Beschneidung

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Blumenwiese am 29.6.2012

 

Beschneidung bei Mädchen und bei Jungen

Weibliche Beschneidung: Die Beschneidung der Geschlechtsorgane von Mädchen ist eine grausame Genitalverstümmelung und gilt in Deutschland eindeutig als strafbare Körperverletzung.

Männliche Beschneidung: Die Beschneidung von Jungen wurde in Deutschland erstmals im Juni 2012 als strafbare Körperverletzung eingestuft durch das Landgericht Köln
www.freiburg-schwarzwald.de/blog/2012/06/28/beschneidung-von-jungen-ist-koerperverletzung-gerichtsurteil/
Ungefähr 15% der deutschen Männer sind beschnitten. Alljährlich werden ca 50.000 Beschneidungen vorgenommen.

Niemand hat das Recht, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen zuzulassen, denn der Staat kann genauso wenig wie die religiös verpflichteten Eltern den Verlust eines angeborenen Körperteils wiedergutmachen, wenn der herangewachsene Junge von den religiösen Bekenntnisses seiner Eltern nichts wissen will. Die Weltgemeinschaft hat im Falle der Beschneidung von Mädchen bewiesen, dass der Elternwille oder kulturelle Motive als Rechtfertigung einer unheilbaren Körperverletzung nichtig sind.

 

 

TARGET –  Rüdiger Nehberg gegen Verstümmelung von Frauen

Für 150 Millionen afrikanischer Frauen ist die Genitalverstümmelung die unvorstellbare Wirklichkeit. Und täglich werden 5000 weitere Mädchen für den Rest des Lebens verstümmelt. „Man schneidet Ihnen bei vollem Bewußtsein die Schamlippen und Ihre Klitoris ab, „näht“ die Wundränder mit Akaziendornen und Faden zusammen, umwickelt Ihre Beine mit Stricken und lässt Sie mehrere Wochen mit Ihren Schmerzen, Wunden und Ihrem Eiter liegen, bis der Scheideneingang zusammengewachsen ist. Schlimmstenfalls bleibt Ihnen nur noch eine strohhalmgroße Öffnung. Mit der Verstümmelung ist aber nicht etwa alles überstanden. Jetzt beginnt für den Rest des Lebens das eigentliche Martyrium. Wenn Sie urinieren müssen, dauert das eine halbe Stunde. Wenn Sie Ihre Regel haben, dauert das zehn Tage. Das Blut kann nicht abfließen. Es gerinnt, riecht nach Verwesung. Wenn Sie Kinder empfangen und gebären wollen, müssen Sie jedes Mal wieder aufgeschnitten und nach der Geburt erneut ?vernäht? werden.“ Rüdiger Nehberg, der sich mit viel Erfolg über 20 Jahre für die Rettung der Yanomami-Indianer in Brasilien eingesetzt hat, hat jetzt die gemeinnützige Menschenrechtsorganisation TARGET gegründet.

„Für jeden gläubigen Moslem muss die sinnlose Verstümmelung von Frauen die schlimmste Form der Gotteslästerung darstellen. Damit unterstellen die Täter dem Schöpfer, bei der Schaffung der Frau extrem gepfuscht zu haben. TARGET´s Besonderheit und Kraft wird in meinen unkonventionellen Aktionsweisen liegen. Das damit erhöhte Risiko sehe ich als Chance für Veränderungen.“

Rüdiger Nehberg wurde am 4. Mai 1935 in Bielefeld geboren. Der gelernte Bäcker und Konditor führte in Hamburg 25 Jahre lang einen Betrieb mit bis zu 50 Mitarbeitern. Seine erste Abenteuerreise unternahm er 17-jährig mit dem Fahrrad nach Marokko. In den 60er Jahren führte er die in den USA entwickelten Survival-Techniken in Deutschland ein und bewies danach in unzähligen Touren, wie ein Mensch in der Wüste, im Urwald, auf dem Atlantik oder auf deutschen Straßen überleben kann. Mit 68 ließ er sich ohne Ausrüstung im brasilianischen Urwald abseilen und galt zeitweilig als verschollen. Mit seinen Aktionen verband er humanitäres Engagement: 1981 bis 2000 kämpfte er für das bedrohte Urwaldvolk der Yanomami in Südamerika, seit 2000 setzt er sich gegen weibliche Genitalverstümmelung ein, die in islamischen Ländern Afrikas praktiziert wird. Mitstreiterin an seiner Seite ist seine Frau Annette (50), eine Offenburgerin, mit der er seit 2009 in zweiter Ehe verheiratet ist. Das Paar lebt in Rausdorf bei Hamburg, wo auch die von ihm gegründete Menschenrechtsorganisation Target sitzt. Nehberg ist Autor von 30 Büchern.

