohnfeld bei Freiburg im Mai 2020

 

Geht es bei einigen Gerichtsverfahren weniger um eine Verteilung als um eine Rufschädigung?
Diese Frage tut sich auf nach der Haftentlassung von Michael Ballweg, nach dem Freispruch von Prof Bhakdi, ….
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Offener Brief an eine Berliner Richterin: Die Justiz versagt
… Seit fast einem Jahr werden den Menschen elementare Grundrechte verwehrt, Existenzen vernichtet, Kinder aus Schulen und Studenten aus Universitäten ausgesperrt, unser wirtschaftlicher Wohlstand zerstört. Dies aufgrund der viralen Atemwegserkrankung Covid-19, die weltweit in Ländern mit angemessenem Behandlungsniveau weder evident noch signifikant eine höhere Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet, als dies bei anderen viralen Atemwegserkrankungen in den Vorjahren der Fall war.
Sie kleben bei Ihrer Beschlussbegründung wie eine Fliege an der Decke an der magischen, von der Politik erfundenen, auf keiner wissenschaftlichen Erkenntnis beruhenden Inzidenzzahl 50 und ignorieren hierbei, dass selbst bei Erreichen dieser Zahl aufgrund der Dunkelziffer, also der nicht bekannten Infektionen, die Gesundheitsämter keine Nachverfolgung aller Fälle leisten können.
Willige Helfer bei der Perpetuierung dieser Pandemie der Entrechtung sind nicht nur die nach immer strengeren Grundrechtseingriffen schreienden Berater der Bundesregierung. Dazu gehören auch ergebene Wissenschaftler, die noch nicht mal gewillt sind, die ihrer eigenen Fachrichtung unterliegenden, durch die ständigen „Lockdowns“ verursachten Kollateralschäden für Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu reflektieren. Depressionen, Psychosen, häusliche Gewalt, Alkoholismus, Suizide, vernachlässigte Schwerkranke, die an anderen Krankheiten sterben müssen, weil Corona vorrangig behandelt wird.
Es ist vor allem die Justiz, die bei ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe, die Menschen vor staatlich-hygienischer Willkür und Freiheitsberaubung zu schützen, kläglich versagt.
… Alle vom 5.2.2021 von Nathan Gelbart bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/offener_brief_an_eine_berliner_richterin
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Justiz auf Linie
Statt der Corona-Politik der Regierung Grenzen aufzuzeigen, nicken deutsche Gerichte alles ab – und drücken sich um eine entscheidende Frage herum.
von Josef Franz Lindner

Der Staat darf zur Bekämpfung der Corona-Pandemie inzwischen nahezu alles tun, was die Politikerfantasie fordert. Mit dem „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat der Bundestag im November die Exekutive zu weitgehenden Grundrechtseingriffen ermächtigt. Von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen über die Einschränkung von Religionsausübung und Versammlungen bis hin zur Schließung von Einrichtungen aller Art kann die Freiheit der Bundesbürger in nie da gewesenem Maße beschnitten werden. Das Gesetz ist weniger eine Einhegung der Regierung durch das Parlament als vielmehr eine Einladung zu Rechtseingriffen.
Eine umso wichtigere Kontrollfunktion kommt daher den Verfassungs- und Verwaltungsgerichten zu. Nur sie können eine Politik, die in der Pandemiebekämpfung hauptsächlich auf Repression setzt, noch in die rechtsstaatlichen Schranken weisen. Doch die Justiz enttäuscht zunehmend.

Diese eindimensionale Gleiche-Unfreiheit-für-alle-Strategie ist nicht nur ein politisches Problem, sondern müsste eigentlich auch die Gerichte interessieren. Denn der Staat kommt seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für die Schwächsten der Gesellschaft offensichtlich nicht hinreichend nach. Der Zusammenhang von unzureichendem Schutz und übermäßiger Repression ist evident: Je stärker die Politik Risikogruppen wirksamen Schutz vorenthält, desto voller sind Intensivstationen und Leichenhallen. Dies dient dann zur Rechtfertigung für noch schärfere Repression. Man muss die Frage rechtlich zuspitzen:
Ist ein harter Lockdown nur deswegen notwendig,
weil die Politik wirksame Schutzmaßnahmen an entscheidender Stelle unterlässt?

