Prüffall AfD: BfV ist im Unrecht

Innenminister Seehofer und BfV-Präsident Haldenwang sind gescheitert, da das Verwaltungsgericht Köln unter Az 13 L 202/19 am 26.2.2019 dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt hat, die Partei AfD weiter als „Prüffall“ zu bezeichnen. Verfassungsschützer arbeiten geheim, nicht-öffentlich, deshalb spricht man von Geheimdiensten. Zwei Gründe: Zum einen, um den Erfolg der nachrichtendienstlichen Ermittlungen und Prüfungen nicht zu gefährden. Zum anderen, um jegliche Vorverurteilung bzw. Schädigung durch „stigmatisierende Wirkung“ zu verhindern. Das jetzige Urteil kann das „an den Pranger stellen“ der AfD vor den anstehenden Wahlen für Landtage und EU-Parlament nicht rückgängig machen. Weitaus schwerwiegender sind aber drei Aspekte:
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1) Das BfV verstößt gegen das die eigene Behörde begründende Gesetz, also gegen ihre fundamentale Legitimation. Somit funktionierte der Rechtsstaat nicht mehr, die Verfassungsschutzbehörde selbst wird zum Beobachtungsfall. Solch eklatantes Staatsversagen muß Konsequenzen haben. Hier leidet unsere freiheitliche Grundordnung – und das merkt der Bürger.
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2) Statt selbst Klage gegen die AfD zu erheben, unterstützen die demokratischen Parteien CDU, FDP, Grüne, Linke und SPD politische (über BfV) und mediale Tricks, um die AfD als demokratische Oppositionspartei vor den anstehenden Wahlen zu diffamieren. Hier leidet unsere parlamentarische Demokratie – und auch das merkt der Bürger.
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3) Die  Medien als Vierte Gewalt in der Demokratie haben die Aufgabe, zu informieren UND zu kontrollieren, um so die Balance zwischen den drei Gewalten Legislative, Judikative und Exekutive zu gewährleisten.  Dieser Aufgabe kommen sie NICHT nach. Sonst hätten sie schon lange warnen und fordern müssen.
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Es muß zentrales Anliegen aller staatlichen Organe sein, unserem Rechtstaat „zum Recht“ zu verhelfen.
27.2.2019
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Gericht im Eilverfahren: Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen
Kölner Gericht stellt „Wiederholungsgefahr“ beim Verfassungsschutz fest und untersagt der Behörde per Eilverfahren, die AfD weiter als „Prüffall“ zu bezeichnen. In normalen Zeiten müssten spätestens jetzt der Innenminister und sein oberster Verfassungsschützer ihre Hüte nehmen. …
Der „Prüffall“ wurde ebenfalls in einer deutsch- sowie englischsprachigen Pressemitteilung, in einem Tweet und in einer sogenannten Fachinformation auf der Homepage des Bundesamtes verlautbart, berichtet die dazugehörige Pressemitteilung des Kölner Gerichtes.
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/03_190226/index.php
In Behördendeutsch heißt es da: „Äußerungen von Hoheitsträgern wie dem Bundesamt, durch die in die Rechte einer politischen Partei eingegriffen wird, bedürften nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung, die sich nach der klaren Gesetzeslage und insbesondere unter Berücksichtigung des Willens des Gesetzgebers dem vom Bundesamt genannten § 16 Abs. 1 BVerfSchG nicht entnehmen lasse.“
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Das Gericht stellt zudem explizit fest, was ohnehin bereits jedem klar ist: „Der Bezeichnung als „Prüffall“ komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu.“ Weiter heißt es da, der Eingriff in die Rechte der AfD sei mangels Rechtsgrundlage „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“.
Aber es kommt noch dicker: Das Bundesamt hat die Abgabe einer Unterlassungsklage verweigert. Somit, so stellt das Gericht fest, bestehe „auch eine Widerholungsgefahr“, was wiederum das Eilverfahren rechtfertigen würde: „Dem Antrag sei zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes schon im Eilverfahren stattzugeben gewesen, weil im Mai 2019 die Europawahl und im Mai, September und Oktober Landtagswahlen anstehen, an denen die AfD teilnehmen will.“
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Was braucht es eigentlich noch mehr, um einen Skandal zu befinden? In anderen Zeiten und unter normaleren Voraussetzungen hätten wegen solcher gravierender und staatsgefährdender Vorgehensweisen sowohl der Innenminister als auch sein Behördenleiter den Hut nehmen müssen.
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Man muss die AfD nicht mögen. Aber politische Auseinandersetzungen sind politisch zu führen – nicht mit dem Inlandsgeheimdienst.
…. Alles von Alexander Wallasch vom 27.2.2019 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/gericht-im-eilverfahren-verfassungsschutz-darf-afd-nicht-als-prueffall-bezeichnen
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Medien ignorieren dies
Dieses Meldung war eine unter vielen in der Tagesschau. Kein Kommentar zu Bedeutung und Folgen für Haldenwang/Innenminister/BK. Sie müsste mindestens so breit medial dargestellt und diskutiert werden wie die Ausrufung zum Prüffall. Nur so würde überhaupt etwas von der Korrektur in die breite bräsige Öffentlichkeit sickern und die ÖR könnten Glaubwürdigkeit und Akzeptanz zurück gewinnen, ganz ohne idiotische teure Wortverdrehereien.
27.2.2019, AP

