Familienrecht

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Inversionswetterlage am Feldberg im Oktober 2021: oben warme Sonne, unten kalter Nebel

 

Hände weg vom Ehegattensplitting
Durch das Ehegattensplitting werden verheiratete Paare als eine Einheit betrachtet und daher gemeinsam besteuert, nicht Ehemann und Ehefrau getrennt. Es spielt keine Rolle, wie viel der eine und wie viel die andere verdient. Der Staat mischt sich also nicht in die Entscheidung der Eheleute ein, wie sie Berufstätigkeit, Haushalt, Familie und Kindererziehung unter sich aufteilen. Vielmehr werden die Einkommen der beiden addiert, die Summe durch zwei dividiert, so dann wird auf das Ergebnis die Steuer berechnet und diese mit zwei multipliziert.
Nehmen wir einen Alleinstehenden mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 80.000 Euro. Nach dem aktuellen Steuertarif muss er 26.477 Euro an Einkommensteuer bezahlen. Ein Ehepaar, das gemeinsam genauso viel verdient, muss zweimal auf die Hälfte, also auf 40.000 Euro, Steuern zahlen. Die Steuerlast beträgt zweimal 8.532 Euro, also 17.064 Euro. Dass die Steuerlast geringer ist, lässt sich leicht damit begründen, dass zwei Personen davon leben müssen. Verantwortlich dafür ist die sogenannte Steuerprogression.
Oberhalb des steuerfreien Existenzminimums von derzeit 10.908 Euro gilt: Je höher das Jahreseinkommen ist, desto höher ist der Grenzsteuersatz; das ist der Steuersatz auf den zuletzt verdienten Euro. Mit anderen Worten: Für jeden zusätzlich verdienten Euro steigt der Steuersatz an. Bei 80.000 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 42 Prozent, bei 40.000 Euro beträgt er nur 32 Prozent.
Unser Alleinverdiener muss also bis zu 42 Cent je verdientem Euro abführen, das Ehepaar nur bis zu 32 Cent. Falls das Splitting abgeschafft wird, werden Eheleute praktisch wie Ledige behandelt. Nur in dem theoretischen Grenzfall, dass beide berufstätig sind und exakt gleich viel – im Beispiel je 40.000 Euro – verdienen, bleibt die Steuerlast gleich. Dann muss jeder auf sein Einkommen von 40.000 Euro 8.532 Euro Steuern zahlen, zusammen also 17.064 Euro.
Anders sieht es – wiederum wegen der Steuerprogression – aus, wenn die Eheleute, etwa bei Teilzeitarbeit eines Gatten, nicht gleichviel verdienen. Im Grenzfall ist nur einer berufstätig und verdient 80.000 Euro. Diese Situation unterscheidet sich von der eines Ledigen nur dadurch, dass Eheleute einander unterhaltspflichtig sind und daher das Existenzminimum des nicht berufstätigen Ehegatten nicht besteuert werden darf. Zu versteuern sind daher 80.000 – 10.908 = 69.092 Euro. Die Steuerlast beträgt 20.942 Euro. Das sind 3.878 Euro oder 23 Prozent mehr als mit Ehegattensplitting.
Die Forderung nach dessen Abschaffung verfolgt zweierlei: Erstens soll das ideologische Ziel einer Ehe durchgesetzt werden, in der beide Gatten möglichst gleich viel verdienen. So erklärte auch Klingbeil das Splitting für „antiquiert“, da es „die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt“. Zweitens sollen – wie Klingbeil es ja explizit sagte – die Steuereinnahmen gesteigert werden.
Eine Abschaffung des Splittings stellt in der Tat kein einziges Ehepaar besser. Nur in dem theoretischen Grenzfall, dass beide Gatten exakt gleich viel verdienen, bleibt die Steuerbelastung gleich. Alle anderen Ehepaare müssen mehr Steuern bezahlen. Schlimmer noch: Die Folgen sind umso gravierender, je geringer das Einkommen eines Haushalts ist. Bei einem Jahreseinkommen einer Alleinverdiener-Ehe von 80.000 Euro beträgt die steuerliche Mehrbelastung durch Abschaffung des Ehegattensplittings wie gesagt 23 Prozent. Bei einem Jahreseinkommen von 1.000.000 Euro sinkt sie auf vier Prozent. Das Ganze ist also auch noch reichlich unsozial.
… Alles vom 15.7.2023 von Lüder Gerken bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/haende-weg-vom-ehegattensplitting–274254243.html