Wäre er ansonsten nicht erforderlich, und ist er daher rechtswidrig? Dieser Kernfrage gehen die Gerichte bislang aus dem Weg. Die Justiz ist, man muss es leider so sagen, mittlerweile auf Linie einer auf Repression fokussierten Exekutive.
…. Alles vom 28.1.2021 bitte lesen auf
https://www.zeit.de/2021/05/corona-politik-verwaltungsgericht-grundrecht-lockdown-pandemiebekaempfung/komplettansicht
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Kommentare:
Leute, die sich wirklich Gedanken machen, werden lächerlich gemacht
Auch von mir vielen Dank für diesen mutigen Beitrag. Mutig deswegen, weil mittlerweile in der öffentlichen Diskussion andere Meinungen derartig diskreditiert sind, dass man Mut haben muss um solche auszusprechen. Die Ungereimtheiten und Sinnlosigkeit mancher Schutzmaßnahmen fallen ins Auge. Wenn man aber im öffentlichen Raum darauf hinweist, gilt man sehr schnell als Quertreiber ohne Verständnis für Sachzwänge. Dieser Konformitätsdruck führt dazu, dass Gegenstimmen weitgehend verstummen. Ein Blick in die Zeitung bestätigt das. Löbliche Ausnahme: Ihr Artikel. Auch ich habe sehr amüsiert den „Best of Corona Leugner“ Film des Spiegel-Kamerateams angeschaut. Nur Verwirrte und Verschwörungsgläubige.
Was aber ganz unbemerkt dabei passiert ist, dass die Leute, die sich wirklich Gedanken machen um die Einschränkungen unserer Grundrechte, und deswegen bei einer Demonstration mitlaufen, ebenfalls lächerlich und unglaubwürdig gemacht werden.
Wo kann man heute noch seine Skepsis gegenüber einzelnen Corona -Maßnahmen äußern, ohne mit Reichsbürgern und anderen unappetitlichen Erscheinungen gleichgesetzt zu werden. Respekt, Herr Lindner, sie haben es riskiert. Es wäre erfreulich, wenn Gerichte ihre Kontrollfunktion wieder stärker ausüben würden.
4.28.1.2021, R.K., FO
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Wann wachen die Menschen in diesem Land eigentlich endlich auf?
Alle Achtung Herr Lindner. Sie wagen es Wahrheiten unverblümt auszusprechen. Wenn es doch nur mehr Journalisten von ihrer Sorte gäbe und nicht nur obrigkeitshörige Marionetten die alles nachplappern was die Politik vorgibt. Wann wachen die Menschen in diesem Land eigentlich endlich auf? Wir können uns doch nicht alle Grundrechte nehmen lassen. Und alles was einem mal weggenommen wurde muss man sich hinterher erst wieder mühsam erkämpfen.
28.11.2021, F.S.

…  heute bedarf es Mut …
Es ist gut, dass dieser Artikel veröffentlicht worden ist. Beunruhigend finde ich, dass der Autor für seinen Mut, den Text zu schreiben und zu veröffentlichen, zu Recht gelobt wird. Es ist nicht lange her, da bedurfte es keinerlei Mut, sich öffentlich mit der Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Das ist jetzt anders. Dieser Umstand bestätigt die Position des Autors nach meinem Empfinden.
28.1.2021, P.T.
… was viele sich nicht trauen ….
Vielen, vielen Dank! Endlich jemand, der das ausspricht, was so viele denken, sich aber nicht mehr trauen zu sagen.
28.1.2021, Jok
Ende Kommentare

 

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Richter warnt: Viele Gewalttäter von Stuttgart müssen keine Strafen fürchten
Nach den gewaltsamen Ausschreitungen von Stuttgart (am 20./21.6.2020) werden die meisten der bis zu 500 Randalierer ohne spürbare Strafen des Staates davonkommen. Diese Befürchtung äußerte der Richter Thorsten Schleif vom Amtsgericht Dinslaken (Nordrhein-Westfalen) im Gespräch mit FOCUS Online.
Der Rechtsstaat werde sich ähnlich schwertun wie nach den massenhaften sexuellen Übergriffen in der Kölner Silvesternacht 2015/2016. Schleif: „Auf 661 Strafanzeigen sexuell belästigter Frauen folgten drei überführte Straftäter – und das drei Jahre später.“ Schleif hatte 2019 mit seinem Buch „Urteil: ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Anlässlich der Stuttgarter Krawalle legt er nun nach. Der 40 Jahre alte Richter beklagt, der Rechtsstaat sei zu geschwächt, um die Schläger und Zerstörer so zu verfolgen, „dass sie die Sanktionen als schmerzhaft und wirkliche Strafe empfinden“.

„Es wird keine harte Antwort des Rechtsstaates geben. Der deutsche Rechtsstaat ist nicht in der Lage, auf ein derartiges Ereignis mit aller Härte zu reagieren.“
Der Richter macht dafür jedoch nicht die in den Augen vieler Menschen zu milden Gesetze verantwortlich. „Die deutschen Strafgesetze sind völlig ausreichend, um auf Gewaltausbrüche wie in Stuttgart angemessen zu reagieren.“ So könnten gefährliche Körperverletzungen bereits heute mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, ebenso ein schwerer Diebstahl, bei dem in ein Geschäft eingebrochen wird. Und selbst auf Sachbeschädigungen stünden bis zu zwei Jahre Gefängnis, so Schleif.
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Gesetze reichen aus, müssen nur zügig angewendet werden
Doch Härte sei nur ein Element wirksamer Kriminalitätsbekämpfung. „Ebenso wichtig – wenn nicht noch wichtiger – sind die zügige und konsequente Anwendung dieser Strafgesetze. Dazu bedarf es aber ausreichend Polizisten und Staatsanwälte, die Straftaten ermitteln und anklagen, ebenso genügend gut ausgebildete und selbstbewusste Richter, die verantwortungsvolle und starke Urteile sprechen“, so Schleif. Doch gerade da hapere es gewaltig. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte seien „seit Jahren überlastet“ und könnten kaum noch ihre Alltagsarbeit bewältigen. Schleif: „Die Sparmaßnahmen aller Bundeländer haben den Rechtsstaat über viele Jahre hinweg derart geschwächt, dass ihm nach Massen-Straftaten wie jetzt in Stuttgart die Luft ausgeht.“

Paradies für Randalierer, Extremisten, Reichsbürger, Clans
„Das Ausbleiben einer angemessenen Reaktion wird von vielen Menschen als ein Zurückweichen des Rechtsstaats wahrgenommen, insbesondere von den Tätern, die mal wieder ungeschoren bleiben“, glaubt der Jurist. „Die auf diese Weise geschaffene Lücke wird schnell zu einem rechtsfreien Raum. Ein rechtsfreier Raum, den Randalierer ebenso ausnutzen wie linke, rechte und religiöse Extremisten, Reichsbürger und kriminelle Clans.“
… Alles vom 26.6.2020 bite lesen auf
https://www.focus.de/politik/harte-antwort-des-rechtsstaats-bleibt-aus-ein-richter-sieht-schwarz-viele-gewalttaeter-von-stuttgart-muessen-keine-strafen-fuerchten_id_12145433.html

Einige Kommentare:
Wenn man einen Polizisten fragen würde,
wäre die Antwort: „Warum soll ich mir die Mühe machen? Ich schnappe sie, der Staatsanwalt verlangt einen (kaum realisierbaren) wasserdichten Fall, bevor er überhaupt vor Gericht geht, und der Richter gibt dem Angeklagten dann einen Klaps auf die Finger.“ Und die Moral von der Geschicht‘? Richter Schleif sollte vielleicht besser erst einmal vor seiner eigenen Haustüre kehren. Die Gesetze mögen zwar ausreichend hohe Maximalstrafen vorsehen, viele Urteile orientieren sich aber eher an den Minimalstrafen. Hier haben wir allerdings einen Fall, in der die Legislative relativ einfach und mit relativ geringem Aufwand etwas ändern könnte. Sie könnte die Minimalstrafen, zumindest bei Gewaltstraftaten mit Vorsatz, anheben
26.6.020, R.F.
Videos zeigen fast nur Migranten?
Auf den Videos konnte man genau sehen woher der größte Teil der Randalierer kam. Empfehle Ihnen nochmal ansehen.
26.6.2020, M.W., WO
Ich bin immer wieder erschüttert, wie aggressiv unsere Gesellschaft,
ganz egal ob Deutsche oder Personen mit Migrationshintergrund, geworden ist. Ich bin aber genauso enttäuscht, wie zahm unsere Staatsgewalt geworden ist. Ich möchte keine Polizei á la USA. Aber ich möchte eine Polizei und Rechtsorgane, die die geltenden Gesetze auf eine faire Art und Weise umsetzen. Ich befürchte nur, dass das mit der vor allem durch Rot/Grün forcierten und nun weit verbreiteten Multi-Kulti-Denke nicht vereinbar ist. Die Schuld daran trifft ganz sicher nicht A. Merkel, und auch nicht die größten Teile von CDU/CSU. Ich denke, es ist kein Zufall, dass Köln, Berlin und Stuttgart rot bzw. grün regierte Städte sind.
26.6.2020,ST.H.
Zwei-Klassen-Justiz? Zweierlei Strafen?
Viele Gewalttäter von Stuttgart müssen keine Strafen fürchten. Für mich kommen dabei Fragen über Fragen auf. Welche Strafe bekomme ich, wenn ich 30km zu schnell fahre? Welche Strafe bekomme ich, wenn ich falsch Parke? Welche Strafe bekomme ich, wenn ich die GEZ nicht bezahle? Welche Strafe bekomme ich, bei Diesel-Fahrverbot? Welche Strafe bekomme ich, wenn ich die Innenstadt zerlege und Geschäfte Plündere – juhu keine.
26.6.2020, W.K.
Richter werden bedroht
Die Justiz verhängt nicht die höchst möglichen Strafen für solche Straftaten, weil Richter sogar bedroht werden und die grün-liberale-linke Politik schaut zu und schützt Kriminelle. Bei jedem Polizeieinsatz wird zunächst geschaut, ob sich nicht das Haar in der Suppe bei der Polizei finden läßt und zur Sicherheit wird die Polizei Rassismusvorwürfen ausgesetzt. Merkwürdig finde ich auch, dass man ab 18 Jahren Verträge rechtswirksam abschließen kann , aber bis 21 Jahre unter Jugendstrafrecht stehen kann. Ich als Bürger habe das RECHT, höchstmöglichen Schutz in diesem Lande zu bekommen, dafür zahle ich Steuern und das nicht zu knapp!
26.6.2020, E.F.
Warum soll ich einen solchenStaat finanzieren?
Zitat Schleif: „Die auf diese Weise geschaffene Lücke wird schnell zu einem rechtsfreien Raum.“ Und damit hat der Staat m.E. seine Legitimation verloren, denn er kann oder will seine Bürger nicht vor Gewalt und Willkür schützen – warum soll ich solch einen Staat mit meinen Steuern finanzieren?
26.6.2020, T.O.
Ein Problem sind fehlende Haftplätze.
Auch in Baden Württemberg platzen die JVA`s aus den Nähten,sind die Zellen überbelegt. Man kann sich vorstellen das sich mancher Richter vor der Urteilsverkündung erkundigt, ob es überhaupt einen freien Haftplatz gibt. Falls nicht, gibt es wohl Bewährung.
266.2020, G.A.

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Ulrich Vosgerau: Staatsrecht – Personalien des Bundesverfassungsgerichts stellen neue Weichen
Es grünt so grün

Kürzlich wurde in Mecklenburg-Vorpommern Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin gewählt – trotz ihrer Migliedschaft in der vom Verfassungsschutz beobachteten „Antikapitalistischen Linken“ hatte offenbar auch die CDU keinerlei Einwände. Erste aufkommende Kritik wischte Borchardt wie folgt beiseite: Sie sei nicht notwendig verfassungsfeindlich eingestellt, weil das Grundgesetz eine kapitalistische Produktionsweise nicht notwendig vorschreibe, sondern den mit demokratischen Mitteln bewirkten Übergang zum Sozialismus erlauben würde, argumentierte die 64jährige.

Das ist durchaus richtig und spielt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mitbestimmung (1978) an. Allerdings erleben wesentliche Grundsatzurteile derzeit offenbar eine sehr unterschiedliche Konjunktur. In anderen Grundsatzentscheidungen – zum Beispiel Teso (1987) oder Grundlagenvertrag (1973) – stellte das Bundesverfassungsgericht fest, das Grundgesetz selber gehe von der vorgegebenen Existenz eines deutschen Volkes im Sinne einer Abstammungsgemeinschaft aus. Diese gehe der Verfassung als verfassungsgebende Gewalt sogar vor, weil sie Träger des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts sei und daher selbst dem verfassungsändernden Gesetzgeber nicht zur Disposition stehe, sondern von diesem zu erhalten, zu bewahren und zu schützen sei.
Bekenntnisse in diese Richtung werden neuerdings vom Verfassungsschutz als Indiz für „Verfassungsfeindlichkeit“ bewertet, weil sie angeblich die Menschenwürde aller Nichtdeutschen in Frage stellen. Dies zu tun, würde dem neuen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth natürlich nie einfallen, tat er sich doch im Bundestag als besonders engagierter Verteidiger des „Global Compact for Migration“ hervor. Wer als ausgebildeter Völkerrechtler seine Ausführungen im Bundestag hörte, staunte: War dieser Unternehmeranwalt wirklich völkerrechtlich dermaßen unkundig, daß er seine eigenen Worte glaubte, oder bog er sich, auch noch im Ton einer Vorlesung, die Wahrheit bewußt zurecht?

