Nachverdichtung in Littenweiler

Freiburg wächst und auch Littenweiler wird nachverdichtet. Es soll aber nach Aussage von Baubürgermeister Martin Haag beim Neujahrsempfang des Bürgervereins, einer der schönsten Stadtteile in Freiburg bleiben. Nach Meinung vieler Littenweilermer heißt schön nicht un­be­­­dingt eng oder möglichst hoch zu bauen. Jeder hat gerne Abstand zum Nachbarn, eine schöne Aussicht und viel Sonne. Es gibt zwar kein Recht auf freie Aussicht, aber es gibt eine Be­grenzung in der Geschosshöhe und Mindestabstände zu den Nachbarn, die von der Höhe der Häuser abhängig sind. Das ist in der Landesbauordnung geregelt. Für einige Gebiete, auch in Littenweiler, gibt es zusätz­lich einen Bebauungsplan, der noch weitere Dinge im Detail regelt. Gibt es keinen Bebauungsplan, dann gilt § 34 BauGB. Dann muss sich die Bebauung an der Umgebung aus­richten, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. „Gummiparagraph“ wird das Gesetz von manchen scherzhaft genannt, weil vieles Auslegungssache ist. Wurde in der Nähe schon hoch gebaut, kann man das ebenso. Gab es bis­her noch keine Flachdächer, ist das Ermessenssache, bzw. Geschmackssache, ob das Ortsbild darunter leidet oder nicht. Tatsache ist, dass die Flachdachbauweise mehr Wohn­raum pro Grundfläche ermöglicht und dass höhere Häuser nicht nur mehr Wohnraum sondern auch eine bess­ere Rendite für den Investor bedeuten. Aber wo gibt es noch bestehende Bebauungspläne in Litten­­weiler? Wir haben uns einmal umgeschaut, denn sie sind im Internet einzusehen auf www.freiburg.de. Dort kann man sich über einen Link auf www.stadtplan.freiburg.de für die einzelnen Grundstücke die jeweiligen Pläne heraussuchen.
Eines der nächsten, größeren Bauvorhaben in unserem Stadt­teil befindet sich in der Lindenmattenstraße. Nach Informationen der unmittelbar angrenzenden Anwohner ist auf dem freien Grundstück an der Kreuzung Lindenmatten­­straße/Schnaitweg geplant, drei Mehrfamilienhäuser mit 16 Wohnungen samt einer Tiefgarage mit 18 Stellplätzen zu bauen. Die Ausfahrt der Tiefgarage ist zwischen dem Wege­kreuz und dem Haus Ecke Schnaitweg/­Linden­matt­en­straße geplant. Das vordere Haus entlang der Lindenmattenstraße soll drei Geschosse plus Satteldach haben, die anderen beiden Gebäude sollen dreigeschossig mit einem Flachdach werden. Im Internet findet sich ein Bebauungsplan bzw. ein Bau­flucht­enplan (Eine Art Vorläufer eines Bebauungsplanes) aus dem Jahr 1962, der entlang der Lindenmattenstraße eine dreigeschossige Bauweise plus Satteldach vorsieht. Da­hin­ter darf ein weiteres Haus, aber nur zweigeschossig mit einem Satteldach gebaut werden. Ein drittes Gebäude wäre, nach dem Plan von 1962, nach derzeitigem Kenntnisstand, nicht zulässig. Seit 50 Jahren haben sich alle umliegenden Gebäude nach diesem alten Plan gerichtet. Einer der Anwohner, Oliver Heid meint dazu: „Unser Haus wurde 1970 errichtet. Der Bau­herr hätte es gerne mit einem steileren Dach gebaut, durfte es aber aufgrund des Baufluchtenplans von damals nicht.“
Seit Neuestem bestehen anscheinend Zweifel an der Gültig­keit des Planes. Ein weiterer Anwohner, Rolf Braunschweig, meint dazu: „Nach Informationen des Baurechts­amtes würde ein Blick auf die Originalpläne genügen, um die Zweifel auszuräumen. Aber die Pläne und die Verfahrensanweisungen sind trotz intensiver Suche nicht mehr aufzufinden. Es gibt zwar Kopien, aber da das Original nicht mehr zu finden ist, sollen die alten Pläne, die 50 Jahre gültig waren, und an die sich sämtliche Bauvorhaben im Quar­tier halten mussten, nun für ungültig erklärt werden.“
Ohne gültigen Bebauungsplan kann der Bau dann nach § 34 BauGB beurteilt werden. „Das so geplante Bauvorhaben, in Form einer Bunkerarchitektur, wird sicher keine architektonische Zierde für Littenweiler sein“, meint Rolf Braunschweig weiter.
Konsequenzen für weitere Bauvorhaben: Die Beurteilung nach § 34 BauGB hätte auch Konsequenzen für weitere Bauvorhaben in der Zukunft, die sich im bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden. Die Anwohner werden noch einmal Stellung zum Bauvorhaben nehmen. Das Ganze geht nicht ohne Anwalt, denn in solchen Fachfragen ist man als einfacher Bürger überfragt. Und selbst Fachleute sind sich nicht immer ganz einig. Von daher empfiehlt es sich jedem Littenweilermer, wenn in seiner Umgebung ein Neubau geplant ist, sich fach­lich zu erkundigen und zu schauen, ob noch ein rechts­ver­bindlicher Bebauungsplan vorliegt. Bleibt zu hoffen, dass der Baubürgermeister sich an seine Worte beim Neujahrsempfang erinnert und Littenweiler einer der schönsten Stadteile in Freiburg bleibt. Ein Stadtteil in dem sich Alteingesessene und Neubürger wohl fühlen und wo sich die Bebauung nicht nur an der Umgebung orientiert, sondern auch an dem, was für ein menschenwür­di­ges Wohnen wichtig ist. Und dazu gehören sicher nicht nur günstige Mieten und eine barrierefreie Gestaltung, sondern auch etwas Raum und ein Recht auf Privatsphäre.
Anja Lusch, 1.2.2013, Littenweiler Dorfblatt

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