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Gregor haucht gewaltfrei die Weisheit ein Mitte Juli 2012 – umgeben von Stockrosen

 

Betreuungsvereine – Betreuungsinstitutionen
SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste in der Stadt Freiburg

Stefan-Meier-Straße 131, 79104 Freiburg, Tel 0761/272220, post@skm-freiburg.de,
https://www.skm-freiburg.de

SKF – Sozialdienst katholischer Frauen Freiburg
Colombistraße 17, 79098 Freiburg, Tel. 0761/29623-31/-32, betreuung@skf-freiburg.de,
https://www.skf-freiburg.de

Betreuungsverein Diakonie Freiburg
Dreisamstraße 3-5, 79098 Freiburg, Tel. 0761/36891-147,
weiler@diakonie-freiburg.de oder fleig@diakonie-freiburg.de,
https://www.diakonie-freiburg.de

Betreuungsbehörde der Stadt Freiburg,
Geschäftsstelle Kaiser-Joseph-Straße 143, 79098 Freiburg, Tel 0761/201-3926,
ass@stadt.freiburg.de
Neben der Qualifizierung und fachlichen Begleitung der ehrenamtlichen Betreuer beraten diese Stellen zu Themen wie Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. 

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Betreuungsvereine in Freiburg schlagen Alarm

Die drei von SKF (Sozialdienst Katholischer Frauen), SKM (Sozialdienst Katholischer Männer) und Diakonie getragenen Betreuungsvereine in Freiburg schlagen Alarm: „Wir können so nicht weitermachen.“ Finanziell fühlen sie sich mit dem Rücken zur Wand und fordern eine bessere Unterstützung von Bund und Land. Dabei beschreiben sie, was sie tun, als „Aufgabenfeld der Zukunft“: Immer mehr Menschen seien auf eine gesetzliche Betreuung angewiesen.
Alles vom 13.1.2015 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburg/drei-freiburger-betreuungsvereine-unterstuetzen-ehrenamtliche-sind-aber-finanziell-ueberfordert–98778412.html

Ende 2012:
Von 3827 Betreuungen in Freiburg werden geführt
– 107 von den hauptamtlichen Mitarbeitern der Betreuungsvereine
– 323 von Ehrenamtlichen (mehr als die Hälfte keine Familienangehörigen)

 

Friedrich Bühler – 20 Jahre rechtliche Betreuung beim SKM –  50 Jahre Engagement 

Ob der Begriff stört? Oder verstört? Zumindest seine Zwiespältigkeit ist offenkundig: Die Rede ist von der rechtlichen Betreuung, die einem Menschen zu Gute kommt oder der er unterworfen wird, wenn er nicht mehr selbstständig Entscheidungen treffen kann. Beide Lesarten sind möglich. Und möglicherweise ist es diese Doppeldeutigkeit, die Missverständnisse weckt. Das meint Richard Matern, Geschäftsführer des SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste in der Stadt Freiburg. Der ist einer der drei Träger dieser speziellen Form sozialer Arbeit im Stadtgebiet. Mit dem Betreuungsverein des Diakonischen Werks und dem Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) begleitet der SKM derzeit rund 250 ehrenamtliche Betreuer. Insgesamt leisten sie 320 Betreuungen. Dazu kommen 110 Betreuungen, die die hauptamtlichen Mitarbeiter dieser Vereine verantworten.

