Netzwerk kritischer Richter

„Wir sind ein schnell wachsendes Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten, die das politische Handeln und das Handeln der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht mit großer Sorge beobachten. Wir setzen uns ein für das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dabei vertreten wir unsere private Meinung“
– heißt es auf der neuen, gestern online gegangenen Homepage https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de/ des „Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte“. Folgende Ziele werden auflistet:

  • „eine tatsachenbasierte, offene, pluralistische und sachliche Diskussion juristischer Fragestellungen der Corona-Krise;
  • das Setzen eines Signals für die Bevölkerung des Inhalts, dass die Entwicklungen seit März 2020 auch von Praktikern mit ausgewiesener juristischer Expertise mit großer Sorge verfolgt und verfassungsrechtlich für zumindest sehr bedenklich gehalten werden;
  • die Förderung einer aufgeklärten und sachlichen Diskussionskultur in den Gerichten und Staatsanwaltschaften betreffend die Krise;
  • die Stärkung des einzelnen Mitglieds durch die Gründung eines Netzwerkes und die Formulierung gemeinsamer Erklärungen für die Öffentlichkeit.
  • Längerfristig, über die Corona-Krise hinaus, soll das Netzwerk auch als moderne Plattform zur Diskussion bedeutsamer Problembereiche der Justiz – sowohl intern als auch als dritte Gewalt im Staatsgefüge – dienen.“

Die Juristen hatten im Dezember 2020 diese 190-seitige Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz und die Coronaverordnungen von Berlin und Brandenburg eingereicht hat:
https://2020news.de/wp-content/uploads/2020/12/Verfassungsbeschwerde-Richter-anonym-30122020.pdf
https://www.xn--netzwerkkritischerichterundstaatsanwlte-lkd.de/
https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de/
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Erfreulich, daß sich Vertreter der Jurisdiktion als der – nach Exekutive und Legislative – dritten Gewalt im Rechtsstaat auch für den normalen Bürger einsehbar im Internet vernetzen. Im folgenden Indubio 62 geht einer der Initiatoren auf das Netzwerk näher ein.
14.1.2021

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Indubio Folge 92 – Verfassungsbeschwerde
Dr. Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin, erörtert seine beim Bundesverfassungsgericht erhobene Beschwerde gegen diverse Corona-Verordnungen und Maßnahmen im Gespräch mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt und Publizisten Carlos A. Gebauer und Burkhard Müller-Ullrich.
.. Alles vom 14.1.2021 bitte lesen und hören auf
https://www.achgut.com/artikel/indubio_folge_verfassungsbeschwerde
https://www.youtube.com/c/AchgutPogo/videos
https://www.youtube.com/watch?v=vOL9S-Zd7co
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Ergänzender Hinweis:
Der Autor der Verfassungsbeschwerde weist ergänzend auf Folgendes hin: § 28a Abs. 5 IfSG bestimmt unter anderem, dass die gegenwärtig in Rede stehenden Rechtsverordnungen mit einer allgemeinen Begründung zu versehen sind, wie in der Verfassungsbeschwerde näher ausgeführt wurde. Dies wird in dem Podcast auf Grund der Dynamik des Gesprächs nicht hinreichend deutlich. Ein solches Begründungserfordernis findet sich indes nicht in der Verfassung. Die Aufnahme in das Grundgesetz ist für die Zukunft zu erwägen.

Einige Kommentare:
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht
Ob Stephan Harbarth, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, zu seinem Wort steht, zeigt sich jetzt: „Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht: ein Gericht, das den Bürger vor der Verletzung seiner Grundrechte durch die öffentliche Hand schützen soll. […] Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht nach politischen Maßstäben, sondern nach rechtlichen, aber es entscheidet häufig Fälle, die auch eine politische Dimension haben. Wenn das Bundesverfassungsgericht in jedem Fall, der eine politische Dimension hat, den Bürgern Rechtsschutz verweigern würde, würde es die Funktion, die ihm das Grundgesetz zugedacht hat, eklatant verfehlen.“ Quelle: Wochenzeitung „Das Parlament“, vom 15. Juli 2019
14.1.2021, D.K.
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Diese Klage wird genauso ignoriert werden …
Das, was jedem wohlmeinenden, gut informierten und verfassungstreu denkenden Menschen unmittelbar einleuchten sollte, wurde hier von seriösen Diskutanten vollumfänglich nachvollziehbar dargelegt. In dieser grundsätzlichen Frage schreit geradezu alles nach einem funktionierenden BVG.
Schau ich mir jedoch die überhebliche Widerborstigkeit an, in der die Regierung in der Bundespressekonferenz legitime Auskunftsbegehren – bspw. durch Herrn Reitschuster – geradezu abbügelt, die Art und Weise, wie Ministerpräsidenten eindeutig verfassungswidrige Absichten formulieren (Impfpflicht!), sowie die Arroganz, mit der – ungeachtet der wirtschaftlichen Konsequenzen – Existenzen vernichtet werden, dann neige ich eher der Ansicht zu, dass hier eine bestimmte Agenda verfolgt wird, die zumindest von einigen Mitgliedern des BVG klammheimlich unterstützt wird. Ich sag nur: Stephan Harbarth!
Sollte ich eine Wette abgeben: Diese Klage wird genauso ignoriert werden, wie die anderen 99 % der vergleichbaren Klagen auch. Wenn selbst die Kontrollorgane dieses Staates sich zu Komplizen der amoklaufenden Exekutive machen, kann von einem Rechtsstaat keine Rede mehr sein!
14.1.2021, B.D.

