Nachtverbot in FR: Bässe Boxen

Wie in Tübingen im öffentlichen Raum seit 2020 und in Heidelberg vor allem auf der Neckarwiese seit 2021 verbietet nun auch Freiburg seit dem 16.5.2023 elektronische Musik durch Boxen (Lautsprecher, Bluetooth, Subwoofer, Bluetooth, Handy) mit ihren nervenden Bässen. Das eindeutige Votum des Gemeinderats mit 29 Ja, 8 Nein bei 4 Enthaltungen (1) läßt Bürger, die morgens früh ausgeschlafen zur Arbeit gehen möchten, hoffen, daß das Verbot durch die Stadt Freiburg auch kontrolliert und umgesetzt wird.

Hier der komplette Wortlaut des neuen § 7 Absatz 2 der Parkanlagensatzung: „Der Betrieb von jeglichen Tonwiedergabegeräten (insbesondere Bluetooth-und Handyboxen sowie Musikboxen) und Musikinstrumenten in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr ist in den öffentlichen Park-, Spiel- und Sportanlagen verboten.“
Damit wird ergänzt, was immer schon galt: „Eine nächtliche Ruhestörung liegt dann vor, wenn deren Aktivität über die Grenze der Zimmerlautstärke hinweg akustisch zu vernehmen ist. Staubsaugen, Wäschewaschen mit einer zu lauten Waschmaschine oder laut Musik zu hören, sind in der Nachtruhe tabu.“ Und „Die Nachtruhe in der Stadt Freiburg i. Br. dauert von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. In die ser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.“
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Das Problem sind die Bässe, die tiefen Töne aus den „Wummerboxen“ (2), die Ruhe und Schlaf unmöglich machen. Es geht nicht um Gitarrespielen ohne elektr. Verstärker, Gesang, Gespräche bzw. Kindergeschrei. Im Gegenteil: Es ist zu begrüßen, wenn Bürger sich treffen, miteinander kommunizieren und diskutieren.
Tübingens OB Boris Palmer brachte es 2020 auf den Punkt (5): „Es war eigentlich immer klar, dass man unter den Schlafzimmern anderer Leute keine Musik aus Lautsprechern abspielt. Vernünftige Menschen haben daher keine Boom-Boxen in der Altstadt benutzt. Für alle anderen ist es jetzt explizit verboten.“
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Tübingen und Heidelberg haben das nächtliche Wummern von Bässen im öffentlichen Raum abgestellt – warum sollte dies nicht auch in Freiburg möglich sein?
20.5.2023