Wohl eher letzteres, folgte man der FAZ (16. Mai): „Für seine Wahl brauchte der Vater dreier Kinder auch die Grünen. Hier spielte seine Haltung zum UN-Migrationspakt eine Rolle, den Harbarth trotz Kritik von eher konservativer Seite befürwortete.“
Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sieht eigentlich aus guten Gründen vor, daß Richter wie Präsidenten des Gerichts „ohne Aussprache“ gewählt werden; ein Schaulaufen mit liebedienerischen Bewerbungsreden der Kandidaten würde den Nimbus des Amtes sofort zerstören. Dieser Prozeß scheint jetzt angelaufen zu sein. Harbarth wird als Präsident allerdings weiter dem Ersten Senat angehören, der vorwiegend mit Grundrechtsfragen zu tun hat. Die Richterstelle des bisherigen Präsidenten Voßkuhle im staatsorganisationsrechtlichen Zweiten Senat wird Astrid Wallrabenstein, Professorin für Sozialrecht an der Goethe-Universität, übernehmen. Auch an dieser, von den Grünen vorgeschlagenen Personalie, regt sich Kritik.
Frau Wallrabenstein ist Schülerin des ersten „grünen“ Verfassungsrichters Brun-Otto Bryde. Sie bemühte sich bereits in ihrer Dissertationsschrift, dessen ständige Kritik an dem Umstand, daß das Grundgesetz das Wahlrecht auf Deutsche beschränkt, zu vertiefen. Ziel ist stets eine „Demokratie ohne demos“. Das Prinzip der Abstammungsgemeinschaft soll aufgegeben, das Wahlrecht möglichst auf alle in Deutschland lebenden Menschen ausgeweitet werden. Schon in sich waren diese Konzepte niemals auch nur logisch.

So könnte das Wahlrecht, wenn es wirklich auf die Menschenwürde zurückgeführt würde statt auf die Volkszugehörigkeit, niemals auf alle legal in Deutschland lebenden Menschen beschränkt werden, denn der Menschenwürde sind auch Illegale, abgelehnte Asylbewerber und Terroristen jederzeit teilhaftig. Schon Brun-Otto Bryde fand stets alles „demokratisch“, was von der EU kam, obwohl es dort keine demokratischen Legitimationsketten gibt; alles, was auf nationaler Ebene beschlossen wurde, fand er „undemokratisch“, weil die in Deutschland lebenden Ausländer nicht mitwirken konnten. Daß aber auch auf EU-Ebene immer nur die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten mitwirken dürfen, nicht aber etwa Türken, störte ihn nicht.
Aber: Würde man zur Förderung der Neutralität des Bundesverfassungsgerichts beispielsweise festlegen, daß ein Drittel der Richter (statt von Bundestag und Bundesrat) unmittelbar aus der Mitte der Staatsrechtslehrervereinigung gewählt wird, so hätte zwar Harbarth in diesem Kontingent keine Chance – weil ihn dort niemand kennt. Astrid Wallrabenstein hingegen wäre auch bei Wahl nur durch habilitierte Staatsrechtslehrer eine hohe Favoritin gewesen. Denn nichts ist dort derzeit beliebter und ein stärkerer Karriere-Booster als die Forderung nach der Ausweitung des Wahlrechts auch auf Ausländer.
Dies zeigte schon vor Jahren der Verlauf der Kieler Staatsrechtslehrertagung 2012, auf der der Münchner Völkerrechtler Christian Walter für die entsprechende Forde-rung stürmisch gefeiert wurde. Astrid Wallrabenstein gehörte damals zu denen, die – gewiß nicht ganz ohne vorherige Absprache – den Applaus orchestrierten; Kritik daran, auch im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker als eigentliche idée directrice des internationalen Rechts, wie etwa von Christian Hillgruber formuliert, kam nicht gut an. So bestätigt sich auch im Hinblick auf die einst als konservativ geltende Staatsrechtslehrervereinigung der Satz: wo man heute auch hingeht, man ist immer bei den Grünen.