TARGET e.V. – Rüdiger Nehberg – Großenseer Straße 1 a, 22929 Rausdorf
Telefon: (04154) 99 99 40 – Telefax: (04154) 99 99 44 https://www.target-human-rights.com
contact@target-human-rights.com oder ruediger.nehberg@target-human-rights.com

Spendenkonto: 50500, BLZ 213 522 40, Sparkasse Holstein
mehr auf www.hilfe-heidelberg.de/frauen.htm

 

Rituelle Beschneidungen versus Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes

Dr. Michael Schmidt-Salomon, der Vorstandsprecher der humanistischen Giordano-Bruno-Stiftung, hat die wichtigsten Argumente der Befürworter ritueller Beschneidungen gesammelt und zeigt eindrucksvoll, dass sie allesamt nicht haltbar sind:
https://pro-kinderrechte.de/wp-content/uploads/2012/08/faq_beschneidung.pdf
www.pro-kinderrechte.de

 

ADL – Anti Diffamation Ligue – Antisemitismus
3Sat hat im Jahr 2000 einen hervorragenden Beitrag zum Thema Antisemitismus ausgestrahlt – der Autor war ein israelischer Journalist.
https://www.youtube.com/watch?v=KDCrMlgzSIY

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Schwedische Provinz verweigert Zulassung ritueller Beschneidung

Das südschwedische Län Blekinge weigert sich, religiös motivierte Beschneidungen minderjähriger Knaben zuzulassen…. Der schwedisch-britische Pharmakonzern AstraZeneca, der die bei Baby-Beschneidungen häufig verwendete Lidovainsalbe Emla herstellt, zog seine Unbedenklichkeitsbescheinigung für dieses Einsatzgebiet nach dem negativen Urteil eines europäischen Expertengremiums im Sommer 2013 zurück. Trotzdem wird das frei verkäufliche Medikament weiter vor Beschneidungen aufgetragen, weil ein geeignetes Alternativnästhetikum fehlt und Vollnarkosen in diesem Alter sehr riskant sind. Kritiker sprechen seitdem von einem bloßen Alibieinsatz, der Eltern und Gesetzgeber beruhigen soll….
Alles vom 29.12.2013 bitte lesen auf https://www.heise.de/tp/blogs/8/155565

 

Kindesmisshandlung am Jüdischen Krankenhaus Berlin

Am jüdischen Krankenhaus in Berlin werden Jungen in den ersten 14 Lebenstagen ohne ausreichende Betäubung – allein mit der „Emla-Salbe“ – beschnitten. Dazu Dr. Bernd Tillig, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, am 25.11.2013 in www.spiegel.de 48/2013, S. 13: „Eine Beschneidung ohne Schmerzausschaltung ist aus unserer ärztlicher Sicht Kindesmisshandlung. Damit meine ich auch Beschneidungen unter ausschließlicher Verwendung dieser Salbe“
29.11.2013

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Offener Brief von über 700 Ärzten – Religionsfreiheit kann kein Freibrief für Gewalt sein

Über 700 Ärzte sind Unterzeichner des „offenen Briefes an die Bundesregierung“zur Beschneidung. Darin wird eine Versachlichung der Diskussion gefordert – und von der Beschneidung als „(sexuelle) Gewalt gegenüber nicht einwilligungsfähigen Jungen“ gesprochen. Herausgestellt wird in dem Brief das „erhebliche Leid“, das den Jungen mit der Beschneidung zugefügt werde. „Mit religiösen Traditionen oder dem Recht auf Religionsausübung lässt sich dies nicht widerspruchsfrei begründen, zumal die Entwicklung der Kinderrechte in den letzten 300 Jahren in diesem Bereich nicht nur exklusiv den Mädchen zu Gute kommen kann. Denn das wäre mit dem Gleichheitsgrundsatz kaum zu vereinbaren.“
August 2012
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fuer-gewalt-sein-11827590.html

 

 