Die Fäden laufen bei der städtischen Betreuungsbehörde im Amt für Senioren und Soziales zusammen, die ebenfalls ehrenamtliche und Berufsbetreuer begleitet. Alles in allem 3859 Betreuungen sind derzeit in Freiburg registriert.
Unter den ehrenamtlich Engagierten beim SKM ist Friedrich Bühler. Seit zwölf Jahren begleitet er eine 81-Jährige Freiburgerin, die an Multipler Sklerose leidet. Nach dem Tod ihrer Mutter hat er für sie einen Platz im Pflegeheim gesucht und verwaltet ihr Vermögen. Bühler ist selbst schon 87 und schaut auf 50 Jahre Engagement zurück. Dazu motiviert hatte ihn 1962 der damalige SKM-Geschäftsführer Joachim Anders. Sie kennen sich aus der katholischen Pfarrgemeinde St. Josef, der sie beide angehören.
„Als Steuerberater kannst du das“, habe Anders ihn ermuntert. Tatsächlich habe es ihm die berufliche Qualifikation leicht gemacht, sich um die Rechtsgeschäfte anderer zu kümmern, wobei das Betreuungsgericht beim Amtsgericht festsetzt, was der Betreuer im Einzelfall zu erledigen hat. Etwa: das Vermögen zu verwalten, Rentenangelegenheiten zu regeln, über ärztliche und pflegerische Behandlungen zu entscheiden oder Korrespondenzen zu öffnen und zu beantworten bis hin zur vollständigen rechtlichen Vertretung. Festgelegt ist auch die Aufwandsentschädigung, das sind derzeit 324 Euro jährlich. Das Gericht bestellt die Betreuer namentlich und kontrolliert sie auch. Sie müssen jährlich eine Einnahme- und Ausgabebilanz vorlegen, die Vermögensentwicklung der Betroffenen darstellen und haften persönlich. Und alle fünf bis sieben Jahren findet eine Anhörung statt, ob der festgesetzte Umfang der Betreuung auszuweiten oder auch wieder einzuschränken ist. Das kommt etwa dann vor, wenn eine Suchterkrankung überwunden ist. Generell müssen Betreuer nach ihrem Gesetzesauftrag alles tun, die Ursachen für die Betreuung zu mildern oder zumindest verhindern, dass die Beeinträchtigung zunimmt. „Eine spezielle fachliche Ausbildung ist nicht unbedingt nötig. Wer sich auf diese Weise engagiert, erfährt durch uns eine Einführung und wird auch fachlich begleitet“, sagt Richard Matern. Wichtig sei, dass ein Betreuer „mit dem Herzen bei der Sache“ sei. Das ist bei Friedrich Bühler keine Frage. Er erfüllt seine Aufgabe mit Freude. Im Lauf der vergangenen fünf Jahrzehnte hat er zwölf Betreuungen geleistet, wobei dieser Begriff erst 1992 mit dem damals in Kraft getretenen Betreuungsgesetz eingeführt wurde. Er trat an die Stelle der früheren Vormundschaft über Minderjährige und der Pflegschaft über Erwachsene.
Es war eine Vormundschaft, womit das Wirken Friedrich Bühlers 1962 begann. Sie galt den beiden Söhnen einer unverheirateten Frau. Bühler, der selbst Vater dreier Kinder und mittlerweile auch Großvater von sechs Enkeln ist, hat sich über seine eigentliche Aufgaben hinaus um die Jungen gekümmert bis sie das Erwachsenenalter erreicht hatten und hat heute noch Kontakt zu ihrer Mutter.
Ehrenamtliche Betreuer wie Friedrich Bühler werden dringend gesucht. Denn der demografische Wandel lässt den Bedarf wachsen. Seit 1997 hat sich die Zahl der Betreuungen in Freiburg verdoppelt. Mehrheitlich sind es sehr alte Menschen, die eine Betreuung benötigen, weiter sind es Frauen und Männer, die aufgrund einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung beeinträchtigt sind.
Etwa die Hälfte der Betreuungen in Freiburg leisten Angehörige. Wenn sich niemand findet, setzt das Gericht ehrenamtliche Betreuer ein. Nur in sehr komplizierten Fällen treten Berufsbetreuer ein, die in einem sozialen Beruf qualifiziert sind. Als kompliziert gilt beispielsweise, wenn der oder die Betroffene psychisch krank oder suchtkrank ist, oder in einer Familie Konflikte bestehen. Richard Matern wirkt selbst als Berufsbetreuer, derzeit in 20 Fällen. Das machen auch drei Mitarbeiter des Diakonischen Werks sowie Christina Heine und Katja Weidlich vom SKF. Die Profis sind auch dann gefragt, wenn ein Betroffener die Betreuung ablehnt, sich ihr aber unterwerfen muss, weil das Gericht zum Schluss gekommen ist, ohne käme er zu Schaden. „Es geht dann erst einmal darum, Vertrauen aufzubauen und den Menschen dafür zu öffnen, dass Chancen in der Betreuung stecken“, sagt Christina Heine.
Silvia Faller, 19.9.2012