… Alles vom 29.5.2020 von Ulrich Vosgerau bitte lesen in JungeFreiheit, 23/20, Seite 2
Dr. habil. Ulrich Vosgerau lehrte Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Rechtsphilosophie an mehreren Universitäten.

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Rechtsstaat konkret: Die Justiz als Stiefkind der Politik
von Prof Gerd Seidel

Politiker loben häufig mit hehren Worten den deutschen Rechtsstaat. In der Tat ist das Rechtsstaatsprinzip als tragender Grundsatz der Staatlichkeit zugleich in mehreren Artikeln des Grundgesetzes verankert. Der Bürger beurteilt die Rechtsstaatlichkeit allerdings immer konkret, nämlich anhand seiner Erfahrungen mit den staatlichen Behörden, der Polizei und der Justiz. Sein Vertrauen in diese Institutionen schwindet in dem Maße, wie der Staat versäumt, seinen Pflichten zur Einhaltung der Gesetze und zur Gewährleistung von Rechtsschutz und Rechtssicherheit für die Bürger nachzukommen.

Es muß wie eine Alarmsirene tönen, wenn der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in seinem 2019 veröffentlichten Buch „Die Warnung. Wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird“ von der Gefahr der erodierenden Rechtsstaatlichkeit spricht. Und zugleich gehen amtierende Richter mit langjähriger Berufserfahrung wie Patrick Burow (2018), Jens Gnisa (2017) und Thorsten Schleif (2019) mit ihren Büchern an die Öffentlichkeit, worin sie die katastrophalen Mißstände in der deutschen Justiz schonungslos offenlegen und deren Auswirkungen auf die Rechtsprechung beschreiben.

Eine wesentliche Ursache für die Misere ist, daß die Justiz als Stiefkind der Politik seit Jahren, vor allem durch Stellenstreichungen, kaputtgespart wurde. Justiz verursacht Kosten, bringt aber kaum Einnahmen. Sie ist ohne Lobby. Ihr Anteil am Bundeshaushalt beträgt lediglich 0,25 Prozent. Hinzu kommt, daß zumeist schwache Persönlichkeiten als Justizminister agierten. Allein die letzten drei von der SPD benannten Justizminister Maas, Barley und Lambrecht glänzten weniger durch Fachkompetenz als mehr durch ihre stramme linke ideologische Haltung vor allem im „Kampf gegen Rechts“.

Der bis heute anhaltende Sparkurs, in dem sich gleichzeitig der Stellenwert ausdrückt, den die Politik dem Rechtsstaat beimißt, zeigt sich nicht nur in der miserablen Besoldung der Richter, sondern auch in der schlechten Bezahlung des übrigen Personals, in der vielfach völlig veralteten Sachmittelausstattung und in dem oft maroden Zustand der Gerichtsgebäude. So hat ein Richter ein monatliches Anfangsgehalt von etwa 4.000 Euro brutto, was der Bezahlung des Filialleiters eines Discounters entspricht. 15 Jahre später liegt seine Besoldung immer noch bei etwa 6.500 Euro.

„Eines der reichsten Länder Europas ist gleichzeitig eins mit einer der niedrigsten Richterbesoldung“, schreibt Patrick Buhrow in seinem Buch „Justiz am Abgrund“. Bei der anhaltenden Überlastung, die zu einem hohen Krankenstand und häufigem Burnout führt, können die deutschen Richter mit dieser mageren Besoldung nicht wirklich unabhängig sein, wie es das Grundgesetz fordert.

Unter den gegebenen Umständen können die Rechtsuchenden hierzulande oft froh sein, wenn überhaupt noch Gerichtsverhandlungen stattfinden und Urteile ergehen. Denn Richter und Staatsanwälte müssen angesichts des Personalmangels und der knappen Sachausstattung heutzutage multipel einsetzbar sein: Sie schreiben oft eigenhändig Protokolle, Beschlüsse und Urteile, bedienen das Kopiergerät und schleppen die Akten herbei.

Richter und Staatsanwälte sind einem sachfremden Zeitkorsett unterworfen, wonach für die einzelnen Arbeitsgänge völlig unrealistische Zeitvorgaben gemacht werden, so als wäre der Umgang mit Menschen Vorgängen in der Produktion vergleichbar.