Drei Grundrechte abwägen: Recht auf klindliches Unversehrtheit geht vor Elternrecht und vor Religionsfreiheit
Nach dem Protest jüdischer und muslimischer Repräsentanten hat der Bundestag am Donnerstag 19.7. mit deutlicher Mehrheit eine Art Goodwill-Erklärung abgegeben; die Regierung soll schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf ins Parlament einbringen, in dem die religiöse Beschneidung von Knaben gestattet wird. Der Bundestag könnte allerdings zu viel versprochen haben, wenn er Abhilfe mit einem einfachen Gesetz in Aussicht stellt. Denn es könnte, wenn die Beschneidung nicht nur gegen ein Strafgesetz, sondern unmittelbar gegen das Grundgesetz verstieße, einer nicht ganz unproblematischen Verfassungsänderung bedürfen. Die Frage ist, ob das Grundgesetz dem Kinderschutz Vorrang vor Elternrecht und Religionsfreiheit einräumt. Wenn es so sein sollte, wofür vieles spricht, das eine religiöse Beschneidung von Kindern in Deutschland vom Grundgesetz verboten ist, dann stünden sich in diesem laizistischen Staat Recht und Religion in dieser Frage unversöhnlich gegenüber. Welchen Spielraum lässt das Grundgesetz für eine Beschneidung? Die Abwägung der drei immer wieder zitierten Grundrechte, die Grundrechte der Eltern auf Erziehung aus Artikel 6 GG, die Grundrechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 und das Grundrecht der Religionsfreiheit aus Artikel 4 kann bei seriöser Abwägung tatsächlich nur zu Gunsten des Kindes ausgehen.
Alels vom 20.7.2012 bitte lesen auf
https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/beschneidung-ein-plaedoyer-fuer-das-grundgesetz-von-bettina-roehl-a-845502.html

Der Holocaust wird instrumentalisiert, um Deutschland für eigene Interessen gefügig zu machen
Die dpa-Nachricht lässt erschreckend den autoritären Anspruch des Rabbiners Pinchas Goldschmidt und anderer erkennen, wie die Deutschen ihre Gesetze auszurichten haben: Die Freiheit der jüdischen Religion steht über den Menschenrechten des deutschen Grundgesetzes. Religiöse Rituale sind nicht dem Artikel 1 des Grundgesetzes unterworfen. Der deutsche Gesetzgeber wird genötigt, Sondergesetze für Juden zu erlassen, sonst drohe Auswanderung.
Der Holocaust wird instrumentalisiert, um Deutschland für eigene Interessen gefügig zu machen. Die Beschneidung als Basis der jüdischen Religion zu sehen, ist meines Erachtens sehr dünn. Eine Religion sollte das metaphysische Bedürfnis befriedigen, sollte zwischen dem Diesseits und Jenseits vermitteln und den Menschen in ihrer Unvollkommenheit helfend zur Seite stehen. Die Beschneidung als Gottes Geschenk, wie das ein Rabbiner neulich in einer Talk-Runde darstellte, ist eher als ein mehr als 3000 Jahre altes Stammeszeichen zu sehen. Gott hat die Vorhaut für gut erachtet. Hat er nicht den Menschen als vollkommen geschaffen? Warum also etwas wegschneiden? Die monotheistischen Religionen haben seit 200 Jahren in Europa dasselbe Problem: Die Menschenrechte wurden deshalb entwickelt, weil die Religionen herrisch, bevormundend und lebensbedrohend sich in den Jahrhunderten davor gebärdeten. Das Leben des Individuums war also weniger wert als die religiöse Unterwerfung. Als Basis einer modernen Demokratie sind die Menschenrechte bereits heute bestens geeignet, vielleicht sind sie hier und da zu verfeinern. Sonderrechte für religiöse Herrschaftsausübung sind Sprengstoff für die Zukunft. Wer das nicht glaubt, möge die vielen Beispiele aus der Geschichte studieren. In vorauseilenden Gehorsam hat die Bundesregierung die Sonderregelung versprochen. Unser Parlament soll das höchste Organ sein.
25.7.2012, Georg Lossky, Weil am Rhein

