Maedchen

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Blick vom Lindenberg nach Süden übers Nebelmeer des Dreisamtals zum Feldberg (oben links) am 12.12.2013

 

Liebe kleine Johanna,
Diesen Brief wirst Du lesen können, wenn Du groß bist und schon genug gelernt hast, um zu verstehen, was ich Dir hier schreibe. Ob Du das tun wirst, ob Du mich dann noch fragen kannst, was ich damit sagen wollte oder gemeint haben könnte, weiß ich heute natürlich nicht. Denn zu den Dingen des Lebens, von denen Du so nach und nach Kenntnis erlangen wirst, gehört auch, daß wir Menschen wie alle anderen Lebewesen auf dieser Erde eines Tages sterben werden.
Deine Eltern haben Dich heute taufen lassen. Deine ganze Familie, Deine Taufpaten und viele andere Menschen aus der Gemeinde, in der Deine Familie lebt, waren dabei. Natürlich gab es auch eine Feier mit Kaffee und Kuchen, so wie das bei uns seit vielen Jahrhunderten der Brauch ist. Vielleicht wirst Du jetzt, wo Du diesen Brief liest, das Ganze als altmodisches Ritual ansehen, das in Deiner aufgeklärten, fortschrittlichen Welt allenfalls noch als leicht angestaubte Familientradition durchgehen kann. Dennoch will ich Dir meine Gedanken dazu mitteilen und bitte Dich, diesen Brief zu Ende zu lesen und darüber nachzudenken. Was Du dann daraus machst, ist natürlich Deine Sache, womit wir schon bei einem wichtigen Punkt wären.

