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Westlich vom Feldberg: Blick nach Osten vom Ahornkopf zu Tote Mann am 31.8.2008 um 10 Uhr

 

 

Natur-Zuerst.de: Stiftung von Wolfgang Ambach aus Schallstadt
– Mitstreiter gesucht
Wie lassen sich Menschen, die bislang mit Naturschutz eher wenig zu tun hatten, dazu animieren, sich für den Erhalt von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen einzusetzen? Und zwar auch dann, wenn dies für sie ein stückweit Verzicht bedeutet? Diese Fragen hat sich Wolfgang Ambach gestellt. Seine Konsequenz: Er hat in Schallstadt die Stiftung Natur Zuerst gegründet. Zu deren Zielen gehört, Respekt, Einsatz- und Verzichtbereitschaft zugunsten der Natur zu fördern. Dazu hat der Mediziner inzwischen sieben Flächen in Südbaden zugestiftet.
Er habe sich sein ganzes Leben lang für die Natur interessiert, lebe mit seiner Frau auf einem Bauernhof, halte Schafe, erzählt Wolfgang Ambach. Dass das nicht ausreicht, um sich in Naturschutzbelangen vollumfänglich auszukennen, ist dem 60-Jährigen bewusst. Deshalb arbeite er mit Revierförstern und Naturschutzverbänden zusammen und werde auch von Naturschutzbehörden begleitet, sagt Ambach. Natürlich müsse er sich auch an das Naturschutzgesetz halten. So habe er auf einem der Stiftungsgrundstücke auf einer Wiese Gehölze anpflanzen wollen, wovon er auf Expertenrat abgesehen habe.

Freiwillige sollen Natur-Oasen betreuen
Erst kürzlich hat Wolfgang Ambach seine Stiftung, die er im September 2021 gegründet hat, und deren Ziele im Löffinger Ortsteil Unadingen vorgestellt. Hier liegt eine der Stiftungsflächen, Natur-Oasen genannt, die von Freiwilligen betreut werden sollen, damit hier Lebensraum für Pflanzen und Tiere erhalten oder neu geschaffen wird. Allerdings müssen für diese Arbeit erst noch weitere Mitstreiter gefunden werden. Bislang, so erzählt Ambach, kämen diese vorwiegend aus seinem Bekanntenkreis. Laut Homepage der Stiftung ist neben dem Mitanpacken auf Wald oder Wiese auch möglich, zu Hause Nistkästen zu bauen, Stecklinge zu vermehren oder Sämlinge zu ziehen. Um auf das Anliegen der Stiftung und vor allem auf die Natur und ihre Belange aufmerksam zu machen, sollen an den Natur-Oasen Informationstafeln aufgestellt werden, vorstellbar seien auch Führungen, sagt Ambach.

Eine Erbschaft ermöglichte ihm den Kauf der Flächen
Den Grundstock der Stiftung bildete eine Erbschaft; die Grundstücke hat er nach und nach zugekauft. Summen möchte der Gründer von Natur Zuerst nicht nennen. Aber er erzählt gerne, worin sich die sieben Flächen unterscheiden, wo ihre Schwerpunkte liegen, was dort gemacht werden soll – wobei es keinen Zeitplan und keinen Zeitdruck gibt, wie Ambach sagt. So ergebe sich der Ablauf aus der Ökologie; die Natur habe die Tendenz, sich selbst zu reparieren. „Es hängt aber auch davon ab, wie viele Leute dazu bereit sind, mitzumachen.“
Weitere Informationen über die Stiftung gibt’s im Internet unter www.natur-zuerst.de
Besagtes Areal in Unadingen bestehe teils aus Mischwald, teils aus einer Mähwiese, erzählt der Stiftungsgründer. In Ehrenkirchen gebe es einen bunten Mischwald, „wie man ihn sich vorstellt“, bei dem wenig eingegriffen werden müsse und der Demo-Charakter haben könne. Recht speziell sei die Fläche in Stühlingen-Lausheim, wo 2015 ein Tornado eine Schneise in einen Fichtenwald geschlagen habe und nun allmählich wieder Wald entstehe. Hier laufe das sogenannte Hundert-Wälder-Projekt, bei dem verschiedene Gruppen unterschiedliche Wälder anlegen sollen. Bei dem Areal in Schopfheim-Enkenstein handle es sich um einen ehemaligen Fichtenwald, der vor zwei Jahren wegen starken Borkenkäferbefalls gerodet worden sei. Dort sollen Ambach zufolge klimatolerante Baumarten eingesetzt werden, wobei er sich dabei an die Empfehlungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt halte.