 

Vertrauen ist die Basis einer rechtlichen Betreuung

Der mehrfache Betrug durch einen Sozialarbeiter aus Müllheim bringt diese Form der sozialen Arbeit in Misskredit und scheint Vorurteile zu bestätigen. BZ-Mitarbeiterin Silvia Faller befragte dazu die Sozialarbeiterin Christiane Weiler vom Betreuungsverein des Diakonischen Werks Freiburg.
BZ: Frau Weiler, seit 20 Jahren gibt es die rechtliche Betreuung. Erleben Sie immer noch Ängste bei Betroffenen?
Weiler: Ja, ganz deutlich. Vor allem bei älteren Menschen, die häufig betroffen sind, spüren wir oft Vorbehalte. Denn sie sind mit dem alten Recht groß geworden und fürchten, sie werden gar entmündigt.
BZ: Was ist bei der Betreuung im Kern anders?
Weiler: Das Gesetz fordert, dass der Betreuer dem zu Betreuenden auf Augenhöhe begegnet. Der Betreute ist auch nicht in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt. Im Gegenteil. Das Gesetz verpflichtet den Betreuer, den Wünschen und Lebensvorstellungen des Betroffenen so weit als möglich zu entsprechen und alle wichtigen Angelegenheiten vor einer Entscheidung mit ihm zu besprechen.
BZ: Und wenn das nicht möglich ist?
Weiler: Der Betreuer ist auf jeden Fall gehalten sich im Gespräch verständlich zu machen. Das Wesen des neuen Rechts wird in diesem Aspekt besonders deutlich. Der Betreuer hat eine begleitende Funktion und er darf nur von den Wünschen des Betreuten abweichen, wenn er oder sie sich dadurch in Gefahr brächte oder sich schädigen würde, und zwar erheblich. Soweit es möglich ist, soll der Betreute ein selbstbestimmtes Leben führen können.
BZ: Das klingt gut. Aber offenbar gibt es Lücken. Wäre sonst ein solcher Betrugsfall wie jüngst vor dem Freiburger Amtsgericht verhandelt, möglich?
Weiler: Er ist bedauerlicherweise dann denkbar, wenn interne Kontrollen fehlen und betrügerische Absichten bestehen. Für uns im Betreuungsverein des Diakonischen Werks möchte ich eine solche Möglichkeit ausschließen. Bei uns gilt zwar auch das Prinzip der befreiten Betreuung mit vereinfachter Rechnungslegung vor Gericht, aber eine Mitarbeiterin prüft die Kontenführungen, die die Betreuer verantworten. Dies gilt meines Wissens auch für die anderen beiden Betreuungsvereine in Freiburg, mit denen wir eng zusammenarbeiten
BZ: War der evangelische Betreuungsverein in Freiburg schon einmal von einem solchen Missbrauch betroffen?
Weiler: Seit 1992 bin ich in diesem Arbeitsfeld beschäftigt und mir ist im Stadtgebiet kein einziger Fall bekannt geworden. Aber grundsätzlich ist es so, dass kein Gericht der Welt mit hundertprozentiger Sicherheit einen Betrug verhindern kann, wenn jemand mit kriminellen Absichten ans Werk geht.
BZ: Sehen Sie den Ruf der Betreuung und der Betreuer beschädigt?
Weiler: Ja, leider erheblich. Denn die Betreuung fußt auf Vertrauen und genau das wurde missbraucht. Aber ich wünsche mir eine sachliche und differenzierte Betrachtung und dass gerade Kritiker sich als ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung stellen. Wir wollen mit Menschen zusammenarbeiten, die hinterfragen.
Silvia Faller, 19.9.2012, www.badische-zeitung.de

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