Du wirst nicht als Mensch zweiter Klasse aufwachsen, nur weil Du ein Mädchen bist, und noch weniger, weil Du christlich getauft worden bist. Deswegen wird zum Beispiel Dein Erbteil genauso groß sein, wie der Deines Bruders, und deswegen wird Deine Zeugenaussage vor Gericht genau so viel Wert sein, wie die Deines Bruders. Und deswegen wirst Du Dich als junges Mädchen mit Jungs Deiner Wahl treffen können, auch ohne Aufsicht Deines großen oder auch kleinen Bruders.
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Du wirst nicht an Deinen Genitalien verstümmelt werden, damit Du als Frau keine sexuelle Lust empfinden kannst, wie das jungen Mädchen in islamisch geprägten Ländern millionenfach widerfährt. Auch Dein Bruder, den Deine Eltern in zwei Jahren ganz sicher zur Ersten Heiligen Kommunion schicken werden, wird sich nicht der Genitalverstümmelung, übrigens ohne Betäubung, unterziehen müssen, die man beschönigend als Beschneidung bezeichnet, und die ihm wenigstens teilweise das sexuelle Lustempfinden als geschlechtsreifer Erwachsener rauben wird.
Du wirst nicht jedes Jahr einen ganzen Monat lang von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder etwas essen noch trinken dürfen, nicht einmal einen winzigen Schluck Wasser, und sei der Tag wie im Hochsommer unendlich lang und unerträglich heiß.
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Du wirst essen und trinken können, was Du magst, weil die Religion Deiner Eltern, in die sie Dich mit der Taufe aufnehmen ließen, ihren Angehörigen nicht vorschreibt, was sie essen und trinken dürfen und was nicht. Du wirst also mit Appetit in ein Schinkenbrot beißen dürfen, wenn Dir das schmeckt, und Du wirst ein Glas Wein genießen dürfen, wenn Dir danach ist.
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Du wirst Dich kleiden können, wie es Dir gefällt. Du wirst eben nicht unter dem Druck Deiner Familie nach den Vorschriften Deiner Religion häßliche Kleidung tragen müssen, die je nach Interprtation des Koran zur Verhüllung des Haars und des Halses oder des ganzen Körpers zwingt. Denn die Männer werden ja nach islamischen Vorstellungen angesichts einer in den Augen gläubiger Muslime freizügig gekleideten Frau augenblicklich von „sündhaften“ Gedanken gepackt und von dem dringenden Wunsch beseelt, an dieser Frau ihre sexuelle Lust auszulassen.
Du wirst die Schule, vielleicht auch die Universität, besuchen können, die Du als die richtige für Dich hältst. Du wirst den Beruf ergreifen können, der Dir erstrebenswert erscheint. Du wirst nicht von frühester Jugend an auf ein Leben als Mutter möglichst vieler Kinder verwiesen sein, die das Haus ohne Begleitung eines männlichen Familienmitglieds nicht verlassen darf, und auch das nur mit ganz oder teilweise verhülltem Körper, weil eben kein anderer Mann sehen soll, wie schön Du bist.
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Du wirst nicht von Deiner Familie gezwungen werden, einen Mann zu heiraten, den Du weder kennst, geschweige denn liebst, und der nicht selten Dein Cousin sein kann. Du wirst nicht Deinem Mann nur eine von mehreren Ehefrauen sein dürfen. Du wirst nicht Deinem Mann Gehorsam schulden. Du wirst nicht gesteinigt werden, falls Du aus der Ehe ausbrichst und mit einem anderen Mann eine Liebesbeziehung unterhältst, wie das nicht wenigen Frauen in islamischen Ländern widerfährt. Und Du wirst auch nicht um Deinen Bruder trauern müssen, den man öffentlich an einem Baukran gehängt hat, weil er seine homosexuelle Veranlagung ausgelebt hat.
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Du wirst nicht zum Tode verurteilt und öffentlich hingerichtet werden, weil Du Deinen Glauben abgelegt und zu einer anderen Religion übergetreten bist oder gänzlich ohne religiöses Bekenntnis leben willst, wie das in manchen islamischen Ländern nach den Regeln des Korans auch heute noch geschieht. Denn, so steht es ja im Koran, was dort geschrieben steht, ist unabänderlich.
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Nun, da Du diesen Brief liest, bist Du vielleicht gläubige Katholikin und gehst regelmäßig in die Kirche, vielleicht siehst Du die Kirche auch nur an hohen Feiertagen und zu Ereignissen wie Deiner Hochzeit, dem Requiem für einen Familienangehörigen oder auch gar nicht von innen, weil Dir die Religion gleichgültig ist. Vielleicht hast Du auch von Deiner Religionsmündigkeit nach dem Erreichen Deines 14. Lebensjahres Gebrauch gemacht und bist aus der Kirche ausgetreten. Das ist alles allein Deine Entscheidung. Für alle Deine Altersgenossen, die in eine archaische, strenge religiöse Kultur hinein geboren wurden, wie sie vor allem islamisch geprägte Gesellschaften aufweisen, ist das leider nicht so. Ihre persönliche Freiheit endet an den engen Grenzen ihrer Religion.

Ja, nun nicht mehr kleine, sondern groß gewordene Johanna, Du kannst Dir nur dazu gratulieren, daß Du hier bei uns, in einer freien Gesellschaft, geboren und aufgewachsen bist. Eine starke Wurzel dieser freien Gesellschaft ist neben der griechischen Philosophie die Religion, nach deren Lehren Du an dem Tag getauft worden bist, an dem ich Dir diesen Brief geschrieben habe. Mein bescheidener Wunsch als Dein Großvater ist, daß Du Dich einfach wenigstens soweit mit den geistigen und kulturellen Grundlagen des Lebens befaßt, daß Du die Unterschiede erkennen kannst. Denn zur Freiheit gehört auch, sich bewußt für eine Art zu leben entscheiden zu können. Ein Großteil der Menschheit kann das nicht, weil er in Unwissenheit gehalten wird, etwa, weil die Religion seiner Eltern das so vorgibt. Darum bitte ich Dich, Deinen geistigen Horizont über die alltäglichen Dinge hinaus zu erweitern, soweit Du darauf noch nicht selbst gekommen bist. Ich bin mir sicher, daß Du dann unter anderem erkennst, daß Du es ganz gut getroffen hast, und woran das liegt.
Ich wünsche Dir von Herzen ein schönes freies Leben!
Dein Opa
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Vorweg sei gesagt, daß Verfasser wie Adressatin dieses Briefs natürlich fiktiv sind. Jedoch könnte man bei Gelegenheit durchaus einen solchen Brief an ein Kind schreiben. Ob und mit welchen Gedanken dieses Kind sehr viel später diesen Brief lesen würde, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
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…. Alles vom 30.5.2019 von Rainer Thesen zu „Ein Brief zur Taufe“ bitte lesen auf
https://rainerthesen.de/2019/05/30/ein-brief-zur-taufe/

