No-bail-out in Marktwirtschaft

Ist ein Privatmann oder ein Unternehmen (kann auch eine Bank sein) oder ein Staat überschuldet, dann haften Eigentümer und Gläubiger. Ohne dieses Prinzip funktioniert Marktwirtschaft nicht. Die Einheit von Eigentum und Haftung beinhaltet Eigenverantwortung, diese ist in den EU-Verträgen als No-bailout-Regel (bailout für aus der Klemme helfen) verankert: Kein EU-Staat haftet für die Schulden anderer EU-Staaten.

Nachdem No-bailout mehrfach ignoriert wurde (ESM, Rettungsfonds, …), soll die Regel wieder gültig sein – allerdings erst ab 2018. Was bis dahin passiert, ist unklar. Weitere Griechenlandhilfen, weitere staatliche Interventionen wegen Ansteckungsgefahr bzw. systemische Bedrohung. Solange die Gläubigerhaftung fallweise ausgeklammert wird – vor allem, wenn der Gläubiger eine Bank ist – wird keine Ruhe in die Fuinanzsystem einkehren:
24.8.2013

Ohne Einheit von Eigentum und Haftung läuft nichts
Der wichtigste Grund für die bisher weitgehend ausgebliebene Gläubigerbeteiligung bei Schieflagen von Banken ist, dass es sich bei diesen Gläubigern meist selbst um Finanzinstitute handelt. Eine Beteiligung dieser Banken ist zwar prinzipiell denkbar, wird aber gleich die Frage einer Ansteckungsgefahr aufwerfen. …
Alles vom 24.8.2013 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/ohne-einheit-von-eigentum-und-haftung-laeuft-nichts–74658436.html

Dieser Beitrag wurde unter EU, Finanzsystem abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar