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November-Herbst 12.11.2018

November-Herbst 12.11.2018

Rentenversicherungs-, Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
Patricia Schlesinger, die ehemalige Rundfunkintendantin, der ihre Geldgier zum Verhängnis geworden ist, gibt ein Beispiel. Sie zog vor Gericht, um ihre maßlosen Versorgungsansprüche in Höhe von gut 20.000 Euro – monatlich, nicht etwa jährlich! – einzuklagen, das Zehn- bis Fünfzehnfache der sogenannten Eckrente. Wie viele Rentenarbeiter demnächst schuften müssen, um diese Summen Monat für Monat und Jahr für Jahr aufzubringen, wissen wir nicht, werden wir wohl auch nie erfahren, weil die riesigen Umverteilungs-Ströme, die den einen geben und den anderen nehmen, unterirdisch fließen.
Wenn sie ans Licht treten, weiß kein Mensch, woher sie kommen, wer was zu ihnen beigetragen hat und wer von ihnen profitiert. Die Rentenversicherung arbeitet zeitversetzt, sie hat die Ausbeutung durch die Transferausbeutung ersetzt, durch die moderne, anonyme, unsichtbare Form von Sklaverei.

Daß ein Koloß, der von immer weniger jungen Leuten verlangt, immer mehr Alte auskömmlich zu versorgen, auf tönernen Füßen steht, weiß jedes Kind. Die Zeit rückt näher, in der diese Wahrheit offenbar werden und die Kinder rebellisch machen könnte. Um das zu verhindern, hat der Bundestag immer wieder neue Ablenkungsmanöver ersonnen, eines der letzten war das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz, ein Monstrum von fünfundzwanzig Silben. Aber auch dieses Monstrum wird an der versicherungsmathematisch garantierten Wahrheit, daß der Generationenvertrag ein Betrug und die Rentenversicherung pleite ist, nicht viel ändern. Die Sicherheit, die Norbert Blüm und alle seine Nachfolger den Rentnern versprochen haben, gibt es nicht. Sicher ist nur, daß die Kranken, die Hinfälligen und die Hochbetagten von morgen erheblich schlechter dastehen werden als die von heute. Und daß die nachwachsenden Generationen für dies beschämende Ergebnis staatlicher Prophylaxe immer mehr aufbringen müssen als alle ihre Vorgänger.

Denn jetzt erreicht die Nachkriegsgeneration der sogenannten Babyboomer den sogenannten Ruhestand. Keine Generation hat weniger für Kinder getan als sie, keine hat aber auch üppigere Renten- und Pensionsansprüche angehäuft als sie: Ansprüche, die nun gewahrt, gesichert und bedient werden müssen – von Kindern, die sie selbst nicht hatten. Deswegen mogeln sie.
Er kenne keinen Enkel, hat Sozialminister Hubertus Heil behauptet, der seinem Großvater die Rente mißgönne. Warum sollte er auch? Er zahlt ja nur zurück, was er bekommen hatte, die Rechnung stimmt also. Im Fall der sozialpolitischen Schnäppchenjäger, die ernten wollen, wo sie nicht gesät hatten, stimmt die Rechnung aber nicht. Damit sie trotzdem aufgeht, wird umverteilt. Ohne den harten Rückgriff auf das Zukunft-Kapital der Kinder stünden die Rentenpolitiker schon bald mit leeren Händen da. Um das zu vermeiden, müssen die Kinder allen gehören. Und deshalb investiert der Staat in Kinder.
… Alles vom 28.6.2024 von Konrad Adam bitte lesen in der F 27/24, Seite 18
https://www.junge-freiheit.de
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Dr. Konrad Adam, Jahrgang 1942, war Feuilletonredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Chefkorrespondent der Welt.