Ende von Beitrag „Nachtverbot in FR: Bässe Boxen“
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Beginn von Anlagen (1) bis (6)
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(1) Freiburg verbietet Bluetooth-Lautsprecher in städtischen Parks
Der Gemeinderat hat entschieden: Bluetoothboxen und Musikinstrumente sind in Freiburger Parks künftig nachts verboten. Die Entscheidung fiel mit großer Mehrheit. Ist der Streit damit beigelegt?
Am Ende war es eine klare Sache: Der Freiburger Gemeinderat hat bei 29 Ja- und 8 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen die neue Parkanlagensatzung verabschiedet. Darin wird als wichtigster Punkt geregelt, dass in mehreren öffentlichen Parks von 23 Uhr keine Lautsprecherboxen eingesetzt werden dürfen, ebenso Musikinstrumente. Die Verordnung gilt für Seepark, Dietenbachpark, Stadtgarten, Colombipark, Moosweiher und die Wiese am Sandfangweg.
Die Ja-Stimmen kamen von den Ratsmitgliedern der Grünen, CDU, FDP/BFF, den Freien Wählern, der SPD/Kult-Fraktion (mehrheitlich), Freiburg Lebenswert und Oberbürgermeister Martin Horn. Dagegen stimmten Eine Stadt für alle und Jupi.
… Alles vom 16.5.2023 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburg-verbietet-bluetooth-lautsprecher-in-staedtischen-parks
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(2) Die Gegner eines Freiburger Verbots von Bluetooth-Boxen argumentieren unredlich
Die Gegenargumente sind unredlich. Es müsse jungen Leuten doch erlaubt sein, sagen die Kritiker eines nächtlichen Verbots von Bluetooth-Boxen, sich auf öffentlichen Plätzen zu treffen, ohne gleich etwas konsumieren zu müssen. Da haben sie völlig Recht, und genau das wird weiterhin möglich sein. In all den Parks, für die der Gemeinderat an diesem Dienstag erstmals eine Satzung verabschieden soll, dürfen Menschen nach wie vor zusammenkommen, quatschen, picknicken und Spikeball spielen. Die Verbote betreffen lediglich Dinge, auf die jemand gar nicht kommt, der Rücksicht und Solidarität für wichtig hält: Tiere jagen, Bäume beschädigen, Müll ablagern. Und natürlich Menschen um ihren Schlaf bringen.
Weil die bisherige Polizeiverordnung zu schwammig war, soll die neue Regelung für Klarheit sorgen: Wer nach 23 Uhr eine Wummerbox betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss zahlen. Die Stadtverwaltung will die neuen Paragraphen nicht als Spielverderberin erlassen, sondern weil sie verpflichtet ist, die Einhaltung von Lärmschutzwerten durchzusetzen. Das ist eine Lehre aus dem juristischen Konflikt am Augustinerplatz, in dem das Verwaltungsgericht vor viereinhalb Jahren der Stadtverwaltung für ihre Passivität die Leviten las. Es gibt ein Grundrecht auf Gesundheit, aber nicht auf Party am Wohngebiet.
… Alles vom 16.5.2023 von Uwe Mauch bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/die-gegner-eines-freiburger-verbots-von-bluetooth-boxen-argumentieren-unredlich–261745336.html
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(3) Freiburgs Ordnungsamt kann das neue Lautsprecher-Verbot in Parks wohl kaum durchsetzen
… 29 Ja- gegen 8 Nein-Stimmen – die Entscheidung für die neue Parkanlagensatzung samt Lautsprecherverbot als deren Kernpunkt war letztlich eine deutliche Angelegenheit.
… Die Vorlage, so Horn, sei verhältnismäßig unspektakulär. Ordnungsamtsleiter René Funk habe ohnehin nur eine überschaubare Zahl an Kräften: „Krampfhaft Boxen einsammeln, das wird nicht stattfinden“, erklärte der OB. Das wiederum brachte ihm von CDU-Rätin Jenkner den Vorwurf ein, dass er das Verbot zum „zahnlosen Tiger“ mache, „wenn wir vorher schon sagen, dass wir keine Boxen konfiszieren“.
… Alles vom 17.5.2023 von Joachim Röderer bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburgs-ordnungsamt-kann-das-neue-lautsprecher-verbot-in-parks-wohl-kaum-durchsetzen–262169373.html
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Einige Kommentare:
Das Sachgebiet „Öffentliche Ordnung“ ist und bleibt im Dezernat IV bei Bm Breiter angesiedelt. Dass ihn der Oberbürgermeister in solch brutaler Weise in den Regen stellt, wie er dies mit seiner Einschätzung der Vorlage für den Ratsbeschluss tut, zeigt, wie tief das Zerwürfnis ist zwischen dem nach wie vor offensichtlich überforderten Oberbürgermeister Horn und dem amtserfahrenen Bürgermeister Breiter. Horn hintertreibt mit seinen Äußerungen ganz unverblümt die Tätigkeit seines Bürgermeister-Kollegen Breiter. Das ist eine Ungehörigkeit sondergleichen. A.Sch.
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Ordnungsbürgermeister Stefan Breiter berichtete von einem der ersten Einsätze der neuen Nachtmediatoren: Die hätten eine Gruppe, die laute Musik hörte, gebeten, die Boxen leiser zu drehen. Das taten die Angesprochenen auch. Aber kaum seien die Kontrolleure ein paar Meter weg gewesen, sei die Musik wieder aufgedreht worden. Und was macht man dann? Ich würde sagen Boom Boom Box beschlagnahmen. Andernfalls macht man sich doch zum Gespött der Krawallmacher. Die lachen doch alle aus wenn man Verordnungen nicht durchsetzen kann. Arme Anwohner,armes Deutschland!!! B.S-V.
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Martin Horn ist ein OB, ders irgendwie allen recht machen will, der sichs mit keinem verderben will. Von Anfang an. Hü und hott, vorwärts und rückwärts, öko, trotzdem Bauen in Kleingärten und Ackerland, alles auf einmal zugleich, Herr Rieder (17.5. 19:37) liegt da richtig. Simon Sumbert hats in einer Rede im Gemeinderat mal schön auf den Punkt gebracht: Bei einem Thema redet Herr Horn wie ein Grüner, beim nächsten wie ein Sozi, bei der Digitalisierung wie ein FDP-ler, bei einem anderen wie ein CDU-ler. Er ist ja auch kein Mitglied einer Partei.
So wird man OB, und so beibt man wohl auch OB. Wir Wählerinnen und Wähler, wir Bürger wollen es anscheinend so, in der Mehrheit. Profilierte, klare Positionen verprellen anscheinend zu viele. G.B.
Ende Kommentare
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(4) Wenn die Boombox ballert: Bluetooth-Anlagen erhitzen am Seepark die Gemüter
„Die Situation für die Anrainer ist wirklich krass“, sagt Stephan Schleith. Der Vorsitzende des Bürgervereins Betzenhausen-Bischofslinde https://betzenhausen-bischofslinde.de/ sorgt sich um das Wohl der Betroffenen: „Die Lärmfrequenz nimmt gesundheitsgefährdende Ausmaße an.“ Kern des Ärgers seien tragbare Bluetooth-Boxen, die immer leistungsstärker werden.