Arbeiten Justiz und Politik zusammen?
Ein abgekartetes Spiel, denn jeder weiß jetzt, dass die AfD ein ‚Prüffall‘ ist, also besser nicht wählen. Ziel erreicht. Es wurde scheinbar Recht gesprochen. Scheinbar, denn Justiz und Politik arbeiten bestens zusammen…..
Ich hätte mir niemals träumen lassen, dass solche Ungeheuerlichkeiten einer deutschen Regierung gegenüber einer neuen Partei sowie das Verhalten des Bundestagspräsidenten (schnelle Abänderung der Statuten, damit nicht ein Mitglied der Afd als Alterspräsident fungiert) und die Verweigerung des Vizepräsidentenpostens an diese Partei durch das Plenum, in Deutschland möglich ist – kennt man sonst nur aus Diktaturen. Und das Schlimmste: die Medien schweigen bzw. stimmen lauthals zu.
27,.2.2019, L.M., TO
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Kalkulierter Rechtsbruch
Haben Sie das schon einmal über Grüne geschrieben? Ansonsten teile ich Ihre Einschätzung: Der alte Behördenchef wurde gegangen, weil er sich an Recht und Gesetz hielt und der enthemmten Regierung vorwarf, dies nicht mehr tun zu wollen. Die drei Neuen haben geliefert und würden in einem funktionierenden Rechtsstaat genau dafür gefeuert und wären in einer funktionierenden Demokratie ohnehin nie in die Ämter gelangt. Der Skandal liegt m. E. in dem kalkulierten Rechtsbruch, der Überschreitung von Spielräumen von selbstherrlichen Rettern der zivilisierten Welt. Ein Mandat haben sie dafür nicht; eine Rechtsgrundlage auch nicht. Politisch ist es geradezu anstößig, dass Merkel und ihre Chinademokraten Behörden nutzen, um die Opposition auszuschalten und gezielt zu diffamieren. Dabei werden diese Behörden und ihre Mitarbeiter ebenso von Anhängern der Opposition bezahlt; gehören nicht einer Mehrheit. Doch den Schaden nimmt nicht nur die Elite, die staatlicher Einrichtungen erneut missbraucht haben, sondern auch Staat und Gesellschaft selbst. Denn wenn es keine Einrichtungen mehr gibt, die ein gewisses Maß an Zurückhaltung üben, die zuverlässig und überparteilich arbeiten, ist der Staat als Überbau aller gestorben. Der Framefunk ist das erste abschreckende Beispiel, der Verfassungsschutz ein weiteres. Die Gerichte (siehe Julia Zeh, Harbath) sind schon im Visier der Maßlosen. Ich glaube daher nicht, dass Sie sich noch den luxus leisten können, auf eine Opposition zu warten, die es auch Linken Recht machen will. Und welchen Nutzen hätte eine solche „Opposition“ auch? Eben.
27.2.2019, K.Sch., TO
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Verantwortliche treten NICHT zurück
Ein Rücktritt des Herrn Haldenwang, käme er überhaupt in Betracht, greift viel zu kurz. Innenminister Seehofer, der offenbar Haldenwang zur Ausrufung des Prüffalls „ermuntert“ hat, muss sofort seinen Hut nehmen. Aber auch Frau Merkel muss ihr Amt aufgeben, denn sie ist die Hauptverantwortliche dafür, dass zuerst Maaßen gefeuert wurde (weil er einer ihrer Falschaussagen zu Chemnitz korrigierte) und dann der willfährige Herr Haldenwang den Verfassungsschutz instrumentalisierte, um die AfD klein zu kriegen.
27.2.2019, A.Sch., TO
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… etwas bleibt immer hängen!
Nach meiner Auffassung wurde vom Innenminister und dem Präsident des Verfassungsschutzes hier Zielführend vorsätzlich gehandelt,allein schon aus dem Wissen heraus: etwas bleibt immer hängen! Ihr Einwurf „in normalen Zeiten“ zeigt aber auch das Dilemma auf,in dem eigentlich die Bürger stehen und sich fragen können: haben wir nun schon eine „Schönwetter Diktatur“,oder ist es die Vorbereitung auf das endgültige Aushebeln von Recht und Gesetz durch das gesamte verlinkte Parteienspektrum außer der auf dem Boden der Verfassung stehenden AfD? Wenn man das Nichthandeln der sogenannten „Qualitätspresse“ zu Grunde legt sind wir schon mittendrin im Marsch zur Diktatur!
Auslöschung der Demokratie?
Es muß sich auch die Frage gestellt werden warum die größere Anzahl der Bürger im Gleichschritt mit der Koalition aus CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE blinden Auges auf die Auslöschung der Demokratie im Lande mit marschiert. So ähnlich hatten wir das ganze doch schon einmal vor über achtzig Jahren,sehenden Auges in den Untergang,und hinterher hat keiner mit gemacht,hat nichts gewußt,wollte nur das beste und war doch immer ein überzeugter Demokrat! Kadaver Gehorsam nennt man ein solches Handeln,und wir sind nicht mehr soweit davon entfernt das die alten Fehler aus tiefer Überzeugung wieder gemacht werden! Hans Georg Maaßen wurde aus dem Amt entfernt weil er die Lügen der Regierung nicht gutieren wollte und öffentlich die Wahrkeit sagte! Was passiert nun mit Thomas Haldewang und Horst Seehofer?,wie Sie schon richtig sagten : nichts!,absolut nichts! Für mich steht jetzt die Frage im Raum : darf man Seehofer und Haldewang jetzt öffentlich die Ritter von der traurigen Gestalt nennen?
27.2.2019, O.M.