Familie eine Solidargemeinschaft
„Im Ehegattensplitting steckt auch etwas anderes: Die Idee, daß eine Familie eine Solidargemeinschaft ist, in der alle nach Kräften beitragen zum gemeinsamen Leben. Auf diese Solidargemeinschaft kommt es ganz besonders an, wenn Kinder im Spiel sind. (…) Familienarbeit braucht besonders viel Zeit, wenn Kinder klein sind und noch nicht ihrer eigenen Wege gehen. Dann sollten Eltern die freie Wahl haben, wie sie Erwerbs- und Sorgearbeit untereinander aufteilen.“
Karin Christmann, Redakteurin im Parlamentsbüro, im „Tagesspiegel“ am 10. Juli 2023

 

Familienrecht: Eine kalte Revolution 
von Birgit Kelle
Es sei „die größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“, die man im Koalitionsvertrag vereinbart habe, kommentiert der neue FDP-Justizminister Marco Buschmann die Pläne auch seines Ressorts für eine Neuordnung der Familienpolitik. Keine Frage, die neue Berliner „Ampel“-Regierung aus SPD, Grünen und FDP plant im Zuge diverser Superlative nicht nur die ökologische Weltrettung, sondern auch nicht weniger als eine Revolution der Gesellschaft, beginnend dort, wo gemeinhin die kleinste Keimzelle jeder Gesellschaft vorzufinden ist: in der Familie.
Bei diesem Themenkomplex dürfte es in den Koalitionsgesprächen die wenigsten Reibungsverluste unter den drei Parteien gegeben haben, weichen doch ihre Vorstellungen in den Themenkomplexen Familie, Frauen, Gender, Vielfalt, aber auch bei der Reproduktionsmedizin seit Jahren nur noch in Nuancen voneinander ab.
Klarer als anhand der Familienpolitik kann kaum demonstriert werden, wie ein konstruktivistisches Denkschema sich schleichend in der deutschen Gesellschaftspolitik festgesetzt hat und mit einer Salamitaktik seit langem an der Dekonstruktion der natürlichen Familie arbeitet. Die „Ehe für alle“ war hier nur ein Baustein innerhalb eines viel größeren Kontextes.
Denn es wird zwar viel von einer „Politik der Mitte“ geredet, tatsächlich aber stehen wir vor einem Perspektivwechsel, der den Fokus weglenkt von der Mehrheitsgesellschaft und ihrem statistischen und kulturellen Normalfall aus „Vater-Mutter-Kind“ als natürlicher Familienform aller menschlichen Zivilisationen. Statt dessen versteht sich „Familienpolitik“ heute als eine Gleichheits- und Geschlechterpolitik, die um kleine identitäre, sich selbst über sexuelle Vorlieben und ihre Identitätsfindungsstörungen definierenden Gruppen tanzt wie um ein goldenes Kalb.

Fanden frühere linke Koalitionen wie etwa das rot-grüne Bündnis zwischen 1998 und 2005 unter Kanzler Gerhard Schröder zumindest noch verbale Huldigungen an die Familie, verzichtet der jetzige Koalitionsvertrag gänzlich auf eine Hervorhebung oder auch nur Erwähnung der klassischen Familie.

Pläne gibt es für sie gar keine, außer daß sie Platz machen sollen für das, was man heute „Anpassung an gesellschaftliche Realitäten“ nennt – eine Floskel, die man bereits seit 2015 vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) kennt, der einst von einer exklusiven „Arbeitsgruppe Abstammungsrecht“ vorbereiten ließ, was sein Kollege Buschmann heute in Angriff nimmt. Der 130-Seiten-Abschlußbericht verwarf damals gar den Begriff der biologischen Abstammung als „mißverständlich“ und empfahl statt dessen die „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ als Ersatzbegriff für natürliche Elternschaft. In 91 Thesen entwarf man Pläne und Vorschläge auch für in Deutschland bis heute unter Strafe stehende Praktiken wie die Embryonenspende, Eizellspende oder die Leihmutterschaft.