Dieses Gerichtsurteil verletzt die Religionsfreiheit in Deutschland
Das biblische Gebot verlangt, dass männliche jüdische Kinder acht Tage nach der Geburt beschnitten werden. Das jüdische Gesetz schreibt vor, dass die Beschneidung verschoben werden muss, falls medizinische Komplikationen vorliegen. Ein Arzt muss bescheinigen, dass kein Risiko für das Baby besteht. Die Beschneidung muss von einem qualifizierten Mohel, einem rituellen Beschneider, vorgenommen werden. Um als Mohel anerkannt zu werden, bedarf es einer Ausbildung, die ein intensives akademisches Programm umfasst, sowie Wissen über die richtige Vorgehensweise und rechtlichen Vorgaben bezüglich einer Beschneidung. Nicht nur Juden hegen große Anerkennung für die Expertise der Mohels. 80 Prozent der Männer, die als Erwachsene beschnitten wurden, sagen, dass sie es bevorzugt hätten, bereits im Kindesalter beschnitten zu werden. Jüdische Gemeinden und Organisationen hat dieses Urteil tief beunruhigt, und sie machen sich große Sorgen über dessen Auswirkung auf das jüdische Leben in Deutschland. In den letzten Jahrzehnten hat sich das jüdische Leben in Deutschland positiv entwickelt, und viele Gemeinden wachsen und gedeihen. Als Rabbiner, der seit 16 Jahren in Deutschland lebt und tätig ist, bin ich sehr betrübt und besorgt darüber, welche Bedeutung dieser Rückschlag für die jüdische Tradition und Kultur in diesem Land haben wird. Dieses Gerichtsurteil verletzt die Religionsfreiheit in Deutschland. Es spricht den Juden in Deutschland das Recht ab, ihren religiösen Verpflichtungen dahingehend nachzukommen, ihre männlichen Kinder gemäß der mehr als 3000 Jahre alten jüdischen Tradition zu beschneiden. Die deutsche Regierung muss entschieden handeln, um die Religionsfreiheit zu schützen. Geschieht dies nicht, so wird dies das weitere jüdische Leben in Deutschland gefährden. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass die deutsche Regierung viel Energie in die Wiederbelebung des jüdischen Lebens investiert hat und es erfolgreich geschafft hat, jüdisches Leben mit vielen dynamischen Gemeinden zu stärken. Deutschland ist zu einem Wegweiser geworden, welcher sich für Demokratie auf der ganzen Welt einsetzt. Nun ist die Zeit gekommen, die Religionsfreiheit in Deutschland für alle Religionen vollständig umzusetzen.
25.7.2012, Rabbiner Yahudah Teichtal, Berlin

Jungen UND Mädchen in ihrer körperlichen Unversehrtheit achten
„Nun ist die Zeit gekommen, die Religionsfreiheit in Deutschland für alle Religionen vollständig umzusetzen“ (Rabbiner Teichtal, siehe oben)  Wenn das im hier verstandenen Sinne bedeuten soll, die Religionen entscheiden zu lassen, welche Körperverletzung „gut“ für das Kind sei, dann: ganz sicher nicht. Man hat gelernt, dass Beschneidungen an Mädchen, und sei es auch „nur“ die Klitoris-Vorhautbeschneidung, „nicht geht“. Und jetzt lernen wir das auch noch für die Jungen. Ich habe tiefstes Verständnis dafür, dass solche Lernprozesse schmerzen. Der Abschied von einer Jahrtausende alten Kultur ist nicht mal eben vollzogen. Aber dennoch: Nun ist die Zeit gekommen, die Kinder – Jungen UND Mädchen – in ihrer körperlichen Unversehrtheit zu achten und empathisch an ihrer Seite zu stehen und Schmerzen zu verhindern.
Detlev Beutner, 25.7.2012
Juristen in verschiedenen Funktionen (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Verwaltungsjurist) fragen
Die Beschneidung eines neugeborenen Kindes ist strafbare Körperverletzung, urteilt eine Strafkammer des Kölner Landgerichts. Wenn man zehn Juristen in verschiedenen Funktionen als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Verwaltungsjurist befragt, werden mindestens acht aus diesen Berufsgruppen antworten, das Urteil entspreche den Regelungen des deutschen Strafrechts und verstoße auch nicht gegen höherrangiges Recht, etwa das Grundrecht auf Glaubensfreiheit.
Friedhelm Töppler, Lörrach, 26.7.2012
Religionsfreiheit wird auch bei Klitorisbeschneidung, Ehrenmord und Todesstrafe beansprucht
Es ist bemerkenswert, die Empörung über die Körperverletzung an Kleinkindern auf religiöse Intoleranz zu reduzieren. Fast alle säkularen Humanisten respektieren die Religionsfreiheit, ja selbst die Beschneidung. Nur sollten diejenigen, die die Prozedur über sich ergehen lassen wollen, warten, bis sie volljährig sind und beurteilen können, was das für ihre Menschenwürde bedeutet. Dass Beschnittene und Politiker aller Couleur dieses Ritual tolerieren, ist verständlich, denn sie müssen sich dem ja nicht unterziehen, und der Blick auf Wählerstimmen erleichtert die Entscheidung. Die Religionsfreiheit beanspruchen auch all die, die Klitorisbeschneidung bei Mädchen, Ehrenmorde und die Todesstrafe bei Abfall vom Glauben für religiöses Brauchtum halten. Deswegen: Hut ab vor dem Kölner Gericht, das die Beschneidung an Kleinkindern als das deklariert, was sie ist – ein Straftatbestand!
Dr. Josef Leifert, Freiburg
Statt sachlichem Dialog die Holocaust-Keule
Es widert mich an, die Äußerungen des Rabbiners Pinchas Goldschmidt zu lesen. Es hat Jahrhunderte gedauert, bis sich der Humanismus in Europa durchgesetzt hat. Und jetzt kommen streng religiös denkende Menschen daher und wollen unsere westliche Gesellschaft wieder ins Mittelalter zurückdrängen? Wie viele Menschen sind auf dem Weg zum Humanismus umgekommen? Das Ergebnis aus der Geschichte ist die Trennung von Religion und Staat, daraus folgert zwingend ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Kann man davon ausgehen, dass einem Säugling oder Kind klar ist, was die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft bedeutet? Und dann diese Bemerkung und Drohung mit dem Holocaust: einfach widerlich, statt sachlicher Auseinandersetzung die Holocaust-Keule! Ich habe keinerlei Interesse an der Wiederholung des tiefsten Mittelalters.
26.7.2012, Ulrich Lanzen, Herrischried

