Mindestlohn Spargel Erdbeeren

„Die Einführung eines Mindestlohns ab Januar 2015 stellt landwirtschaftliche Betriebe vor große Herausforderungen – insbesondere die arbeitsintensiven Sonderkulturbetriebe, die auf Saisonarbeitskräfte angewiesen sind“ (Erdbeeren, Spargel), betont Werner Räpple, Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands e.V. (BLHV) der sich für einen neuen Tarifvertrag in der Landwirtschaft eingesetzt hatte.

Arbeitnehmer in der Landwirtschaft erhalten nach dem neuen Tarifvertrag einen Stundenlohn von 7,40 Euro ab dem 1. Januar 2015 und von 8 Euro ab dem 1. Januar 2016. Nach Ansicht des BLHV werden landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland gegenüber süd- und osteuropäischen Anbauregionen dadurch erheblich benachteiligt. Deshalb werden wohl weniger Arbeitsplätze für Saisonarbeitskräfte und Verluste von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft die Folgen sein. Weitere Stellschrauben für den Landwirt sind eine zusätzliche Mechanisierung und Preisüberwälzungen auf den Verbraucher. Man spricht schon jetzt von einer Preiserhöhung von ca. 1 Euro pro Kilo Spargel. Bei privaten Direktabnehmern wird hierfür noch Verständnis gegeben sein, Groß – und Einzelhändler, so die Befürchtung, werden dann auf billigere ausländische Produkte ausweichen, sodass sich der regionale Anbau dieser Produkte nur noch vereinzelt lohnen könnte.
Sorge bereitet auch die zusätzliche Bürokratie wie zum Beispiel für die Dokumentation von Arbeitszeiten. Bislang steht fest, dass Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet und bei einer Kontrolle den Zollbeamten vorgelegt werden müssen. Auch die Frage der Anrechenbarkeit von Kost und Logis auf den Lohn ist noch nicht befriedigend geklärt. „Auf Erdbeer- und Spargelfeldern oder im Weinberg können unsere Landwirte einfach keine elektronischen Stechuhren aufhängen“, unterstrich der BLHV-Präsident.
20.12.2014, Hans Homlicher

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