Die im Anschluß entwickelten Gesetzesinitiativen vor allem der Grünen, der FDP und der SPD lesen sich entsprechend wie ein Entwurzelungsprogramm kommender Generationen und werden nun im Koalitionsvertrag als politische Pläne zur Umsetzung festgehalten:

Automatische Doppel-Mutterschaft in der Geburtsurkunde eines Kindes für lesbische „Ehe“-Frauen (ohne Nennung des Vaters); der Gesetzesentwurf der Grünen wurde bereits im Bundestag eingebracht.

Mehr-Elternschaft für homosexuelle Lebensgemeinschaften mit bis zu vier Erwachsenen und Kindern und ein neues Rechtsinstitut namens „Verantwortungsgemeinschaft“, um „damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen zu ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“. Der Justizminister zitiert dazu gerne Beispiele wie die Senioren-Wohngemeinschaft oder die Wahlverwandtschaft von zwei Alleinerziehenden mit Kindern, die sich gegenseitig unterstützten, so als habe er noch nie etwas von juristischen Vollmachten gehört, mit denen man längst von Nachlaß bis Mietverträgen oder Auskunftsrecht bei Ärzten alles regeln kann. Klar ist auch hier: Was als Familie „light“ anfängt, wird bald vollen Familien- oder gar Ehestatus einfordern, oder erinnert sich wirklich niemand mehr an die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ als Vorläufer der Homo-Ehe?

Buschmann betont, „man nehme dadurch niemandem etwas weg“ – eine alternative Meinung, um es freundlich auszudrücken, denn die besondere Förderung von Ehe und Familie durch Artikel 6 Grundgesetz wäre noch weiter ausgehöhlt, indem man jede Studenten-WG auf Zeit zur „Verantwortungsgemeinschaft“ erklärt, die nun Förderung und absehbar Familien- oder gar Ehestatus beansprucht. Gleichzeitig ebnet es der Polygamie den Weg, aber den Herren Muslimen wird es sicher gefallen, wenn alle deren Frauen endlich in der Verantwortungsgemeinschaft und der Familienversicherung mit drin sind.

Im Abstammungsrecht, das die Regierung laut Buschmann bis Mitte der Legislaturperiode modernisiert haben will, steht ein Paradigmenwechsel an. Familie wird damit restlos zum zivilrechtlichen Vertrag, Geschlecht zur zivilrechtlichen Erklärung. Statt einer Politik für alle Familien erwartet uns das Programm „Familie für alle“ – oder gar nur „Familie auf Zeit“. Denn wenn Familienbande sich nicht mehr über unverrückbare Blutsverwandtschaft, sondern nur über Verträge definiert, sind diese auch aufkündbar. Wenn Kinder nicht mehr in eine Familie hineingeboren, sondern nur noch „rechtlich zugeordnet“ werden, je nachdem wer oder wie viele Erwachsene ein Elternrecht an dem Kind geltend machen, verkommt auch Familie zu „Elternschaft auf Zeit“.

Die in den Gendertheorien herbeibeschworene Abkehr von biologischen Fakten hin zu frei gewählten, frei erfundenen neuen „Geschlechtern“, die zudem im Lebensverlauf ab 14 Jahren auch gegen den Willen der Eltern mehrfach und ständig verändert werden dürfen, führt analog zu den anvisierten Plänen der Ampel für ein neues „Selbstbestimmungsgesetz“, welches das geltende „Transsexuellengesetz“ ersetzen soll, faktisch zu einem neuen „Geschlecht auf Zeit“, das nur bis zu dessen Widerruf gilt.

Die gesellschaftlichen Folgen allein aus diesem Gesetz, sollte man die Bestimmung des Geschlechtes wirklich zu einer Willenserklärung abseits biologischer Fakten machen, könnte weitreichend und massiv Frauenrechte in ungeahntem Ausmaß vernichten, wie Beispiele aus dem Ausland zeigen, wo dies bereits Gesetz ist: Jeder vielzitierte „alte weiße Mann“ könnte durch Willenserklärung zur Frau mutieren, was „Transfrauen“ weltweit bereits jetzt Spitzenplätze bei Diversity-Quoten, in Frauengefängnissen, im Profisport, auf jedem DAX-Vorstandsstuhl für Frauen, aber auch in jedem Frauenhaus verschafft. Es wäre das Ende der hart erkämpften „safe spaces“ von Frauen, möglich gemacht durch einen intersektionalen Feminismus, der sich im Tal der Ahnungslosen verlaufen hat.

