Femizid

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Blick vom Feldberg nach Süden über den Hochrhein im Nebel mit den Wolken des AKW Leibstadt bis zu den Alpen am 5.12.2014

 

Schwere Gewalt an Frauen wird ständig relativiert: Hört auf von Beziehungstaten zu sprechen!
Grausame Szenen in Hannover-Vahrenfeld: Vergangenen Dienstag schleppt sich eine 21-jährige Frau schwerverletzt und mit letzter Kraft vor die Haustür. Nur wenige Momente später bricht sie zusammen und stirbt. Hintergrund: Ihr gleichaltriger Freund hatte während eines Beziehungsstreits mit dem Messer auf sie eingestochen. …
Es ist keine Beziehungstat – es ist ein Mord, eine Vergewaltigung, ein Totschlag, aber keine „Beziehungstat“! Die Verantwortung des Täters wird auf die Beziehung geschoben, als ob diese letztlich der Auslöser für die Tat des Mannes gewesen wäre, oder zumindest eine Erklärung für sein Handeln sei. Es scheint, als hätte die Beziehung ihn beeinflusst, und nicht potenzielle Faktoren wie Gewaltneigungen oder psychische Störungen. Die eigentliche Tragödie und die tatsächliche Täterstruktur verschwinden im Nebel der Unklarheit. Der Begriff ist daher verharmlosend und irreführend. An einer Beziehung sind immer mindestens zwei Personen beteiligt. „Beziehungstat“ suggeriert, dass das Opfer zumindest mitschuldig sein könnte.

Mord ist Mord, und sollte beim Namen genannt werden!
… Alles vom 10.11.2023 bitte lesen auf
https://www.nius.de/Kommentar/schwere-gewalt-an-frauen-wird-staendig-relativiert-hoert-auf-von-beziehungstaten-zu-sprechen/29e5a1ac-9393-4f5b-9c09-fddda30f98d1

 

Vergewaltiger spaziert frei aus dem Gerichtssaal: Das muß sich ändern!
„Schock für die Opfer“
von Rainer Wendt
Nach dem Urteil war die Aufregung groß. Selbst zu Todesdrohungen gegen das Amtsgericht Regensburg soll es laut Mittelbayerischer Zeitung gekommen sein. Denn ein junger Afghane hatte in der Hauptstadt des bayerischen Regierungsbezirks Oberpfalz zwischen 2019 und 2022 vier Frauen begrapscht und belästigt, eine weitere zum Oralsex gezwungen sowie eine Minderjährige vergewaltigt – und verließ nun den Gerichtssaal als freier Mann.

Zwar hat er bereits sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen, 22 Monate auf Bewährung sowie die Auflagen bekommen, seinen Alkoholkonsum zu mäßigen und ein Antiaggressionstraining zu absolvieren. Aber daß der Täter nicht für längere Zeit hinter Gittern verschwindet, löst bei vielen Menschen verständlicherweise Entsetzen und Unverständnis aus. Und da Opfer einer Vergewaltigung häufig ihr Leben lang unter der Tat leiden, müssen die Betroffenen das Urteil als blanken Hohn, mindestens aber als Ignoranz gegenüber ihrem Leid empfinden.

Zudem wird die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung häufig als ein Freispruch, wenn auch zweiter Klasse, empfunden, aber nicht als das, was sie eigentlich sein sollte, eben eine Strafe. Denn immerhin kann der Täter das Gericht ja verlassen, muß nicht weiter im Gefängnis sitzen – für die Opfer und auch deren Angehörige ein Schock und für viele Bürger ein Versagen des Rechtsstaates.

