Lehrer bei Schneeballschlacht

Ein Lehrer hat an einer durch Schulordnung verbotenen Schneeballschlacht mit Schülern teilgenommen und wird dabei am Auge verletzt, operiert und einen Monat krank geschrieben. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg (7.1.2013, Az.: 5 K 1220/11) ist dies ein Dienstunfall, da Teil der Arbeit. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte dies nicht als Dienstunfall gewertet.


Schneeballschlacht keine Privatsache

„Es ist nachvollziehbar, dass der Lehrer die Schneeballschlacht nicht als Privatsache verstanden hat“, sagte ein Gerichtssprecher. Wegen seines guten Verhältnisses zu den Schülern habe er die Schneeattacke nicht als böswillig, sondern als Ausdruck der Lebensfreude verstanden. Deshalb habe er sich beteiligt. „Anders konnte der Pädagoge nicht reagieren, sonst hätte er sich lächerlich gemacht“, hieß es zur Urteilsbegründung.  …..
Alles vom 7.1.2013 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburg/gericht-schneeballschlacht-gehoert-fuer-lehrer-zur-arbeit–67898851.html 

Regeln gelten für Schüler und erst recht für Lehrer
Als Vater einer Tochter, die in Freiburg auf einem Gymnasium war und jetzt Ihren Abschluß gemacht hat, … ein paar meiner persönlichen Erfahrungen: Störenfriede, die normales unterrichten nicht zulassen, die statt dessen telefonieren und SMSen versenden, laut dazwischenrufen, zum Unterricht erscheinen wann sie wollen, auf den Toiletten kiffen und Alkohol trinken, Mitschüler mobben und schlagen. Und gegenüber stehen überforderte junge Lehrkräfte, die nicht nur verbal angegangen und beschimpft werden, sondern auch Angst haben daß man Ihnen etwas antut, wenn sie sich einmischen. Und dies u.a. auch an einem Freiburger (Vorzeige-)Gymnasium, nicht in Neukölln!! Selbst die „Supernanni“ oder die „strengsten Eltern der Welt“ oder auch Frau Kallwass predigen doch fast täglich im deutschen Trivialfernsehen, daß Kindern und Jugendlichen Regeln gesetzt werden müssen! Auch wir hatten doch früher Regeln und Grenzen, die unsere Eltern (leider teilweise auch mit dem Rohrstock) einforderten.  Nein, ich bin nicht für den Rohrstock, wie Herr Groß vermutet! Aber ich bin ganz klar dafür, Regeln und Grenzen zu haben und habe die Erwartung, daß man diese selbstverständlich auch einhält. Sei es von Kindern als auch von Erwachsenen, erst recht wie in diesem Fall von Lehrern! Das fängt schon mit den Kleinigkeiten an, wie z.B. bei Rot über die Ampeln zu gehen! Aber anderseits, wenn die Eltern zuhause das nicht vorleben und einfordern, warum sollen das die Lehrer verlangen? Wenn Sie als Eltern dulden, daß Ihre Sprößlinge Regeln und Gesetze mißachten, ohne daß sie dafür belangt werden, wenn Sie diesen Sachverhalt auch noch öffentlich Gut heissen, dann brauchen Sie sich über die zunehmende Gewalt unserer Kinder und Jugendlichen an Schulen, auf der Straße oder in Fußballstadien nicht wundern!  Eine Lehrerin meiner Tochter sagte in einem Elternabend vor versammelter Elternschaft sinngemäß :“Wir haben keinen Erziehungsauftrag, dafür sind die Eltern da. Unsere Aufgabe ist es Ihren Kindern so gut wie möglich den Lehrstoff nahe zu bringen“
7.1.2013, Martin Roller

Dienstunfall eines Beamten
Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Die Unfallfürsorge umfasst den Ersatz von Sachschäden und besonderen Aufwendungen, Heilverfahren, Unfallaus gleich, Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, Unfall-Hinterbliebenenversorgung und einmalige Unfallentschädigung.
https://www.beamten-magazin.de/unfallfuersorge_beamten_magazin

Balla Balla
In meiner Schulzeit gab es drei Arten Lehrer:
Die Super-Autoritären, die man fürchtete.
Die Alt-68er, die einen auf Kumpel machten, und die man verachtete.
Und die Guten: Die zwei, drei, die Begeisterung weckten, ohne zu vertuschen, wer nun Schüler und wer Lehrer war. Themenwechsel:
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat  entschieden, dass eine Augen-Verletzung eines Lehrers nach einer verbotenen Schneeballschlacht mit Schülern ein Dienstunfall sei. Der Lehrer war von 15 Schülern mit Schneebällen beworfen worden – „als Ausdruck der Lebensfreude“. Aha. Dann habe er gesagt, es sei unfair, wenn alle auf ihn werfen würden. Hm. Und dann habe er mitgemischt, was das Gericht gut hieß. Der Lehrer habe glaubhaft versichert, dass er sich „mit der bloßen Aufforderung aufzuhören und einem teilnahmslosen Verlassen des Handlungsortes als Pädagoge lächerlich gemacht“. Ah, ja. Und wenn statt des Lehrers ein Kind verletzt worden wäre? Diese Frage ist sicher spießig. Berechtigt scheint sie aber dennoch…
10.1.2013, Stefan Ummenhofer, www.stadtkurier.de

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