 

Renten in Österreich und in der Schweiz viel höher als in Deutschland
Während in Frankreich mit harten Bandagen über eine Rentenreform gerungen wird, scheint hierzulande alles ruhig. Ab und zu ertönt der Ruf nach einem höheren Renteneintrittsalter. Die Regierung konzentriert sich auf eine Aktienrente, die aber erst in 20 Jahren wirksam wird. Doch die Ruhe könnte sich rächen. Die demografischen Probleme werden zunehmen, wenn die Babyboomer in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Und schon heute reichen die Renten vieler Menschen kaum zum Leben. Da lohnt ein Blick nach Österreich und in die Schweiz, wo die Menschen im Alter wesentlich besser abgesichert sind. Für Deutschland sind die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sehr ernüchternd. Ende 2022 mussten 4,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit weniger als 1000 Euro netto auskommen. Nach einer Prognose der Statistiker werden 40 Prozent aller heute vollbeschäftigten Frauen aufgrund ihrer niedrigen Löhne ebenfalls mit einer Rente von weniger als 1000 Euro netto leben müssen, auch wenn sie 40 Jahre gearbeitet haben. Dagegen erscheinen Österreich und die Schweiz wie Paradiese für Ältere. Nach Angaben der Rentenexperten Dagmar Hühne und Holger Balodis liegen die Durchschnittsrenten in Österreich um 700 Euro pro Monat höher als in Deutschland – und sie werden 14mal im Jahr ausbezahlt. Es gibt also eine Urlaubs- und eine Weihnachtsrente zusätzlich. Wie schaffen die das? Zum einen, indem die Arbeitnehmer einen Rentenbeitrag von 10,25 Prozent vom Lohn entrichten, in Deutschland sind es nur 9,3 Prozent. Die österreichischen Arbeitgeber sind sogar mit Beiträgen von 12,55 Prozent dabei. Und sie beklagen sich dennoch kaum über eine geringere Konkurrenzfähigkeit.

Wichtiger ist jedoch ein zweiter Faktor: Österreich hat es über die Jahre geschafft, alle Berufsgruppen nach und nach in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen: Angestellte, Beamte, Politiker, Selbstständige, Unternehmer und auch Geringverdiener. Auf diese Weise ist die finanzielle Basis der Rentenversicherung viel breiter als in Deutschland. Sonderregelungen gibt es nur noch für ältere Beamte. Das Resultat höherer Beiträge und einer breiteren Finanzierungsbasis sind wesentlich höhere Renten für alle.

Interessant ist auch das Dreistufenmodell der Altersversorgung in der Schweiz. Alle erwachsenen Personen zahlen 4,35 Prozent in die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung ein, ihre Arbeitgeber ebenso – und dies ohne Beitragsbemessungsrenze nach oben. Daraus erhalten alle Schweizer eine Mindestrente von umgerechnet 1250 Euro monatlich, die meisten mehr. Dazu kommt eine verpflichtende berufliche Vorsorge mit Lohnbeiträgen von mindestens 3,5 Prozent gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieses Geld fließt in überbetriebliche Kapitalanlagen.

Eine freiwillige Vorsorge gibt es außerdem. Doch auch jene Schweizer, die nur die verpflichtenden Stufen der Altersversorgung bedienen, verfügen im Durchschnitt über mindestens doppelt so hohe Renten wie Deutsche. Dabei liegt das Renteneintrittsalter in der Schweiz und in Österreich nicht bei 67, sondern bei 65 Jahren. Deutsche Sozialpolitiker könnten also von Österreich und der Schweiz lernen. Man stelle sich nur vor, sie erweitern die Altersversorgung um zwei Elemente: Zum einen werden Jahr für Jahr alle Beschäftigten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen – nachrückende junge Beamte ebenso wie Selbstständige, Politiker, Unternehmer und Geringverdiener mit Minijobs.

Selbst wenn man berücksichtigt, dass die jungen Beamten, die Selbstständigen, die Unternehmer und die Geringverdiener im Alter eine Rente erhalten, würde die Rentenversicherung in Zukunft viel mehr Geld einnehmen als heute. Dazu könnte nach dem Vorbild der Schweiz eine paritätisch finanzierte Aktienrente kommen, die zum Beispiel so funktioniert: Es werden zusätzliche Lohnbeiträge von 1,5 Prozent erhoben, jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese fließen in einen staatlich betriebenen Anlagefonds. Er investiert das Geld breit in deutsche Aktien. Die Gewinnanteile werden als zusätzliche Altersvorsorge für die Begünstigten angespart und bei Rentenbeginn ausbezahlt. Die Förderung der Riesterrenten läuft dagegen aus. Zugegeben, es erfordert Mut, diese Reformen durchzusetzen. Doch der Lohn wären höhere Renten für alle, weniger Privilegien für Wenige und eine Beteiligung der Älteren am wirtschaftlichen Reichtum.
… Alles vom 15.4.2023 von Wolfgang Kessler bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/von-den-nachbarn-fuers-alter-lernen–254671081.html