 

 

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Wer schützt die Verfassung vor den Verfassungsschützern?
Ein Eilantrag der AfD hatte Erfolg (am 26.2.2019): Der Verfassungsschutz darf die Partei nicht als „Prüffall“ bezeichnen, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Elmar Schmähling, ehemaliger Flottillenadmiral und Chef des Militärischen Abschirmdienstes, ging bei uns schon vor drei Wochen davon aus
Die AfD wird im öffentlichen Raum implizit als nicht demokratische Partei hingestellt. Das ist der logische Schluss aus dem Umstand, dass die anderen Parteien als „demokratische Parteien“ bezeichnet werden. Dies ist im doppelten Sinn unverständlich und sinnwidrig, da nach dem Grundgesetz nur demokratische Parteien in den Bundestag gewählt werden dürfen. Wenn die „demokratischen“ Parteien sich selbst ernst nähmen, müssten sie einen Verbotsantrag gegen die AfD stellen. Das tun sie aus gutem Grund nicht. Die Verfassungsschützer bleiben in ihrer offensichtlichen Wahlkampfhilfe aus demselben Grund absichtlich im Unbestimmten. Sie können auf die Wirkung der lateinischen Weisheit des „semper aliquid haeret“ (Etwas bleibt immer hängen) zählen.
Die Verfassungsschützer, die nach dem Wegfall der offenen Ost-West-Konfrontation notorisch unterbeschäftigt zu sein scheinen, sind offenbar für ihren Einsatz als Wahlhelfer für die „demokratischen“ Parteien dankbar. Sie nehmen billigend in Kauf, dass sie mit ihrer einseitigen Parteinahme zum Büttel der „demokratischen“ Parteien werden. Dafür müssen sie nach eigener Auffassung unerwünschte Meinungen sammeln und auswerten. So trägt der Verfassungsschutz dazu bei, das historische Duckmäusertum in Deutschland wieder zu etablieren. Dieser Schaden für unser Land ist viel größer als der Wahlerfolg der AfD.
…. Alles von Elmar Schmähling vom 7.2.2019 bitte lesen auf
https://www.cicero.de/innenpolitik/afd-prueffall-verfassung-verfassungsschutz-gualand-beobachtung-klage
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Deutscher Rechtsstaat ade?
BfV-Chef Thomas Haldenwang hatte sich ja sogar der New York Times mit einem Interview aufgedrängt zum AfD-Prüffall!.
Zum Nachdenken: Der Chef der obersten Verfassungsschutzbehörde von Deutschland gewährt einer renommierten ausländischen Zeitung – der New York Times – ein Interview zu einem laufenden, innerdeutschen und geheimdienstlichen Verfahren gegen die größte Oppositionspartei. Gab es jemals so etwas zuvor im Nachkriegs- Deutschland seit 1949?
8.2.2019
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Germany’s domestic intelligence agency took a first step on Tuesday toward placing the far-right Alternative for Germany party under surveillance as a threat to the country’s democracy, announcing that it would formally observe its youth wing, which it called “extremist.” ….
https://www.nytimes.com/2019/01/15/world/europe/alternative-for-germany-investigation.html

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