Radfahren mit Musik und Handy

Die Hälfte aller Radfahrer unter 25 ist laut Yougov mit Musik (Ohrstöpsel, Lenkerradio) unterwegs – zwar legal, aber: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch … Geräte beeinträchtigt werden“ (§23 StvO). Bei einem Verkehrsunfall wird es für die Radler so richtig teuer, da Gerichte die Aufmerksamkeit leiden und die Reaktionszeit verlängert  sehen.
Während die Berieselung mit Musik in den Geschäften zurückgeht (erste Shopping-Malls werben mit „Ruhe und Stille“ beim Einkauf), scheint sie auf dem Velo  zuzunehmen. Es wäre ja auch störend, beim Radeln den Wind säuseln, den Regen prasseln, die Vögel pfeifen, den Überholenden klingeln, die ungeölten Pedale qietschen bzw. das reale Leben drumrum wahrnehmen zu können. Nach dem Motto: „Ich lebe nicht jetzt und hier in Augenblick und Wirklichkeit, sondern ich tauche virtuell ab, um über den Stöpsel „I can’t get no …“ zu hören, mit XY weitweg zu telefonieren und am  Ampelstau rasch bei Facebook zu posten und zu liken.
30.5.2015

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