Photovoltaik – Selbstvermarktung

Früher mieteten Energiegenossenschaften kommunale und gewerbliche Dächer gegen Zahlung einer Dachpacht für Photovoltaik Volleinspeiseanlagen an. Heute, in den Zeiten des „Marktintegrationsmodells“ (nur noch 90% EEG Vergütung bei Volleinspeisung ab 1.1.2014) bei gleichzeitig stark gesunkenen EEG Vergütungen (ca. 10 Ct in 2014) ist die „Vor Ort Vermarktung“ des preiswert erzeugten PV Stroms das Maß der Dinge. Wie funktioniert das?
Ihre Energiegenossenschaft plant und installiert die PV Anlage auf einem angemieteten Dach oder in der Freifläche (nahe eines Gewerbegebietes) und stellt den erzeugten PV Strom einem oder mehreren ortsnahen Solarstromnutzer entgeltlich zur Verfügung.
Ihre Energiegenossenschaft kann mit einer attraktiven Vergütung aus PV-Stromlieferpreis und EEG-Vergütung rechnen. Der Solarstromnutzer (z.B. Gebäudeeigentümer oder -pächter) vermindert langfristig seine hohen Stromkosten. Eine win win Situation für alle Beteiligte!
  
Hierzu hat der gemeinnützige Landesverband Franken der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Nümann + Lang (Karlsruhe) schon im August 2012 bewährte Vertragsmuster entwickelt. Diese wurden seitdem optimiert und schon über 1000 mal an Projektentwickler in Deutschland herausgegeben. Mehrere Best-Practise Beispiele liegen vor. 
  

Vertragsmuster 1: Solarstromlieferung an Dritte (vor Ort).
Die Energiegenossenschaft liefert an den Solarstromnutzer PV Strom, entgeltlich in Form von Kilowattstunden. Bei der „Solarstromlieferung an Dritte“ müssen Anmelde-, Mitteilungs- und Informationspflichten (§ 37 bis § 55 EEG) berücksichtigt werden. An den Übertragungsnetzbetreiber muss zudem EEG-Umlage abgeführt werden. „Dritte vor Ort beliefern (Energiegenossenschaften)“ ist ein Solarstromliefertrag, der als Basisversion alle wesentlichen Regelungen beinhaltet, aber für eine einfache Handhabung im Umgang mit Kunden optimiert und ausführlich kommentiert wurde.

Vertragsmuster 2: PV Anlage mieten
Der Solarstromnutzer mietet ohne Investitionskapital die Genossenschafts-Anlage und wird selbst zum Anlagenbetreiber. Damit wird der Solarstromnutzer gleichzeitig Erzeuger und Verbraucher (Personenidentität) des PV Stroms, EEG Umlage fällt gemäß § 37 Absatz 3 nicht an. Der Anlagenmieter zahlt eine monatliche Miete an die Energiegenossenschaft, welche sich kalkulatorisch am Modell der Stromlieferung orientiert, unter Vermeidung der EEG Umlage.

Vertragsmuster 3: PV Anlage teilmieten.
Der Solarstromnutzer wird „stiller Mitbetreiber“ der PV Anlage. Der Prozentsatz der Teilmiete orientiert sich am Eigenverbrauchsanteil aus der PV Anlage.

Referenzen
Der Baden Württembergischen Genossenschaftsverbandes (BWGV) hat das sehr informative „Kompendium PV Strom Vermarktung“ herausgegeben. Im Kompendium werden auf den Seiten 8 und 9 auch unsere DGS-Betreiberkonzepte „Dritte vor Ort beliefern“ und “ PV Anlage mieten“ samt Musterverträgen explizit erwähnt.
https://www.bwgv-info.de/media/content/Kompendium_PV-Verguetung_V2.0.pdf
Anbei finden Sie außerdem das jüngste Best-Practise Beispiel zu PV Mieten: Die VR Bürgerenergie Fürth vermietete im August 2013 eine 77 kW PV Anlage an die Stadt Nürnberg zur Stromkostenreduzierung des „Südstadtbad“.

Bestellung Musterverträge
Sie können weitere Infos abrufen sowie die Verträge bestellen unter www.dgs-franken.de. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen zu unseren Konzepten und Verträgen unabhängig von einer Bestellung gerne zur Verfügung (0911/37651630).

6.12.2013

 

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