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Blick vom Eichelspitzturm im Kaiserstuhl nach Westen zu Altvogtsburg, badberg und Schelingen (von links) bis hinüber zu den Vogesen

 

 

Infobest in Vogelgrun/Breisach

Deutsch-französische Informations- und Beratungsstelle INFOBEST in Vogelgrun/Breisach seit 1996: Träger sind die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingenm der Stadtkreis Freiburg sowie das Départements Haut-Rhin und die Gemeinden Marckolsheim und Sélestat. Über 4.500 Ratsuchende pro Jahr wenden sich an die binationale Einrichtung.
www.infobest.org , www.infobest.eu ,
eMail vogelgrun-breisach@infobest.eu
Tel 03 89 77 04 63
tel 07667/83299

   Ile du Rhin Vogelgrun am 16.8.2011: Beratungsstelle

 

 

 

Elsässer müssen deutsche Renten versteuern

Deutsche Steuern regen Elsässer aufFinanzamt fordert von Rentnern, die als Grenzgänger in Baden gearbeitet haben, viel Geld / Großer Andrang bei Infobest. In den Beratungsstellen von Infobest an der deutsch-französischen Grenze herrscht großer Andrang. Rentner aus dem Elsass suchen Rat. Denn der deutsche Staat verlangt von ihnen erhebliche Steuernachzahlungen – aufgrund der Rente, die sie wegen ihrer Arbeit auf deutscher Seite erhalten.
Madame und Monsieur Rittimann aus Sainte-Croix-en-Plaine bei Colmar sitzen mit besorgten Blicken in Anette Fuhrs Büro auf der Rheininsel zwischen dem deutschen Breisach und dem elsässischen Neuf-Brisach. Eine farbige Mappe für jedes Steuerjahr seiner Frau hat Gérard Rittimann vor sich ausgebreitet. Madame mit dem sorgfältig frisierten schwarzen Haar, 75, hört nicht mehr gut. Deshalb übernimmt Monsieur, 74, das Gespräch. Gérard Rittimann hält der Beraterin die rosafarbenen Steuerformulare aus Frankreich vor die Nase: An das französische Finanzamt haben sie längst Steuern entrichtet. 24 Jahre arbeitete Marie-Hélène bei Irisette in Breisach, bis die Wäschefabrik Anfang der 90er-Jahre geschlossen hat. „Und jetzt soll wir auf einmal Steuern auf unsere Rente schuldig sein?“
Wie Tausende andere Grenzgänger aus Belgien, den Niederlanden und Frankreich, die im Laufe ihres Lebens in Deutschland gearbeitet haben, traf die Steuerforderung die Rentnerin aus dem Elsass unerwartet. Solange sie noch berufstätig war, regelte das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen von 1959, dass sie nur einmal Steuern bezahlte – an ihrem Wohnort in Frankreich gezahlt. Doch seit 2005 besteuert der deutsche Staat auch Renten.
Seit 2009 verschickt das Finanzamt Neubrandenburg, zuständig für die Besteuerung von Auslandsrenten, Nachforderungen an ehemalige Grenzgänger. Das hat den Arbeitsalltag der vier Infobest-Beratungsstellen entlang des Oberrheins gewaltig verändert. Früher informierten sie über Arbeitsbedingungen und Bewerbungen in Deutschland, über Umzug, Ausbildung und Verkehr. Jetzt, sagt die deutsche Juristin Anette Fuhr, gehe es nur noch um eins: Verzweifelten französischen Rentnern helfen, die rückwirkend ihre oft bescheidene Rente aus Deutschland versteuern sollen.
Von der Flut der Anfragen sind die Juristen von Infobest regelrecht überrannt worden, denn sie sind die einzigen kostenlosen Beratungsstellen für die Betroffenen. Und ein Ende ist nicht in Sicht. In Frankreich befinden sich vor allem in den Grenzregionen etwa 50 000, zum Teil hochbetagte Rentner in derselben Lage. Bis Ende Januar hat Anette Fuhr keinen Termin mehr zu vergeben. Alle Infobest-Beratungsstellen zwischen Village-Neuf im Süden und Palmrain in Lauterbourg an der Grenze zu Nordbaden und der Südpfalz dürften zusammen auf 400 ausführliche Beratungen pro Monat kommen.
Marie-Hélène Rittimann hat noch im November ihre Steuerbescheide erhalten. Sieben mal 540 Euro verlangt die Behörde von ihr. Wie alle, die angeschrieben wurden, soll sie innerhalb von zwei Monaten überweisen. „Aber“, erklärt Anette Fuhr den beiden in fließendem Französisch die Lösung des Problems, „Sie können beantragen, dass sie veranlagt werden wie ein Rentenbezieher, der in Deutschland lebt.“ Beschränkte Steuerpflicht heißt das auf Amtsdeutsch. Erst damit fließt die französische Rente in die Rechnung ein, und wer über weniger als 10 000 Euro pro Jahr verfügt, wird von der Zahlung an den deutschen Fiskus letztlich befreit. Aber das muss man wissen, und man muss es beantragen.
Wirklich schlimm, sagt Fuhr, träfe die deutsche Rechtslage jene, die in einem Heim betreut werden und deren französische Rente von den Pflegekosten geschluckt werde. Die überwiegende Mehrheit der Rentner lebt ohnehin von einem eher niedrigen Einkommen. Sie waren Hilfsarbeiter in der Industrie oder der Baubranche, Lkw-Fahrer oder Verkäuferinnen. Bei 60 Prozent der Betroffenen, schätzt Anette Fuhr, handelt es sich um Bezieher solcher geringer Renten, die bei ihr vorstellig werden.
Aber sie berichtet auch von einer Witwe mit drei Kindern, die nebenbei putzen geht. „Ihr eigenes Einkommen war zu hoch, um einen Freibetrag auf die deutsche Rente des verstorbenen Mannes geltend zu machen. So eine Frau hat insgesamt vielleicht 1500 Euro pro Monat zur Verfügung und soll auf einen Schlag 3500 Euro überweisen.“
Von politischer Seite hat sich bislang nichts bewegt, und das wird wohl so bleiben. Ein Brief aus Wolfgang Schäubles Bundesfinanzministerium ließ daran keinen Zweifel. Immerhin verschickt das brandenburgische Finanzamt seine Zahlungsaufforderung ins Elsass inzwischen auch in französischer Sprache. „Da hat sich mehr getan“, sagt Fuhr, „als man hätte erwarten können.“
16.1.2013, Bärbel Nückles

Auch deutsche Auslandsrenten werden besteuert
Auch ehemalige Grenzgänger aus Deutschland, die Rentenansprüche im Ausland (z.B. Schweiz, Frankreich) erworben haben, müssen diese Altersrenten hier versteuern – diesbezüglich ist Steuergerechtigkeit gewährleistet.
Konrad Bomski, 18.1.2013

 

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