 

Amadeu Antonio Stiftung: Kleider, Zöpfe, Handarbeiten von Mädchen – Hinweise auf Neonazi-Eltern?
Trägt ihre Tochter Zöpfe? Leiten Sie sie zuhause vielleicht sogar zu Handarbeiten an? Und fordern Sie Ihren Sohn vielleicht körperlich stark? Vorsicht! Wenn das den Erziehern in Ihrer Kita auffällt, die den Flyer „Ene, mene, muh – und raus bist du“ der Amadeu Antonio Stiftung gelesen haben. Denn laut Broschüre sind Sie möglicherweise rechtsradikal – und sollten lieber bald zu einem klärenden Gespräch in die Kita einbestellt werden. Vor allem, wenn Ihre Kinder auch noch „gut spuren“ und zurückhaltend sind. …
Traditionelle Geschlechterrollen könnten ein Hinweis auf eine „völkische Familie“ sein, heißt es in der Broschüre – gefördert vom Bundesfamilienministerium und geadelt mit einem Vorwort von Ministerin Franziska Giffey (SPD). Die Empfehlung im Falle zopftragender Mädchen und sportelnder Jungs lautet: Erzieher sollten die Eltern zum Gespräch bitten ….
„Haarsträubend“ nennt es der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion Marcus Weinberg im FOCUS, dass das Tragen von Kleidern und Zöpfen bei Mädchen oder das Erlernen von Handarbeiten als Negativbeispiele für rechtsextreme Elternhäuser herhalten sollten. Mehr noch aber stört ihn, dass Erzieher angehalten werden sollen, die politische Gesinnung von Eltern zu prüfen. „Die in dieser Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung empfohlenen Methoden wecken Erinnerungen an Zeiten in Deutschland, in denen nur eine einzige politische Einstellung opportun oder geduldet war und Kinder gegen ihre Eltern ausgespielt wurden.“
Auch die oberste Familienpolitikerin der Union, Vize-Fraktionschefin Nadine Schön (CDU), ist entsetzt über die Broschüre. Aus ihrer Sicht ist das 60-Seiten-Elaborat eine „Handlungsanweisung zur Elternspionage“. Schöns Forderung: „Bitte sofort einstampfen!“
…. Alles vom 29.11.2018 bitte lesen auf

https://www.focus.de/politik/deutschland/bundesfamilienministerin-unter-druck-gesinnungs-polizei-in-der-kita_id_9992477.html
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https://www.cicero.de/innenpolitik/kita-broschuere-rechtspopulismus-amadeu-antonio-stiftung-franziska-giffey
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Eene mene muh, und raus bist Du – Broschüre:
https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/kita_internet_2018.pdf
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12-Jährige durch Gambier im Zug bei Müllheim sexuell mißbraucht
Ein 34-jähriger Migrant aus Gambia soll eine 12-jährige Schülerin im Regionalzug zwischen Freiburg und Schliengen bei Müllheim sexuell missbraucht haben. In ihrer Verzweiflung hatte die Mutter hatte einen Fahndungsaufruf auf Facebook gepostet, dessen Bilder zur raschen Ergreifung des Täters führten, bevor dieser weitere sexuelle Übergriffe an Mädchen und Frauen anrichten konnte. Erleichterung bei Mutter und Eltern. Die Polizei jedoch veranlaßte das Löschen des Facebook-Posts und verwarnte die Mutter, da private Fahndungsaufrufe unrechtmäßig seien. Stellt sich nicht die Frage der Güterabwägung ‚Täterbedrohung gegen Datenschutz‘?
24.11.2018