In der Vergangenheit wurden die besten Juraabsolventen mit mindestens einer vollbefriedigenden Note für das Richteramt ausgesucht. Angesichts der schlechten Bezahlung und der Arbeitsbedingungen in der Justiz gehen heute die besten Juristen in große Anwaltskanzleien, wo sie ein Vielfaches des Richtergehaltes verdienen. So müssen bei der Richterauswahl oft Abstriche bei der Abschlußnote gemacht werden. Daß dies negative Auswirkungen auf die Qualität der Rechtsprechung hat, bedarf keiner näheren Erläuterung.

Die prekäre Situation in der Justiz wurde noch dadurch verschärft, daß Richter und Staatsanwälte seit 2014 einem von einer justizfremden Wirtschaftsprüfungsvereinigung entworfenen Zeitkorsett unterworfen sind, wonach für die einzelnen Arbeitsgänge völlig unrealistische Zeitvorgaben gemacht werden, so als wäre der Umgang mit Menschen mit Vorgängen in der Produktion vergleichbar. Richterliche und staatsanwaltliche Tätigkeit wird so praktisch zu Fließbandarbeit degradiert.
Beispielsweise werden dem Amtsrichter für ein Scheidungsverfahren 131 Minuten zugebilligt, ein Staatsanwalt muß die Anklage einer fahrlässigen Tötung in 50 Minuten erledigt haben usw. Gefordert wird somit Gerechtigkeit im Minutentakt!

Das stellt die Richter vor ein Dilemma: Entweder sie halten sich an diese unsinnigen Zeitvorgaben, dann unterlaufen ihnen allerdings nicht selten Fehler, was sich auf die Qualität der Rechtsprechung negativ auswirkt. Oder sie arbeiten die Fälle mit der gebotenen Gründlichkeit ab, dann bleiben andere Fälle notwendigerweise liegen, und es entsteht ein Verfahrensstau mit überlanger Verfahrensdauer. So passiert es immer wieder, daß Personen, die schwerer Verbrechen beschuldigt werden, aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, weil das Hauptverfahren nicht innerhalb der vorgeschriebenen sechs Monate eröffnet wurde.
In bezug auf Alltagsdelikte wie Einbrüche, Fahrrad-, Taschen- und Ladendiebstähle heißt dies, daß sie kaum noch verfolgt werden, allein schon deshalb, weil die Aufklärungsquote infolge der Stellenstreichung bei der Polizei stark zurückgegangen ist. Polizei und Justiz haben bei der Strafverfolgung von Wohnungseinbrüchen faktisch kapituliert, denn die Aufklärungsquote liegt bei der Polizei bei 15 Prozent, und nur ein Bruchteil wird vor Gericht verhandelt. Auch die Tatsache, daß die Zahl der Wohnungseinbrüche seit Ergreifung der Maßnahmen gegen die Coronapandemie zurückgegangen ist, vermag diese prinzipielle Aussage kaum zu relativieren, zumal eine Reihe von Gerichten in dieser Zeit ohnehin ein reduziertes Arbeitsprogramm hatte.

Als weiteres Defizit fällt die im Volksmund als „Kuscheljustiz“ bezeichnete milde Strafpolitik auf. Sie wird, insbesondere bei Mehrfachtätern mit einer stattlichen Zahl von Vorstrafen, als Anreiz für die Begehung weiterer Straftaten gesehen, erst recht dann, wenn einschlägige Bewährungsstrafen in Folge nicht vollzogen werden. Fälle der Kuscheljustiz stoßen allgemein auf Ablehnung, und sie demotivieren die Polizei, die darin eine Mißachtung ihrer Arbeit sieht.

Die milde Strafpolitik hat verschiedene Ursachen. Da die Landgerichte als sogenannte Rabattgerichte die vom Amtsgericht ausgesprochene Strafhöhe regelmäßig herabsetzen, entscheiden sich Amtsrichter oft von vornherein für den unteren Strafrahmen. Zudem haben mittlerweile auf den Richterstühlen Gutmenschen Platz genommen, die offenbar von der geringeren Bewerberzahl für das Richteramt profitierten. Schließlich sind die Gefängnisse in einigen Bundesländern bereits jetzt, vor allem auch mit ausländischen Straftätern, so gut ausgelastet, daß eine härtere Strafpolitik allein an der Kapazität der Haftanstalten scheitern könnte.

