Radfahren ohne Licht – 50 %

Kontrollen der Polizei ergeben seit Jahren immer wieder das gleiche Resultat: Ungefähr die Hälfte aller Radler im Freiburger Stadtgebiet fahren ohne Licht. Zudem bestätigt sich die Aussage „Je jünger, desto weniger Licht.“ Wird man erwischt, sind 10 Euro zu bezahlen. Obwohl die StVO einen Dynamo als Lichtmaschine vorschreibt, akzeptiert die Polizei seit 2012 auch batteriebetriebene Lampen, die an Lenkrad bzw. Gepäckträger gesteckt werden.

Den Autofahrer trifft der größte Teil der Schuld
Selbst vor kurzem erlebt: Nur wenige Tage her, abends im Auto vom Bahnhof kommend Stefan-Meier-Str. nordwärts fahrend, an der Ampel zur Einmündung der Albertstr. warten müssen. Dort ist ein Radweg, der durch einen Park- und Grünstreifen von der Straße abgetrennt ist und dementsprechend vor der Ampel wartend so gut wie nicht eingesehen werden kann. Ich musste in die Albertstr. und aus Erfahrung mit dem Radweg dort taste ich mich nur Zentimeterweise nach vorne, so das der erste Autofahrer hinter mir schon meint, mich durch Hupen endlich zum abbiegen zu bewegen – genau in diesem Moment huscht ein Radler in dunkler Kleidung und ohne Licht absolut nicht erkennbar unerwartet direkt vor meiner Motorhaube über die Straße… Ohne meine Umsichtigkeit hätte es böse geknallt. Mich hätte trotz der massiven Verfehlungen dieses Radlers wohl der größte Teil der Schuld getroffen. Abgesehen davon, dass ich diese Ecke als gefährlich betrachte setzt das Fahren ohne Licht des Radlers dem ganzen die Krone auf. Er war absolut nicht erkennbar. Zudem muss man an dieser Stelle auch noch zusätzlich mit Geisterradlern rechnen.
9.1.2013, Michael Berner

Verkehrsteilnehmer ohne Licht
Ich vestehe die gegenseitigen Beschuldigungen von Radfahrern und Autofahrern nicht. Es geht doch nicht um „Radfahrer ohne Licht unterwegs“, sondern um „Verkehrsteilnehmer ohne Licht unterwegs“. Wenn’s dunkel wird, werden ALLE schlecht gesehen, also müssen ALLE das Licht anschalten – ob mit Auto, Fahrrad, Mofa, Lkw, E-Bike, Traktor oder Twike unterwegs. Und die Strafen müssen für ALLE Verkehrsteilnehmer gleich sein.
9.1.2013, Hans Baumann

Radeln-ohne-Licht-Unfälle publik machen
Im letzten Winter im Josefshaus: In einem Zimmer die ohne Licht gefahrere Radlerin und in einem anderen Zimmer der mit Licht frontal mit ihr zusammengestoßene Radler. Furchtbar (für den unschuldig Angefahren, da mit Langzeit-folgen zu rechnen ist), beschämend (für die lichtlose Verursacherin) und ärgerlich (für Ärzte, Krankenschwester und alle anderen). Wäre es nicht sinnvoll, wenn die Kliniken solch schlimme Radeln-ohne-Licht-Unfälle publik macht?
9.1.2013, Ann Hildebrandt

 

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