Mutter fahndet nach mutmaßlichem Täter auf Facebook – Polizei stoppt
Eine Mutter postet auf Facebook einen selbstverfassten Fahndungsaufruf. Ihre Tochter soll sexuell belästigt worden sein. Die Bilder verbreiten sich rasant, doch die Polizei stoppt den Alleingang. …. Der Fall einer mutmaßlichen sexuellen Belästigung eines jungen Mädchens in einem Zug der Rheintalbahn hat am Sonntag und am Montag für größeres Aufsehen in den sozialen Medien gesorgt. Am Sonntagnachmittag postete eine Mutter auf Facebook eine Art privaten Fahndungsaufruf, wonach ihre 12-jährige Tochter in einem Zug von Freiburg nach Schliengen um die Mittagszeit von einem Unbekannten sexuell belästigt worden sein soll.
… Alles vom 20.11.2018 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/bad-krozingen/mutter-fahndet-nach-mutmasslichem-taeter-auf-facebook-polizei-warnt–160228227.html

Gambier soll 12-Jährige in Zug missbraucht haben
Der 34-Jährige sei gambischer Staatsangehöriger, so die Bundespolizei. Er stehe unter dem dringendem Verdacht, am vergangenen Sonntagmittag zwischen 12:15 und 12:35 Uhr im Regionalexpress auf der Strecke von Freiburg nach Müllheim ein zwölfjähriges Mädchen missbraucht zu haben. Zu einer Vergewaltigung sei es jedoch nicht gekommen. Am Donnerstagvormittag konnte der Tatverdächtige festgenommen werden. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Nach dem Vorfall hatte die Mutter der 12-Jährigen einen Fahndungsaufruf auf Facebook gepostet, der sich innerhalb kürzester Zeit sehr weit verbreitete. Der Beitrag enthielt mehrere Bilder eines dunkelhäutigen Manns, der auf einem Sitz im Großraumabteil des Regionalzuges zu sehen war. Später wurde der Post gelöscht. Die Freiburger Polizei warnte daraufhin vor solchen Privatfahndungen. Die Veröffentlichung von Porträtfotos ohne Einverständnis des Abgebildeten sei eine Straftat und auch das Teilen solcher Inhalte sei problematisch. …
Nichtsdestotrotz halfen die zur Verfügung gestellten Handyfotos den Ermittlern. „Die Bilder waren ein Anhaltspunkt, die zur Ermittlung des Tatverdächtigen geführt haben“, sagte Katharina Keßler, Sprecherin der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein. Wo der Verdächtige schließlich festgenommen wurde, sagte die Sprecherin nicht.
… Alles vom 22.11.2018 bitte lesen auf https://www.badische-zeitung.de/muellheim/polizei-nimmt-mann-fest-der-12-jaehrige-in-zug-missbraucht-haben-soll–160322346.html
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Wenn der Täterschutz wichtiger wird als die Sicherheit der Opfer
Offensichtlich noch während der Täter auf freiem Fuß und damit eine Gefahr für weitere Kinder war, ließ die Freiburger Polizei auf Facebook wissen: „Auf Facebook kursiert derzeit ein Fahndungsaufruf samt Lichtbild des Gesuchten. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Veröffentlichen von Portraitfotos ohne Einverständnis des Abgebildeten eine Straftat darstellt und auf Strafantrag durch die Polizei verfolgt wird. Die Öffentlichkeitsfahndung im Internet samt Lichtbild des Gesuchten obliegt der Polizei und Staatsanwaltschaft und wird nach Beschluss eines Gerichts durchgeführt. Auch das Teilen eines entsprechenden Beitrags kann bereits eine Veröffentlichung darstellen.“ Juristisch argumentiert die Polizei hier sicher unanfechtbar, aber praktisch hat dies zur Folge, dass es teilweise zu Verzögerungen um bis zu einem Jahr bei der Fahndung mit Fahndungsbildern kommt. ….
Statt darüber nachzudenken, warum die Menschen in Deutschland immer mehr die Eigeninitiative ergreifen, um sich und ihre Kinder zu schützen, macht sich also die Polizei Freiburg vor allem Sorgen um den Schutz der Daten und Privatsphäre des (vermutlichen) Täters. Das mag rein juristisch gesehen nicht falsch sein. Aber es dürfte das rasch voranschreitende Schwinden des Vertrauens in die Polizei und Justiz weiter vorantreiben. Ein Desaster für einen Rechtsstaat.
… Alles vom 24.11.2018 bitte lesen auf
https://philosophia-perennis.com/2018/11/23/wenn-der-taeterschutz-wichtiger-wird-als-die-sicherheit-der-opfer/