In einem offenen Brief hat sich nun Anfang April ein breites Gemeinderat-Bündnis an Oberbürgermeister Martin Horn und Polizeipräsident Franz Semling gewandt.
https://www.cdu-fraktion-freiburg.de/2022/04/12/interfraktioneller-offener-brief-mit-bitte-um-ahndung-der-naechtlichen-ruhestoe-rungen-am-seepark/
Im Schreiben von CDU, Grüne, Freie Wähler, SPD-Kulturliste und FDP/BfF berichten die Fraktionen von „nächtlichen Ruhestörungen“ und fordern ein Gesamtkonzept. „Wir sehen sofortigen Handlungsbedarf“ heißt es. Insbesondere wegen der unverhältnismäßig lauten Musikboxen.
,,, Alles vom 12.5.2022 bitte lesen auf
https://www.chilli-freiburg.de/stadtgeplauder/wenn-die-boombox-ballert-bluetooth-anlagen-erhitzen-am-seepark-die-gemueter/
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(5) Stadt Tübingen verbietet Bluetooth-Boxen draußen nach 22 Uhr
Ab sofort darf abends und nachts draußen keine Musik mehr gehört werden. Wer sich nicht daran hält, dem droht die Beschlagnahmung der Boxen.
Die Polizeiverordnung der Stadt Tübingen untersagt Ruhestörungen im öffentlichen Raum nach 22 Uhr. Nun teilt die Stadtverwaltung mit, eine rechtliche Prüfung habe ergeben, dass darunter auch Musik falle, die lauter ist als 45 Dezibel. „Das trifft praktisch auf jede Nutzung solcher Geräte im öffentlichen Raum zu“, heißt es in einer Pressemitteilung. Daher betrachtet die Stadtverwaltung die bestehende Regelung ab sofort als Verbot der Nutzung elektronischer Geräte aller Art zum Abspielen von Musik mit Lautsprechern.
Anlass sind zunehmende Beschwerden über Ruhestörungen. Die Verwaltung teilt mit, sie setze deshalb die Schwelle für Interventionen des kommunalen Ordnungsdienstes herab. OB Boris Palmer: „Es war eigentlich immer klar, dass man unter den Schlafzimmern anderer Leute keine Musik aus Lautsprechern abspielt. Vernünftige Menschen haben daher keine Boom-Boxen in der Altstadt benutzt. Für alle anderen ist es jetzt explizit verboten.“
… Alles vom 9.7.2020 bitte lesen auf
https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Verbot-von-Boxen-nach-22-Uhr-463839.html

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(6) Heidelberg: Neckarvorlandsatzung erlassen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2021 mit großer Mehrheit der Aktualisierung der Neckarvorlandsatzung zugestimmt. In der Neckarvorlandsatzung ist geregelt, was auf der Naherholungsfläche erlaubt ist und was nicht. Die Satzung wird im Zuge der Neufassung der Allgemeinen Polizeiverordnung angepasst. Die Stadtverwaltung hat bei der Erstellung der neuen Polizeiverordnung die veränderten Lebensgewohnheiten sowie aktuelle Entwicklungen aufgegriffen. Die bisherige Neckarvorlandsatzung ist über 40 Jahre alt und 2009 letztmals aktualisiert worden.
Der Aufenthalt von Gruppen auf der Wiese wird zwischen 23 Uhr und 6 Uhr am nächsten Morgen nur gestattet, soweit die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner nicht gestört wird. So können Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst schneller einschreiten, wenn es zu Ruhestörungen kommen sollte.
… Alles vom 23.7.2021 bitte lesen auf
https://www.heidelberg.de/hd/HD/service/23_07_2021+neckarvorlandsatzung+erlassen.html

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