Die Hochkultur der Kuscheljustiz wird im Jugendstrafrecht zelebriert. Die dort zugrundeliegende Maxime „Erziehen statt strafen“ wird durch die Rechtsprechung meist überzogen und in Verkennung des Wesens des Strafrechts als steriles Dogma behandelt, das heißt, es wird auf Strafe oft auch dort verzichtet, wo sie geboten wäre. Hinzu kommt, daß die im Gesetz als Ausnahme vorgesehene Bestimmung, wonach auch Täter zwischen 18 und 21 Jahren unter bestimmten Bedingungen nach dem milderen Jugendstrafrecht beurteilt werden können, durch die Gerichte fast zur Regel erhoben wurde.

Der vom Gesetz harmlos als „Verständigung“ umschriebene „Deal“ ist ebenfalls eine Konzession an die permanente Über­belastung der Gerichte. Da hierbei keine Beweiserhebung erfolgt, bleiben Wahrheit und Gerechtigkeit regel­mäßig auf der Strecke.

Die Ausländerkriminalität ist in Deutschland ein brisantes Thema. Statistische Zahlen der „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ können dem jährlichen Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes entnommen werden. Die Behandlung der von Immigranten begangenen Straftaten durch die Gerichte ist dagegen statistisch nahezu tabuisiert. Dennoch ist seit 2015 die Tendenz unübersehbar, daß Gerichte straffällig gewordene Immigranten häufig mit besonderer Nachsicht behandeln und – soweit diese überhaupt belangt werden – regelmäßig mit geringeren Strafen belegen, als es rechtlich geboten wäre.

Das gilt nicht zuletzt auch für ausländische Täter von Gewalt- und Sexualdelikten, deren Zahl seit dem unkontrollierten Einlaß von kulturfremden Menschen nach Deutschland im Jahre 2015 stark angestiegen ist. Während Immigranten bei der Strafzumessung oft mit einem kulturellen Rabatt rechnen können, wird von Deutschen hingegen auf allen Rechtsgebieten, einschließlich des Verkehrs- und Steuerrechts, unbedingte Rechtstreue erwartet. Hier entsteht ein Zweiklassenrecht, das dem Gedanken der Rechtsstaatlichkeit diametral entgegensteht.

Der vom Gesetz harmlos als „Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten“ umschriebene „Deal“ ist ebenfalls eine Konzession an die permanente Überbelastung der Gerichte. Er ist im Grunde nichts anderes als ein kodifizierter Verzicht auf die Strafhoheit des Staates, das heißt auf dessen Gewaltmonopol. Denn in der Person des Anwalts verhandelt der Angeklagte praktisch mit über seine Schuld und Strafzumessung. Insbesondere in Fällen mit unklarer Beweislage fordern Anwälte gern eine Bewährungsstrafe im Tausch gegen ein Geständnis ihres Mandanten. Richter denken in dieser Situation an die durch den Deal zu gewinnende Zeit, die sie für die Reduzierung ihrer Aktenberge benötigen, und stimmen dem zu.

Freilich kann die Initiative für den Deal wegen der erwarteten Verfahrenskürzung auch vom Richter oder vom Staatsanwalt ausgehen. Da beim Deal keine Beweis-erhebung erfolgt, bleiben Wahrheit und Gerechtigkeit regelmäßig auf der Strecke.

All diese beklagenswerten Zustände, die man in entsprechender Weise auch in anderen Zweigen der Justiz wie der Zivil- oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit findet, haben zu einem deutlichen Vertrauensschwund in der Bevölkerung geführt. Die Verhältnisse werden sich aber noch weiter zuspitzen, wenn im kommenden Jahrzehnt eine beispiellose Pensionierungswelle auf die Gerichte zurollt. Wenn der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel die Situation in der Justiz schon im Jahr 2017 so beschrieben hat, daß die Uhr nicht fünf vor, sondern fünf nach zwölf zeigt, dann stellt sich die Frage, wo die Zeiger der Uhr im Jahr 2025 stehen werden. Richter Thorsten Schleif stellt in seinem Buch „Urteil: Ungerecht“ fest: „Die Lage ist ernst. Die dritte Staatsgewalt steht einen Schritt vor dem Abgrund. Ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, und sie fällt tief. Sehr tief. Und wir alle fallen mit ihr.“
… Komplettes Interview vom 22.5.2020 mit Gerd Seidel bitte lesen in der JF, 22720, Seite 18, https://www.junge-freiheit.de
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Prof. em. Dr. Gerd Seidel, Jahrgang 1943,
war bis 2008 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker-und Europarecht
an der Humboldt-Universität zu Berlin.

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