Ein Beitrag gegen Rechtsverunsicherung
Das Fotografieren eines Täter ist rechtmäßig ! , weil:
§ 127 Abs. 1 Satz 1: Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn … festzunehmen“. Die Strafbarkeit der Freiheitsentziehung durch Festhalten bleibt durch diesen Rechtfeftigungsgrund straflos.Ein Foto/Video vom Täter herzustellen ist risikoloser, deeskalierender / präventiv, im Regelfall als Material zur Identitätsfeststellung geeignet und eine mildere Rechtsbeeinträchtigung für den Täter als das Festhalten mit Freheitsbeeinträchtigung bis zur Übergabe an die Polizei… . Das Bildmaterial wird der StA-Polizei als Fahndungs- und Beweismittel – und dadurch auch dem Opfe r- für das Straf- und Zivil-Gerichtsverfahren übergeben (Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wie Schadensersatz, Schmerzensgeld pp. des Opfers und dessen alimentierende Drittliquidationsbefugte).
So jedenfalls der Normzweck dieser Handlungsbefugnis nach § 127 I 1 StPO für jedermann:
– effektive Sicherung des Strafanspruchs des Staates – jede Straftat mit unbekanntem Täter untergräbt den Generalpräventiven Zweck der Strafverfolgung (geringes Entdeckungs-,Strafrisiko …)
– materielle und immaterielle Kompensation für Opfer von Straftaten – dazu kritisch die Themen: Posttraumata, Angehörige als psychisch Geschädigte … .
Ein Laufenlassen, Anonym bleiben lassen trotz einer Foto-Möglichkeit bedeutet auch hier eltendes Recht nicht zu nutzen und reicht ggfls. bis zur strafbaren Beihilfe !
24.11.2018, Jean Vernier, PPO
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Güterabwägung: Täterbedrohung gegen Datenschutz
„Das mag rein juristisch gesehen nicht falsch sein.“ Doch, das ist juristisch völlig falsch, da das deutsche Recht im Falle von Rechtsgüter-Kollisionen eine GÜTERABWÄGUNG vorzunehmen hat: Es muss also das beträchtliche Bedrohungspotential, das von dem Täter ausgeht, abgewogen werden gegenüber seinem Datenschutz bzw. seinem Recht am eigenen Bild. Und da hat er eindeutig schlechte Karten, da die Gefahrenabwehr das höherwertige Rechtsgut darstellt. Also, postet ruhig weiter eure Fahndungsfotos, sie sind aufgrund des HÖHERWERTIGEN Rechtsguts gerechtfertigt. ….
Jedem, der sein Recht kennt und sich darauf beruft. Im Zweifel dem Gericht. Jedenfalls NICHT der Polizei, die sind in der Regel auch keine Juristen. Und schon gar nicht Facebook. Ausserdem gibt´s dazu jede Menge Fallsammlungen aus Gerichtsentscheidungen, welche Rechtsgüter die jeweils höherwertigen sind. So gehen die Rechtsgüter „Leib und Leben“ prinzipiell VOR den anderen Rechtsgütern wie z.B. Eigentum, Unverletztbarkeit der Wohnung etc. (ausser bei Einbrechern, die mit einem entschiedenen Abwehrverhalten rechnen müssen) D.h dass mein Körper unverletzt bleibt ist ein höherwertigeres Rechtsgut als der Datenschutz des Täters. Sollten diese Rechtsgrundsätze durch das Merkill-Regime ausgehebelt worden sein, muss man sich trotzdem nicht daran halten. Dann gilt der grundsätzliche und übergeordnete Rechtssatz, der auch für alle anderen Notwehrsituationen gilt: DAS RECHT MUSS DEM UNRECHT NICHT WEICHEN!
24.11.2018, Maru, PPO
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Ich gratuliere der Mutter zu ihrer Zivilcourage!
24.11.2018, Kriemhild, PPO

Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 zu Migranten aus Gambia
Hier ein paar Zahlen, auch zu den Gambiern, Quelle siehe unten, Zahlen aus: Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 Relation ausländischer (moslemischer) Tatverdächtiger/Täter in Bezug auf deutsche Täter, unter Berücksichtigung nach jeweiligem Anteil an der Gesamtbevölkerung. Anzahl der Gambier in Deutschland =
Verdreifachung von 2011 bis 2015: 3.336 Ende 2011, 10.167 Ende 2015
Gambier sind :
18,1 mal häufiger tatverdächtig/Täter als Deutsche,
18,6 mal häufiger Täter als Deutsche bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
23,2 mal häufiger Täter als Deutsche bei Taten wie Mord/Totschlag
https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/52080/ssoar-2017-renz-Drei_Chinesen_mit_dem_Kontrabass.pdf
23.11.2018, Gerhard Mayer, PPO

 

 

 

Junge Mädchen: Generalverdacht rettet Menschenleben
Maria, Mia, und jetzt Susanna: von Männern ermordet, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind…..
Susanna, 14 Jahre alt, geschminkt und frühreif wirkend. Hat niemand sie gewarnt vor der Gesellschaft junger Asylbewerber, die sie offenbar suchte? Vielleicht schon. Doch in diesem Alter hören abenteuerlustige Mädchen nicht unbedingt auf mütterliche oder väterliche Ratschläge, die ja vor allem zu warnen pflegen, was Spaß macht. Die nicht so braven Mädchen finden die käsigen Jungs langweilig, die sie schon seit dem Kindergarten oder der Schule kennen. Da sind die fremden Männer weit attraktiver, die sich nicht nur im Aussehen so deutlich unterscheiden. Sie haben eine abenteuerliche Reise hinter sich, vulgo „Flucht“, sie geben sich stolz, sie haben „Ehre“, sie sind keine Weicheier wie so ein langweiliger Deutscher, kurz: sie sind attraktiv und versprechen Aufregung. Und heißt es nicht in der Öffentlichkeit der Gutmeinenden, man müsse sich den Fremden gegenüber aufgeschlossen zeigen, sie willkommen heißen, sich ihnen vorurteilsfrei nähern? Man dürfe keine „diffuse Angst“ haben oder gar, genau, unter diesem bösen „Generalverdacht“ leiden? Wem glaubt ein junges Mädchen mehr, den Eltern oder dem, was sie im Fernsehen oder Radio hört?

Seit Monaten wird jungen Menschen das ganz normale Verhalten ausgeredet, nämlich gegenüber Fremden vorsichtig zu sein. Susanna tat nur, was die Gutmeinenden empfahlen. Die warnten nicht vor den jungen Männern aus Afrika oder dem … Die Kämpferinnen gegen den westlich geprägten (nicht nur) weißen Mann haben offenbar noch immer nicht gemerkt, dass sich ihr Generalverdacht an die falsche Adresse richtet und dass sie sich mit einer anderen weit toxischeren Männlichkeit gemein machen. Dass seit 2015 vermehrt Männer mit gänzlich anderen Verhaltensmustern als die, an die wir uns hier zulande gewöhnt haben, zu uns gestoßen sind, dass sie insbesondere ein anderes Verhältnis zu Frauen haben, das weit gefährlicher sein kann.

