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Hochschwarzwald: Blick vom Feldberg-Grüble zwischen Seebuck und Todtnauer Hütte nach Südwesten am 23.1.2008

Naturschutzgebiete

 

 


Naturschutzgebiet – Flächenhaftes Naturdenkmal – Landschaftsschutzgebiet

Naturschutzgebiete (meist als „NSG“ abgekürzt) sind streng geschützte Gebiete mit einer Mindestgröße von fünf Hektar
– bei kleineren Flächen spricht man von „Flächenhaften Naturdenkmalen“ .
Schutzzweck ist der Erhalt seltener Lebensräume und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
Im Gegensatz zu Landschaftsschutzgebieten, die in erster Linie eine Erholungsfunktion für den Menschen besitzen, steht bei ihnen der Arten- und Biotopschutz im Vordergrund. Deshalb sind Handlungen verboten, die zu einer Veränderung oder Zerstörung von Naturschutzgebieten führen können.
Falls es der Schutzzweck erforderlich macht, dürfen sie auch nicht betreten werden.
Andres Braun

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