Klimatolerante Bäume einsetzen
In dem Mischwald in Bochingen, wo Fichten, Tannen und ein paar Laubbäume wüchsen, könne man über das Anlegen von Biotopen nachdenken, da es hier auch einen Bachlauf gebe. In Huttingen bei Efringen-Kirchen gibt es eine Fläche mit Laubwald und Wiese, auf der sich die Goldrute als invasiver Neophyt ausgebreitet habe. Hier sei er mit dem Pächter, dem Landschaftserhaltungsverband und der zuständigen Behörde im Gespräch. Gerne würde Ambach im dortigen Wald heimische Arten wie Elsbeere und Speierling als klimatolerante Bäume einsetzen, es müssten keine Exoten sein; auch mehr Totholz könne er sich dort vorstellen.

Aus Pachten und Spenden erzielt die Stiftung Einnahmen
Dies sei möglich, wenn man nicht auf den Holzertrag des Waldes angewiesen sei. Wobei sich Wolfgang Ambach vorstellen kann, einen Teil des Holzes aus den Waldstücken zu verkaufen, um entstehende Kosten auszugleichen. Bisher kämen die Einnahmen der Stiftung einzig aus Pachten und Spenden.
Beruflich war Wolfgang Ambach, der in München aufgewachsen ist und in Ulm Humanmedizin und in Freiburg Psychologie studiert hat, unter anderem in der Psychiatrie in Freiburg und Emmendingen sowie im Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene tätig.
https://www.natur-zuerst.de
… Alles vom 19.9.2022 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/respektvoll-mit-der-natur-umgehen–217402887.html

 

 

BBN – Bundesverband Beruflicher Naturschutz
Wir, der Bundesverband Beruflicher Naturschutz, wollen das Ansehen des beruflichen Naturschutzes in der Gesellschaft stärken und die mit Naturschutz und Landschaftspflege zusammenhängenden Aufgaben nach einheitlichen Maßstäben in Deutschland und in Europa fördern.
www.bbn-online.de

 

Fünf Kategorien von Schutzgebieten
Zur Erhaltung und Sicherung der Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur des Landes Baden-Württemberg werden Schutzgebiete verschiedener Kategorien ausgewiesen. Die Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg führt Daten zu allen Schutzgebieten: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Naturdenkmale und Waldschutzgebiete (Bannwald, Schonwald)
https://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/berichte/schutzg/sach/kategorien.htm

Naturschutzgebiete
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder Gründen zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach §21 NatSchG können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höhere Naturschutzbehörde. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus.
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Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete werden nach §22 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder Nutzungsfähigkeit der Naturgüter ausgewiesen. Mit diesem Instrument können auch Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig.
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Naturparks
Naturparks (§23 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Der Erhaltung von Arten und Biotopen dienen Naturparke insoweit, als sie Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren können.
Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden.
Naturpark Südschwarzwald >Naturpark
Naturdenkmale
Als Naturdenkmal nach §24 NatSchG werden einzelne Naturschöpfungen ausgewiesen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des besonderen Schutzes bedürfen. Auch zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen können Gebiete als Naturdenkmale erklärt werden.
Ausgewiesen werden können per Rechtsverordnung durch die untere Naturschutzbehörde bis zu 5 ha große Flächenhafte Naturdenkmale (z.B. Feuchtgebiete, Moore, Heiden) oder aber Einzelbildungen (z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen).
Waldschutzgebiete
Waldschutzgebiete werden nach §32 LWaldG von der höheren Forstbehörde (Forstdirektion) per Rechtsverordnung ausgewiesen.
Bannwälder
Als Bannwälder werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. In Bannwäldern wird wissenschaftlich untersucht, wie sich die Waldlebensgemeinschaft ohne den willentlichen Einfluss des Menschen entwickelt. Dabei sollen Erkenntnisse über die Entwicklung von Waldökosystemen gewonnen werden, die in der Praxis der Waldwirtschaft, Landschaftspflege und des Naturschutzes Anwendung finden könnten.
Gleichzeitig dienen Bannwälder der Sicherung der ungestörten natürlichen Entwicklung von Waldgesellschaften mit ihren Tier- und Pflanzenarten zum „Urwald von Morgen“.
Schonwälder
Schutz, Erhaltung und Erneuerung von historischen Waldformen und landschaftstypischen Waldbeständen, von Natur aus seltener oder selten gewordener Waldgesellschaften und von Biotopkomplexen, die schutzwürdigen Arten Lebensraum bieten, können Schutzziel von Schonwäldern nach § 32 LWaldG sein. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Um die seltenen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, ist oft die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
Quelle:
https://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/berichte/schutzg/sach/kategorien.htm

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