Wollen wir das wirklich in unserem Staat?
Der Vergleich des Kölner Beschneidungsurteils mit dem Holocaust ist eine Beleidigung all derjenigen Menschen, die unter dem Holocaust leiden oder sogar sterben mussten. Ein anderer Gesichtspunkt: Wenn ein Rechtsstaat die Beschneidung von minderjährigen Knaben toleriert, die selber nicht wirksam in den operativen Eingriff einwilligen können, muss er konsequenterweise, um den Gleichheitsgrundsatz nicht zu verletzen, der Beschneidung von Mädchen, welche in manchen Kulturen üblich ist, auch zustimmen. Wollen wir das wirklich in unserem Staat?
Dr. Hans Ulrich Gottesleben, Emmendingen , 26.7.2012
Philosophisch mit Kant gegen ein Diktat der Geburt und für eine offen gehaltene Selbstbestimmung der BabysAusgerechnet Immanuel Kant, der Anwalt einer praktischen Vernunft, die der Schwarzseherei unverdächtig, aber um so mehr der Freiheit des Selbstbestimmungsrechtes zugeneigt war, hat es nahegelegt, von einem „Diktat der Geburt“ zu sprechen. „Ich kann niemand nach meinen Begriffen von Glückseligkeit wohl tun, indem ich ihm ein Geschenk aufdringe.“ Den Akt der Zeugung müsse man deswegen „als einen solchen ansehen, wodurch wir eine Person ohne ihre Einwilligung auf die Welt gesetzt und eigenmächtig in sie herüber gebracht haben“. Gerade deswegen aber dürfen die Eltern ihre Kinder nicht als ihr“Gemächsel“, ihr „Machwerk“ oder „Eigentum“ ansehen, im Gegenteil: Für ihre Tat liegt auf den Eltern die Verbindlichkeit, ihre unmündigen Kinder so früh wie möglich zur Mündigkeit zu befähigen und die mündig gewordenen unverzüglich in ihre Freiheit als Weltbürger zu entlassen. Allein diese Freiheit kompensiert das Diktat der Geburt. Für alle Formen der Ausübung der elterlichen Gewalt zumal in religiösen Fragen obliegt es deswegen den Gebern des Lebens, das Ausmaß der Fremdbestimmung über ihre Kinder möglichst klein und ihre künftige Selbstbestimmung möglichst offen zu halten. Ja, die Befähigung zur Mündigkeit bis hin zur Respektierung und Ermunterung der „natürlichen Dissidenz des Kindes“ (so der Jaspers-Schüler Hans Saner) ist Teil jener Freiheitspflicht, die auf den Gebern des Lebens liegt.   …
Alles vom Freiburger Ludger Lütkehaus vom 28.7.2012 bitte lesen au
https://www.badische-zeitung.de/koelner-beschneidungsurteil-wirft-prinzipielle-fragen-auf

Unnötig vorauseilende Bekenntnisfestlegung der unmündigen Kinder
Peter Sloterdijk hat in diesem Zusammenhang mit einer gewissen sarkastischen Überspitzung, aber nicht unbegründet, die „Weitergabe-Institutionen“, die „Tauf-, die Religionsnationen“ als geschlossene Entbindungsanstalten bezeichnet. In der Tat: Sie sorgen für eine unnötig vorauseilende Bekenntnisfestlegung der unmündigen Kinder.
Charles David, 28.7.2012

Beschneidung und Blut
Lässt man in Deutschland dann auch die Praktiken eines Rabbi Romi Cohn zu, der nach der Beschneidung das Blut des Kindes, dass am Penis austritt, mit seinem Mund (!) aufsaugt? Der gute Mann ist davon überzeugt, dass erst das saugen am Penis das Ritual der Beschneidung vervollständigt. Andere Leute würden das Gefängnis von innen ansehen, wenn sie anfangen an Penissen von Säuglingen zu saugen, aber ist es ein (schwachsinniger) religiöser Ritus ist alles erlaubt.  https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/beschneidung-in-new-york-der-kampf-des-rabbis-11908568.html
4.10.2012, Tom Nütten

 

FGM: Legalize it

Ein Mohamed Khalil hat kürzlich einen Aufsatz veröffentlicht, in dem er versucht, nachzuweisen, dass weibliche Genitalverstümmelung  überhaupt keine negativen Folgen habe und deshalb zumindest die in der sunnitisch-islamischen Welt praktizierte “Sunnat“-Form, dieses Eingriffs legalisiert werden sollte.  Ausdrücklich nimmt er dabei auf die männliche Beschneidung Bezug. …..
Alles vom 5.11.2012 bitte lesen auf
https://jungle-world.com/jungleblog/1928/

Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) oder auch Weibliche Genitalbeschneidung (Female Genital Cutting,FGC) genannt.

 

70 Prozent der Deutschen lehnen Beschneidungsgesetz ab

70 Prozent der Deutschen lehnen das vor rund zwei Wochen vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz zur Beschneidung von Jungen ab. Das ergab laut einer Vorabmeldung der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des Vereins Mogis (Missbrauchsopfer gegen Internetsperren). Lediglich 24 Prozent der 1000 am 18. und 19. Dezember Befragten halten das Gesetz für richtig. Die Regelung für religiös motivierte Beschneidungen, wie sie in der jüdischen und islamischen Kultur üblich sind, wurde 12.12.2012 von 434 Abgeordneten im Bundestag gebilligt, 100 stimmten dagegen, 43 enthielten sich.
Alles vom 22.12.2012 bitte lesen auf
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/studie-mehrheit-der-deutschen-gegen-beschneidungsgesetz-a-874473.html

 

Grüner tritt wegen Beschneidungsgedicht zurück

Der niedersächsische Landtagskandidat der Grünen Ulf Dunkel wettert in einem Gedicht gegen die Beschneidungspraxis von Juden und Muslimen – und wird dafür scharf kritisiert. Jetzt zieht er die Konsequenzen. Er werde im Fall eines Wahlsiegs auf sein Mandat verzichten. … Alles vom 31.12.2012 lesen auf
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gruenen-landtagskandidat-rueckzug-nach-beschneidungsgedicht-a-875217.html

Ulf Dunkel: Gedicht zur Abschaffung der Menschenrechte für Jungen in Deutschland
Wetzt das Messer, singt ein Lied,
Ab die Vorhaut von dem Glied.
Kinder können sich nicht wehren,
darum müssen sie uns ehren.
Wir verstümmeln, wir beschneiden
Recht und Vorhaut; allen beiden
muss man hier den Garaus machen,
denn wir steh’n auf solche Sachen.
Und ihr Schreien hilft so wenig,
denn wer festhält, ist der König.
Wir bestimmen, was hier Recht.
Wer dagegen ist, ist schlecht.
Gründe sind uns ganz egal,
der Verstand, der kann uns mal.
Bist Du für ein intaktes Glied,
so bist Du gleich Antisemit.

Ich kann es hier nur noch mal für alle wiederholen:
Es gibt an einem gesunden Kind nichts abzuschneiden außer Haare und Nägel. Weder durch die Eltern noch durch sonst Jemanden. Es gibt auch keine Recht dazu. Alles andere ist religiöser Humbug. Mit diesem Humbug kann man sich alles zu Recht biegen. Immer schon. Und das wird auch so bleiben. Aber Niemand kann von mir verlangen, dass ich dem auch noch zuzustimmen habe, weil es so viele immer schon tun.
23.12.2012, Arnold Voss

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