Gundelfingen

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Tele-Blick vom Schauinsland nach Norden am 28.12.2008 über Dreisamtal, Glottertal und Elztal zu Kandel (rechts) und Rohrhardsberg (Mitte oben) – vorne unten Freiburg-Ebnet mit dem SC-Stadion

 

 

Bürgermeisteramt Gundelfingen und Pressefreiheit
Es ist gut, wenn sich eine Zeitung vehement für die Meinungs- bzw. Pressefreiheit einsetzt (1). So geschehen beim Artikel „hohe Personal-Fluktuation im Gundelfinger Rathaus“ (2), der aufzeigt, wie kräftig es bei der Besetzung der Bürgermeisterämter in Gundelfingen und Merzhausen doch menscheln kann. Dieser klare Einsatz für Andersdenkende in der Kommunalverwaltung durch die Zeitungsmacher gehört zur journalistischen Normalität.
Zu wünschen ist, dass die BZ diese Normalität auch für andersdenkende Bürger aus dem politisch rechten (nicht rechtsextremen!) Spektrum gelten lassen möge. Zumal dann, wenn die Zeitung regional als Monopolist auftritt.

Die Badische Zeitung (BZ) verwies in ihrer Berichterstattung zu kommunalpolitischen Problemen auf ihre Freiheitsrechte. Die grundrechtlich geschützten Pressefreiheit der BZ gilt ebenso wie die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit der Bürger.
11.4.2024
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Ende von Beitrag „Bürgermeisteramt Gundelfingen und Pressefreiheit“
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Beginn von Anlagen (1) – (2)
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(1) Manche Bürgermeister haben Nachhilfe in Sachen Pressefreiheit dringend nötig
Es sind juristische Drohgebärden ohne Wirkung, die aber trotzdem erschrecken: Zwei Bürgermeister versuchen, einen Artikel in der Badischen Zeitung zu verhindern. Wir machen das öffentlich – und weiter.
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ So steht es in Artikel 5 unseres Grundgesetzes. Es ist deshalb erschreckend, was sich da am späten Montagabend rund um unsere geplante Berichterstattung über die hohe Fluktuation im Gundelfinger Rathaus abgespielt hat.
Der Vorgang gipfelte darin, dass die Juristin und angehende Bürgermeisterin von Merzhausen, Melanie Kienle, persönlich vor Ort an unserem Verlagssitz an der Lörracher Straße in Freiburg den Versuch unternahm, die Veröffentlichung des Beitrages in der gedruckten Ausgabe der Badischen Zeitung zu verhindern.
… Alles vom 9.4.2024 von Holger Knöferl bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/manche-buergermeister-haben-nachhilfe-in-sachen-pressefreiheit-dringend-noetig
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(2) Warum gibt es eine so hohe Personal-Fluktuation im Gundelfinger Rathaus?
Seit Anfang 2023 verließen 25 Angestellte die Gundelfinger Verwaltung. Wo liegt das Problem? Die Berichterstattung der Badischen Zeitung darüber löste jetzt eine juristische Auseinandersetzung aus.

Juristische Auseinandersetzung
Bürgermeister Raphael Walz wollte die Veröffentlichung dieses Artikels über die Fluktuation im Gundelfinger Rathaus am Montag stoppen. Die Onlineversion erschien gegen 17 Uhr auf badische-zeitung.de. Am späten Montagabend erreichte ein Schreiben der Anwaltssozietät Fehrenbach und Kollegen aus Waldshut die Redaktion. Darin wurde der BZ von Anwalt Tobias Kienle unterstellt, der Artikel würde unwahre Tatsachenäußerungen enthalten und den Ruf der Gemeinde Gundelfingen sowie von Walz schädigen. Da aufgrund der Uhrzeit keine juristische Abklärung mehr final möglich war, entschied sich die Breisgau-Redaktion, die Veröffentlichung des Printartikels zu verschieben und den Onlineartikel gegen 23 Uhr vorübergehend offline zu stellen. Am Dienstag konnte die Kanzlei aber der BZ keine unwahren Tatsachenäußerungen nachweisen – weshalb die BZ sich für eine Veröffentlichung entschied. Die Redaktion nahm marginale Änderungen und formale Kürzungen vor. Der Kerninhalt blieb identisch. Irritierend war in dieser Sache der Auftritt von der designierten Merzhauser Bürgermeisterin Melanie Kienle am Montagabend. Sie tauchte unangekündigt nach Redaktionsschluss beim Verlagshaus der BZ auf und wollte nachdrücklich davon abraten, den Artikel zu drucken. Gegenüber einem diensthabenden Redakteur kündigte sie eine Unterlassungserklärung an, die in Kürze von der Anwaltskanzlei aus Waldshut an die Redaktion versendet werde. Melanie Kienle hatte aber kein Mandat von der Kanzlei, in der ihr Ex-Mann Tobias Kienle tätig ist. Auf BZ-Nachfrage, warum sie in dieser Sache überhaupt tätig wurde, schreibt Kienle am Dienstag: „Ich war gestern bei Ihnen vor Ort, um klarzustellen, dass etwaige anwaltliche Korrespondenz nicht von meiner Seite veranlasst wurde“. Sie habe vermeiden wollen, dass aufgrund des gleichen Nachnamens eine Verbindung zu ihr hergestellt werde.
… Alles vom 9.4.2024 von Sebastian Krüger bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/warum-gibt-es-eine-so-hohe-personal-fluktuation-im-gundelfinger-rathaus