Mütter, gebt das Buch euren Töchtern! Und euren Söhnen. Womöglich müssen sie umschulen: vom „neuen Mann“ zu einem, der sich wehren kann.
Antje Sievers: Tanz im Orientexpress – Eine feministische Islamkritik,
mit einem Nachwort von Zana Ramadani,
Hardcover/Klappenbroschur, 21,0 x 14,5 cm,
Verlag Achgut Edition, ISBN 978-3-9819755-0-5, 17,00 €.
Alles von Cora Stephan vom 15.6.2018 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/generalverdacht_rettet_menschenleben
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Wenn wenigstens genauso viele weibliche wie männliche Flüchtlinge nach Deutschland kämen und diese weiblichen Flüchtlinge ebenso Beziehungen zu deutschen Jungs haben könnten. Aber da ist die islamische Kultur davor, denn bei Muslimen gelten (bio-)deutsche bzw. ueberhaupt nichtmuslimische, “weiße” Männer als “Dayyuth”, als “Weicheier ohne Ehre und ohne Eifersucht”, welche den Frauen ihrer Familie sogar ein Liebesleben in eigener Regie zugestehen – im Islam undenkbar. Übrigens: Gestern lief auf “Arte” die wirklich sehr sehenswerte britische Miniserie “Three Girls”, in der gezeigt wurde, wie pakistanische Männer minderjährige, weiße britische Mädchen zu Zwangsprostitution machen. In der Mediathek von Arte kann man sie noch ein paar Tage sehen.
15.6.2018, Kalr Mallinreg, AO

 

Islam verbietet Mädchen ihre Selbstbestimmung
Wir sind im Jahr 2016 und müssen über Religion reden, weil wir auch oder gerade im Jahr 2016 über die Themen und Strömungen reden müssen, die Einfluss, die Macht haben; wir müssen über die Ideologien reden, die Herrschaftsansprüchen erheben, die uns gefährlich werden können.
Und da ist im besonderen eine religiös verbrämte Ideologie von nicht zu unterschätzender Bedeutung – Islam in 57 Staaten dieser Welt an der Macht und in deutschen Landen in vielen Groß- und Mittelstädten in abgeschotteten Lebenswelten eine Realität. Eine Realität, die unter anderem dazu führt, dass Mädchen als Ehre der Familie ein “sittsames” Leben führen müssen, welches ihnen jegliche Selbstbestimmung vorenthält, verweigert. Eine Realität, die sie fesselt, unter die Knute des Vaters und – so er nicht anwesend – unter die der Brüder stellt.
Das Schicksal von Mädchen, ein Punkt, Pars pro Totis, weil mir als Mann gerade deren Schicksal am Herzen liegt und weil ich mich als Mann schäme, für das, was frauenverachtende Anschauungen, verbrämt durch die Chiffre Religion, auch in unserer Zeit, dem anderen Geschlecht antun, noch immer antun.
Walter Koch, TO, 12.7.2016
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Pinkstinks.de – Kampagne gegen mädchenfeundliche Medien

Pinkstinks ist eine Kampagne gegen Produkte, Werbeinhalte und Marketingstrategien, die Mädchen eine limitierende Geschlechterrolle zuweisen. Dieser „Pinkifizierung“ soll mit Medienbewusstsein und Selbstachtung begegnet werden – für ein positives Körperbild und alternative weibliche Rollenbilder für Kinder.
Stevie Schmiedel, die Initiatorin der Website www.pinkstinks.de, hat herausgefunden, wie Werbung und Medien das Lebensgefüht jnger Mädchen beeinflussen. Als Beispiel nennt sie die TV-Serie „Germany’s Next Top Model“ von Heidi Klum an. Vor dem Start der Show in 2006 waren 70% der Mädchen mit ihrem Körper zufrieden, im Jahr 2009 noch 55% und dann in 2012 nur noch 46%. Zudem verändert die fernsehsendung die Wahrnehmung der Mädchen: Mehr als 75% der Mädchen fühlen sich zu dick, und dies, obwohl 85% normalgewichtig sind.
https://www.pinkstinks.de

Dünn, schön und sexuell verfügbar
Natürlich dürfen Mädchen schlau sein und berühmt werden – aber Grundvoraussetzung ist es, dünn, schön und sexuell verfügbar zu sein. „Es gibt nur eine Form der Weiblichkeit“, schlussfolgert die Bostoner Soziologieprofessorin Gail Dines. „Und die macht sie anfällig für alle möglichen Formen des Missbrauchs.“ ….
Alles vom 25.12.2013 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/wo-stoeckeln-nur-die-maedchen-hin

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