Menschenrecht vor Kirchenrecht

Aufklärung, Humanismus und Freiheitskämpfe lieferten die Basis für die am 10.12.1948 in der UN erklärten Allgemeinen Menschenrechte. Würden alle Staaten, die diese Rechte ratifiziert haben, diese auch umsetzen, gäbe es heute keine Kriege und – falls Ökonomie und Ökologie mitmachen – auch keinen Hunger und Klima-Gau. So einfach ist das. Für  Deutschland sind die Menschenrechte mitsamt Frauenrechten und Kinderrechten im Grundgesetz festgeschrieben, damit unsere demokratische Wissensgesellschaft funktionieren kann.
Die Menschenrechte stehen über allen Religionen, die Kirchen müssen sich diesen und den Wissenschaften anpassen. Wie schwer dies fällt, zeigen sogar die christlichen Kirchen, bei denen der Anpassungsprozess am weitesten voran geschritten ist: Die Evolutionstheorie und das heliozentrische Weltbild werden seit noch gar nicht so langer Zeit akzeptiert. Dogmatismus, Irrationalität, Ethik bzw. Moralvorstellungen des Vatikans torpedieren mit seinem Kondom-Verbot immer noch die HIV-Bekämpfung. In den 10 Geboten wird zwar der Ehebruch als übles Vergehen genannt (in D rechtlich seit 1969 gelöscht), über den Schutz vor Folter oder Pädophilen ist aber nichts zu finden. Die Kündigung der Erzieherin eines Caritas-Kindergartens wegen Scheidung und ‚wilder Ehe‘ genügt nicht unserer Rechtsstaatlichkeit.

Die jüdische Beschneidung widerspricht den im Grundgesetz garantierten Kinderrechten; wenn damit auch die Beschneidung muslimischer Buben gerechtfertigt wird, dann ist das doppeltes Unrecht.

Der Islam steht erst ganz am Anfang einer Anpassung an die Menschenrechte. Solange er die Frauenrechte nicht anerkennt, ist er nicht demokratie-kompatibel. „Islam gehört zu Deutschland“ ist  Wunschdenken und Zukunftsmusik, „Muslime gehören zu Deutschland“ dagegen gut gelebte Realität.

Als Einwanderungsland werden in Deutschland die Religionen vielfältiger und bunter. Seiner Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Konfessionen kann der Staat nur dann nachkommen, wenn die strenge Trennung von Kirche und Staat nach französischem Vorbild (Laizismus) eingeführt wird. Andernfalls – hier folgendes Beispiel als Augenöffner: Einführung von bekenntnisgebundenen Religionsunterrichtsangeboten „Islam-sunnitisch“, „Islam-schiitisch“, „Islam-alevitisch“, „Islam-Ahmaniyya“, „Islam-Charidschiten“, „Islam-Wahhabiten“, „Islam-Salafisten“, … Bei derzeitiger Rechtslage werden in naher Zukunft zu erwartende Klagen einzelner Islam-Strömungen auf ihren eigenen Religionsunterricht vom Verfassungsgericht positiv beschieden.
1.3.2015

 

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