Hinzu kommt in diesem Fall, daß – laut einer Aussage des Anwalts der Verteidigung gegenüber der Bild-Zeitung – der Richter dem Täter bescheinigt habe, „eigentlich ein Musterbeispiel dafür (zu sein), wie man in Deutschland gut ankommen kann“. Hintergrund ist, daß der heute 23jährige in Deutschland seinen Hauptschulabschluß mit der Note 1,0 und eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker absolviert hat, als Heizungsmonteur tätig sowie in einem Fußballverein aktiv ist und sich nüchtern stets unauffällig verhielt. Dennoch ist angesichts seiner Taten, von einem Musterbeispiel an Integration zu sprechen natürlich absurd und taktlos gegenüber den Opfern. Integration beginnt schließlich damit, die Gesetze, Regeln und die Wertvorstellung einer Gesellschaft vom Umgang miteinander zu akzeptieren. Alles das aber hat der Angeklagte seit Jahren mit Füßen getreten, und die Vergewaltigung ist trauriger Gipfelpunkt seiner kriminellen Energie. Diese Begründung ist also eine schallende Ohrfeige für die Opfer.

Dennoch muß man das Urteil einordnen: Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat unter 21 Jahre alt war, hatte er sich vor einem Jugendschöffengericht zu verantworten. Und das Jugendstrafrecht folgt nicht dem Sühne-, sondern dem Erziehungsgedanken. Viele erzürnt, daß es überhaupt angewendet wurde, doch ergibt sich dies meist aus dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Da der damals 18 Jahre alt war, sind Zweifel an der persönlichen Reife immerhin nicht völlig lebensfremd. Dabei hat seine Herkunft, wie es auch sein soll, keine Rolle gespielt, denn auch vergleichbare deutsche Täter erfahren diese Nachsicht.

Das aber führt zum Kern des Problems, das im Ganzen gesehen nicht in diesem speziellen Urteil besteht, sondern in der üblichen Praxis, die überhaupt erst zu ihm geführt hat. Denn in Deutschland kommt bei sexueller Nötigung/Vergewaltigung – laut Ostendorf-Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz, Stand 2018 – das Jugendstrafrecht in 93 Prozent der Fälle zur Anwendung. Zum Vergleich: Im Straßenverkehr sind es bei fahrlässiger Körperverletzung nur 31, bei fahrlässiger Tötung sogar nur 27 Prozent.

Hier sollte also dringend reformiert werden! Denn wir sprechen bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in aller Regel nicht von unreifen Kindern, die nicht begreifen, was sie da tun. Schließlich weiß jeder normale Mensch in unserem Land selbst vor dem 18. Lebensjahr, daß Mädchen und Frauen Respekt und Achtung verdient haben und daß es schweres Unrecht bedeutet, ihre körperliche Integrität auf diese schäbige Weise zu verletzen.

Weiter stellt sich die Frage: Kann man mit einer Haftstrafe einen 23jährigen Mann noch erziehen? Wohl kaum, zumal er bereits eine mehrmonatige Untersuchungshaft hinter sich hat. Deshalb ist die Aussetzung zur Bewährung sicher rechtsfehlerfrei, wenn auch nur schwer zu ertragen. Auch das ist also geltendes Recht in Deutschland. Allerdings könnten die Auflagen den Täter schneller wieder hinter Gittern bringen, als sich viele vorstellen. Zwar ist die Einhaltung der auferlegten 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol nur schwer zu kontrollieren und wird möglicherweise erst bei einer erneuten Tat auffallen, sie kann aber einen Widerruf der Bewährung sehr erleichtern.
Daß der Täter zuvor schon aufgefallen war, das ist in diesem Fall der eigentliche Skandal. Der Vergewaltigung vorausgegangen war schließlich eine Serie von Übergriffen, und trotzdem blieb er in unserem Land. Doch auch das ist leider kein Einzelfall. Oft schon waren schreckliche Verbrechen nur der letzte Höhepunkt einer ganzen Reihe von Straftaten, ohne daß die zuständigen Behörden rechtzeitig eingegriffen und den Aufenthalt beendende Maßnahmen ergriffen haben. Das muß sich ändern!
Dazu kommt der Umstand, daß der junge Mann, der 2015 als Flüchtling in unser Land gekommen ist und angibt, in seiner Heimat verfolgt zu werden, dort den Jahreswechsel 2022/23 verbrachte, bevor er nach Deutschland zurückflog. Und auch hier muß festgestellt werden, daß es sich leider um keinen Einzelfall handelt; es aber vielen Bürgern nicht zu vermitteln ist, daß Menschen dort Urlaub machen oder familiäre Angelegenheiten regeln, wo sie angeblich an Freiheit, Leib oder Leben aufs Ärgste bedroht sind.
Immerhin hat sich der Afghane inzwischen bei der Vergewaltigten entschuldigt und ihr einen finanziellen Täter-Opfer-Ausgleich angeboten. Daß sie beides aber ablehnt, zeigt auf, welch katastrophale Verwüstung er in der Seele der jungen Frau angerichtet hat.
… Alles vom 18.8.2023 von Rainer Wendt bitte lesen in der JF 34/23, Seite 2
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Rainer Wendt, 66, ist Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und Polizeihauptkommissar a. D.