Wolfgang Kessler ist Wirtschaftspublizist und ehemaliger Chefredakteur des christlichen Publik-Forums

 

Eine soziale Zeitbombe – Rente in Gefahr – Migrantenrente
Dieter Stein
Helle Aufregung löst die Nachricht aus, die Bundesbank sehe in einer Analyse die gesetzliche Rente in Gefahr – und plädiere langfristig für die Anhebung des Rentenalters auf 69 Jahre. Doch überraschend kommt diese Entwicklung nicht. Seit Jahrzehnten sehen wir die Folgen des demographischen Niedergangs auf uns zukommen. Teilweise wurde deshalb auch schon darauf reagiert – unter anderem ist das Renteneintrittsalter bereits in den vergangenen Jahren angehoben worden. Eine wachsende Zahl von Rentnern wird in den kommenden Jahren in die „Grundsicherung im Alter“ (Hartz- IV-Niveau) rutschen, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben. Diese Tatsache ist nicht nur materiell schwierig, sie ist auch demoralisierend, weil die Betroffenen das Gefühl haben können, sie hätten das Arbeiten auch bleiben lassen können – schließlich bekommen diejenigen, die ihr Leben lang nicht gearbeitet haben, am Schluß ebenfalls Grundsicherung. Hinzu kommt der zusätzlich entwürdigende Effekt, daß die Grundsicherung erst bezogen werden kann, wenn Ersparnisse aufgebraucht sind.
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Als besonders empörend empfinden nicht wenige Bürger, daß Migranten, die vielleicht erst mit den jüngsten Einwanderungswellen nach Deutschland kamen, in gleichem Maße anspruchsberechtigt sind. Neben den kulturell-sozialen Veränderungen, die Masseneinwanderung mit sich bringt, löst dies zusätzlich ein Gefühl der Entsolidarisierung, quasi einer sozialen „Ausbürgerung“ aus
… Alles von Dieter Stein vom 25.10.2019 in: Junge Freiheit, Seite 1

 

Raffelhüschen: Für Grundrente kein Bedarf
Das fängt mit dem Lebensleistungsprinzip bei der Rentenversicherung an. Wer gearbeitet hat und für 900 Euro Rentenanspruch eingezahlt hat, bekommt 900 Euro Rente. Werden Heils Pläne umgesetzt, bekommen aber auch Leute, die nur für 800 Euro eingezahlt haben, 900 Euro Rente. Das ist nicht zu verstehen.
Das zweite ist das Grundsicherungsprinzip. In der Grundsicherung, dem letzten sozialen Netz in Deutschland, werden alle Menschen gleich behandelt. Der arme Junge so wie der arme Alte, die arme Frau wie der arme Mann, der arme Ostdeutsche wie der arme Westdeutsche. Wenn ich nun die armen Alten anders behandele als die armen Jungen, werden sofort andere Gruppen ebenfalls eine Sonderbehandlung fordern. Das dritte, was Hubertus Heil bricht, ist wahrscheinlich das Schlimmste: Das, was er gerecht nennt, ist schlicht ungerecht. …
Den Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung. Hubertus Heil rechnet mit bis zu vier Millionen Menschen, die von seiner Grundrente profitieren. Bei einer bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherung wären es nur 300 000. Und zwar nur jene, die über kein Vermögen, keine anderen Einkünfte und keinen Ehepartner mit auskömmlichen Rentenansprüchen verfügen. Das bedeutet, dass bei Hubertus Heil 3,7 Millionen Menschen eine aufgestockte Rente bekommen, obwohl sie gar nicht arm sind. Die Zahnarztgattin braucht wirklich keine Aufstockung.

Die Altersarmut in Deutschland beträgt drei Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, einen armen Alten zu treffen, liegt also bei drei Prozent. Bei einem armen Normalbürger liegt die Wahrscheinlichkeit bei über sieben Prozent. Es gibt keine Altersgruppe, die weniger von Armut bedroht ist, als die Alten. …
… Komplettes Interview mit Prof Raffelhüschen vom 5.2.2019 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/alter-ist-kein-verdienst

Bernd Raffelhüschen (61) ist Professor für Finanzwissenschaft und Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

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