Doch die Ampel-Pläne gehen noch weiter: Adoption und künstliche Befruchtung für alle, Werbung für Abtreibung (Streichung von Paragraph 219a StGB) und die Tötung eines Menschen im Mutterleib als verpflichtende Ausbildung der kommenden Ärztegeneration. Man will zudem Wege finden, Abtreibung abseits des Strafrechts zu regeln – eine hübschere Formulierung für die stückweise Abschaffung des Paragraphen 218. Lächerlich und nahezu absurd wird es gerade in diesem Zusammenhang, wenn die Koalition fordert, man wolle „Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen“. Man will das Kind im Bauch also töten dürfen und verweigert ihm seine Menschenwürde bis zur Geburt, aber die Elternschaft für das Kind soll sogar schon vor der Zeugung rechtlich festgelegt werden.

Das zu zeugende Kind wird mit dieser Regierung final zum Objekt und zur Ware. Die Frau wird zum Brutkasten für Kinderlose degradiert. Die Embryonenspende will man zum Teil legalisieren, Eizellspende und „altruistische Leihmutterschaft“ prüfen. Kommt das auch, wäre es Einstieg und Türöffner in das internationale Geschäft der Reproduktionsmedizin. Zumal es den kommerziellen Faktor ja nicht erledigt, wenn die Leihmutter, die eher Leihbrutkasten ist, ein Kind ohne Entgelt aus Herzensgüte austrägt. Leihmutterschaft bleibt ein Geschäft, es verdient nur ausgerechnet jene nichts, die das gesamte körperliche und seelische Risiko trägt: die angemietete Frau. Für die körperlichen und seelischen Folgekosten der beteiligten Frauen, die auf diese Weise Mütter geworden sind, zahlt wiederum die Solidargemeinschaft.

Gleichzeitig werden Kinder im Koalitionsvertrag vor allem abseits ihrer Eltern betrachtet und politisch so umsorgt, als hätten sie keine Erziehungsberechtigten. Man plant die Einführung einer elternunabhängigen Kindergrundsicherung sowie Online-Portale und Kampagnen, um Kinder über ihre Rechte zu informieren. Kernstück wird die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung. Damit dürften mehrere sozialistische Allmachtsphantasien endlich Realität werden: Der Zwang zur Kita- und Ganztagsbetreuung wird ein Kinderspiel, Entscheidungen zu Geschlechtsumwandlungen und Impfentscheidungen werden demnächst leichter auch ohne Eltern fallen, weil der Staat das neue Kindeswohl definiert.

Jetzt hat sich die neue Bundesregierung gerade mit dem Grünen-Politiker Sven Lehmann, Staatssekretär im Familienministerium und bekennender Homosexuellen-Aktivist, einen eigenen „Queer-Beauftragten“ geleistet. Man wolle „Queerfeindlichkeit“ entgegenwirken, freilich ohne zu definieren, was „queer“ eigentlich heißt oder was genau eine andere Meinung zur „Queerpolitik“ von Feindlichkeit oder gar Haßrede unterscheidet, die man selbstredend ebenfalls bekämpfen will. Um flächendeckend agieren zu können, wird Lehmann erst einmal einen „ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ entwickeln. Wie gut, daß er das für die Grünen bereits 2019 vorbereitet hat, es liegt druckreif bereit. Seiner Homepage kann man entnehmen, daß ihm als wesentlicher Schwerpunkt des Selbstbestimmungsgesetzes die Reform des Offenbarungsverbots am Herz liegt. Konkret: das gesetzliche Verbot, auf ein vorheriges Geschlecht oder vorherigen Namen eines Menschen hinzuweisen, international auch als „Deadnaming“ bekannt.

Einen zusätzlichen Drive vor allem zur Durchsetzung einer neuen Transpolitik und des „Selbstbestimmungsgesetzes“ dürfte die Tatsache bringen, daß auf dem Ticket der Grünen mit Markus „Tessa“ Ganserer und Nyke Slawik zwei „Transfrauen“ neu im Bundestag sitzen und sich genau das auf die Fahnen geschrieben haben.