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Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – Bundestag 19.11.2020
Rede von Mariana Harder-Kühnel (AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, an jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau ermordet. Und zwar aus einem einzigen Grund: Weil sie eine Frau ist. Femizid nennt sich dieses Verbrechen. Und Deutschland ist einer der Brennpunkte dieser gezielten Frauentötungen geworden.
Nun könnte man natürlich rätseln, was die Gründe für diese Frauenverachtung sind. Klar, es könnte, wie Linke ständig – und auch im vorliegenden Antrag – behaupten, an „hierarchischen Geschlechterverhältnissen“ liegen. An patriarchaler Dominanz. Diese führe zur Unterdrückung von Frauen. Nicht selten auch zu direkt angewandter Gewalt. Und manchmal sogar zum Tod.
https://youtu.be/YcYcDa-4r24
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Nun gibt es Gesellschaften, in denen Frauen geschätzt werden. Deutschland war mal eine solche Gesellschaft. Und es gibt Gesellschaften, in denen Frauen wie Dreck behandelt werden. Wie verfügbare Sklavinnen. Wie Menschen zweiter Klasse, denen man die Genitalien verstümmelt. – Die man im Kindesalter zwangsverheiraten kann. – Die man auch mal aus Gründen der sogenannten „Ehre“ ermorden darf. Das sind Gesellschaften, die man in Nordafrika und im nahen und mittleren Osten antreffen kann. Und Deutschland ist auf dem besten Weg, zu einer solchen Gesellschaft zu werden.
Sie machen Berlin zu Bagdad!
Das ist schlichtweg die Folge Ihrer Politik der ungehemmten Migration. Sie beschweren sich zu Recht über patriarchale Dominanz, importieren aber zeitgleich massenhaft aggressive Machos aus den patriarchalsten Gesellschaften überhaupt. Wie, bitteschön, passt das zusammen?
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Und viele der Migranten aus diesen Gesellschaften, die nach Deutschland „hineingemerkelt“ worden sind, wollen sich in unsere Gesellschaft überhaupt nicht integrieren, geschweige denn assimilieren. Warum? Weil sie es aufgrund Ihrer Politik nicht müssen. Weil sie uns aufgrund unserer mangelnden Identität, mangelnden Selbstachtung und mangelnden Stärke nicht respektieren oder als erstrebenswertes Vorbild sehen. Und so halten diese Machos an ihrem hergebrachten Frauenbild fest und behandeln Frauen wie Menschen zweiter Klasse. Menschen, die nach Belieben begrapscht, geschlagen und ermordet werden können.

Schauen Sie sich doch einfach mal die Zahlen an!
Die Opferzahlen partnerschaftlicher Gewaltverbrechen steigen seit 2015 stetig. Mittlerweile sind jährlich über 140.000 Menschen Opfer partnerschaftlicher Gewalt, über 80 Prozent davon Frauen.
Was auffällt: Bei einem Ausländeranteil von nur 12 Prozent an der Gesamtbevölkerung, sind 33 Prozent der Täter häuslicher Gewalt Migranten. Deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund sind da noch nicht einmal erfasst.

Und die Frauenhäuser platzen weiter aus allen Nähten: Fast 70 Prozent der Frauen in Frauenhäusern haben übrigens Migrationshintergrund. Vor sieben Jahren war es nicht mal die Hälfte.
Wer aus Gründen devoter Kultursensibilität, politischer Korrektheit oder schlicht ideologischer Feigheit absichtlich ganze Tätergruppen und deren kulturelle und religiöse Hintergründe ausblendet, der befördert eine „Kultur der Gewalt“ gegenüber Frauen. Also hören Sie auf mit Ihrer verlogenen Multikultiromantik!