Bundesdeutsche Juristen im Staatsdienst
halten es für notwendig, zur Kommunikation über Grundrechtsfragen einen Server im nicht-EU-Ausland zu nutzen, der durch End-to-End-Verschlüsselung für Geheimdienste nicht zugänglich ist. Soweit ist es!
14.1.2021, B.B.
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Meine Hochachtung vor jenen,
denen wirklich noch etwas an unserem Grundgesetz liegt! Vorsorglich hat man die Kontaktaufnahme über eine schweizer e-mail-Adresse geleitet. Man kann sich ausmalen, warum! Der von den Mainstream-Medien attackierte Sophie-Scholl-Vergleich einer jungen Rednerin auf der Querdenker-Demo bekommt auch dadurch nunmehr den nächsten überlegenswerten Denkanstoß, dass sie nicht ganz falsch zu liegen scheint. Was heute noch als etwas übertrieben anmutet, kann in unserer “schnelllebigen Zeit” morgen schon untertrieben sein und übermorgen im schlimmsten Fall vielleicht sogar lebensgefährlich. Es bleibt spannend! Ich drücke dem Netzwerk die Daumen
14.1.2021, R.B.
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Widerstand gegen die vielfältigen, oft sinnlosen Restriktionen
Ich habe mir gerade die Indubio-Folge 92 gegönnt. Es ist ein intellektueller Hochgenuss, den Ausführungen von Herrn Dr. P. Schleiter zu folgen. Ich wünsche seiner Verfassungsbeschwerde zunächst einmal die Zulassung und dann natürlich den Erfolg. Eine Verwehren der Zulassung kann ich mir ernsthaft nicht vorstellen. Immerhin sind wir mit den umfassendsten Einschränkungen der Grundrechte seit deren Bestehen konfrontiert.
Erfreulich auch, dass nunmehr die Webseite des Netzwerks “Kritische Richter und Staatsanwälte” online gegangen ist. Die Zeichen mehren sich, dass der berechtigte Widerstand gegen die vielfältigen, oft völlig nutz- und sinnlosen Restriktionen wächst. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Entscheidungen auf der Basis völlig willkürlicher Parameter getroffen wurden, die eine strukturierte Analyse der vom RKI gemeldeten Zahlen unmöglich macht.
Stichworte: Zyklen PCR-Test, veränderte Testanzahl, veränderte Teststrategie, falsche Bezeichnung der positiven PCR-Tests als Infektionen.
In diesem Zusammenhang auch noch mein Hinweis auf die Video-Protokolle der Sitzungen des Corona-Ausschusses – Interessierte werden diese problemlos finden.
14.1.2021, N.M.
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Zur Abwechslung mal eine gute Nachricht.
Weniger gut ist die Veranlassung oder Notwendigkeit derartiger Initiativen, die letztlich auf ein voellige Versagen der Justiz hinauslaufen, nicht das einzige Feld, in dem die Justiz versagt, aber ein sehr essentielles. Allen voran versagt natuerlich nicht zufaellig das Gericht, das das GG schützen sollte.
Warum dem so ist, wissen wir. Damit ist klar, dass Merkel und Konsorten nicht nur die Legislative, sondern auch die Judikative faktisch abgeschafft hat, die Abschaffung der Gewaltenteilung und die Allmacht der Exekutive, hier bei einer Person, ist die Grundvorrausetzung fuer den great reset oder die Systemtransformation.
Wenn man bedenkt, was hier realiter und unter Jubel ablaeuft, sind die vornehm zurueckhaltenden Reaktionen gegenueber Merkel nach wie vor erstaunlich, vor allem im Vergleich mit Trump. Oder deutlicher : Wenn Herr Steinhoefel die sofortige Demission von Trump fordert, koennte man sich fragen, wieso er bei Merkel so vorsichtig agiert. Jedenfalls sind mir derartige oder aehnliche Forderungen nicht bekannt. Im Unterschied zu Trump schleift die Dame ganz offiziell die FDGO und wrackt die Demokratie im Sinne des Herrn Montesqueu ab. Merkwürdig.
14.1.2021, R.N.
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