Was der Kampf gegen „Queerfeindlichkeit“ faktisch bedeutet, zeigte erst kürzlich ein Richter in Recklinghausen, der einem Bürger verbot, seinen Nachbarn weiter als „Rüdiger“ anzusprechen, weil dieser jetzt „Sophie Vivien“ heiße. Was sich wie ein schlechter Scherz anhört, bedeutet faktisch, daß Gesetze unter Strafandrohung demnächst vorschreiben werden, daß wir das Offensichtliche verleugnen. Wenn alles dekonstruiert werden darf, dann letztendlich auch die Wahrheit.

„Wer nach seiner Überzeugung handelt, und sei sie noch so mangelhaft, kann nie ganz zugrunde gehen, wogegen nichts seelentötender wirkt, als gegen das innere Rechtsgefühl das äußere Recht in Anspruch zu nehmen“, schrieb die deutsche Dichterin Annette von Droste-Hülshoff, die gerade ihren 225. Geburtstag zählte. Unsere Gesellschaft kippt zunehmend ins Seelenlose.
… Alles vom 21.1.2022 von Birgit Kelle bitte lesen in der JF 4/22, Seite 18

Birgit Kelle, Jahrgang 1975, publiziert als freie Journalistin in verschiedenen Druck- und Onlinemedien im deutschsprachigen Raum. Die Mutter von vier Kindern ist Autorin vieler Bestseller wie etwa der Feminismus- und Gender-Kritiken „Gendergaga“ und „Noch normal?“ oder der Streitschrift „Muttertier“. Soeben erschien ihr Buch „Camino“.

 

 

 

 

Zerstörung der Familie durch die Ampel
Olaf Scholz‘ Bemerkung, es gäbe in der Corona-Bekämpfung „nichts, was nicht in Betracht gezogen“ würde, trifft auch auf den Koalitionsvertrag der Ampelparteien zu. Es gibt kaum einen Bestandteil der Gesellschaft, der nicht dekonstruiert werden soll. Das trifft vor allem auf die Familie zu, die bisher nur von Diktaturen unter Beschuss genommen wurde, weil eine intakte Familie ein Rückzugsort gegen die Zumutungen einer Willkürherrschaft ist. Die traditionelle Familie soll es in Deutschland nicht mehr geben. Insofern ist der Shitstorm gegen die Aldi-Werbung ganz im Sinne des Koalitionsvertrags. Wenn Mutter, Vater, Kinder per se diskriminierend sind, ist ihre Abschaffung nur logisch. Im Koalitionsvertrag liest sich das so:

„Familien sind vielfältig. Sie sind überall dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und brauchen Zeit und Anerkennung.“ (S. 94)
Das wird nur vier Seiten später noch einmal wiederholt, um ganz klar zu machen, wie ernst es der Koalition mit der Auflösung der traditionellen Familie ist:„Da der Rechtsrahmen für die vielfältigen Familien der gesellschaftlichen Wirklichkeit noch hinterherhinkt, wollen wir ihn modernisieren.“ (S. 94)
Unter diese Definition fällt die Vielweiberei. Die Koalition findet offenbar, dass es höchste Zeit ist, dass dieses Familienmodell endlich anerkannt wird. Damit Kinder ihren Eltern möglichst entzogen werden, sollen „Ganztagsmodelle“ auf allen Ebenen gefördert werden.
Aber es ist noch mehr geplant. Kinder sollen regelrecht gegen ihre Eltern aufgehetzt werden: „Mit einer Kampagne informieren wir Kinder über ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeiten.“ (S. 98)

Was die Koalition unter Modernisierung des Familienrechts versteht, kann man ebenfalls nachlesen: „Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das ‚kleine Sorgerecht‘ für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann.
Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.“ (S. 101)
„Die Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein.“ (S.101)
Hier wird völlig außer Acht gelassen, dass Kinder am besten mit Mutter und Vater aufwachsen. Diese Ampel-Festlegung ist eine Diskriminierung und Instrumentalisierung von Kindern!
… Alles vom 8.12.2021 von Vera Lengsfeld bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/zerstoerung-der-familie/