Gerade diejenigen auf der linken Seite des Hauses, die sich so gerne als „Frauenrechtlerinnen“ bezeichnen, betreiben eine Politik, die archaische Vorstellungen und die Unterdrückung der Frau millionenfach nach Deutschland holt. Aber davon ist in dem Antrag keine Rede. Kein Wort zu Multikulti. Null. Ja, meine Damen und Herren, da verschließen Sie die Augen.

Sie wollen ja schließlich kultursensibel genug sein. Bloß nicht anecken. Aber wer hier Ross und Reiter nicht benennt, der führt letztlich nur eine Phantomdebatte! Der meint es nicht ernst. Der will den Frauen nicht helfen. Es ist Ihre utopiebesoffene Multikultipolitik, deren Folgen für viele Frauen zum realen Alptraum werden!
Untersuchen Sie die Umstände, die zu Femiziden führen, vollständig aber vor allem ehrlich. Wer Frauen schützen will, der muss sich auch ideologiefrei mit den Ursachen für die angestiegene Gewalt gegenüber Frauen in Deutschland auseinandersetzen. Und wer offenkundige Zusammenhänge nicht sehen will, der macht sich mitschuldig. Mitschuldig an unterdrückten Frauen. Mitschuldig an verprügelten Frauen. Mitschuldig an ermordeten Frauen. Mitschuldig am Femizid.
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Und nein, natürlich sind Femizide kein ausschließliches islamisches Problem. Aber eben ein verhältnismäßig doch recht starkes. Und das muss nun mal einfach benannt werden. Nun, wo in Zeiten von Corona Menschen auch noch zwangseingesperrt werden, wird die Lage vieler Frauen noch dramatischer.
So stieg in Berlin im Zuge der Corona-Maßnahmen die häusliche Gewalt gegen Frauen um 30 Prozent. Sonst mögliche Fluchträume sind geschlossen. Soziale Kontrolle fehlt. Die Dunkelziffer ist riesig. Ihre Coronapolitik knechtet die Menschen und macht Frauen zu Opfern. Geben Sie den Menschen ihre Freiheit zurück. Es ist auch die Freiheit der Frauen.
23.11.2020, Bundestagsrede der AfD-Abgeordneten Mariana Harder-Kühnel
https://youtu.be/YcYcDa-4r24
https://www.mariana-harder-kuehnel.de/
https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/H/520106-520106
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw10-de-vereinbarte-debatte-frauentag-682638
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Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Inneres und Heimat/Antrag – 19.11.2020 (hib 1271/2020)
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, „Hasskriminalität und andere Formen von Gewalt gegen Frauen“ zu erfassen und wirksam zu bekämpfen. In einem Antrag (19/24382), https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/243/1924382.pdf
der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert sie die Bundesregierung auf, „Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe wie Meldestellen für digitale Gewalt auszubauen“ und gemeinsam mit den Ländern die Einrichtung von Sonderdezernaten für Hasskriminalität bei den örtlichen beziehungsweise regionalen Staatsanwaltschaften zu vereinbaren.
Auch soll sich die Bundesregierung laut Vorlage im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) dafür einzusetzen, dass diese sich „mit aktuellen Ansätzen für mehr Prävention im Bereich Gewalt gegen Frauen und bestehenden Schwierigkeiten und Defiziten bei der Behandlung entsprechender Straftaten durch die Polizei befasst“. Ebenso soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem dafür einsetzen, „dass die IMK eine Erweiterung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) auf den Weg bringt, um zukünftig Gewaltverbrechen, die aus Frauenhass begangen werden, im Rahmen des jährlichen PMK-Berichts zu Hassverbrechen hinsichtlich ihrer Häufigkeit gesondert ausweisen zu können“.
9.11.2020, Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen https://www.bundestag.de/presse/hib/807466-807466